Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 1

Zu Tagesordnungspunkt 1 - Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a und 315a HGB - hat die Hauptversammlung keinen Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Abschluss am

15. März 2024 gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.

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