Am 4. April 2023 schloss HeartCore Enterprises, Inc. einen Beratungs- und Dienstleistungsvertrag zwischen dem Unternehmen und RYojbaba Inc. ab. Gemäß den Bedingungen der Beratungsvereinbarung mit RYojbaba erklärte sich das Unternehmen bereit, RYojbaba bestimmte Dienstleistungen zu erbringen, darunter die folgenden (zusammen die oderYojbaba Dienstleistungeno): Unterstützung bei der Auswahl und Verhandlung der Bedingungen für eine Anwaltskanzlei, einen Underwriter und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für rYojbaba; Unterstützung bei der Erstellung der Dokumentation für interne Kontrollen, die für einen Börsengang von de-SPAC oder eine andere grundlegende Transaktion von rYojbaba (wie im rYojbaba Consulting Agreement definiert) durch rYojbaba erforderlich sind; Unterstützung bei der Beseitigung problematischer Buchhaltungskonten bei der Börsennotierung; Übersetzung angeforderter Dokumente ins Englische; Teilnahme an und, falls von rYojbaba gewünscht, Leitung von Besprechungen mit dem Management und den Mitarbeitern von rYojbaba; Unterstützung von rYojbaba bei der Börsennotierung an der NASDAQ; Konvertierung von Buchhaltungsdaten von japanischen Standards in U.Unterstützung bei den Verhandlungen von rYojbaba mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Unterstützung bei der Vorbereitung von S-1 oder F-1 Einreichungen; Erstellung einer englischen Webseite; und Vorbereitung einer Investorenpräsentation/eines Decks und einer Zusammenfassung der Geschäftstätigkeit von rYojbaba. Bei der Erbringung der rYojbaba Dienstleistungen wird das Unternehmen keine Rechtsberatung oder Buchhaltungsdienstleistungen erbringen und auch nicht als Anlageberater oder Broker/Händler auftreten. Gemäß den Bedingungen der rYojbaba Beratungsvereinbarung haben die Parteien vereinbart, dass das Unternehmen unter anderem folgende Dienstleistungen nicht erbringen wird: Verhandlungen über den Verkauf von rYojbaba Wertpapieren; Teilnahme an Gesprächen zwischen rYojbaba und potenziellen Investoren; Unterstützung bei der Strukturierung von Transaktionen, die den Verkauf von rYojbaba Wertpapieren beinhalten; Vorabprüfung potenzieller Investoren; Due-Diligence-Aktivitäten; noch Beratung in Bezug auf die Bewertung oder finanzielle Zweckmäßigkeit von Investitionen in rYojbaba.

Gemäß den Bedingungen des rYojbaba-Beratungsvertrags erklärte sich rYojbaba bereit, das Unternehmen für die Erbringung der rYojbaba-Dienstleistungen während der achtmonatigen Laufzeit wie folgt zu entschädigen: 500.000 $, die wie folgt zu zahlen sind: (i) 200.000 $ am Tag des Inkrafttretens von rYojbaba; (ii) 150.000 $ am dreimonatigen Jahrestag des Inkrafttretens von rYojbaba; und (iii) 150.000 $ an dem Tag, an dem rYojbaba zum ersten Mal ein Formular S-1, Formular F-1, Formular S-4, Formular F-4 oder ein ähnliches Formular oder ein Ersatzformular bei der SEC in Bezug auf eine Transaktion einreicht, von der vernünftigerweise erwartet wird, dass sie zum rYojbaba Auslösedatum (wie im rYojbaba Warrant definiert) führt; und die Ausgabe eines Optionsscheins (der orYojbaba Warranto) durch rYojbaba an die Gesellschaft, der als voll verdient und unverfallbar zum rYojbaba Datum des Inkrafttretens gilt, um eine Anzahl von Aktien des Grundkapitals von rYojbaba zu erwerben, die anfänglich 3% des vollständig verwässerten Grundkapitals von rYojbaba zum rYojbaba Datum des Inkrafttretens entspricht, vorbehaltlich einer Anpassung, wie im rYojbaba Consulting Agreement und dem rYojbaba Warranto festgelegt. Für Dienstleistungen, die von der Gesellschaft über die rYojbaba Laufzeit (wie nachstehend definiert) hinaus erbracht werden, entschädigt rYojbaba die Gesellschaft für die rYojbaba Dienstleistungen mit einem Stundensatz von $150 auf der Grundlage der von den Mitarbeitern der Gesellschaft aufgewendeten Stunden. Die Laufzeit des rYojbaba Beratungsvertrags endet acht Monate nach dem rYojbaba Datum des Inkrafttretens, es sei denn, sie wird gemäß den Bedingungen des rYojbaba Beratungsvertrags (die rYojbaba Laufzeit) früher beendet.

Die rYojbaba Beratungsvereinbarung kann jederzeit von jeder Partei durch Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden.