Die China State Construction Engineering Corporation Limited und die China State Construction Development Holdings Limited haben angekündigt, dass sie auf die gemeinsame Bekanntmachung von CSC und CSCD vom 19. Oktober 2020 und das Rundschreiben von CSCD vom 20. November 2020 verweisen, die sich unter anderem auf die vorherige Vereinbarung zwischen CSCD und CSCECL über die Vergabe von Unteraufträgen beziehen, die am 31. Dezember 2023 auslaufen wird. Es ist vorgesehen, dass die CSCECL-Gruppe die CSCD-Gruppe auch nach dem Auslaufen des früheren CSCD-CSCECL-Unterbauvertrags auffordert, Angebote für die Bauarbeiten der CSCECL-Gruppe abzugeben. In diesem Zusammenhang schlossen CSCECL und CSCD am 20. Oktober 2023 die neue Vereinbarung zwischen CSCD und CSCECL über die Beauftragung von Unterauftragnehmern, um die vorherige Vereinbarung zwischen CSCD und CSCECL über die Beauftragung von Unterauftragnehmern für eine weitere Laufzeit von drei Jahren zu verlängern, die am 1. Januar 2024 beginnt und am 31. Dezember 2026 endet (beide Tage einschließlich).

Gemäß dem neuen CSCD-CSCECL-Unterbauvertrag kann die CSCECL-Gruppe die CSCD-Gruppe von Zeit zu Zeit als Subunternehmer oder Dienstleister (je nach Fall) mit der Erbringung der CSCECL-Arbeiten beauftragen, vorbehaltlich der CSCECL Works Caps. Jedes Mitglied der CSCD-Gruppe kann als Unterauftragnehmer oder Dienstleister (je nach Fall) der CSCECL-Gruppe für die Erbringung der CSCECL-Arbeiten in Übereinstimmung mit den jeweiligen Ausschreibungsverfahren der CSCECL-Gruppe (die CSCECL-Arbeiten-Transaktionen) handeln; die Parteien können von Zeit zu Zeit weitere spezifische Verträge abschließen, in denen die detaillierten Bedingungen in Bezug auf die Beauftragung der CSCD-Gruppe als Subunternehmer oder Dienstleister (je nach Fall) der CSCECL-Gruppe für die Erbringung der CSCECL-Arbeiten festgelegt werden, unter der Voraussetzung, dass die Gesamtauftragssumme, die von der CSCECL-Gruppe an die CSCD-Gruppe im Rahmen des neuen CSCD-CSCECL-Vertrags über die Beauftragung von Unterauftragnehmern für die am 31. Dezember 2024, 2025 und 2026 endenden Geschäftsjahre vergeben werden kann, 1.200 Mio. HKD, 1.500 Mio. HKD bzw. 1.500 Mio. HKD (d.h. die Obergrenzen für die CSCECL-Arbeiten) nicht überschreitet. Die Bedingungen der einzelnen Verträge werden zwischen den Parteien zu marktüblichen Bedingungen ausgehandelt. Die von der CSCECL-Gruppe an die CSCD-Gruppe zu zahlenden Gebühren werden gemäß den in den einzelnen Verträgen festgelegten Zahlungsbedingungen beglichen.