Frauenfeld (awp) - BFW Liegenschaften hält die Generalversammlung am 12. Mai ohne die Anwesenheit der Stimmberechtigten ab. Wegen der verschärften Massnahmen des Bundes im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat die Immobiliengesellschaft entschieden, die Aktionäre von einer persönlichen Teilnahme auszuschliessen, wie sie am Freitag mitteilte.

Die im Aktienregister eingetragenen Stimmberechtigten müssen sich daher vom Stimmrechtsvertreter deshalb vertreten zu lassen.

Weiter hiess es, der Ausschluss der Aktionäre gelte sowohl für die ordentliche Generalversammlung als auch für die Sonderversammlung der Aktionäre der Namenaktien Kategorie A. Letztere findet den Angaben zufolge direkt im Anschluss an die ordentliche GV statt und dient der Bestimmung eines Aktionärsvertreters in den Verwaltungsrat.

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