Aktiengesellschaft

Hauptversammlung der HOCHTIEF Aktiengesellschaft am 25. April 2024

Informationen zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stimmrechtsvertretung, zur Briefwahl und zum Aktionärsportal

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Hauptversammlung und dürfen Ihnen mit diesem Schreiben Ihre Eintrittskarte(n) (Präsenz-/Stimmkarte zur Hauptversammlung 2024) überreichen.

Mit dieser Eintrittskarte/diesen Eintrittskarten können Sie:

  • 1. persönlich oder durch einen von Ihnen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilnehmen oder

  • 2. den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung per Post oder elektronisch (per E-Mail) Vollmacht und Weisungen erteilen oder

  • 3. Ihre Stimmen durch Briefwahl bereits vor der Hauptversammlung per Post abgeben oder

  • 4. das internetgestützte Aktionärsportal zur Ausübung des Stimmrechts bereits vor der Hauptversammlung und zum Ansehen der Hauptversammlung nutzen.

Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Hauptversammlung und einer ordnungsgemäßen Stimmrechtsausübung bitten wir Sie um Beachtung der nachfolgenden Informationen:

  • 1. Persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung durch Sie oder einen Bevollmächtigten/ Anmeldung im Congress Center West in Essen

    Falls Sie persönlich oder durch einen von Ihnen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, legen Sie oder Ihr Bevollmächtigter bitte die Eintrittskarte an der "Anmeldung für Aktionäre" im Congress Center West vor. Die Erteilung der Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn keine Vollmacht nach §135 AktG erteilt wird. Zur Erteilung einer Vollmacht füllen Sie bitte die auf der Rückseite der Eintrittskarte aufgedruckte Vollmacht aus und übergeben die Eintrittskarte Ihrem Vertreter.

    Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach §135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung von den Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab.

    Zur vollständigen Präsenzfeststellung bitten wir Sie bzw. Ihren Bevollmächtigten, alle in Ihrem / seinem Besitz befindlichen Eintrittskarten vorzulegen. Die Versammlungsräume sind ab 9:00 Uhr (MESZ) geöffnet. Für die in Ihrem Interesse zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen bitten wir um Ihr Verständnis.

  • 2. Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter per Post oder elektronisch (per E-Mail)

    Wenn Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten und keinen Dritten zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung bevollmächtigt haben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Stimm-rechtsvertretung durch Mitarbeiter unserer Gesellschaft an. Sie können diese Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung - aber auch noch während der Hauptversammlung - bevollmächtigen. Bitte beachten Sie, dass Sie über die Stimmrechtsvertreter im Regelfall nicht an der Abstimmung über Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung, über in der Hauptversammlung gestellte Gegenanträge

bzw. Wahlvorschläge oder über sonstige nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge teilneh-men können.

Die Gesellschaft hat jeweils zu einzelvertretungsberechtigten Stimmrechtsvertretern Frau Stefanie Adler und Herrn Muamer Bostandzic benannt. Beide Personen sind Mitarbeiter von HOCHTIEF. Die Stimmrechts-vertreter sind durch Ihre Vollmacht nur insoweit zur Stimmrechtsausübung befugt, wie Sie eine Weisung zu den Gegenständen der Tagesordnung erteilt haben.

Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, über die einzelnen Tagesordnungspunkte nach Ihren Weisungen abzustimmen, sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.

Die Weisung zu Tagesordnungspunkt 2 gilt auch für den Fall, dass der Hauptversammlung aufgrund einer Veränderung der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien ein entsprechend angepasster Gewinnver-wendungsvorschlag unterbreitet wird.

Sollte zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt erteilte Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vor der Hauptversammlung verwenden Sie bitte das beiliegende Eintrittskartenformular. Wenn Sie die Stimmrechtsvertreter der HOCHTIEF Aktiengesellschaft bevollmächtigen wollen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld auf der Rückseite der Eintrittskarte an sowie außerdem jeweils eines der "Ja"- oder "Nein"- oder "Stimmenthaltung"-Felder bei den Punkten der Tagesordnung. Beachten Sie bitte auch die auf der Eintrittskarte abgedruckten Erläuterungen. Das ausgefüllte Formular für die Vollmachts- und Weisungs-erteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter senden Sie bitte per Post oder elektronisch (per E-Mail) bis spätestens 24. April 2024, 18:00 Uhr (MESZ) (Datum des Eingangs) an folgende Adresse:

HOCHTIEF Aktiengesellschaft, c/o Computershare Operations Center, 80249 München E-Mail:anmeldestelle@computershare.de

Später eingehende Vollmachten und Weisungen können nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass wir auf Postlaufzeiten keinen Einfluss haben.

Für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die vorgenannten Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung am 25. April 2024 verwenden Sie bitte ebenfalls die Eintrittskarte.

3. Briefwahl

Sie können Ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, in Schriftform abgeben (Briefwahl). Die Stimmabgabe per Briefwahl kann der Gesellschaft per Post übermittelt werden:

HOCHTIEF Aktiengesellschaft, c/o Computershare Operations Center, 80249 München

Bitte verwenden Sie für die Briefwahl das beiliegende Eintrittskartenformular. Wenn Sie Ihr Stimmrecht ausüben wollen, kreuzen Sie bitte jeweils eines der "Ja"- oder "Nein"- oder "Stimmenthaltung"-Felder bei den Punkten der Tagesordnung an. Beachten Sie bitte auch die auf der Eintrittskarte abgedruckten Erläuterungen. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an die oben genannte Adresse, und zwar bis spätestens 24. April 2024, 18:00 Uhr (MESZ) (Datum des Eingangs). Später eingehende Briefwahlstimmen können nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass wir auf Postlaufzeiten keinen Einfluss haben.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Briefwahlstimmen zu Tagesordnungspunkt 2 gelten auch im Fall einer etwaigen Anpassung des Gewinnver-wendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien.

Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie bei der Briefwahl keine Stimmen zu eventuellen erst in der Haupt-versammlung vorgebrachten Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen oder sonstigen nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilten Anträgen abgeben können.

4. Internetgestütztes Aktionärsportal

Unter der Internetadressewww.hochtief.deüber den Link "investor-relations/hauptversammlung" unterhält die Gesellschaft voraussichtlich ab dem 4. April 2024 ein internetgestütztes Aktionärsportal. Über das Aktionärsportal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) unter anderem ihr Stimmrecht ausüben. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte dort mit dem Zugangscode, den sie mit ihrer Eintrittskarte erhalten, einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs auf der Benutzeroberfläche des Aktionärsportals.

Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Eintrittskarte bzw. im Internet unterwww.hochtief.deüber Link "investor-relations/hauptversammlung".

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (und gegebenenfalls deren Bevollmächtigte) können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung unter der Internetadressewww.hochtief.deüber den Link "investor-relations/hauptversammlung" verfolgen. Für einen Bevollmächtigten setzt das Verfolgen per Bild- und Tonübertragung voraus, dass er vom Vollmachtgeber den mit der Eintrittskarte versendeten Zugangscode erhält. Die Nutzung des Zugangscodes durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.

Vor der Hauptversammlung, und zwar bis zum Mittwoch, 24. April 2024, 18:00 Uhr (MESZ), steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären (bzw. deren Bevollmächtigten) für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der (elektronischen) Briefwahl auch das unter der Internetadressewww.hochtief.deüber den Link "investor-relations/hauptversammlung" erreichbare Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das Aktionärsportal ist voraussichtlich ab dem 4. April 2024 bis zum Mittwoch, 24. April 2024, 18:00 Uhr (MESZ), möglich. Über das Aktionärsportal können ordnungsgemäß angemel-dete Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) bis zu diesem Zeitpunkt auch etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl über das Aktionärsportal erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.

Vor der Hauptversammlung, und zwar bis zum Mittwoch, 24. April 2024, 18:00 Uhr (MESZ), steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären (bzw. deren Bevollmächtigten) für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das unter der Internetadressewww.hochtief.deüber den Link "investor-relations/hauptversammlung" erreich-bare Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das Aktionärsportal ist voraussichtlich ab dem 4. April 2024 bis zum Mittwoch, 24. April 2024, 18:00 Uhr (MESZ), möglich. Über das Aktionärsportal können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) auch bis zum vorgenannten Zeitpunkt eine etwaige über das Aktionärsportal erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen.

Für die Verfolgung der Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Aktionärsportals benötigen ordnungsge-mäß angemeldete Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Für den Zugang zum internetgestützten Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) Ihre Eintrittskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen. Auf dieser Eintrittskarte finden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie sich im Aktionärsportal anmelden können.

Das internetgestützte Aktionärsportal ist ein zusätzlicher Service für die als Präsenz-Hauptversammlung stattfindende Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Gesellschaft stellt ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären (bzw. deren Bevollmächtigten) diesen zusätzlichen Service zur Verfügung, um ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären (bzw. deren Bevollmächtigten) in dem oben beschriebenen Umfang und unter den dort genannten Voraussetzungen ihre Teilhabe und Mitwirkung an der Hauptversammlung zu ermöglichen und zu erleichtern. Über das internetgestützte Aktionärsportal können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) ausschließlich die vorgenannten Maßnahmen ergreifen; Sie können darüber insbesondere keine Gegenanträge stellen, keine Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat unterbrei-ten, keine Redebeiträge, Fragen oder Anträge in der Hauptversammlung stellen und auch keinen Widerspruch erheben. Auch wenn ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) über das internet-gestützte Aktionärsportal die gesamte Hauptversammlung mit Bild und Ton verfolgen können, sind sie damit kein Teilnehmer an der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes.

  • 5. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§126 Abs. 1 und 127 AktG

    Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach §§125 ff. AktG zugänglich zu machen sind, werden wir im Internet unterwww.hochtief.deüber den Link "investor-relations/hauptversammlung" veröffentlichen. Möchten Sie sich solchen Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen von Aktionären zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat bei der Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder bei der Briefwahl anschließen, stimmen Sie bei den Tagesordnungspunkten, auf die sich die Gegenanträge beziehen, mit "Nein". Im Regelfall wird über Gegen-anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären nur gesondert abgestimmt, wenn ein Beschlussvorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nicht die erforderliche Mehrheit findet.

  • 6. Rechtliche Hinweise

    Erhalten die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand mehrere Vollmachten und Weisungen oder erhalten sie diese auf verschiedenen Übermittlungswegen, wird die zuletzt erteilte formgültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erach-tet. Bei nicht formgültig erteilten Vollmachten werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechts-vertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten.

    Erhält die Gesellschaft für ein und denselben Aktienbestand mehrere Stimmabgaben per Briefwahl oder erhält sie diese auf verschiedenen Übermittlungswegen, wird die zuletzt erteilte formgültige Stimmabgabe per Briefwahl als verbindlich erachtet. Bei nicht formgültig erteilten Stimmabgaben per Briefwahl ist die Stimmab-gabe per Briefwahl ungültig.

Essen, im März 2024

Mit freundlichen Grüßen

HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Hochtief AG published this content on 12 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 02 April 2024 08:40:06 UTC.