EINLADUNG ZUR

HAUPTVERSAMMLUNG

MITTWOCH, 14. FEBRUAR 2024

Angaben gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 für die Mitteilung nach

  • 125 AktG der CECONOMY AG ISIN DE0007257503
  1. Inhalt der Mitteilung
    1. Ordentliche Hauptversammlung der CECONOMY AG 2024
      Im Format der DVO 2018/1212: a501f8afff81ee11b52c00505696f23c
    2. Einberufung der Hauptversammlung
  2. Angaben zum Emittenten
    1. ISIN: DE0007257503
    2. Name des Emittenten: CECONOMY AG
  3. Angaben zur Hauptversammlung
    1. Datum der Hauptversammlung: 14.02.2024
    2. Uhrzeit der Hauptversammlung: 10:00 Uhr MEZ (9:00 Uhr UTC)
    3. Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung
    4. Ort der Hauptversammlung:
      Congress Center West, Messeplatz 1, 45131 Essen
    5. Record Date: 23.01.2024, 24:00 Uhr MEZ (Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung) (23.01.2024, 23:00 Uhr UTC)
    6. Internetseite zur Hauptversammlung (URL): https://www.ceconomy.de/Hauptversammlung

CECONOMY AG

DÜSSELDORF

WKN STAMMAKTIE 725 750

ISIN STAMMAKTIE DE 000 725 750 3

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG ein, die am

Mittwoch, 14. Februar 2024, 10:00 Uhr MEZ,

im Congress Center West, Messeplatz 1, 45131 Essen

stattfindet.

CECONOMY AG - ordentliche Hauptversammlung 2024

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TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022/23 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die CECONOMY AG und den CECONOMY-Konzern, dem nichtfinanziellen Bericht für den CECONOMY-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats
    Die genannten Unterlagen, die auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) enthalten, sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der CECONOMY AG unter www.ceconomy.de/Hauptversammlung zugänglich. Sie werden auch in der Haupt- versammlung zugänglich sein und vom Vorstand bzw. - hinsichtlich des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert werden.
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.
  2. Verwendung des Bilanzgewinns

Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellte Jahresabschluss der CECONOMY AG zum

30. September 2023 weist für das Geschäftsjahr 2022/23 einen Bilanzgewinn in Höhe von 139.357.588,36 € (davon Gewinnvortrag in Höhe von 74.248.912,73 €) aus. Unter anderem aufgrund der Aktivierung von latenten Steuern in der Bilanz zum 30. September 2023 ist der Bilanzgewinn allerdings gemäß § 268 Abs. 8 HGB in voller Höhe ausschüttungsgesperrt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 30. September 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022/23 in Höhe von insgesamt 139.357.588,36 € auf neue Rechnung vorzutragen.

  1. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/23
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022/23 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
  2. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/23
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022/23 amtierenden Mitgliedern des Aufsichts- rats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
  3. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/24 sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2023/24
    Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/24 sowie zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2023/24 zu wählen.
    Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers (Artikel 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüfer- verordnung) auferlegt wurde.
  4. Wahlen zum Aufsichtsrat
    Mit Beendigung dieser Hauptversammlung enden die Amtszeiten von Herrn Thomas Dannenfeldt, Frau Karin Dohm, Frau Sabine Eckhardt und Frau Claudia Plath als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner. Daher sind Neu- bzw. Wiederwahlen erforderlich. Herr Thomas Dannenfeldt, Frau Sabine Eckhardt und Frau Karin Dohm haben mitgeteilt, für eine weitere Amtszeit als Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung zu stehen. Frau Claudia Plath steht

CECONOMY AG - ordentliche Hauptversammlung 2024

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für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Zur Besetzung der durch das Ausscheiden von Frau Claudia Plath entstehenden Vakanz im Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, Frau Birgit Kretschmer zum neuen Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner zu wählen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 MitbestG und § 7 Abs. 1 der Satzung der CECONOMY AG aus zehn von der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 30 Prozent aus Männern (also mindestens sechs) zusammen. Da der Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen wurde, ist der jeweilige Mindestanteil an Frauen bzw. Männern von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Von den zehn Sitzen der Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen daher mindestens drei mit Frauen und mindestens drei mit Männern besetzt sein. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt zehn weibliche und zehn männliche Mitglieder an, davon jeweils fünf auf Anteilseignerseite. Das Mindestanteilsgebot ist damit auf Anteilseignerseite erfüllt und wäre im Fall der Wahl der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten auch weiterhin erfüllt.

Die nachfolgenden Wahlvorschläge beruhen auf der Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichts- rats sowie auf einem Beschluss des Aufsichtsrats. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

  1. Herrn Thomas Dannenfeldt, Sankt Augustin, Deutschland, Selbstständiger Unternehmer
  2. Frau Karin Dohm, Kronberg, Deutschland,
    Chief Financial Officer und Mitglied des Vorstands der HORNBACH Baumarkt AG, Bornheim/Pfalz, Deutschland, sowie der HORNBACH Management AG, Annweiler am Trifels, Deutschland
  3. Frau Sabine Eckhardt, München, Deutschland,
    Aufsichtsrätin, selbständige Senior Advisor und Investorin
  4. Frau Birgit Kretschmer, Fürth, Deutschland,
    Chief Financial Officer der C&A Mode GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Deutschland

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Wahl der Kandidatinnen und des Kandidaten erfolgt mit Ausnahme von Frau Karin Dohm jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Die Wahl von Frau Karin Dohm, die dem Aufsichtsrat seit dem 19. Februar 2016 angehört, erfolgt nur mit Wirkung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei ebenfalls das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Hintergrund ist, dass die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der CECONOMY AG als Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Dauer von zehn Jahren vorsieht.

Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden.

Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats wurden auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK") sowie der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele abgegeben und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidatinnen und dem vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

CECONOMY AG - ordentliche Hauptversammlung 2024

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Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Thomas Dannenfeldt, Frau Karin Dohm, Frau Sabine Eckhardt oder Frau Birgit Kretschmer einerseits und der CECONOMY AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der CECONOMY AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien an der CECONOMY AG beteiligten Aktionär andererseits.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind die der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und der vorgeschlagene Kandidat unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand sowie unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär im Sinne des DCGK.

Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidatinnen und des vorgeschlagenen Kandidaten einschließlich der Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie Übersichten über deren wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat finden Sie nachfolgend sowie auf der Internetseite unserer Gesellschaft unter

www.ceconomy.de/Hauptversammlung.

Dort finden Sie ebenfalls ein Schaubild, das die Verteilung der Kompetenzen gemäß dem vom Aufsichtsrat für das Gesamtgremium erarbeiteten Kompetenzprofil einschließlich der Kandidatinnen und des Kandidaten zeigt.

Herr Thomas Dannenfeldt

wohnhaft in Sankt Augustin, Deutschland Nationalität: Deutsch

Selbständiger Unternehmer

Persönliche Daten

Geburtsdatum: 13. September 1966

Geburtsort: Feuchtwangen

Ausbildung

Studium der Wirtschaftsmathematik an der Universität Trier (Abschluss: Diplom-Wirtschaftsmathematiker)

Beruflicher Werdegang

Seit 2020

Mitglied des Aufsichtsrats von Nokia Oyj und des Beirats der axxessio GmbH

Seit 2019

Selbstständiger Unternehmer

2014 - 2018

Chief Financial Officer, Mitglied des Vorstands der Deutsche Telekom AG

2014 - 2018

Mitglied des Aufsichtsrats der T-Mobile US Inc. und der BuyIn GmbH

2014 - 2016

Mitglied des Aufsichtsrats der EE Ltd.

2010 - 2013

Geschäftsführer Finanzen, Telekom Deutschland GmbH

1996 - 2009

Diverse Führungsfunktionen in Vertrieb, Kundenservice und Marketing

in Tochtergesellschaften der Deutschen Telekom AG

1992 - 1995

Verschiedene Positionen im Vertrieb der DeTeMobil GmbH

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

  • keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

  • Nokia Oyj, Espoo, Finnland, Mitglied des Aufsichtsrats

Übersicht über wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:

Neben dem Aufsichtsratsmandat, das Herr Thomas Dannenfeldt aktuell ausübt, ist er als Mitglied des Aufsichtsrats von Nokia Oyj, Espoo, Finnland, sowie als selbstständiger Unternehmer tätig.

Frau Karin Dohm

wohnhaft in Kronberg, Deutschland Nationalität: Deutsch

Chief Financial Officer und Mitglied des Vorstands der Hornbach Baumarkt AG, Bornheim/Pfalz, Deutschland, sowie der Hornbach Management AG, Annweiler am Trifels, Deutschland

CECONOMY AG - ordentliche Hauptversammlung 2024

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Persönliche Daten

Geburtsdatum: 2. Juni 1972

Geburtsort: Bochum

Ausbildung

Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Münster, der Universität Zaragoza, Spanien, und an der Freien Universität Berlin (Abschluss: Diplom-Volkswirtin)

Bestellung zur Steuerberaterin (2002) und Wirtschaftsprüferin (2005)

Beruflicher Werdegang

Seit 2021

Mitglied des Vorstands, HORNBACH Baumarkt AG und HORNBACH Management AG und

seit April 2021 verantwortlich für das Ressort Finanzen (Chief Financial Officer)

2020

Global Program Director, Deutsche Bank AG

2016 - 2019

Global Head of Government and Regulatory Affairs and Group Structuring,

Deutsche Bank AG

2015

Chief Financial Officer Global Transaction, Banking, Deutsche Bank AG

2011 - 2014

Global Head of the Accounting Policy und Advisory Group, DB Group

Chief Accounting Officer - Head of Group External Reporting, Deutsche Bank AG

1997 - 2011

Partner und verschiedene vorherige Tätigkeiten im Bereich Financial Services Deloitte,

Deutschland und UK

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

  • HORNBACH Immobilien AG, Bornheim

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

  • Danfoss A/S, Nordborg, Dänemark, Non Executive Director

Übersicht über wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:

Neben dem Aufsichtsratsmandat, das Frau Karin Dohm aktuell ausübt, ist Frau Karin Dohm als Chief Financial Officer und Mitglied des Vorstands der Hornbach Baumarkt AG, Bornheim/Pfalz, Deutschland, sowie der Hornbach Management AG, Annweiler am Trifels, Deutschland, tätig.

Frau Sabine Eckhardt

wohnhaft in München, Deutschland Nationalität: Deutsch

Aufsichtsrätin, selbständige Senior Advisor und Investorin

Persönliche Daten

Geburtsdatum: 9. Mai 1972

Geburtsort: Bremen

Ausbildung

Studium der Germanistik, Philosophie und Mediävistik an der LMU München (Abschluss: Magister Artium)

Beruflicher Werdegang

Seit April 2023 Vorsitzende des Aufsichtsrats der Edel SE & Co. KGaA, Hamburg

Januar 2023 Interimistisches Mitglied des Vorstands der CECONOMY AG Seit Juni 2022 Selbständige Senior Advisor und Investorin

Seit März 2022 Mitglied des Aufsichtsrats der UniCredit Bank AG, München

2020 - 2022 Mitglied des Advisory Board Digital Business, Heinrich Bauer Verlag KG, Hamburg 2020 - Mai 2022 Chief Executive Officer Central Europe, Jones Lang LaSalle SE, Frankfurt

2017 - 2019 Mitglied des Vorstands der ProSiebenSat.1 Media SE, Unterföhring, verantwortlich für Sales und Marketing

2009 - 2016 Verschiedene Geschäftsführungspositionen innerhalb der ProSiebenSat.1 Media SE - unter anderem der Vermarktungsunternehmen SevenOne Media GmbH und SevenOne AdFactory GmbH

2004 - 2009 Vorsitzende Geschäftsführerin und Sales Direktorin der Merchandising Media GmbH, ein Unternehmen der ProSiebenSat.1 Media SE

1998 - 2004 Verschiedene Marketing- und Vertriebs-Positionen bei Mattel GmbH, Digital Publishing AG und EM.TV AG

CECONOMY AG - ordentliche Hauptversammlung 2024

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Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

  • UniCredit Bank AG, München
  • Edel SE & Co. KGaA, Hamburg (Vorsitzende des Aufsichtsrats)

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

  • Keine

Übersicht über wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:

Neben dem Aufsichtsratsmandat, das Frau Sabine Eckhardt aktuell ausübt, ist sie als Vorsitzende des Aufsichtsrats der Edel SE & Co. KGaA, Hamburg, Deutschland, und als Mitglied des Aufsichtsrats der UniCredit Bank AG, München, Deutschland, sowie als selbständige Senior Advisor und Investorin tätig.

Frau Birgit Kretschmer wohnhaft in Fürth, Deutschland Nationalität: Deutsch

Chief Financial Officer, C&A Mode GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Deutschland

Persönliche Daten

Geburtsdatum: 20. Mai 1970

Geburtsort: Schillingsfürst

Ausbildung

Studium der Betriebswirtschaftslehre (mit Schwerpunkt Internationale Finanzen) an der Universität Nürnberg (Abschluss: Diplom-Betriebswirtin)

Beruflicher Werdegang

Seit Januar 2021 Chief Financial Officer, C&A Mode GmbH & Co. KG, Düsseldorf

2017 - 2020 Senior Vice President Corporate & Operations Finance, adidas AG, Herzogenaurach

2012 - 2017 Vice President Finance Western Europe, adidas AG, Herzogenaurach

2010 - 2011 Head of PMO Global eCommerce, adidas AG, Herzogenaurach

2006 - 2009 Head of Reebok Controlling Central Europe, adidas AG, Herzogenaurach

2004 - 2005 Chief Financial Officer, adidas International BV, Amsterdam

1994 - 2003 Head of Group Treasury und verschiedene vorherige Positionen, adidas-Salomon AG, Herzogenaurach

1986 - 1989 Trainee & Internal Auditor, Sparkasse Rothenburg

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

  • Mister Spex SE, Berlin

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

  • Keine

Übersicht über wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:

Frau Birgit Kretschmer ist als Chief Financial Officer der C&A Mode GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Deutschland, und als Mitglied des Aufsichtsrats der Mister Spex SE, Berlin, Deutschland, tätig.

7. Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022/23

Gemäß § 120a Abs. 4 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft jährlich über die Billigung des von Vorstand und Aufsichtsrat erstellten und durch den Abschlussprüfer geprüften Vergütungs- berichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen.

Der im Anschluss an diese Tagesordnung unter "Informationen zu Tagesordnungspunkt 7" abgedruckte und auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ceconomy.de/Hauptversammlung

zugänglich gemachte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/23 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG enthalten sind. Darüber hinaus wurde der Abschlussprüfer beauftragt, auch eine inhaltliche Prüfung des

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Vergütungsberichts durchzuführen. Der vom Abschlussprüfer über die Prüfung des Vergütungsberichts erstellte Vermerk ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/23 zu billigen.

8. Anpassung der Satzungsregelung zum Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) wurde § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG dahingehend geändert, dass sich der Nachweis des Anteilsbesitzes für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nicht wie bisher auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen muss, sondern auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptver- sammlung. Die Gesetzesänderung erfolgte ausschließlich zum Zweck der Angleichung an die Definition des Nachweisstichtags in der zugrundeliegenden EU-Durchführungsverordnung (vgl. Artikel 1 Nummer 7 der Durch- führungsverordnung (EU) 2018/1212 der Kommission vom 3. September 2018 zur Festlegung von Mindest- anforderungen zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte). Eine materielle Änderung der Frist ist hiermit nicht verbunden.

Zur Angleichung an den geänderten Gesetzeswortlaut ist eine Anpassung in § 16 Abs. 2 der Satzung erforderlich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

In § 16 Abs. 2 Satz 3 der Satzung werden die Wörter "Beginn des 21." durch die Wörter "Geschäftsschluss des 22." ersetzt.

In seiner geänderten Fassung lautet § 16 Abs. 2 der Satzung danach wie folgt:

"(2) Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts ist nachzuweisen. Hierfür ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäfts- schluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder für die Aus- übung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat."

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Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/23

VERGÜTUNGSBERICHT

Dieser Vergütungsbericht erläutert gemäß den Vorgaben des § 162 Aktiengesetz (AktG) die Anwendung des Vergütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der CECONOMY AG und beschreibt die Höhe und Struktur der den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022/23 individuell gewährten und geschuldeten Vergütung.1 Der Vergütungsbericht entspricht darüber hinaus den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022. Dieser Vergütungsbericht wird der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG, die voraussichtlich am 14. Februar 2024 stattfinden wird, gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt werden.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/22 wurde erstmals nach § 162 AktG erstellt. Er wurde von der Hauptversammlung am 22. Februar 2023 mit einer Mehrheit von 98,6 Prozent gemäß § 120a Abs. 4 AktG gebilligt. Vorstand und Aufsichtsrat sehen dieses klare Votum als Bestätigung des beim Vergütungsbericht 2021/22 angewen- deten Formats. Es wird auch für den vorliegenden Vergütungsbericht grundsätzlich beibehalten.

Vergütungssystem für den Vorstand

Der Aufsichtsrat der CECONOMY AG hat das nachfolgend in seinen Grundzügen erläuterte Vergütungssystem festgelegt. Diese Festlegung erfolgte erstmals durch Beschlussfassungen des Aufsichtsrats im September und Oktober 2020 ("Vergütungssystem 2020"). Das Vergütungssystem 2020 galt mit Wirkung ab Beginn des Geschäfts- jahres 2020/21. Der Aufsichtsrat hat dieses System der Hauptversammlung der CECONOMY AG am 17. Februar 2021 vorgelegt, welche es mit einer Zustimmungsquote von 99,15 Prozent gebilligt hat. In seiner Sitzung vom 13. Dezember 2021 hat der Aufsichtsrat beschlossen, das Vergütungssystem 2020 mit Wirkung ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2022/23 mit Blick auf bestimmte Aspekte zu ändern und der Hauptversammlung das geänderte System zur Billigung vorzulegen. Das entsprechend weiterentwickelte Vergütungssystem ("Vergütungssystem 2021") wurde der ordent- lichen Hauptversammlung der CECONOMY AG am 9. Februar 2022 vorgelegt, die es mit einer Zustimmungsquote von 91,98 Prozent gebilligt hat. Für den vorliegenden Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/23 ist das Vergütungssystem 2021 maßgeblich. Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, beziehen sich die nach- stehenden Ausführungen daher auf das Vergütungssystem 2021.

Die Anstellungsverträge der im Geschäftsjahr 2022/23 amtierenden Vorstandsmitglieder entsprechen dem Ver- gütungssystem 2021, mit Ausnahme der nachstehend unter "Abweichungen vom Vergütungssystem" erläuterten Abweichungen.

Unverzüglich nach den jeweiligen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Billigung des Vergütungssystems 2020 beziehungsweise des Vergütungssystems 2021 wurden die Beschlüsse und das betreffende Vergütungssystem gemäß § 120a Abs. 2 AktG öffentlich zugänglich gemacht. Sie sind abrufbar auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance.

Verfahren zur Umsetzung und zur Überprüfung des Vergütungssystems

Der Aufsichtsrat entscheidet über das Vergütungssystem sowie über dessen Umsetzung und die Festsetzung der konkreten Vorstandsvergütung jeweils nach Vorbereitung durch das Aufsichtsratspräsidium.

Sofern der Aufsichtsrat zur Weiterentwicklung des Vergütungssystems und zur Beurteilung der Angemessenheit und Üblichkeit der konkreten Vorstandsvergütung externe Vergütungsexperten hinzuzieht, überzeugt er sich vor der

1 In den Tabellen dieses Vergütungsberichts wurde zur besseren Übersicht teilweise auf die Darstellung von Nachkommastellen verzichtet. Zahlenangaben in den Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten.

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CECONOMY AG published this content on 02 January 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 02 January 2024 15:14:49 UTC.