Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den vergangenen Stunden haben wir uns mit der Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien und dem New York State Department of Financial Services (DFS) auf Vergleiche geeinigt. Damit werden die Untersuchungen der FCA und des DFS zur Geldwäschekontrollfunktion im Investmentbanking der Bank abgeschlossen. Die Untersuchungen betrafen unter anderem bestimmte Wertpapiergeschäfte, an denen die Standorte Moskau, London und New York zwischen 2011 und 2015 beteiligt waren.

Wir sind froh, diese Angelegenheiten beigelegt zu haben. Allerdings kritisierten die FCA und das DFS unsere Kontrollen für Neukunden und unsere Know-Your-Client (KYC)-Verfahren, die Geldwäsche-Überwachung und eine unklare Organisation zwischen den Geschäftsbereichen und Kontrollfunktionen, die an diesen Wertpapiergeschäften beteiligt waren. Wir bedauern diese Vorfälle zutiefst.

Inzwischen haben wir eine Reihe von wichtigen Maßnahmen ergriffen. Unter anderem haben wir 2015 begonnen, unsere Kontrollen für Neukunden und unsere KYC-Verfahren umfassend zu überprüfen. Wir bauen die Geldwäsche-Überwachung und entsprechende Schulungen kontinuierlich aus. 2016 haben wir die Zahl der Mitarbeiter im Bereich Anti-Financial Crime um fast 30 Prozent gesteigert und planen eine weitere Aufstockung um 50 Prozent im Jahr 2017.

Wir haben die Strukturen der Bank vereinfacht und haben uns im Zuge dessen 2016 aus dem Investmentbankgeschäft vor Ort in Russland zurückgezogen. Außerdem haben wir die Zahl der Länder, die wir in punkto Geldwäsche als risikoreich einstufen, von rund 30 auf etwa 100 erhöht. Das heißt, dass die Bank Neukunden aus diesen Ländern genauer überprüfen muss.

Die Vergleiche belasten uns auch finanziell. Im Rahmen des Vergleichs mit der FCA haben wir einer Geldbuße von etwa 163 Millionen Pfund zugestimmt. Die Bank erhielt einen Nachlass von 30 Prozent, weil sie sich in einem frühen Stadium der FCA-Untersuchung zu einem Vergleich bereit erklärt hat. Die FCA stellt in ihren Untersuchungsergebnissen fest, dass die Bank erhebliche Mittel zur Verbesserung ihrer Geldwäsche-Kontrollen eingesetzt hat, und erkennt an, was die Bank in diesem Bereich bereits unternommen hat. Die FCA erwähnt ebenfalls, wie kooperativ sich die Bank verhalten habe, als es darum ging, die Angelegenheit zu melden und anschließend aufzuklären.

Mit dem DFS haben wir uns auf einen Vergleich in Form einer sogenannten Consent Order geeinigt. Gemäß dieser Vereinbarung zahlt die Bank eine Zivilstrafe von 425 Millionen US-Dollar. Außerdem wird für bis zu zwei Jahre ein unabhängiger Prüfer eingesetzt. Die Vergleichsvereinbarung erkennt die Kooperationsbereitschaft der Bank ebenso an wie die bereits ergriffenen Maßnahmen, um die Mängel zu beseitigen. Diese habe das DFS bei der Entscheidung über die Höhe der Vergleichssumme berücksichtigt.

Die Summe ist von den vorhandenen Rückstellungen für Rechtsrisiken weitgehend abgedeckt.

Wie bereits bekannt, kooperiert die Deutsche Bank mit anderen Aufsichts- und Justizbehörden, bei denen weiterhin gesonderte Untersuchungen zu diesen Wertpapiergeschäften laufen. Diese Angelegenheit ist also noch nicht abgeschlossen, aber wir machen Fortschritte.

Gemeinsam mit meinen Kollegen im Vorstand danke ich Ihnen für Ihre Belastbarkeit, Ihre Ausdauer und Ihren Einsatz, um unsere Kontrollen in den vergangenen Monaten zu verstärken. Es wird noch etwas dauern, bis wir unsere wichtigsten Rechtsfälle hinter uns lassen können. Wir werden weiterhin daran arbeiten, diese Schritt für Schritt beizulegen.

Herzliche Grüße
Karl von Rohr

Deutsche Bank AG veröffentlichte diesen Inhalt am 31 Januar 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 31 Januar 2017 16:14:04 UTC.

Originaldokumenthttps://www.db.com/newsroom_news/2017/medien/deutsche-bank-schliesst-vergleiche-zu-russischen-wertpapiergeschaeften-de-11465.htm

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/0ECE9C2B497F2273CAC4B5CA668FBEEEDA30DF3A