Geregelte Information* - 27 Oktober 2008 (8 a.m. CET)

KBC und belgische Regierung treffen Vereinbarung zur weiteren
Festigung der Finanzposition der KBC. Somit wird für die KBC ein
zusätzlicher Kernkapitalpuffer zur Begegnung künftiger
Herausforderungen geschaffen.

Schwerpunkte
* Solide Kapitalposition der KBC in den vergangenen Wochen und Tagen
  unverändert
* Im Anschluss an vergleichbare Initiativen weltweit emittiert KBC
  Kapitalinstrumente in Höhe von 3,5 Milliarden Euro an den
  belgischen Staat
* Die Effekten gelten bei der Finanzaufsichtsbehörde als Kernkapital,
  ohne Verwässerung für die bestehenden Aktionäre
* Steigerung des bankaufsichtlichen Kernkapitals (core Tier-1) im
  Bankgeschäft von knapp 7% auf über 8%
* Ohne Effekt auf die Geschäftspolitik und die täglichen Aktivitäten
  für Kunden und Mitarbeiter

Begründung
André Bergen, Vorstandsvorsitzender der KBC: Unsere
Solvabilitätsposition ist solide und liegt über dem
Branchendurchschnitt und den gesetzlichen Anforderungen. Dies hat
sich in den vergangenen Monaten und in den jüngsten Tagen nicht
geändert.
Die Stimmung am Kapitalmarkt hat sich jedoch grundlegend geändert,
und in den vergangenen Wochen wurde der einstimmige Ruf nach höheren
Kapitalanforderungen für Finanzinstitute laut. Vor diesem Hintergrund
ist es vorsichtig, unser Excess Capital proaktiv zu festigen, um
unsere Wettbewerbsfähigkeit zugunsten unserer Kunden, Aktionäre und
Mitarbeiter zu stärken".

Die Transaktion ist im Einklang mit den vielen Initiativen, die
weltweit ergriffen werden, um fundamental gesunden Banken Kapital
bereitzustellen, das Vertrauen in das Finanzsystem zu erhöhen und den
Zugang zu Finanzierungen für Privatpersonen und
Nichtfinanzunternehmen zu sichern.

Die Struktur der Transaktion bezweckt, die Verwässerung der
bestehenden Aktionäre zu vermeiden, während Kunden, Gegenparteien und
Gläubigern zusätzliche Sicherheit geboten wird. Sie stärkt unser
Engagement für unsere Geschäftsstrategie und unsere disziplinierte
Herangehensweise beim Risiko- und Kapitalmanagement", so André
Bergen.


Finanzielle Einzelheiten
Die KBC emittiert nicht übertragbare, stimmrechtslose
Kernkapitalinstrumente in Höhe von 3,5 Milliarden Euro an den
belgischen Staat. Die KBC wird den Transaktionserlös zur Steigerung
des bankaufsichtlichen Kernkapitals im Bankgeschäft um 2,25
Milliarden Euro und der Solvabilitätsmarge im Versicherungsgeschäft
um 1,25 Milliarden Euro nutzen.

Nach der Transaktion wird die bankaufsichtliche Kapitalquote weiter
auf 10,7% (davon 8,2% bankaufsichtliches Kernkapital) und die
Solvabilitätsmarge im Versicherungsgeschäft auf 280% gefestigt. Diese
Niveaus betragen mehr als das 2,5fache der Mindestanforderungen. Die
Gearing Ration der Holdinggesellschaft liegt fast unverändert bei
106%, wodurch die zusätzliche Gearingkapazität der
Holdinggesellschaft intakt bleibt.

Voraussichtlich wird die Transaktion bis Ende 2008 abgeschlossen
sein. Die Schuldverschreibungen werden zum Kurs von 29,50 Euro je
Wertpapier begeben (durchschnittlicher Schlusskurs der letzten 3
Handelstage). Der jährliche Cash Coupon je Schuldverschreibung wird
entweder 2,51 Euro (d. i. Zinssatz von 8,5%) oder ein Betrag von 105%
der Dividende auf Stammaktien für das Jahr 2008 und 110% für das Jahr
2009 und 115% ab 2010 betragen, wenn dieser höher sein sollte. Kein
Coupon wird gezahlt, wenn keine Dividende auf Stammaktien
ausgeschüttet wird.

Angesichts der besonderen Umstände hat die KBC beschlossen für 2008
keine Dividende auszuschütten. Folglich wird auf die neu ausgegebenen
Effekten für 2008 kein Coupon gezahlt.

Die Effekten sind gleichrangig mit Stammaktien, wodurch der Staat den
gleichen Rang wie gewöhnliche Aktionäre besitzt. Die KBC ist
jederzeit berechtigt, alle oder einen Teil der Effekten zu 150% des
Ausgabekurses zurückzukaufen (Barzahlung). In diesem Fall ist der
Staat jedoch berechtigt, die Rückzahlung durch Umtausch von einer
Schuldverschreibung gegen eine Stammaktie zu verlangen. Außerdem ist
die KBC ab dem dritten Jahr nach der Ausgabe berechtigt, alle oder
einen Teil der Effekten in Stammaktien im Verhältnis 1:1 umzuwandeln.
Im Einvernehmen mit der KBC kann der Staat sich für die Rückzahlung
der Effekten zu 100% des Ausgabekurses in bar entscheiden. Sämtliche
Transaktionen bedürfen der Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde
CBFA.

Corporate Governance
Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung erhält der Staat das Recht,
zwei Mitglieder in den Verwaltungsrat der KBC Gruppe zu berufen, die
auf der nächsten Hauptversammlung der Aktionäre gewählt werden.
Sowohl im Revisionsausschuss als auch im Entlohnungs- und im
Ernennungsausschuss des Verwaltungsrates wird einer der
Vorgeschlagenen vertreten sein.  Sie werden Zustimmungsrechte für
eine begrenzte Anzahl Entscheidungen besitzen, u. a. über Ausgabe
oder Rückkauf von Aktien (außer für diese Transaktion), Übernahmen im
Wert von über einem Viertel des Aktienkapitals und der Reserven sowie
über die Besoldungspolitik für die Vorstandsmitglieder.

Der Vorstand der KBC Gruppe hatte zuvor bereits ihren Verzicht auf
alle Bonusse angekündigt - sowohl in Cash als auch in Form von
Optionen oder Aktien - für die Leistungen im Jahr 2008.


* Diese Nachricht enthält Informationen, die den Transparenzregeln
für notierte Unternehmen unterliegen.


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