Am 2. Oktober 2023 schloss HeartCore Enterprises, Inc. einen Dienstleistungsvertrag zwischen dem Unternehmen und GATES GROUP Inc. Gemäß den Bedingungen der GATES-Vereinbarung beauftragte GATES das Unternehmen auf exklusiver Basis mit der Erbringung der folgenden Dienstleistungen für GATES: Phase 1: Vorschlag zur Einstellung von Personal, falls das Unternehmen dies für notwendig hält; Vorschlag zur Umstellung der Jahresabschlüsse von den japanischen Steuergesetzen auf die allgemein anerkannten japanischen Rechnungslegungsgrundsätze, falls das Unternehmen dies für notwendig hält; Vorschlag zur Beseitigung problematischer Buchhaltungskonten, falls das Unternehmen dies für notwendig hält; Vorschlag zur Übersetzung von Buchhaltungsunterlagen (d.h. Jahresabschlüsse, Hauptbuch, Journalbuchungen), falls das Unternehmen dies für notwendig hält; Vorschlag zur Entwicklung einer Wachstumsstrategie nach dem Börsengang; Vorschlag zur Prüfung der Börsenstruktur, falls das Unternehmen dies für notwendig hält. Phase 2: Vorschlag für die Auswahl und Verhandlung der Bedingungen für eine Anwaltskanzlei, einen Underwriter und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für GATES, falls das Unternehmen dies für notwendig erachtet; Vorschlag für die Erstellung der Dokumentation für die internen Kontrollen, die für einen Börsengang oder eine De-SPAC-Transaktion von GATES erforderlich sind; Vorschlag für die Umwandlung des GATES? Jahresabschlusses auf der Grundlage der United States Generally Accounting Principles (US GAAP), falls die Gesellschaft dies für notwendig erachtet; Übersetzung von Dokumenten ins Englische, zu deren Übersetzung sich die Gesellschaft bereit erklärt; Teilnahme an und, falls von GATES gewünscht und von der Gesellschaft als notwendig erachtet, Leitung von GATES?

Besprechungen bezüglich des Börsengangs; Unterstützung von GATES mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Notierung von GATES? Börsennotierung an der Nasdaq; Vorschläge für die Vorbereitung von Form S-1 oder Form F-1, Form S-4 oder Form F-4 Einreichungen, falls das Unternehmen dies für notwendig hält; Unterstützung bei Investor Relations Aktivitäten, falls das Unternehmen dies für notwendig hält; Vorschläge für die Vorbereitung einer Investorenpräsentation/eines Investorendecks und einer Zusammenfassung der Geschäftstätigkeit von GATES, falls das Unternehmen dies für notwendig hält; und Phase 3: Unterstützung bei Investor Relations Aktivitäten, falls das Unternehmen dies für notwendig hält.

Bei der Erbringung der GATES-Dienstleistungen wird die Gesellschaft keine Rechtsberatung oder Buchhaltungsdienstleistungen erbringen und nicht als Anlageberater oder Broker/Händler auftreten. Gemäß den Bedingungen der GATES-Vereinbarung haben die Parteien vereinbart, dass die Gesellschaft unter anderem die folgenden Dienstleistungen nicht erbringen wird: Verhandlungen über den Verkauf von GATES?-Wertpapieren; Teilnahme an Gesprächen zwischen GATES und potenziellen Investoren; Unterstützung bei der Strukturierung von Transaktionen, die den Verkauf von GATES?

Wertpapieren, die Vorprüfung potenzieller Investoren, Due-Diligence-Aktivitäten und die Beratung in Bezug auf die Bewertung oder die finanzielle Zweckmäßigkeit von Investitionen in GATES.