Gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln ist die Fire Rock Holdings Limited verpflichtet, spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft, d.h. am oder vor dem 31. März 2022, eine Bekanntmachung in Bezug auf die vorläufigen Ergebnisse für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr zu veröffentlichen. Gemäß Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln basiert die vorläufige Bekanntgabe in Bezug auf das Jahresergebnis 2021 auf dem Jahresabschluss des Unternehmens für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr, der mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt wurde. Der Verwaltungsrat gibt hiermit bekannt, dass die Gesellschaft aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 in verschiedenen Ländern und der Umsetzung der COVID-19-Präventions- und Kontrollquarantänemaßnahmen (insbesondere der jüngsten Maßnahmen in Shenzhen) nicht in der Lage ist, ihren Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr, einschließlich der finanziellen Auswirkungen der Angelegenheit (wie in der Mitteilung der Gesellschaft vom 23. Februar 2022 definiert und erwähnt), fertigzustellen, die jüngsten Maßnahmen in Shenzhen), die Schwierigkeiten bei der Finanzberichterstattung und dem Konsolidierungsprozess der Geschäfte des Unternehmens in der VR China, Thailand, Singapur und anderen Orten mit sich bringen und mehr Zeit für den Abschluss des Prozesses, einschließlich der Finanzberichterstattung und der Wirtschaftsprüfung, erfordern, wird die Veröffentlichung der Bekanntmachung in Bezug auf das Jahresergebnis 2021 nach dem 31. März 2022 verschoben. Der Vorstand ist sich bewusst, dass eine Verzögerung der Veröffentlichung der Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2021 einen Verstoß gegen die Regel 13.49(1) der Börsenordnung darstellt. Es wurden Gespräche mit dem Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft (der ``Wirtschaftsprüfer'') geführt, und der Vorstand und das Management der Gesellschaft tun ihr Möglichstes, um den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2021 endende Jahr fertigzustellen, damit der Wirtschaftsprüfer seine notwendigen Verfahren durchführen kann, so dass das Jahresergebnis 2021 so bald wie möglich veröffentlicht werden kann.