HelloFresh SE
Berlin
ISIN DE000A161408
WKN A16140
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022
(Eindeutige Kennung des Ereignisses: GMETHFG00512)
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Donnerstag, den 12. Mai 2022
um 10:00 Uhr (MESZ)
unter
https://ir.hellofreshgroup.com/hv
virtuell abzuhaltenden
ordentlichen Hauptversammlung 2022
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten eingeladen ("virtuelle
Hauptversammlung"). Versammlungsort sind die Geschäftsräume der Grünebaum Gesellschaft für Event
Logistik mbH, Leibnizstraße 38, 10625 Berlin.
Abhaltung im Wege einer virtuellen Hauptversammlung
Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre der Gesellschaft oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Diese Beschlüsse erfolgten auf
Grundlage des am 28. März 2020 in Kraft getretenen Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-
Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der
Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer
Gesetze vom 10. September 2021 ("COVID-19-Abmilderungsgesetz").
Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten in der Hauptversammlung ist
ausgeschlossen.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligtenKonzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des zusammengefassten Lageberichts für dieGesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021, des Berichts des Aufsichtsrats fürdas Geschäftsjahr 2021 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach§ 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der HelloFresh SE für dasGeschäftsjahr 2021
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für dasGeschäftsjahr 2021
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr2021
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers fürdas Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht desverkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2022 sowie für eineetwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen in denGeschäftsjahren 2022 und 2023
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021
7.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
8.
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2021/I und des bestehenden Genehmigten Kapitals 2017/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022/I mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Änderung des § 4 der Satzung
9.
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2021/I, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2022/I sowie über die entsprechende Änderung des § 4 der Satzung
10.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie Aufhebung der entsprechenden bestehenden Ermächtigung
II.
Berichte und Anlagen zu Tagesordnungspunkten 6 und 7
1.
Anlage zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021): Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021
2.
Anlage zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder): Beschreibung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der HelloFresh SE
3.
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2021/I und des bestehenden Genehmigten Kapitals 2017/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022/I mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Änderung des § 4 der Satzung)
4.
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oderGewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2021/I, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2022/I sowie über die entsprechende Änderung des § 4 der Satzung)
5.
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 10 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie Aufhebung der entsprechenden bestehenden Ermächtigung)
6.
Bericht des Vorstands über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021/I unter Ausschluss des Bezugsrechts im Zusammenhang mit der Bedienung von Zahlungsansprüchen aus ausgeübten virtuellen Optionen im Rahmen des virtuellen Aktienoptionsprogramms 2016 (VSOP 2016)
7.
Bericht des Vorstands über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts
III.
Weitere Angaben zur Einberufung
1.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
2.
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
3.
Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts und des Fragerechts
4.
Bedeutung des Nachweisstichtags
5.
Verfahren für die Stimmabgabe durch die Aktionäre
6.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
7.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
8.
Weitere Rechte der Aktionäre
9.
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
10.
Widerspruch gegen Beschlüsse
11.
Aktionärshotline
12.
Veröffentlichungen auf der Internetseite / Auslage in Geschäftsräumen / Ergänzende Informationen gemäß § 124a AktG
13.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des zusammengefassten Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021, des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die oben genannten
Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - im Falle des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der HelloFresh SE für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Der im Geschäftsjahr 2021 erzielte und im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 204.111.858,64 wird wie folgt verwendet:
An die Aktionäre auszuschüttender Gesamtbetrag
EUR 0,00
in Gewinnrücklagen einzustellender Betrag
EUR 0,00
Gewinnvortrag
EUR 204.111.858,64
Bilanzgewinn
EUR 204.111.858,64
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2022 sowie für eine etwaige prüferische
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2022 und 2023
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
a)
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022;
b)
zum Abschlussprüfer für den Fall einer prüferischen Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 und 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes
(nachfolgend "WpHG")) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2022; sowie
c)
zum Abschlussprüfer für den Fall einer prüferischen Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) im Geschäftsjahr 2022 und im Geschäftsjahr 2023 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung
zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne des Artikel 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
6.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021
Durch das am 19. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie ("ARUG II") wurde ein neuer § 120a AktG eingeführt. Dieser sieht in seinem Absatz 4 vor, dass die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt.
Dieser Vergütungsbericht ist erstmals für das Geschäftsjahr 2021 und in der Folge jedes Jahr der ordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der vom Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht wurde von der KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, nach § 162 Abs. 3 AktG daraufhin geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 gemacht wurden. Der vollständige Vergütungsbericht mit Prüfvermerk ist dieser
Einladung im Abschnitt II.1 (Anlage zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021)) beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 zu billigen.
Um den Rest dieser Noodl zu lesen, rufen Sie bitte die Originalversion auf, und zwar hier.
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HelloFresh SE published this content on 05 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 05 April 2022 19:27:04 UTC.