Veröffentlichung gemäß § 5 Abs 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz(RL-KG)

Der Konzernabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft zum 31.03.2021 sowie die Halbjahresfinanzberichte zum 30.09.2020 und zum 30.09.2021 sind aus folgenden Gründen fehlerhaft:

I.1.1. Wandelschuldverschreibung

Die DO & CO Aktiengesellschaft hat am 28.01.2021 1.000 Wandelschuldverschreibungen im Nominale von 100 MEUR mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einem Kupon von 1,75% (Nominalverzinsung) begeben. Für die Aufteilung der Wandelschuldverschreibung in eine Eigen- bzw. Fremdkapitalkomponente wurde der Wert der Eigenkapitalkomponente bestimmt. Nach Abzug der Eigenkapitalkomponente wurde der Fremdkapitalkomponente der verbleibende Betrag zugeordnet.

Nach IAS 32.31 ist der Fair Value der Fremdkapitalkomponente zu ermitteln, die Eigenkapitalkomponente ist lediglich der Restwert. Für den sich aus der Vorgangsweise der DO & CO Aktiengesellschaft indirekt ergebenden abgeleiteten Fremdkapitalzinssatz konnte nicht der Nachweis erbracht werden, dass es sich um einen Zinssatz handelt, den ein Marktteilnehmer bei seiner Bewertung ansetzen würde. Unter Anwendung des von der DO & CO Aktiengesellschaft zeitnahe selbst ermittelten Fremdkapitalzinssatzes von 3,44% hätte dies bei der Ermittlung der Fremdkapitalkomponente zum Fair Value im Emissionszeitpunkt gemäß IFRS 13.34ff zu einer Erhöhung der Verbindlichkeit und damit zu einer Verringerung des Eigenkapitals von zumindest 10 MEUR geführt. Demnach wurden die Bestimmungen von IAS 32.31 und IFRS 13.34ff nicht korrekt angewendet.

In der Folge wurden auch zum 31.03.2021 und zum 30.09.2021 die Finanzverbindlichkeiten vergleichbarem Ausmaß zu niedrig und das Eigenkapital zu hoch ausgewiesen. Dadurch wurde fehlerhaft ein zu hoher Zinsaufwand für das am 31.03.2021 endende Geschäftsjahr von rd. 0,3 MEUR sowie für das am 30.09.2021 endende Halbjahr von rd. 0,9 MEUR erfasst.

Im Anhang wurde fälschlicherweise offengelegt, dass die Bestimmungen des IAS 32.31 eingehalten worden sind, obwohl die von der DO & CO Aktiengesellschaft vorgenommene Bewertung der Eigenkapitalkomponente zu dieser Bestimmung in Widerspruch steht. Dies entspricht nicht den Regelungen des IAS 1.117, wonach die bei der Erstellung des Abschlusses herangezogenen Bewertungsgrundlagen und sonstigen angewandten Rechnungslegungsmethoden anzugeben sind.

I.1.2. Leasingverhältnisse

I.1.2.1 Vertragsänderungen und Änderungen der Laufzeit von Leasingverhältnissen: Zeitpunkt der Änderung und Herleitung des Zinssatzes

Aufgrund von Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses gemäß IFRS 16.20 sowie aufgrund von Vertragsänderungen gemäß IFRS 16.45 hat die DO & CO Aktiengesellschaft die Leasingverbindlichkeiten mit einem geänderten Zinssatz neu bewertet. Der geänderte Zinssatz wurde zu Beginn des Geschäftsjahres ermittelt. Diese Vorgehensweise zur Änderung des Zinssatzes entspricht nicht den Bestimmungen von IFRS 16.41 bzw. IFRS 16.45, wonach der Zinssatz zum Zeitpunkt der Neubeurteilung bzw. zum effektiven Zeitpunkt der Änderung zu erfolgen hat.

Darüber hinaus wurde die Leasingverbindlichkeit mit einem Zinssatz diskontiert, der nicht die Definition eines Grenzfremdkapitalzinssatzes gemäß Anhang A zu IFRS 16 erfüllt. Dadurch wurden das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeit unrichtigerweise in wesentlichem Ausmaß reduziert.

Die Neubemessung von Leasingverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Neubeurteilung bzw. zum effektiven Zeitpunkt der Änderung zum angemessenen Grenzfremdkapitalzinssatz hätte gegenüber den bilanziell erfassten Beträgen zu einer Erhöhung der Verbindlichkeit und des Nutzungsrechts von zumindest 24 MEUR geführt, was auch Auswirkung auf die Halbjahresfinanzberichterstattung zum 30.09.2021 hat.

I.1.2.2 Leasingverhältnis: Änderung Nutzungsdauer

Bei einem Leasingverhältnis wurde eine mündliche Vereinbarung über die Abgeltung von Mieterinvestitionen nach Beendigung des Mitverhältnisses zum Anlass genommen, dass es gemäß IFRS 16.20 hinreichend sicher sei, dass eine Kündigungsoption vorzeitig ausgeübt wird. Dies berücksichtigt nicht die Tatsache, dass bereits vor der mündlichen Vereinbarung durch weitreichende Untervermietungs- und Weitergabemöglichkeiten ausreichend Entscheidungsspielraum bestand, um eine Vertragsauflösung in Anspruch zu nehmen. Die bestehenden Klauseln waren so gestaltet, dass eine Vertragsauflösung jederzeit ohne wirtschaftliche Nachteile hätte erfolgen können. Es besteht somit kein wirtschaftlicher Anreiz gemäß IFRS 16.19 zur vorzeitigen Ausübung der Kündigungsoption und ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen iSd IFRS 16.20 liegt nicht vor, weshalb eine Neubeurteilung nicht durchzuführen war.

Weiters wurde der Nachweis einer dokumentierten Geschäftsentscheidung gemäß IFRS 16.20 iVm IFRS 16.B41 d), die sich unmittelbar auf die Ausübung oder die Nichtausübung einer Option auswirkt, nicht erbracht.

Die Voraussetzungen von IFRS 16.19f sind somit nicht erfüllt, weswegen die vorgenommene Reduktion der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts von rd 14,1 MEUR nicht gerechtfertigt ist, was auch Auswirkung auf die Halbjahresfinanzberichterstattung zum 30.09.2021 hat.

I.1.3. Angaben zu nahestehenden Unternehmen

Über ein mit einem nahestehenden Unternehmen abgeschlossenes Leasingverhältnis sind keine Angaben einschließlich der ausstehenden Salden und Verpflichtungen unter Angabe der Bedingungen und Konditionen offengelegt worden. Die Unterlassung der Angaben mit nahestehenden Unternehmen steht in Widerspruch zu IAS 24.18 b) und IAS 24.21 d).

I.1.4. Darstellung des Abschlusses

I.1.4.1. Fehlende Querverweise

Die einzelnen Abschlussbestandteile des Konzernabschlusses zum 31.03.2021 enthalten zT Querverweise auf andere Angaben, deren Aufgliederungen nicht mit den Abschlussposten abstimmbar sind. Teilweise fehlen Querverweise zur Gänze oder fehlen Erläuterungen trotz Vorhandensein von Querverweisen.

Dies entspricht nicht den Bestimmungen von IAS 1.15 iVm 1.113, wonach jeder Posten in der Bilanz, der/den Darstellung/en von Gewinn und Verlust und sonstigem Ergebnis, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung mit einem Querverweis auf sämtliche zugehörige Informationen im Anhang zu versehen ist, da sich dies auf die Verständlichkeit und Vergleichbarkeit des Abschlusses auswirkt.

I.1.4.2. Fehlende Angaben

Ebenso steht die Unterlassung der Angaben im Konzernabschluss zum 31.03.2021 zu nicht zahlungswirksamen Transaktionen nicht in Einklang mit IAS 7.43f, wodurch alle notwendigen Informationen über die Investitions- und Finanzierungstransaktionen bereitzustellen sind.

I.1.5. Nichtfinanzieller Bericht

Die DO & CO Aktiengesellschaft hat einen gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht erstellt, der von den gesetzlichen Vertretern aufzustellen ist. Dieser ist von den gesetzlichen Vertretern nicht unterzeichnet worden. Dies entspricht nicht den Bestimmungen des § 267a (6) UGB.

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DO & CO AG published this content on 30 September 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 September 2022 07:03:03 UTC.