EUROKAI
____________________________________________________________________________
EUROKAI
Einzelabschluss (HGB) 2022
EUROKAI GmbH & Co. KGaA, KG, Hamburg
Bilanz zum 31. Dezember 2022
AKTIVA | 31.12.2022 | 31.12.2021 | PASSIVA | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||||||||||
ANLAGEVERMÖGEN | EUR | EUR | EIGENKAPITAL | EUR | EUR | EUR | EUR | ||||||||
Sachanlagen | Gezeichnetes Kapital | ||||||||||||||
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 37.053,00 | 38.133,00 | Stammaktien | 6.759.480,00 | 6.759.480,00 | ||||||||||
Aktien mit Gewinnbezugsvorzug | |||||||||||||||
Finanzanlagen | mit Stimmrecht | 520,00 | 520,00 | ||||||||||||
Aktien mit Gewinnbezugsvorzug | |||||||||||||||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 40.922.206,12 | 40.922.206,12 | ohne Stimmrecht | 6.708.494,00 | 13.468.494,00 | 6.708.494,00 | 13.468.494,00 | ||||||||
Beteiligungen | 200.558.819,40 | 200.558.819,40 Kapital der persönlich haftenden | |||||||||||||
241.481.025,52 | 241.481.025,52 | Gesellschafterin | 294.083,65 | 294.083,65 | |||||||||||
241.518.078,52 | 241.519.158,52 | Kapitalrücklage | 1.801.213,04 | 1.801.213,04 | |||||||||||
Gewinnrücklage | |||||||||||||||
UMLAUFVERMÖGEN | Gesetzliche Rücklage | 295.727,65 | 295.727,65 | ||||||||||||
Andere Gewinnrücklagen | 163.723.963,93 | 164.019.691,58 | 156.223.963,93 | 156.519.691,58 | |||||||||||
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | Bilanzgewinn | 156.345.918,87 | 158.624.609,98 | ||||||||||||
335.929.401,14 | 330.708.092,25 | ||||||||||||||
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein | |||||||||||||||
Beteiligungsverhältnis besteht | 27.011.201,23 | 0,00 | RÜCKSTELLUNGEN | ||||||||||||
Sonstige Vermögensgegenstände | 3.285.662,43 | 7.716.314,54 | Rückstellungen für Pensionen und ähnliche | 1.009.245,00 | 1.100.978,00 | ||||||||||
30.296.863,66 | 7.716.314,54 | ||||||||||||||
Guthaben bei Kreditinstituten | Verpflichtungen | ||||||||||||||
71.487.198,56 | 84.101.479,43 | Steuerrückstellungen | 4.972.199,06 | 365.299,55 | |||||||||||
101.784.062,22 | 91.817.793,97 | Sonstige Rückstellungen | 582.818,40 | 373.509,14 | |||||||||||
VERBINDLICHKEITEN | 6.564.262,46 | 1.839.786,69 | |||||||||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.572,07 | 2.072,89 | |||||||||||||
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | |||||||||||||||
EUR 4.572,07 (Vorjahr: EUR 2.072,89) | |||||||||||||||
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 573.065,66 | 382.852,32 | |||||||||||||
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | |||||||||||||||
EUR 573.065,66 (Vorjahr: EUR 382.852,32) | |||||||||||||||
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen | |||||||||||||||
ein Beteiligungsverhältnis besteht | 13.979,00 | 236.396,19 | |||||||||||||
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | |||||||||||||||
EUR 13.979,00 (Vorjahr: EUR 236.396,19) | |||||||||||||||
Sonstige Verbindlichkeiten | 216.860,41 | 167.752,15 | |||||||||||||
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | |||||||||||||||
EUR 216.860,41 (Vorjahr: EUR 167.752,15) | |||||||||||||||
davon aus Steuern: EUR 54.850,41 | |||||||||||||||
(Vorjahr: EUR 1.808,21) | |||||||||||||||
808.477,14 | 789.073,55 | ||||||||||||||
343.302.140,74 | 333.336.952,49 | 343.302.140,74 | 333.336.952,49 | ||||||||||||
EUROKAI GmbH & Co. KGaA, KG, Hamburg
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022
2022 | 2021 | ||
EUR | EUR | ||
Umsatzerlöse | 11.170.121,89 | 11.172.419,15 | |
Sonstige betriebliche Erträge | 1.607.771,35 | 5.548,98 | |
Materialaufwand | |||
Aufwendungen für bezogene Leistungen | -11.169.958,11 | -10.948.555,50 | |
Personalaufwand | |||
Aufwendungen für Altersversorgung | -107.575,60 | -145.874,20 | |
Abschreibungen auf Sachanlagen | -16.021,60 | -11.109,00 | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.954.828,60 | -1.583.124,65 | |
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung: | |||
EUR 36,25 (Vorjahr: EUR 29,89) | |||
Erträge aus Beteiligungen | 28.119.880,82 | 19.517.057,72 | |
davon aus verbundenen Unternehmen: | |||
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 18.504.131,12) | |||
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 235.309,50 | 65.001,00 | |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -17.948,00 | -23.082,00 | |
Ergebnis vor Ertragsteuern | 26.866.751,65 | 18.048.281,50 | |
Steuern vom Ertrag | -6.241.590,76 | -5.709.638,11 | |
Ergebnis nach Steuern | 20.625.160,89 | 12.338.643,39 | |
Sonstige Steuern | -101.046,09 | -106.430,63 | |
Jahresüberschuss | 20.524.114,80 | 12.232.212,76 | |
Gewinnvortrag | 135.821.804,07 | 146.392.397,22 | |
Bilanzgewinn | 156.345.918,87 | 158.624.609,98 | |
Anlage 3
EUROKAI GmbH & Co. KGaA, Hamburg
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss der EUROKAI GmbH & Co. KGaA (im Folgenden auch 'EUROKAI' genannt) wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes und den Vorschriften der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht.
Registerinformationen
Die EUROKAI GmbH & Co. KGaA hat ihren Sitz in Hamburg, Kurt-Eckelmann-Str. 1. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts von Hamburg unter HRB Nr. 10018 eingetragen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden unverändert beibehalten.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer vorgenommen.
Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 % p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten und bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Ein niedrigerer beizulegender Wert wird dabei auf Basis des Discounted Cashflow-Verfahrens ermittelt und basiert auf der jeweiligen Unternehmensplanung.
3/63
Anlage 3
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,79 % p. a. verwendet (Vorjahr: 1,87 % p. a.). Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 2,25 % p. a. (Vorjahr: 2,00 % p. a.) berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB auf Basis des bilanzorientierten Konzeptes für alle temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Bilanzwerten der angesetzten Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Latente Steuern werden unter Anwendung der unternehmensindividuellen Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung beziehungsweise der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines zum Vorjahr unveränderten kombinierten Steuersatzes von 32,28 %, der die Gewerbesteuer, die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag berücksichtigt. Steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge werden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlust-/Zinsverrechnung berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Soweit die Ermittlung der aktiven und passiven latenten Steuern insgesamt zu einem aktiven Überhang führt, wird weiterhin von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, den aktivischen Überhang nicht zu bilanzieren.
Soweit auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten bestehen, werden diese grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.
4/63
Attachments
- Original Link
- Original Document
- Permalink
Disclaimer
Eurokai GmbH & Co. KGaA published this content on 27 April 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 27 April 2023 06:47:06 UTC.