Mail an die Adresse vorstand@frauenthal.at zu übermitteln und zwar so 
rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, das 
ist der 8. Juni 2021, bei der Gesellschaft einlangen. Dies dient der Wahrung der 
Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer an der Hauptversammlung, 
insbesondere für Fragen, die einer längeren Vorberei­tungszeit bedürfen. 
Damit ermöglichen die Aktionäre dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung 
und rasche Beantwortung der von Aktionären gestellten Fragen. 
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw www.frauenthal.at/InvestorRelati­ons/ 
Hauptversammlung abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular nicht verwendet wird, 
muss die Person (Name/Firma, Geburtsda­tum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) im 
entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die Gesellschaft in die Lage zu 
versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestä­tigung 
festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E- 
Mail an­zugeben. 
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden 
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können. 
Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der 
Aktionäre ge­mäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 
5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG 
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt 
in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID- 
19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der 
Tagesordnung Anträge zu stellen. 
Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zur Antragsstellung an den besonderen 
Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung 
vom Vorsitzenden festgelegt. 
 
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV. 
dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den 
besonderen Stimm­rechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung. 
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend 
die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus: 
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von 
Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, 
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 1. Juni 2021 in 
der oben angeführten Weise (Punkt VI Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem 
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person 
über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren 
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit 
begründen könnten, anzuschließen. 
Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei 
der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. 
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der 
Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 
6. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung 
Die Frauenthal Holding AG nimmt Datenschutz sehr ernst. 
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter 
www.frauenthal.at. 
 
VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 
 
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Ge­sellschaft EUR 9.434.990 und ist zerlegt in 9.434.990 auf 
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der virtuellen 
Hauptversammlung. 
Die Gesamtzahl der Stimmrechte am Tag der Hauptversammlung beträgt grundsätzlich 
9.434.990 Stimmrechte. 
 
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 783.499 eigene Aktien. 
 
Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte, auch nicht das 
Stimmrecht zu. 
 
Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversamm­lung 
und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden. 
 
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. 
 
2. Keine physische Anwesenheit 
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der 
kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19- 
GesV am Ort der Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste persönlich 
zugelassen sind. 
 
Wien, im Mai 2021 
 
                                  Der Vorstand 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Herr Mag. Wolfgang Knezek 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
Anhänge zur Meldung: 
=--------------------------------------------- 
http://resources.euroadhoc.com/documents/2199/12/10717995/0/Einberufung_zur_32__o__HV_der_Frauenthal_Holding_AG.pdf

(END) Dow Jones Newswires

May 11, 2021 04:03 ET (08:03 GMT)