EINLADUNG

zur ordentlichen Generalversammlung der INFICON Holding AG

In Übereinstimmung mit der COVID-19 Verordnung 3 des Bundesrates hat der Verwaltungsrat an seiner ersten Sitzung im Jahr 2022 beschlossen, die ordentliche Generalversammlung der INFICON Holding AG, vom Donnerstag, 31. März 2022 um 14.00 Uhr wie im Vorjahr, nur mit den statutarisch notwendigen Personen, ohne physische Teilnahme der Aktionäre zu planen und durchzuführen. Trotz der jüngsten Lockerungen, erachten wir es weiterhin als die beste Möglichkeit, die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen. Wir laden Sie ein, die Versammlung online über Microsoft Teams zu verfolgen. Details zur Online-Teilnahme finden Sie im Abschnitt «Unterlagen und administrative Anordnungen» am Schluss der Einladung.

Die Aktionäre können ihre Rechte ausschliesslich durch schriftlich oder elektronisch abgegebene Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin, Baur Hürlimann AG, wahrnehmen. Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu den einzelnen Traktanden schriftlich (per Online-PlattformGV-Manager) an den Verwaltungsrat und an das Management einzureichen oder Erklärungen abzugeben oder diese persönlich online an der Generalversammlung zu stellen. Wir werden Ihre Fragen an der Generalversammlung gerne beantworten und Ihre Voten vortragen.

Gender-Hinweis:

Zur besseren Lesbarkeit wird ausschliesslich der Begriff «Aktionäre» verwendet, in dem sämtliche juristische sowie alle natürlichen Personen unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer Geschlechtsidentität eingeschlossen sind. Wir danken für Ihr Verständnis.

TRAKTANDEN, ERLÄUTERUNGEN und ANTRÄGE des VERWALTUNGSRATES

  1. Genehmigung des Lagebe- Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung. richts, der Jahresrechnung der
    INFICON Holding AG und der Konzernrechnung der INFICON Gruppe für das Geschäftsjahr 2021
  2. Entlastung der Mitglieder des Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern für ihre

Verwaltungsrates

Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

3. Verwendung des Bilanzergeb- Gesetzliche Reserven aus Kapitaleinla-

nisses der INFICON Holding

gen zu Beginn des Jahres 2021

CHF

7'227'010

AG / Ausschüttung aus dem

Einbezahlter Aufpreis auf ausgeübte

Gewinnvortrag

Optionen 2021

CHF

967'200

Gesetzliche Reserven aus Kapital-

einlagen per 31.12.2021

CHF

8'194'210

Der Verwaltungsrat beantragt, eine Ausschüttung aus den gesetzlichen Reserven aus Kapitaleinlagen im Umfang von CHF 3.10 pro Aktie.

Gewinnvortrag zu Beginn des Jahres

CHF 179'778'604

2021

Verlust auf eigene Aktien

CHF

-252'439

Ausschüttung an die Aktionäre 2021

CHF

-39'086'048

Jahresergebnis 2021

CHF

32'739'126

Gewinnvortrag per 31. Dezember 2021

CHF 173'179'243

Gewinnvortrag per 1. Januar 2022

CHF 173'179'243

Ausschüttung einer Dividende von

CHF

-43'768'382

brutto CHF 17.90 pro Aktie

Vortrag auf neue Rechnung

CHF 129'410'861

Der Verwaltungsrat beantragt, eine Dividende von brutto

CHF 17.90 pro Aktie auszuschütten und den verbleibenden

Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Als Ex-Datum ist Montag, 4. April 2022, als Record-Date Dienstag, 5. April 2022 und als Zahldatum der Ausschüttung an die Aktionäre Mittwoch, 6. April 2022 vorgesehen.

INFICON Holding AG - Einladung Generalversammlung 2022

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4. Wahl der Mitglieder des Ver- waltungsrates, des Präsi- denten des Verwaltungsra- tes sowie der Mitglieder des Vergütungsausschusses

VERWALTUNGSRAT:

  1. Herr Dr. Beat E. Lüthi als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates
  2. Herr Dr. Richard Fischer als Mitglied des Verwaltungsrates
  3. Frau Vanessa Frey als Mitglied des Verwaltungsrates
  4. Herr Beat Siegrist als Mitglied des Verwaltungsrates
  5. Herr Dr. Reto Suter als Mitglied des Verwaltungsrates
    VERGÜTUNGSAUSSCHUSS:
  6. Herr Dr. Richard Fischer als Mitglied des Vergütungsausschusses
  7. Herr Beat Siegrist als Mitglied des Vergütungsausschusses
  8. Herr Dr. Reto Suter als Mitglied des Vergütungsausschusses

Erläuterung des Verwaltungsrats:

Frau Vanessa Frey sowie die Herren Dr. Beat Lüthi,

Dr. Richard Fischer und Beat Siegrist und Dr. Reto Suter haben sich bereit erklärt, eine Wiederwahl anzunehmen.

Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Dr. Beat E. Lüthi für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates wiederzuwählen.

Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Dr. Richard Fischer für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied des Verwaltungsrates wiederzuwählen.

Der Verwaltungsrat beantragt, Frau Vanessa Frey für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied des Verwaltungsrates wiederzuwählen.

Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Beat Siegrist für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied des Verwaltungsrates wiederzuwählen.

Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Dr. Reto Suter für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied des Verwaltungsrates wiederzuwählen.

Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Dr. Richard Fischer für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied des Vergütungsausschusses wiederzuwählen.

Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Beat Siegrist für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied des Vergütungsausschusses wiederzuwählen.

Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Dr. Reto Suter für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied des Vergütungsausschusses wiederzuwählen.

INFICON Holding AG - Einladung Generalversammlung 2022

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Hinweis des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat bestimmt Herrn Beat Siegrist, vorbehältlich seiner Wahl in den Verwaltungsrat und in den Vergütungsausschuss, zum Präsidenten des Vergütungsausschusses.

5. Wahl des Unabhängigen Der Verwaltungsrat beantragt, die Baur Hürlimann AG,

Stimmrechtsvertreters

Bahnhofplatz 9, 8021 Zürich, für die Dauer eines Jahres bis

zum Abschluss der nächsten ordentlichen

Generalversammlung als unabhängige

Stimmrechtsvertreterin zu wählen.

  1. Wahl der Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt, die KPMG AG, Zürich, als Revisionsstelle für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen.
  2. Konsultativabstimmung Der Verwaltungsrat beantragt, dem Vergütungsbericht 2021 über den Vergütungsbericht in einer Konsultativabstimmung zuzustimmen.
    für das Geschäftsjahr 2021

8. Genehmigung der

Erläuterungen:

Vergütungen des

Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates besteht

Verwaltungsrates

aus einem festen jährlichen Honorar in bar (2/3 der Gesamt-

kompensation) und einer definierten Anzahl INFICON Aktien

(1/3 der Gesamtkompensation), die einer dreijährigen Sperr-

frist unterliegen. Die Gesamtsumme der Vergütungen wird

zur Genehmigung durch die Generalversammlung für die

Dauer der bevorstehenden Amtsperiode vorgelegt.

Antrag: Genehmigung der

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der Vergü-

Vergütung des

tung an die Mitglieder des Verwaltungsrates für die bevor-

Verwaltungsrates

stehende Amtsperiode (31. März 2022 bis zum Abschluss

der nächsten ordentlichen Generalversammlung) in der Höhe

von insgesamt maximal CHF 800'000 (inklusive Sozialver-

sicherungsabgaben), davon 2/3 in bar und 1/3 in INFICON

Aktien.

INFICON Holding AG - Einladung Generalversammlung 2022

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9. Genehmigung der

Erläuterungen:

Vergütungen der

Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung besteht

Geschäftsleitung

aus einer fixen, in bar zu entrichtenden Grundvergütung

(einschliesslich Nebenleistungen), einer variablen erfolgsab-

hängigen Vergütung und langfristigen Vergütungselementen.

Der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung werden

die für die Periode vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 zu

genehmigende fixe Grundvergütung der Geschäftsleitung von

insgesamt maximal CHF 800'000 sowie (prospektiv) die

erfolgsabhängige, für das laufende Geschäftsjahr 2022 zu

genehmigende variable Vergütung unterbreitet.

Die gesamte variable erfolgsabhängige Vergütung besteht zu

50% aus einer Barvergütung sowie zu 50% aus INFICON

Aktien, die einer dreijährigen Sperrfrist unterliegen. Basis zur

Ermittlung der Anzahl INFICON Aktien ist der durchschnitt-

liche Marktpreis am 5. Tag nach der Generalversammlung.

Die variable Vergütung beträgt maximal 200% der fixen Ver-

gütung für das Geschäftsjahr 2022 und ist ebenfalls prospek-

tiv zur Genehmigung vorgelegt.

Antrag: Genehmigung der Vergü-

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der Gesamt-

tungen der Geschäftsleitung

vergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung für das lau-

fende Geschäftsjahr in der Höhe von insgesamt unverändert

maximal CHF 3'500'000.

Ergänzende Erklärung

Der Betrag von CHF 3'500'000 setzt sich ungefähr zusammen

aus:

der fixen jährlichen Vergütung in Höhe von CHF 800'000

gültig vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023;

der variablen erfolgsabhängigen Vergütung in Höhe von

maximal CHF 1'400'000;

einem Reservebetrag in Höhe von CHF 1'300'000, dieser

besteht aus

o einem allfälligen Zusatzbetrag für ein neues Mitglied

der Geschäftsleitung in Höhe von CHF 500'000;

o einem allfälligen Entschädigungsbetrag (Nachteilsaus-

gleich) in Höhe von maximal CHF 500'000;

o Sozialversicherungs- und Pensionsbeiträgen in Höhe

von maximal CHF 300'000.

INFICON Holding AG - Einladung Generalversammlung 2022

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INFICON Holding AG published this content on 03 March 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 03 March 2022 06:09:05 UTC.