Rahmen der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag

unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2

GesRuaCOVBekG

Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2

GesRuaCOVBekG erheblich eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre lediglich das Recht, Fragen im Wege der

elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 GesRuaCOVBekG). Der Vorstand 10. kann zudem festlegen, dass Fragen spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung einzureichen sind.

Hiervon hat der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch

gemacht. Darüber wie er die Fragen beantwortet, entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2

GesRuaCOVBekG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen.

Auf die oben bereits erfolgten Ausführungen zum Fragerecht der Aktionäre nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

und Satz 2 GesRuaCOVBekG wird verwiesen.

Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der vorgenannten Rechte

Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der vorgenannten Rechte nach §§ 122 Abs. 2,

126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG jew. i.V.m. den einschlägigen Regeln des § 1 GesRuaCOVBekG und ihrer

Grenzen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.hochtief.de 

über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' einsehbar.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 12. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 70.646.707

Stückaktien eingeteilt. Diese Stückaktien gewähren 70.646.707 Stimmrechte. In dieser Gesamtzahl enthalten

sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Alfredstraße 236, 45133 Essen, verarbeitet als Verantwortlicher

personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,

Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Stimmrechtskarte) sowie gegebenenfalls

personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die

Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der

virtuellen Hauptversammlung, für die Stimmrechtsausübung der Aktionäre sowie für die Verfolgung im Wege

der elektronischen Zuschaltung rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist

Art. 6 (1) S. 1 lit. c) DS-GVO i. V. m. §§ 67, 118 ff. AktG sowie in Verbindung mit § 1 des

GesRuaCOVBekG. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die der Organisation der virtuellen

Hauptversammlung dienlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Artikel 6

Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO). Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft erhält die personenbezogenen Daten

der Aktionäre in der Regel entweder unmittelbar von dem betreffenden Aktionär oder über die Anmeldestelle

von dem Kreditinstitut, das die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben (sog.

Depotbank). Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft überträgt die Hauptversammlung im Internet. Hierbei können

die personenbezogenen Daten von Teilnehmern verarbeitet werden, die zuvor Anträge und Fragen eingereicht

haben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 (1) S. 1 lit. f) DS-GVO.

Die von der HOCHTIEF Aktiengesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung

beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter

ausschließlich nach Weisung der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nur, soweit dies für die Ausführung der

beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und die

Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre und

Aktionärsvertreter haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu

behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die an der

Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das

Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter einsehbar. Dies gilt auch

für Fragen, die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter gegebenenfalls vorab gestellt haben (§ 1 Absatz 2 Satz

1 Nr. 3 GesRuaCOVBekG).Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre 13. und Aktionärsvertreter im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die

personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig

sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt

werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft

über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer

personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären

und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. Werden personenbezogene Daten

auf Grundlage von Art. 6 (1) S. 1 lit. f) DS-GVO verarbeitet, steht den Aktionären und

Aktionärsvertretern ebenfalls ein Widerspruchsrecht zu.

Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre und

Aktionärsvertreter den Datenschutzbeauftragten der HOCHTIEF Aktiengesellschaft unter:

HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Alfredstraße 236

45133 Essen

datenschutz@hochtief.de

Weitere Hinweise zum Umgang mit ihren personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der virtuellen

Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.hochtief.de 

über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' oder können unter der oben genannten Adresse von

dem Datenschutzbeauftragten der HOCHTIEF Aktiengesellschaft angefordert werden.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Aktionärsportals und zur

Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um

die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile

Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer,

benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum internetgestützten Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre

Stimmrechtskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen. Auf

dieser Stimmrechtskarte finden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie sich im

Aktionärsportal anmelden können. 14.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme

während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen - soweit möglich - die

Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Im

Aktionärsportal ist die Ausübung des Stimmrechts ab dem 15. April 2021 möglich.

Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die

Aktionäre zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte bzw. im Internet unter


              www.hochtief.de 

über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung'.

Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen.

Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des internetgestützten

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April 01, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)