VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN

1

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INHALTSVERZEICHNIS

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A. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

3

D. COMPLIANCE & ETHIK

12

Einleitung

3

Anti-Bestechung,Anti-Korruption und

Compliance -

ethische Entscheidungsfindung

12

BioNTechs Ethik-Kontaktstelle

4

Wettbewerbsrecht, Wirtschafts-

und Handelssanktionen sowie

B. STEUERUNG

5

fairer Wettbewerb

13

Insiderhandel

13

Management-Systeme

5

Buchhaltung und

Audits und Mitigierung

6

Rechnungslegungsunterlagen

13

Standards gegenüber den

Einhaltung von Handelsbestimmungen

eigenen Lieferanten

6

und Konfliktmineralien

13

C. QUALITÄT UND SICHERHEIT

7

Tierschutz

13

E .MENSCH UND UMWELT

14

Qualität

7

Arbeit und Menschenrechte

14

Sicherheit der Lieferkette und

Gesundheit und Sicherheit

16

der Einrichtungen

8

Cyber- und Informationssicherheit

9

Umwelt- und Klimaschutz

17

Schutz von Informationen und

Lokale Gemeinschaft

17

geistiges Eigentum

10

Schutz von Daten

11

Schutz vor Fälschungen

11

2

A.

ALLGEMEINE

GRUNDSÄTZE

Einleitung

Im Rahmen unserer Verpflichtung auf die im BioNTech Code of Business Conduct & Ethics dargelegten Grundsätze erwartet BioNTech von seinen Lieferanten, dass sie vergleichbare Standards in ihren eigenen Betrieben und Geschäftsbeziehungen einhalten.

Die in diesem Verhaltenskodex für Lieferanten ("Kodex") dargelegten

Erwartungen sind grundlegende Anforderungen für Geschäftsbezie- hungen mit BioNTech. Alle Geschäftspartner, und nicht beschränkt auf Lieferanten, werden in diesem' Dokument als Lieferanten bezeichnet.

3

Kontinuität des Geschäftsbetriebs und
die Zahlungsfähigkeit durch
ausreichende finanzielle Mittel gewährleisten.
Bemühungen, um Abläufe und Prozesse kontinuierlich zu verbessern, um die in diesem Kodex dargelegten Erwartungen zu erfüllen, indem der Lieferant klare Ziele setzt, geeignete Aktionspläne umsetzt und die notwendigen Korrektur- und Präven- tionsmaßnahmen ergreift.

Alle Anforderungen in diesem Kodex unterliegen

Gewährleistung eines angemessenen

den folgenden Grundprinzipien:

Niveaus der Geschäftskontinuität bei

Als Teil unserer Verpflichtung gegenüber

störenden Ereignissen, insbesondere:

Präventivmaßnahmen, angemessene Reak-

den Grundsätzen des BioNTech Code of

tions- und Wiederherstellungspläne sowie

Business Conduct & Ethics erwartet

angemessene Tests dieser Pläne.

BioNTech von seinen Lieferanten, dass

sie vergleichbare Standards in ihren

Nachweis einer Betriebshaftpflichtver-

eigenen

Betrieben und

Geschäfts-

sicherung mit einer Mindestdeckungssum-

beziehungen einhalten.

me, die den einschlägigen gesetzlichen Be-

Einhaltung aller weltweit erforderlichen

stimmungen entspricht, für die betreffende

natürliche oder juristische Person und ihre

Geschäftsgenehmigungen, Zertifikate,

leitenden Angestellten und Mitarbeitenden,

Lizenzen und Registrierungen und hält

diese ein.

um alle Verluste, Schäden oder Verletzun-

gen abzudecken, die BioNTech, seinen

Umsetzung und Aufrechterhaltung im

leitenden Angestellten oder Mitarbeitenden

eigenen Geschäftsbetrieb und in den Be-

oder Lieferanten durch den Verkauf/die

ziehungen

zu

allen

Lieferanten

Lieferung von Waren oder die Erbringung

höchster

Standards

ethischen

von Dienstleistungen entstehen können.

Verhaltens, um ein Geschäftsumfeld zu

schaffen,

das

auf

In-tegrität,

Vorhandensein eines Schulungspro-

Verantwortung und Transparenz beruht.

gramms, das ein angemessenes Niveau

an Kenntnissen, Fähigkeiten und Qualifika- tionen von Führungskräften und Mitarbei- tenden sicherstellt, um die in diesem Kodex dargelegten Erwartungen oder ähnliche Erwartungen zu erfüllen. Der Lieferant erlaubt BioNTech, falls erforderlich, die Erstellung eigener Schulungsprogramme und stellt die Teilnahme der Führungskräfte und Mitarbeitenden sicher.

  • Schriftliche Information an BioNTech über alle relevanten Änderungen (Eigen- tümerwechsel, Umzüge, wesentliche Pro- zessänderungen).
  • Einhaltung der in diesem Kodex festge- legten Bestimmungen, soweit sie rechtlich auf den betreffenden Lieferanten anwend- bar sind.

COMPLIANCE - BioNTechs

ETHIK-KONTAKTSTELLE:

BioNTech erwartet von seinen Lieferanten, dass sie:

  • Wirksame Beschwerdemechanismen einrichten und aufrechterhalten, die alle Mitarbeitenden unterstützen und befähi- gen, Bedenken (auch in Bezug auf die in diesem Kodex dargelegten Grundsätze) oder illegale Aktivitäten am Arbeitsplatz

zu melden, ohne dass die Gefahr von Ver- geltungsmaßnahmen, Einschüchterung oder Belästigung besteht.

  • Bei Bedarf Untersuchungen durchführen und Abhilfemaßnahmen ergreifen. Gemel- dete Fälle nachverfolgen. Bei Eingang einer Meldung über ein mögliches Fehlverhalten, diese systematisch prüfen, ob eine weitere Untersuchung erforderlich ist.
  • BioNTechjedenVerdachtaufeinenpoten- ziellen oder tatsächlichen Verstoß gegen die in diesem Kodex festgelegten Anfor- derungen melden. Die Meldung kann über die BioNTech-Ethik-Kontaktstelle erfolgen, die auch anonyme Meldungen ermöglicht (https://biontech.gan-compliance.com/p/Case).
  • Alle relevanten potenziellen, vermeint- lichen oder bestehenden Interessenkon- flikte unverzüglich nach Bekanntwerden gegenüber BioNTech offenlegen.

4

B.

STEUERUNG

MANAGEMENTSYSTEME

BioNTech erwartet von seinen Lieferanten, dass sie:

  • Geeignete Managementsysteme und ef- fektive Steuerungs-Strukturen einsetzen, um die in diesem Kodex beschriebenen Risi- ken zu managen und die Einhaltung der Er- wartungen von BioNTech zu gewährleisten.
  • Angemessene Ressourcen für die Umset- zung der in diesem Kodex beschriebenen Konzepte bereitstellen.
  • EineangemesseneDokumentationführen, um die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten und die in diesem Kodex be- schriebenen Maßnahmen zu dokumentieren.

5

AUDITS UND MITIGIERUNG

BioNTech behält sich das Recht vor, die Auf- zeichnungen und Einrichtungen des Lieferan- ten im Zusammenhang mit der Erbringung der Waren oder Dienstleistungen zu prüfen, um die Einhaltung der Anforderungen dieses Kodex durch den Lieferanten sicherzustellen. Solche Audits können von BioNTech oder seinen bevollmächtigten Vertretern zu angemessenen Zeiten während der normalen Geschäftszeiten nach angemessener schriftlicher Ankündigung an den Lieferanten durchgeführt werden:

  • Wenn es ein Problem gibt, arbeitet BioNTech mit dem Lieferanten zusammen. Möglicherweise kann BioNTech dabei hel- fen, mögliche Verbesserungen zu ermitteln.
  • Wenn jedoch ein Problem nicht behoben werden kann oder ein Lieferant nicht bereit ist, sich zu engagieren, behält sich BioNTech das Recht vor, die Beziehung zu beenden.
  • Von dem Lieferanten wird erwartet, dass er bei der Überprüfung der Wirksamkeit von Präventiv- und Abhilfemaßnahmen mitwirkt.

STANDARDS GEGENÜBER DEN EIGENEN LIEFERANTEN

BioNTech erwartet von seinen Lieferanten, dass sie:

  • Eigene Lieferanten und Unterauftrag- nehmer ausschließlich auf der Grundlage objektiver und fairer Kriterien auswählen, die nicht durch Interessenkonflikte o der andere ungesetzliche, unangemessene, persönliche oder unethische Erwägungen beeinflusst sind, und jeden Anschein einer solchen Beeinflussung vermeiden.
  • Umwelt- (Environmental), Sozial- (Social) und Governance Risiken bei der Auswahl und Beauftragung neuer Lieferanten und Unterauftragnehmer berücksichtigen.
  • Von den eigenen Zulieferern und Unter- auftragnehmern verlangen, die in diesem Kodex dargelegten oder ähnliche Grundsät- ze rechtsverbindlich einzuhalten und diese Verpflichtung systematisch zu integrieren und zu dokumentieren.

6

C.

QUALITÄT UND SICHERHEIT

QUALITÄT

Die Gewährleistung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit unserer Produkte während des gesamten Lebenszyklus (beginnend mit der Ent- wicklung, der Durchführung klinischer Studien, der klinischen und kommerziellen Herstellung sowie den Aktivitäten nach der Markteinführung) ist für BioNTech von wesentlicher Bedeutung. Daher wird von BioNTechs Lieferanten erwartet, dass sie:

  • Über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen, um die jeweiligen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen zu erfüllen, die in den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Normen festgelegt sind, die für die bereit- gestellten Produkte oder Dienstleistungen relevant sind und für die beabsichtigte Verwendung bei BioNTech gelten.
  • Das eigene etablierte Qualitätsmanage- mentsystem kontinuierlich pflegen und verbessern, um die Einhaltung der oben genannten Grundsätze zu erfüllen und zu überwachen.
  • Sicherstellen, dass das Produkt in Über- einstimmung mit den oben genannten Grundsätzen und in Übereinstimmung mit den vertraglichen Verpflichtungen hergestellt bzw. die Dienstleistung erbracht wurde.

7

SICHERHEIT DER

LIEFERKETTE UND

DER EINRICHTUNGEN

BioNTech erwartet von seinen

Lieferanten, dass sie:

  • Eine sichere Lieferkette aufrechterhalten, indem der Lieferant Produkte und Materia- lien liefert, die mit sorgfältigen Kontrollen, notwendigen Genehmigungen und gemäß den von BioNTech festgelegten oder mit BioNTech vereinbarten Anforderungen hergestellt wurden.
  • Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Integrität der Lieferkette zu gewährleisten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Maßnahmen zum Schutz vor Manipulationen, Fälschungen und Anforderungen an die Produkt- serialisierung.
  • Bestimmtefestgelegte Sicherheitsan-forderungen erfüllen, einschließlich der Einhaltung der Vorschriften der Länder, in denen für BioNTech hergestellte Produkte verkauft werden können.
  • Gegebenenfalls ihr Engagement für Sicherheitsstandards in der Lieferkette zeigen, indem sie indem sie Zertifizierun- gen, Akkreditierungen (z. B. TAPA und/ oder AEO) oder Sicherheitserklärungen anstreben.
  • Über angemessene und dokumentierte organisatorische, technische und persön- liche Sicherheitsmaßnahmen verfügen, um Informationen und andere Vermögenswerte angemessen vor kriminellen Bedrohungen, unbefugtem Zugriff und anderen Vorfällen zu schützen.
  • Sicherstellen, dass das eingesetzte Si- cherheitspersonal (staatlich, privat) keine übermäßige Gewalt anwendet, nicht foltert und nicht das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung beeinträchtigt.
  • Unverzüglichalle Sicherheitsvorfälle melden, bei denen für BioNTech relevante Vermögenswerte gefährdet waren oder gefährdet worden sein könnten, an security@biontech.de.

8

CYBER- UND INFORMATIONSSICHERHEIT

BioNTech erwartet von seinen Lieferanten, dass sie:

  • Alle relevanten Standards und Vorschrif- ten in Bezug auf Cyber- und Informations- sicherheit, wie die B3S, sowie alle von BioNTech geforderten Standards und Vor- schriften einhalten.
  • Sicherstellen, dass die Maßnahmen zur Cyber- und Informationssicherheit den Anforderungen der betreffenden Informatio- nen, Netzwerke und Produktionstätigkeiten angemessen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
    • Umsetzung geeigneter Richtlinien für die Risikoanalyse, die Sicherheit von Informationssystemen und den Umgang mit Zwischenfällen;
    • Durchführung von Cybersicherheits- schulungen für die betreffenden Mitarbeitenden und Umsetzung von Sicherheits- und Personalrichtlinien; und
    • Durchführung regelmäßiger Bewer- tungen der Wirksamkeit der Vorkeh- rungen zur Cyber- und Informations- sicherheit.
  • Sicherstellen, dass angemessene Pro- zesse und wirksame technische Sicher- heitskontrollen vorhanden sind, um BioNTech-Informationen und -Netzwerke, die in Verbindung mit der Herstellung und anderen kommerziellen Aktivitäten verwen- det werden, vor Missbrauch, Beeinflussung, Verlust, Beschädigung oder Unterbrechung sowie vor unbefugtem Zugriff, Veränderung und Offenlegung zu schützen.
  • Sicherheitsvorfälle unverzüglich nach Er- kennung, d.h. ohne schuldhaftes Zögern an ITSec@biontech.de mit den eingeleiteten Maßnahmen zu melden.
  • Verpflichtungen, die im Wesentlichen de- nen in diesem Unterabschnitt entsprechen, in allen Vereinbarungen mit Lieferanten oder Subunternehmern auferlegen, die mit Informationen, Netzwerken oder Pro- duktionsaktivitäten von BioNTech umgehen oder Zugang dazu haben.

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SCHUTZ VON INFORMATIONEN UND GEISTIGES EIGENTUM

BioNTech erwartet von seinen

Lieferanten, dass sie:

  • Ordnungsgemäß mit sensiblen Informa- tionen umgehen, einschließlich vertrauli- cher und geschützter Informationen. Infor- mationen dürfen nicht für andere Zwecke (z. B. Werbung, Öffentlichkeitsarbeit) als den vorgesehenen Geschäftszweck ver- wendet werden, es sei denn, es liegt eine vorherige Genehmigung von BioNTech für die Informationen vor.
  • Alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf geistiges Eigentum einhalten und nicht geistige Eigentumsrechte einer Person oder Einrichtung, einschließlich des geistigen Eigentums von BioNTech, seiner Kunden oder anderer Lieferanten verletzen, veruntreuen.
  • Nur rechtmäßige Methoden zur Samm- lung von Wettbewerbsinformationen über Produkte verwenden, die mit BioNTechs Technologien konkurrieren.

Vertrauliche und urheberrechtlich ge-

In allen Vereinbarungen mit Lieferan-

schützten Informationen anderer vor

ten oder Unterauftragnehmern, die mit

unbefugtem Zugriff, Zerstörung, Verwen-

Informationen und/oder Aktivitäten von

dung, Änderung schützen und durch an-

BioNTech umgehen oder Zugang zu diesen

gemessene physische und elektronische

haben, auferlegen, im Wesentlichen den

Sicherheitsverfahren offenlegen.

in diesem Unterabschnitt enthaltenen An-

forderungen zu entsprechen.

Alle Gesetze respektieren und einhal-

ten, die die Geltendmachung geistiger

Eigentumsrechte regeln, einschließlich des

Schutzes vor Offenlegung, Patenten, Urhe-

berrechten und Marken. Jegliche Weiter-

gabe von Technologie und Know-how hat

in einer Weise zu erfolgen, die die Rechte

am geistigen Eigentum schützt.

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BioNTech SE published this content on 04 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 March 2024 09:01:05 UTC.