bei ungefähr 45 % der Ziel-Gesamtvergütung und der Anteil der variablen Vergütung bei ungefähr 55 % der
Ziel-Gesamtvergütung. Bei den ordentlichen Vorstandsmitgliedern liegt der Anteil der festen Vergütung bei
ungefähr 48 % der Ziel-Gesamtvergütung und der Anteil der variablen Vergütung bei ungefähr 52 % der
Ziel-Gesamtvergütung.
Die relativen Anteile der festen Vergütung, des STI (Zielbetrag) und des LTI (Zielbetrag) an der
Ziel-Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2021 ist in Abbildung 1 dargestellt.
Abbildung 1
Für den Vorstandsvorsitzenden liegt der Anteil des STI (Zielbetrag) an der variablen Ziel-Gesamtvergütung
somit bei ungefähr 48 %, der Anteil des LTI (Zielbetrag) beträgt ungefähr 52 % der variablen
Ziel-Gesamtvergütung. Für den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und die ordentlichen
Vorstandsmitglieder liegt der Anteil des STI (Zielbetrag) an der variablen Ziel-Gesamtvergütung bei
ungefähr 47 %, der Anteil des LTI (Zielbetrag) beträgt ungefähr 53 % der variablen Ziel-Gesamtvergütung.
ii. Feste Vergütungsbestandteile
Die feste, erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus dem festen Jahresgehalt, der betrieblichen
Altersversorgung und den Nebenleistungen zusammen.
a. Festes Jahresgehalt
Die Vorstandsmitglieder erhalten ein festes Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Raten ausbezahlt wird.
Die Höhe des festen Jahresgehalts orientiert sich an den Aufgaben und der strategischen und operativen
Verantwortung des einzelnen Vorstandsmitglieds.
b. Betriebliche Altersversorgung
Die Vorstandsmitglieder erhalten im Rahmen des Versorgungsprogramms des Dürr-Konzerns
('Dürr-Pensionsplan') einen arbeitgeberfinanzierten Versorgungsbeitrag in Höhe von 24 % des festen
Jahresgehalts für den Vorstandsvorsitzenden und 25 % des festen Jahresgehalts für die übrigen
Vorstandsmitglieder.
c. Nebenleistungen
Den Vorstandsmitgliedern wird ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus schließt die
Gesellschaft zugunsten der Vorstandsmitglieder eine D&O-Versicherung mit einer angemessenen Deckungssumme
sowie für einzelne Vorstandsmitglieder eine Lebensversicherung oder eine Unfallversicherung ab.
iii. Variable Vergütungsbestandteile
Die variable Vergütung setzt sich aus einer kurzfristigen (STI) und einer langfristigen Komponente
(LTI) zusammen, sodass ein angemessenes Anreizsystem zur Umsetzung der Unternehmensstrategie und einer
nachhaltigen Wertschöpfung und -steigerung geschaffen wird. Das vom Aufsichtsrat entwickelte
Vergütungsmodell bietet ein hohes Maß an Transparenz, indem es die Erfolgsgrößen mit klar definierten
Indikatoren für Ertrag, Liquidität, Wertschöpfung und nachhaltige Entwicklung verknüpft. Die nachhaltige
Geschäftsausrichtung sowie die soziale und ökologische Verantwortung der Dürr Aktiengesellschaft spiegeln
sich hierbei auch in den jährlichen ESG-Zielen wider.
Die variable Vergütung bemisst sich an den Aufgaben und der strategischen und operativen Verantwortung
der Vorstandsmitglieder sowie an den kurz- und langfristigen Ergebnissen des Unternehmens. Dabei
übersteigt der LTI sowohl in der Zielvergütung als auch in der Maximalvergütung die Vergütung aus dem
STI.
Die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien tragen zur Förderung der Geschäftsstrategie
und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei. Ihre Zielerreichung wird wie nachstehend
beschrieben gemessen.
Der Aufsichtsrat ist künftig nur in Fällen von außergewöhnlichen Ereignissen oder Entwicklungen, z.B.
bei der Akquisition oder der Veräußerung eines Unternehmensteils, berechtigt, die Planbedingungen der
variablen Vergütungsbestandteile vorübergehend in angemessenem Rahmen sachgerecht anzupassen. Allgemeine
ungünstige Marktentwicklungen erfüllen hierbei nicht den Sachverhalt eines außergewöhnlichen Ereignisses
oder einer außergewöhnlichen Entwicklung. Entsprechendes gilt, wenn Änderungen der für die Gesellschaft
anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften wesentliche Auswirkungen auf die für die Berechnung der
variablen Vergütungsbestandteile STI und LTI maßgeblichen Parameter haben, sowie für den Fall, dass ein
Geschäftsjahr weniger als zwölf Monate umfasst (Rumpfgeschäftsjahr). Falls es bei außergewöhnlichen
Ereignissen oder Entwicklungen zu veränderten Auszahlungen der variablen Vergütung kommen sollte, wird
dies ausführlich und nachvollziehbar begründet. Die Nutzung von diskretionären Anpassungsmöglichkeiten
ist ausgeschlossen. Sonderzahlungen werden nicht gewährt.
a. Short-Term Incentive (kurzfristige Komponente)
Die kurzfristige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder ist ein leistungsabhängiger Bonus, der auf
finanziellen und nichtfinanziellen Ergebnissen des jeweiligen Geschäftsjahres basiert. Er ist dabei im
Geschäftsjahr 2021 zu 60 % von den operativen Earnings before Interest and Taxes (EBIT), zu 30 % vom Free
Cashflow (FCF) und zu 10 % von ESG-Zielen abhängig (siehe auch Abbildung 2). Die ESG-Ziele können für den
gesamten Vorstand oder individuell je Vorstandsmitglied festgelegt werden.
Das EBIT spiegelt im Geschäftsjahr 2021 das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und
Beteiligungsergebnis wider. Das operative EBIT ist um Sonderaufwendungen bereinigt, wie zum Beispiel
Effekte aus Akquisitionen. Die Sondereffekte werden im Lagebericht offengelegt. Durch die Verwendung des
EBIT des Dürr-Konzerns wird die Rentabilität und Profitabilität des Unternehmens bei der Vergütung des
Vorstands berücksichtigt und somit eines der wichtigsten unternehmensstrategischen Ziele unterstützt.
Der Free Cashflow ist der frei verfügbare Cashflow und zeigt, welche Mittel verbleiben, um eine
Dividende auszuschütten, Akquisitionen zu tätigen und die Verschuldung zurückzuführen. Er wird berechnet,
indem man die Investitionen, den Saldo aus gezahlten und erhaltenen Zinsen sowie die Tilgung von
Leasingverbindlichkeiten vom Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit abzieht.
Unter ESG-Zielen versteht man Ziele, die sich auf Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und
verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) beziehen. Der Aufsichtsrat legt vor Beginn des
Geschäftsjahres die ESG-Leistungskriterien und die Methoden zur Leistungsmessung für jedes
Vorstandsmitglied fest. Die möglichen Leistungskriterien setzen sich z. B. aus ESG-Ratings,
Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitsschutz (Gesundheit und Sicherheit) zusammen. Die
Gesamtzielerreichung für die ESG-Performance ergibt sich aus dem Durchschnitt der Zielerreichung der
einzelnen Leistungskriterien.
Abbildung 2
Der Aufsichtsrat legt vor Beginn eines Geschäftsjahres die einzelnen Ziele ('Zielwerte') sowie jeweils 1. Werte für die minimale ('Schwellenwert') und maximale ('Maximalwert') Zielerreichung fest. Die
Zielerreichung beträgt unterhalb des Schwellenwerts 0 %, oberhalb des Maximalwerts 150 % und bei
Erreichen des Zielwerts 100 %. Zwischen Schwellen- und Zielwert sowie zwischen Ziel- und Maximalwert wird
die Zielerreichung linear interpoliert.
Die Zielerreichung wird nach Ablauf des entsprechenden Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat festgelegt.
Aus der jeweiligen Zielerreichung von EBIT-, FCF- und ESG-Ziel sowie der angegebenen Gewichtung der Ziele
ergibt sich die STI-Zielerreichung. Der Auszahlungsbetrag entspricht dem Zielbetrag multipliziert mit der
Zielerreichung (siehe Abbildung 3). Der Auszahlungsbetrag für den Short-Term Incentive wird im Mai
ausbezahlt und ist auf 150 % des Zielbetrags begrenzt (Auszahlungscap).
Abbildung 3
Beginnt oder endet der Dienstvertrag in einem laufenden Geschäftsjahr, wird der Auszahlungsbetrag pro
rata temporis im Verhältnis zum Geschäftsjahr gekürzt.
Sämtliche Ansprüche aus dem STI aus einem laufenden Geschäftsjahr entfallen ersatz- und
entschädigungslos, wenn der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds durch außerordentliche Kündigung der
Gesellschaft aus einem wichtigen Grund nach § 626 BGB endet.
b. Long-Term Incentive (langfristige Komponente)
Die langfristige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder in Form eines Performance-Share-Plans ist
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March 24, 2021 10:05 ET (14:05 GMT)