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GRENKE AG: GRENKE informiert über entlastende Aussagen und Kritikpunkte des Sonderprüfers der BaFin 
2021-02-26 / 03:39 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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GRENKE informiert über entlastende Aussagen und Kritikpunkte des Sonderprüfers der BaFin 
- Mazars-Zwischenbericht im Auftrag der BaFin ergibt keine Zweifel an der Existenz der Leasingforderungen; Vorwurf der 
Geldwäsche nicht bestätigt 
- Kritikpunkte von Mazars betreffen insbesondere die bilanzielle Behandlung der Franchiseunternehmen, mangelnde 
Offenlegung von Related Parties sowie Mängel in der Geldwäscheprävention sowie in Teilen des Kundenkreditgeschäfts der 
GRENKE Bank 
- Franchiseunternehmen werden erstmals voll konsolidiert 
- Nachsteuerergebnis für das Geschäftsjahr 2020 im oberen zweistelligen Millionenbereich erwartet 
- Nettoliquidität lag bei 1.290 Mio. Euro zum 22. Februar 2021 
Baden-Baden, den 26.02.2021: Die GRENKE AG informiert heute über den Zwischenstand der laufenden Sonderprüfung durch 
die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mandatierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars. 
Einen entsprechenden schriftlichen Zwischenbericht über den aktuellen Stand der laufenden Prüfung hatten Vorstand und 
Aufsichtsrat der GRENKE AG bei der BaFin erbeten. Die BaFin hat die von Mazars genannten Sachverhalte noch nicht 
abschließend bewertet. 
Zusammenfassung 
Laut dem Zwischenbericht von Mazars haben sich keine Feststellungen ergeben, die an dem rechtlichen Bestand und 
wirtschaftlichen Gehalt der Leasingverträge mit ausstehenden Forderungen in Höhe von rund 5,6 Mrd. Euro zweifeln 
lassen. Dem Bericht zufolge hat sich auch der Vorwurf der Geldwäsche nicht bestätigt. Insgesamt zeichnet sich kein 
systematischer Bedarf für Goodwill-Abschreibungen (Impairments) auf erworbene Franchiseunternehmen ab. Die Wertansätze 
seien trotz methodischer Defizite vertretbar. 
Neben den entlastenden Aussagen enthält der Bericht von Mazars auch wesentliche Kritikpunkte: So hält Mazars es für 
geboten, die Franchiseunternehmen zu konsolidieren. Kritisiert wurden zudem die nicht erfolgte Offenlegung 
nahestehender Personen (Related Parties) in früheren Jahresabschlüssen, die Abläufe in Teilen des Kundenkreditgeschäfts 
der GRENKE Bank und der Prozess der Geldwäscheprävention. Darüber hinaus finden sich in dem Bericht die bereits 
bekannten Feststellungen im Bereich Interne Revision und Compliance. 
Auf wesentliche Hinweise aus den laufenden Prüfungen hatte die GRENKE AG in den vergangenen Wochen und Monaten bereits 
reagiert. Unter anderem hat GRENKE zwischenzeitlich begonnen, interne Prozesse maßgeblich weiterzuentwickeln, den 
Vorstand um einen Chief Risk Officer erweitert und die Ressortverantwortung klarer strukturiert. Nach dem Rücktritt von 
Vorstandsmitglied Mark Kindermann beabsichtigt der Aufsichtsrat, den Vorstand zu verstärken. 
Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte der Vorstand bekanntgegeben, das Franchisemodell zu beenden und die 
Franchiseunternehmen in den Konzern zu integrieren. Mit der geplanten gesellschaftsrechtlichen Übernahme der 
Franchiseunternehmen wird die Gesellschaft sämtliche Geschäftsbeziehungen zur CTP Handels- und Beteiligungs GmbH und zu 
den anderen Finanzinvestoren beenden. 
Antje Leminsky, Vorstandsvorsitzende der GRENKE AG, sagte: "Unser Geschäftsmodell ist intakt. Wir sind extrem gut im 
Umgang mit unseren Kunden und Händlern. Mit dem gleichen Anspruch werden wir jetzt unsere internen Prozesse 
weiterentwickeln." 
Die im Folgenden im Detail aufgeführten Hinweise von Mazars stellen einen Zwischenstand dar. Der finale Bericht über 
die beauftragte Sonderprüfung steht weiterhin aus. 
Keine Hinweise auf Geldwäsche 
Laut Mazars hat sich der Vorwurf der Geldwäsche insgesamt nicht bestätigt. Damit bestätigt Mazars die 
Zwischenergebnisse der noch laufenden Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, über die GRENKE im 
Dezember 2020 berichtet hatte. 
Mazars weist jedoch darauf hin, dass die internen Kontrollmaßnahmen der GRENKE AG in Bezug auf die Geldwäscheprävention 
in Teilen nicht effektiv seien und die sachliche wie auch personelle Ausstattung der Funktion des 
Geldwäschebeauftragten wesentliche Mängel aufweise. 
Kein Zweifel an der Existenz des Leasing-Geschäfts 
Mazars zufolge gibt es keine Zweifel an der Existenz des Leasing-Geschäfts, das mit seinen Leasingforderungen von 5,6 
Mrd. Euro das Kerngeschäft von GRENKE darstellt. Auch dieser Befund bestätigt die Zwischenergebnisse der laufenden 
KPMG-Prüfung vom Dezember 2020. 
Im Zusammenhang mit den Leasingforderungen hat Mazars auch die Händlerüberwachung durch GRENKE überprüft. GRENKE 
arbeitet aktuell mit rund 36.000 Händlern zusammen, die die Leasingbeziehung zum Endkunden vermitteln. Mazars hat 
Schwächen im internen Kontrollsystem identifiziert. Nach Auffassung von GRENKE muss dieser Sachverhalt überprüft 
werden. Mazars hat keine Anhaltspunkte für den Vorwurf des systematischen Betrugs durch Händler gefunden. 
Goodwill im Grundsatz werthaltig 
Mazars bestätigt, dass keine systematischen Fehler bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills auf bereits 
erworbene Franchiseunternehmen gemacht wurden. Die Wertansätze des Goodwills seien trotz methodischer Defizite im 
Einzelfall vertretbar. Bei der Bewertung der ehemaligen Franchisenehmer zum Zeitpunkt des Kaufs sei es sowohl zu 
Abweichungen von dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreismechanismus nach oben als auch nach unten gekommen. Die 
Kaufpreise seien dabei nicht systematisch überzeichnet gewesen. 
Auf die Kaufpreisabweichungen hatte auch bereits Warth & Klein Grant Thornton (WKGT) in seiner gutachtlichen 
Stellungnahme im Dezember 2020 hingewiesen, war jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Käufe der 17 
Franchiseunternehmen gesamthaft für die GRENKE AG als positiv bezeichnet werden können. 
Mazars kritisiert in diesem Kontext die Rendite der CTP sowie der übrigen Finanzinvestoren ex post als überhöht. Das 
schließt Mazars aus einer Analyse der Top 10-Erwerbe nach der Höhe des Goodwills. Dabei weist Mazars darauf hin, dass 
bei den Franchisebeteiligungen zwischen 2003 und 2018 Rückflüssen von 62,6 Mio. Euro Investitionen von 7,2 Mio. Euro 
gegenüberstanden. Auf die in der Vergangenheit nicht erworbenen Franchiseunternehmen entfielen Verluste von 6,5 Mio. 
Euro, die in den 62,6 Mio. Euro nicht enthalten sind. 
Neuwürdigung der Bilanzierung des Franchisegeschäftes 
Ein wesentlicher Kritikpunkt von Mazars betrifft die Bilanzierung der Franchiseunternehmen. Mazars ist der Auffassung, 
dass diese bereits mit ihrer Gründung im Konzernabschluss hätten konsolidiert werden müssen. Aufgrund dieser 
Einschätzung hat der Vorstand nach Rücksprache mit dem Abschlussprüfer KPMG die Bilanzierung des Franchisegeschäftes 
neu gewürdigt. Die Gesellschaft sieht unter Einbezug aller vorliegenden Informationen mehr Anhaltspunkte dafür, dass 
die Franchiseunternehmen unabhängig von den Eigentümerstrukturen aufgrund einer faktischen Kontrolle nach IFRS 10 
bereits mit ihrer Gründung im Konzernabschluss hätten konsolidiert werden müssen. Aufgrund dieser Neueinschätzung 
werden im Konzernabschluss für 2020 auch die Vergleichszahlen für 2019 korrigiert und dargestellt. Die 
Konzernabschlüsse der Vorjahre bleiben unangetastet. 
Die rückwirkende Vollkonsolidierung führt zu einer veränderten Darstellung der Unternehmenserwerbe, und zwar 
ausschließlich in der Konzernbilanzierung nach IFRS. Das hat keine Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns. Für die 
erworbenen Franchiseunternehmen, die nach dem 31.12.2012 und somit seit Inkrafttreten des IFRS 10 erworben wurden, wird 
kein Goodwill in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Bilanzierung der Unternehmenskäufe erfolgt direkt über das 
Eigenkapital. Dieses reduziert sich gegenüber der bisherigen Darstellung um rund 90 Mio. EUR. Nach vorläufigen 
Berechnungen liegt die bilanzielle Eigenkapitalquote bei rund 16 Prozent, was dem Zielniveau des Konzerns entspricht. 
Für die Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalquote ist dieser Effekt hingegen weitgehend neutral, da das 
aufsichtsrechtlich relevante Eigenkapital immer um immaterielle Vermögensgegenstände wie beispielsweise den Goodwill 
bereinigt wird. 
Durch die Konsolidierung der Franchiseunternehmen wird der Hinweis von Mazars obsolet, wonach für das ehemalige 
Franchiseunternehmen in Kroatien bereits zum 31.12.2019 ein Impairment in Höhe von ca. 8 Mio. Euro festzustellen 
gewesen wäre. Da nach der neuen Bilanzierung für die Gesellschaft in Kroatien kein Goodwill mehr in der Bilanz 
angesetzt wird, bedarf es auch keiner Abschreibungen. 
Die Vollkonsolidierung der Franchiseunternehmen wäre im Geschäftsjahr 2019 nahezu ergebnisneutral gewesen. Auf das 
Geschäftsergebnis 2020 wirkt sie sich aufgrund der entfallenden Goodwillabschreibungen positiv aus. 
Related Parties in die Anhangsangaben aufgenommen 
Mazars hat kritisiert, dass Corina Stingaciu im Konzernrechnungswesen nicht als nahestehende Person ("Related Party") 
identifiziert wurde, obwohl die Beziehung zu Wolfgang Grenke innerhalb des Grenke-Konzerns bekannt gewesen sei. Nach 
den nunmehr vorliegenden Informationen führt GRENKE sie und die von ihr beherrschten Gesellschaften im Jahresabschluss 

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February 25, 2021 21:40 ET (02:40 GMT)