Lufthansa Stabilisierungspaket zu
DGAP-Ad-hoc: Deutsche Lufthansa AG / Schlagwort(e): Finanzierung
Deutsche Lufthansa AG: Wirtschaftsstabilisierungsfonds stimmt dem Lufthansa
Stabilisierungspaket zu
25.05.2020 / 16:39 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Die Deutsche Lufthansa AG ist vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) der
Bundesrepublik Deutschland informiert worden, dass der WSF dem
Stabilisierungspaket für das Unternehmen zugestimmt hat. Auch der Vorstand
befürwortet das Paket.
Das Paket sieht Stabilisierungsmaßnahmen und Kredite von bis zu 9 Milliarden
Euro vor.
Der WSF wird Stille Einlagen von insgesamt bis zu 5,7 Milliarden Euro in das
Vermögen der Deutsche Lufthansa AG leisten. Davon werden ca. 4,7 Milliarden
Euro im Sinne der Vorschriften des HGB und der IFRS als Eigenkapital
eingestuft. In dieser Höhe ist die Stille Einlage unbefristet und kann vom
Unternehmen ganz oder in Teilen gekündigt werden. Die Vergütung der Stillen
Einlagen beträgt gemäß des abgestimmten Konzepts 4% für die Jahre 2020 und
2021. In den folgenden Jahren steigt die Vergütung bis auf 9,5% im Jahr 2027
an.
Außerdem wird der WSF im Wege einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnen, um eine
Beteiligung von 20% am Grundkapital der Deutsche Lufthansa AG aufzubauen. Der
Bezugspreis soll 2,56 Euro je Aktie betragen, so dass sich die Bareinlage auf
rund 300 Mio. Euro beläuft. Der WSF kann außerdem seinen Anteil am Grundkapital
im Falle einer Übernahme der Gesellschaft auf 25% plus eine Aktie erhöhen.
Darüber hinaus kann ein weiterer Teil der Stillen Einlage bei Nichtzahlung der
Vergütung durch die Gesellschaft frühestens ab den Jahren 2024 und 2026 in eine
weitere Aktienbeteiligung von jeweils 5% am Grundkapital gewandelt werden. Die
zweite Wandelungsmöglichkeit gilt jedoch nur, soweit der WSF nicht zuvor
bereits seinen Anteil im Rahmen des vorstehend genannten Übernahmefalls erhöht
hat. Eine Wandlung ist ferner auch zum Verwässerungsschutz möglich. Unter der
Voraussetzung der vollen Rückzahlung der Stillen Einlagen durch das Unternehmen
sowie eines Mindestveräußerungspreises von 2,56 Euro je Aktie zuzüglich einer
jährlichen Verzinsung von 12%, verpflichtet sich der WSF jedoch zum
vollständigen Verkauf seines Aktienbesitzes bis zum 31. Dezember 2023 zum
Marktpreis.
Schließlich werden die Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt durch eine syndizierte
Kreditfazilität in Höhe von bis zu 3 Milliarden Euro unter Beteiligung der KfW
und privater Banken mit einer Laufzeit von drei Jahren. Diese Fazilität steht
noch unter Gremienvorbehalt.
Auflagen betreffen insbesondere den Verzicht auf künftige Dividendenzahlungen
und Beschränkungen der Managementvergütung. Außerdem sollen zwei Sitze im
Aufsichtsrat in Abstimmung mit der Bundesregierung besetzt werden, wovon ein
Aufsichtsrat Mitglied des Prüfungsausschusses werden soll. Außer im
Übernahmefall verpflichtet sich der WSF, sein Stimmrecht in der
Hauptversammlung bei den üblichen Beschlüssen ordentlicher Hauptversammlungen
nicht auszuüben.
Das Stabilisierungspaket bedarf noch der finalen Zustimmung des Vorstands und
des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Beide Gremien werden kurzfristig zur
Beschlussfassung über das Stabilisierungspaket zusammenkommen. Die
Kapitalmaßnahmen hängen von der Zustimmung einer außerordentlichen
Hauptversammlung ab.
Das Stabilisierungspaket steht schließlich unter dem Vorbehalt der Genehmigung
durch die Europäische Kommission und etwaiger wettbewerblicher Auflagen.
Verantwortlich: Dennis Weber, Leiter Investor Relations, Telefon 069 /
696 28000
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