Gründe für den Vorschlag von PWC als Abschlussprüfer der HelloFresh SE und ihrer Gruppe

  • HelloFresh SE ("HelloFresh") betrachtet es als Best Practice, das Abschlussprüfermandat für sie und ihre Gruppe in regelmäßigen Abständen auszuschreiben, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu fördern und eine Prüfung zu aktuellen Marktbedingungen zu gewährleisten.
  • Zur Vorbereitung der Bestellung des Abschlussprüfers hat HelloFresh ein Auswahlverfahren nach Artikel 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem
    Interesse ("Abschlussprüferverordnung") durchgeführt.
  • Das Auswahlverfahren war in hohem Maße strukturiert und transparent.
  • Vier renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (darunter KPMG, die den Jahresabschluss 2023 von HelloFresh geprüft hat) hielten insbesondere ausführliche Live-Präsentationen ab und stellten ihre kompletten Prüfungsteams und Fähigkeiten in jeweils zwei- bis dreistündigen Sitzungen vor dem gesamten Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, dem Finanzvorstand von HelloFresh und leitenden Mitarbeitern der Finanzabteilung von HelloFresh vor.
  • Die Präsentationen (und ergänzenden Unterlagen) wurden eingehend analysiert und anhand eines klaren Katalogs von Auswahlkriterien eingestuft, zu denen
    u. a. die folgenden gehören: Referenzen, individuelle Stärke des federführenden Partners und der Teammitglieder, Stärke und Sorgfalt bei der Beantwortung der im Auswahlverfahren aufgeworfenen Fragen, Branchenkenntnisse und Höhe der vorgeschlagenen Honorare.
  • Im Anschluss an dieses Verfahren hat der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die PricewaterhouseCoopers
    GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin ("PWC") und die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin vorgelegt und dabei eine Präferenz für PWC mitgeteilt.
  • Der Grund für die Präferenz des Prüfungsausschusses und für den Vorschlag des Aufsichtsrats, PWC als Abschlussprüfer zu bestellen, war, dass PWC im Auswahlverfahren am besten abgeschnitten hat mit der höchsten Gesamtpunktzahl auf der Grundlage der oben genannten Kriterien, insbesondere mit einem niedrigeren Honorarangebot als KPMG.
  • Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Artikel 16 Abs. 6 der Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde.

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HelloFresh SE published this content on 12 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 12 April 2024 12:41:02 UTC.