GESCHÄFTS-

BERICHT

Engineering the Future - since 1758.

MAN SE

2MAN AUF EINEN BLICK

Die MAN Gruppeist einer der führenden Nutzfahrzeug-Konzerne in Europa. Sie ­verfolgt die Ziele, innovative Transport­ lösungen für die Kunden anzubieten,

profitabel­ international zu wachsen und den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern.

2019

13,4

Mrd € Auftragseingang

12,7

Mrd € Umsatz

361

Mio € Operatives Ergebnis

2,9

Operative Rendite in %

1,7

Mrd € Netto-Cashflow

AUFTRAGSEINGANG LEICHT GESUNKEN

[ 2018: 13,9 Mrd € ]

UMSATZ

LEICHT ÜBER VORJAHR

[ 2018: 12,1 Mrd € ]

OPERATIVES ERGEBNIS SPÜRBAR VERBESSERT

[ 2018: 332 Mio € ]

OPERATIVE RENDITE GESTIEGEN

[ 2018: 2,7 % ]

POSITIVER NETTO-CASHFLOW

[ 2018: 0,4 Mrd € ]

3

Konzern-Kennzahlen (IFRS)

Mio €

2019

2018

Veränderung

in %

Auftragseingang

13.404

13.913

- 4 %

Inland

3.616

3.911

- 8 %

Ausland

9.789

10.002

- 2 %

Umsatz

12.663

12.104

5 %

Inland

3.257

3.194

2 %

Ausland

9.406

8.910

6 %

Auftragsbestand 1

3.531

3.773

- 6 %

Belegschaft (Anzahl) 1

39.737

38.430

3 %

GuV

Veränderung

in Mio €

Operatives Ergebnis

361

332

29

Operative Rendite in %

2,9

2,7

0,1

Ergebnis vor Steuern der fortgeführten Bereiche (EBT)

710

562

148

Ergebnis nach Steuern

712

686

26

Bilanz

Bilanzsumme 1

18.846

19.751

- 905

Eigenkapital 1

6.048

5.685

363

Eigenkapitalquote in % 1

32,1

28,8

3,3

Nettoverschuldung 1

- 2.526

- 3.051

525

Flüssige Mittel 1

1.173

1.150

24

Cashflow

Brutto-Cashflow fortgeführte Geschäftsbereiche

1.417

1.435

- 18

Veränderung Working Capital fortgeführte Geschäftsbereiche

- 914

- 820

- 94

Cashflow aus der Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts

1.228

- 235

1.463

Netto-Cashflow fortgeführte Geschäftsbereiche

1.731

380

1.351

Aktie

Veränderung

in €

Ergebnis je Aktie der fortgeführten Bereiche in €

4,57

2,97

1,61

Dividende je Aktie (in €) 2

0,11

5,10

4,99

  1. Stichtagswert am 31. Dezember 2019 im Vergleich zum 31. Dezember 2018
  2. Da der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der TRATON SE mit Wirkung zum 1. Januar 2019, 0.00 Uhr, außerordentlich gekündigt wurde, erfolgte die Zahlung des festgelegten jährlichen Barausgleichs in Höhe von 5,10 € (netto nach Abzug von Körperschaftsteuern und Solidaritätszuschlag) letztmalig für das Geschäftsjahr 2018. Der Barausgleich wurde seit dem Geschäftsjahr 2014 gezahlt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der MAN SE werden der Hauptversammlung vorschlagen, eine Dividende für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 0,11 € je Stamm- bzw. Vorzugsaktie auszuschütten.

1

S E I T E

5

24

2

S E I T E

25

78

3

S E I T E

79

164

4

S E I T E

165

176

INHALT

AN DIE AKTIONÄRE

  1. Brief an die Aktionäre
  1. Management Board
  1. Bericht des Aufsichtsrats
  1. Corporate Governance

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT DER MAN SE, MÜNCHEN VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

27 Geschäftstätigkeit der MAN Gruppe

  1. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche­ Lage der MAN Gruppe 2019
  1. Die Bereiche im Einzelnen
  1. Abschluss der MAN SE (HGB)
  1. Risiko- und Chancenbericht
  1. Prognosebericht
  1. Nachtragsbericht
  2. Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht
  3. Abhängigkeitsbericht
  4. Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2019
  1. Übernahmerelevante Angaben

KONZERNABSCHLUSS

  1. MAN Konzern Gewinn- und Verlustrechnung
  2. MAN Konzern Überleitung zum Gesamtergebnis der Periode
  3. MAN Konzern Bilanz
  1. MAN Konzern Kapitalflussrechnung
  2. MAN Konzern Entwicklung des Eigenkapitals
  3. MAN Konzernanhang

WEITERE INFORMATIONEN

  1. Versicherung der gesetzlichen Vertreter
  2. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
  1. MAN Konzern Siebenjahresübersicht
  1. Impressum

5

AN DIE AKTIONÄRE

6

S1E I T E

AN DIE AKTIONÄRE

 7

Brief an die Aktionäre

510 Management Board

12 Bericht des Aufsichtsrats

16 Corporate Governance

24

7

A n d i e A k t i o n ä r e

Z u s a m m e n g e fa s s t e r L a g e b e r i c h t

K o n z e r n a b s c h l u s s

We i t e r e I n f o r m a t i o n e n

B r i e f a n d i e A k t i o n ä r e

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir blicken auf ein in vieler Hinsicht spannendes und wechselhaftes Jahr 2019 zurück. Die Entwicklung unseres Geschäfts war insgesamt positiv, besonders im ersten Halbjahr. Die Ziele, die wir uns für 2019 gesetzt hatten, haben wir erreicht. Unter Hochdruck wurde ein Meilen- steinprojekt für die MAN Gruppe mit Erfolg vorangetrieben: unsere neue Lkw-Generation bei MAN Truck & Bus. Seit der Vorstellung am 10. Februar 2020 in Bilbao, Spanien, ist sie auf dem Markt. Darauf sind wir stolz. Darüber hinaus haben wir weitere wichtige Erfolge bei MAN Truck & Bus und MAN Latin America erzielt:

MAN Truck & Bus konzentrierte sich intensiv auf die Entwicklung elektrischer Antriebs- stränge bei Verteiler-Lkw und bei Stadtbussen. So wurde der Testbetrieb mit dem innova- tiven, voll elektrisch angetriebenen Verteiler-Lkw MAN eTGM im täglichen Logistikeinsatz fortgesetzt. Für Porsche befindet sich in der Werkslogistik ein weiterer MAN eTGM mit Erpro- bungsfahrten im Alltagseinsatz. Unsere Ergebnisse sind bisher sehr positiv. Wir werden im Jahr 2020 eine Kleinserie voll elektrischer Lkw produzieren. Für die Entwicklung eines voll elektrischen Stadtbusses haben wir Partnerschaften mit mehreren Großstädten geschlossen. Dafür wurden Ende 2019 in Hamburg die ersten beiden MAN Lion's City E übergeben. Weitere werden 2020 folgen. Die im Alltagsbetrieb gewonnenen Erfahrungen sind bedeutend, sie fließen in die Serienproduktion ein, die im zweiten Halbjahr 2020 anlaufen wird. Außerdem sind wir - gemeinsam mit Volkswagen - Partner in einem Pilotprojekt in Hamburg zur nach- haltigen Zweitverwendung von Batterien. Dabei wurden 50 gebrauchte Fahrzeugbatterien zu einem Großspeicher zusammengeschlossen, der die täglichen Ladevorgänge unterstützt. Ziel ist es, ineffiziente Leistungsspitzen beim Strombedarf zu vermeiden, wie sie durchs gleich­ zeitige Laden mehrerer Elektrobusse entstehen.

MAN Latin America konnte beim Constellation-Lkw, der in seiner ersten Variante 2005 auf den Markt gebracht worden war, und der neuen Delivery-Reihe, die 2018 eingeführt wurde, den Absatz kräftig steigern. Auch bei den Bussen stärkte das Unternehmen die Markt­ position weiter. Außerdem hat sich MAN Latin America 2019 den weltweit bisher größten Auftrag für Elektro-Fahrzeuge gesichert. Bis zum Jahr 2023 möchte das Brauereiunternehmen Ambev 1 600 e-Delivery-Lkw übernehmen. Die Auslieferung beginnt 2020. Am Standort Resende wurde zudem das zukunftweisende e-Consortium ins Leben gerufen. Dort stellt MAN Latin America nun selbst die komplette Support-Struktur für die Kunden von Elektro- Lkw bereit. Das ist eine Weltneuheit.

Dies sind nur einige ausgewählte Highlights. Aber sie zeigen, dass wir in der MAN Gruppe

2019 entsprechend unseren Planungen an vielen Ecken gut vorangekommen sind. Dabei war das Umfeld, in dem wir uns bewegt haben, sehr anspruchsvoll. Überall auf der Welt rückten Klimadebatten in den Fokus der Öffentlichkeit - mit schärferen Forderungen an den Verkehrs- sektor, die CO2-Emissionen weiter zu senken. Rund um den Globus setzen Metropolen auf neue innerstädtische Verkehrssysteme. All dies forciert den Umbruch, besonders stark im Bereich des Personen- und Gütertransports. Zugleich sind die Weltwirtschaft und der globale Handel im Jahr 2019 infolge der Handelskonflikte und Unsicherheiten über den Brexit- Ausgang nur verhalten und etwas langsamer als im Vorjahr gewachsen. Die konjunktur­ zyklischen Impulse für das Geschäft blieben somit überschaubar.

8

M A N G e s c h ä f t s b e r i c h t 2 0 1 9

Gestützt auf die lebhaften Bestellungen des Vorjahres sowie des 1. Quartals 2019 und den großen Auftragsbestand, mit dem die MAN Gruppe ins Jahr gestartet ist, stieg 2019 der Absatz von Lkw, Bussen und Transportern um fast 5 % und den Konzernumsatz um 5 % auf rund

13 Mrd €. Das Operative Ergebnis haben wir entsprechend der am Jahresanfang für 2019 abge- gebenen Prognose spürbar verbessert und die Operative Rendite auf 2,9 % gesteigert. Das war ein Schritt in die gewünschte Richtung. Dennoch: Die Profitabilität der MAN Gruppe liegt noch weit unter unseren langfristigen Zielen. Das heißt, wir müssen und werden hier mehr tun. Deshalb steht die konsequente Umsetzung der eingeleiteten Zukunftsprogramme weiter im Fokus. Kontinuierliche Verbesserung und das Streben nach Operational Excellence sind die Voraussetzungen, um zukünftiges Wachstum und das Erreichen der Profitabilitätsziele lang- fristig zu gewährleisten. Dabei spielen auch die großen Potenziale, die sich für MAN als Teil der TRATON GROUP bieten, eine zentrale Rolle. Dort bündeln wir unsere Erfahrungen, Kräfte und Ressourcen, um in markenübergreifenden Teams gemeinsam die Entwicklung neuer, innovativer Technologien und Dienstleistungen schneller und effizienter meistern zu können.

Kurzfristig, mit dem Blick auf das Jahr 2020 gerichtet, reagieren wir auch auf die unmittel- baren Herausforderungen des Marktes und planen unsere Ressourcen entsprechend. Darauf liegt jetzt ein besonderes Augenmerk. Auf den für MAN relevanten Busmärkten rechnen wir für 2020 zwar mit einer weitgehend stabilen Nachfrage. Der europäische Lkw-Markt kühlt sich jedoch deutlich ab, wie in der zweiten Hälfte 2019 bereits deutlich wurde. Allein auf diesem, für MAN sehr wichtigen Markt, zeichnet sich im Jahr 2020 ein Rückgang von 10 bis 20 % ab. Auch die Prognosen für die anderen relevanten Lkw-Märkte sind nicht besonders positiv. Unsere zuletzt rückläufige Auftragsentwicklung signalisiert ebenfalls, dass wir nun unter deutlich stärkerem Gegenwind operieren müssen. 2019 wurden in der MAN Gruppe 5 % weniger Lkw, Busse und Transporter bestellt als im Jahr zuvor. Dabei konnte MAN Latin America den Auftragseingang deutlich steigern, aber bei MAN Truck & Bus ging er spürbar zurück.

Wir agieren in zyklischen Märkten. Das ist nichts Neues und wir können diese Schwankungen der Nachfrage managen. So haben wir bei MAN Truck & Bus bereits im zweiten Halbjahr

2019 gezielte Maßnahmen eingeleitet. Die Kapazitäten in der Lkw- und Komponentenpro- duktion wurden frühzeitig an die neue Marktlage angepasst. In den Lkw-Werken in München, Steyr und Krakau wie auch bei der Komponentenfertigung in Nürnberg und Salzgitter haben wir die täglichen Produktionszahlen reduziert. Dies stellen wir je nach Standort individuell sicher - etwa durch Taktverlängerungen, den Wegfall von Schichten oder einzelne Schließtage. Sollte es bei unserer Einschätzung der erwarteten Abkühlung im Jahr 2020 bleiben, beabsich- tigen wir, unsere Produktion ohne Kurzarbeit anzupassen.

Vor diesem Hintergrund planen wir für die MAN Gruppe im Jahr 2020 ein Umsatzniveau, das voraussichtlich geringfügig über dem Vorjahresniveau liegen wird. Dabei rechnen wir damit, dass der Absatz von MAN Truck & Bus moderat zurückgeht und der Umsatz leicht hinter dem Vorjahreswert bleibt. Bei MAN Latin America werden Absatz und Umsatz voraussicht- lich erheblich steigen. Das Operative Ergebnis und die Operative Rendite der MAN Gruppe werden sich 2020 gegenüber den Vergleichswerten des Vorjahres drastisch verschlechtern.

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A n d i e A k t i o n ä r e

Z u s a m m e n g e fa s s t e r L a g e b e r i c h t

K o n z e r n a b s c h l u s s

We i t e r e I n f o r m a t i o n e n

B r i e f a n d i e A k t i o n ä r e

Bei MAN Truck & Bus wird die Profitabilität vor allem durch den rückläufigen Markt in der Region EU 28+2, ein damit einhergehendes, schwieriges Gebrauchtwagengeschäft, einen durch den abnehmenden Anteil schwerer Lkw belasteten Produkt-Mix und die Anlaufkosten der neuen Lkw-Generation stark belastet. Das Operative Ergebnis bleibt positiv, wird sich aber massiv reduzieren, dabei rechnen wir insbesondere mit einem schwachen ersten Halb- jahr. Für MAN Latin America erwarten wir dagegen einen erheblichen Anstieg des Operativen Ergebnisses.

Gerade in diesem sich verschlechternden Marktumfeld ist es umso wichtiger, weiter konse- quent an der strukturellen Steigerung unserer Ertragskraft zu arbeiten. So schaffen wir uns den Freiraum, in neue Technologien und Geschäftsmodelle investieren zu können. Mit unserer neuen MAN Lkw-Generation werden wir unsere gute Wettbewerbsposition bereits kurzfristig sichtbar stärken.

An dieser Stelle möchte ich unseren neuen Finanzchef Christian Schenk willkommen heißen, der die Leitung des Finanzressorts der MAN SE und in Personalunion auch das der MAN Truck & Bus SE seit 1. Oktober 2019 übernommen hat. Ich bin überzeugt: Auf die hohe

Leistungsbereitschaft und das große

Engagement unserer Führungskräfte und Mitarbeiter

können wir auch künftig setzen. Das

macht uns zuversichtlich, dass wir die Hürden des Jahres

2020 im Team kraftvoll nehmen werden. In den kommenden Jahren werden wir die Heraus- forderungen des Technologiewandels weiter aktiv mitgestalten und uns wertsteigernd in den Verbund der TRATON GROUP auf ihrem Weg zum Global Champion einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Drees

Vorsitzender des Vorstands der MAN SE

10M A N G e s c h ä f t s b e r i c h t 2 0 1 9

MANAGEMENT

BOARD

Joachim Drees

Dr. Carsten Intra

Vorsitzender des Vorstands

Personalvorstand & Arbeitsdirektor

Geboren 1964. Studium der Betriebswirtschaftslehre. Seine Karriere begann er in der Managementberatung und der Treuhandanstalt Berlin. Ab 1996 unterschiedliche leitende Positionen bei der Daimler Truck Group und bei Mercedes- Benz. Von 2006 an Partner Portfolio­ Management bei der britischen Beteiligungsgesellschaft HgCapital­ LLP. Ab 2012 Finanzvorstand der Drees & Sommer­ AG. Seit April 2015 Vorsitzender des Vorstands (CEO) der MAN Truck & Bus AG, seit Oktober 2015 zudem Vorsitzender des Vorstands (CEO) der MAN SE. Außerdem Mitglied des Vorstands der

TRATON SE.

Geboren 1971. Maschinenbaustudium, wirtschaftswissen- schaftliches Aufbaustudium und Promotion. 2001 Ein- tritt bei der MAN Truck & Bus AG. Verschiedene leitende Positionen in Produktion, Logistik und Materialmanage- ment. Ab 2009 Vorstand für Produktion & Logistik bei MAN Latin America. In 2012 Berufung zum Vorstand für Produktion und Logistik bei der MAN Truck & Bus AG, zusätzlich ab 2015 Vorstand für Forschung und Entwick- lung. Seit Juli 2017 Vorstand für Personal sowie Arbeits­ direktor bei der MAN SE und der MAN Truck & Bus AG. Zudem Mitglied des Vorstands der TRATON SE.

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A n d i e A k t i o n ä r e

Z u s a m m e n g e fa s s t e r L a g e b e r i c h t

K o n z e r n a b s c h l u s s

We i t e r e I n f o r m a t i o n e n

M a n a g e m e n t B o a r d

Christian Schenk

Antonio Roberto Cortes

Finanzvorstand

Geschäftsführer MAN Latin America

Geboren 1973. Studium der Volkswirtschaftslehre. 1999 Eintritt bei der Volkswagen AG in Wolfsburg. Von 2003 bis 2006 Leiter der Konzernrevision für Europcar Inter­ national in Frankreich. Danach Wechsel zur VW Group UK nach Milton Keynes als Financial Controller, von 2008 bis 2009 ebenda Head of Central Finance. 2009 Rückkehr nach Wolfsburg und verschiedene leitende Positionen im Markenbereich VW Pkw, zuletzt von 2016 bis 2019 Verant- wortung für das Controlling. Seit Oktober 2019 Finanz­ vorstand (CFO) der MAN SE sowie Vorstand für Finanz, IT und Recht der MAN Truck & Bus SE.

Geboren 1955. Wirtschafts- und Finanzstudium. 1994 Eintritt bei Volkswagen als Corporate Controller in Süd- amerika. Im Jahr 2000 Übernahme der Leitung des Süd- amerikageschäfts von Volkswagen Commercial Vehicles und Trucks and Buses. Im Dezember 2002 Berufung zum Executive Vice President von Volkswagen Commercial ­Vehicles und zum CEO von Volkswagen Trucks and Buses, im Februar 2007 zum Geschäftsführer von Volkswagen­ Trucks and Buses. Seit 2009 Sprecher der Geschäfts­ führung von MAN Latin America. Zudem Mitglied des Vor- stands der TRATON SE.

12M A N G e s c h ä f t s b e r i c h t 2 0 1 9

BERICHT

DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Aufsichtsrat der MAN SE befasste sich im Geschäfts- jahr 2019 regelmäßig und ausführlich mit der Lage und der Entwicklung des Unternehmens. Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und den gesetzlichen Vorschriften folgend, berieten wir den Vor- stand regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens und überwachten seine Tätigkeit.

In Fragen und Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für den MAN-Konzern waren wir stets bera- tend eingebunden.

Regelmäßig, umfassend und zeitnah informierte uns der Vorstand schriftlich und mündlich über die Geschäfts­ entwicklung, relevante Geschäftsereignisse, die Unterneh- mensplanung sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung nebst deren Ursachen.

Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat erstreckte sich darüber hinaus insbesondere auch auf die Strategien der MAN Gruppe und den Stand der Umsetzung strategi- scher Vorhaben, auf die Risikolage und das Risikomanage- ment im MAN-Konzern sowie Themen der Compliance.

Entscheidungsrelevante Unterlagen gingen dem Auf- sichtsrat stets rechtzeitig vor den Sitzungen zu.

In regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorsitzenden des Vorstands beriet ich mich auch außerhalb der Aufsichts- ratssitzungen über unternehmensrelevante Fragen und Themen, z. B. über die Geschäftsentwicklung, die Planung sowie strategische Vorhaben und Themen der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance.

Im Geschäftsjahr 2019 trat der Aufsichtsrat zu fünf ­Sitzungen zusammen, wovon eine Sitzung als Telefon- konferenz abgehalten wurde. In eilbedürftigen Angelegen­ heiten haben wir Beschlüsse auch im Schriftwege gefasst.

Mit Ausnahme von Herrn Steffen Zieger, der entschuldigt war, nahmen alle Mitglieder des Aufsichtsrats im Berichts- jahr an mindestens der Hälfte der Sitzungen des Aufsichts- rats und der Ausschüsse, denen es angehört, teil.

Arbeit der Ausschüsse

Der Aufsichtsrat hat zwei - mit jeweils drei Vertretern der Anteilseigner und drei Vertretern der Arbeitnehmer - pari- tätisch besetzte Ausschüsse, das Präsidiumund den

Prüfungsausschuss­, sowie den ausschließlich aus Vertre- tern der Anteilseigner bestehenden Nominierungsaus- schussgebildet.

Wesentliche Aufgabe der Ausschüsse ist die Vorberei- tung der Beschlussfassungen im Plenum. In einzelnen

Fällen­ sind Entscheidungsbefugnisse bzw. Aufgaben des Aufsichtsrats auf die Ausschüsse übertragen.

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, Kandida- ten für Aufsichtsratsmandate zu identifizieren und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptver- sammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen - in die- ser Funktion bilden die Vertreter der Anteilseigner im Prä- sidium den Nominierungsausschuss.

Den Vorsitz im Prüfungsausschuss hatte Frau Danielski­ inne. Den Vorsitz im Präsidium führte stets der Auf- sichtsratsvorsitzende.

Frau Danielski und ich haben in den Aufsichtsrats- sitzungen regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.

Die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse zum Jahresende 2019 ist der Aufstellung auf  Seite 163des Geschäftsberichts zu entnehmen.

Das Präsidiumhielt im Jahr 2019 insgesamt fünf Präsenz- sitzungen ab, wovon eine Sitzung als außerordentliche Sit- zung abgehalten wurde.

Es befasste sich insbesondere mit allen wesentlichen Themen der jeweils folgenden Sitzungen des Gesamtauf- sichtsrats und bereitete dessen Beschlussfassungen vor.

Der Nominierungsausschusstrat im Berichtsjahr auf- grund der Nachwahl von Frau Danielski in den Aufsichts- rat einmal zusammen.

Der Prüfungsausschusstrat im Berichtsjahr insgesamt zu vier Sitzungen zusammen, wovon drei Sitzungen als Tele- fonkonferenz abgehalten wurden.

13

A n d i e A k t i o n ä r e

Z u s a m m e n g e fa s s t e r L a g e b e r i c h t

K o n z e r n a b s c h l u s s

We i t e r e I n f o r m a t i o n e n

B e r i c h t d e s A u f s i c h t s r a t s

Er befasste sich eingehend mit Fragen der Rechnungs- legung, mit den Jahresabschlüssen der MAN SE und des MAN-Konzerns sowie mit den Prüfungsberichten der Abschlussprüfer von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München ("PwC").

Der Ausschuss erörterte den Halbjahresfinanzbericht vor dessen Veröffentlichung mit dem Vorstand.

PwC führte ein Review des Halbjahresabschlusses der MAN SE zum 30. Juni 2019 durch; hieraus ergaben sich keine Beanstandungen. Der Ausschuss hat die Ergeb- nisse des Reviews eingehend mit den Wirtschaftsprüfern diskutiert.

Der Prüfungsausschuss befasste sich ferner mit dem Auftrag an den Abschlussprüfer zur Prüfung der Jahres­ abschlüsse für 2019.

Regelmäßig behandelt wurden u. a. auch die Geschäftsent- wicklung in der MAN Gruppe, das interne Kontrollsystem, das Risikomanagement und Risikomanagementsystem sowie die Risikolage der MAN Gruppe.

Der Prüfungsausschuss befasste sich darüber hinaus mit Themen der Compliance sowie mit Revisionsthemen, z. B. dem internen Revisionssystem der MAN Gruppe, dem Prüfungsplan der MAN-Revision und dem Stand seiner Abarbeitung.

Der Leiter der MAN-Konzernrevision und der MAN Chief Compliance Officer berichteten auch persönlich an den Ausschuss.

Beratungspunkte im Aufsichtsrat

Gegenstand regelmäßiger Beratungen im Aufsichtsrat waren u.a. die Auftrags-,Umsatz-, Ergebnis- und Beschäf- tigungsentwicklung in der MAN Gruppe. Ferner befassten wir uns regelmäßig mit wesentlichen strategischen The- men und Vorhaben sowie mit Zukunftsprogrammen in MAN-Tochterunternehmen.

In der Regel trafen sich die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer jeweils vor den Aufsichtsratssitzungen zu getrennten Vorbesprechungen.

Zu den in 2019 abgehaltenen Sitzungen des Aufsichtsrats wird ferner festgehalten:

Telefonische Sitzung am 19. Februar 2019

Das Schwerpunktthema unserer telefonischen Sitzung am 19. Februar 2019 war der Jahresabschluss 2018. Nach ein- gehender Prüfung billigten wir den vom Vorstand aufge- stellten Konzernabschluss und den Jahresabschluss der MAN SE für das Jahr 2018 nebst zusammengefassten Lage- bericht der MAN SE und des MAN Konzerns.

Sitzung des Aufsichtsrats am 28. Februar 2019

In unserer Sitzung am 28. Februar 2019 befassten wir uns unter anderem mit der Agenda der Hauptversammlung 2019.

Ferner beschlossen wir über den konkreten Auftrag an PwC zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 und des Risiko­ früherkennungssystems der MAN SE - dies unter dem Vorbehalt der Wahl der PwC zum Abschlussprüfer für das Berichtsjahr in der Hauptversammlung 2019.

Sitzung des Aufsichtsrats am 22. Mai 2019

In der Sitzung nach der ordentlichen Hauptversammlung befassten wir uns insbesondere mit dem Geschäftsver- lauf in der MAN Gruppe sowie dem Strategiebericht der MAN Latin America.

Sitzung des Aufsichtsrats am 18. Juli 2019

In unserer Sitzung im Juli widmeten wir uns neben der Erörterung des Geschäftsverlaufes der MAN SE im 1. Halb- jahr dem Status der Effizienzprogramme.

Sitzung des Aufsichtsrats am 27. November 2019

Neben dem Geschäftsverlauf und der Unternehmens­ planung 2020 - 2024 der MAN Gruppe befassten wir uns vertieft mit der Unternehmensstrategie der MAN Truck & Bus SE.

Außerdem erörterte der Aufsichtsrat Themen im Bereich Corporate Governance.

Weiterhin wurde über die Compliance-Organisation und deren Aktivitäten berichtet.

14

M A N G e s c h ä f t s b e r i c h t 2 0 1 9

Interessenkonflikte

Interessenkonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsrats i. S. d. Ziff. 5.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden im Berichtsjahr nicht angezeigt.

Corporate Governance und

Entsprechenserklärung

Die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung bei der MAN SE war ein Thema der Aufsichtsratssitzung am 27. November 2019.

Vorstand und Aufsichtsrat gaben im Dezember 2019 die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ab, die auf der Internetseite der MAN SE  www.corporate.man.eu

dauerhaft­ zugänglich ist.

Gemäß dieser Entsprechenserklärung wird die MAN SE den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der Ziff. 5.3.2 Abs.3  Satz 2 (Unabhängigkeit des Vorsitzen- den des Prüfungsausschusses), 5.4.1 Abs. 6 bis 8 (Offen- legung bei Wahlvorschlägen), 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 (erfolgs- orientierte Aufsichtsratsvergütung) und Ziff. 7.1.1 Satz 2 (unterjährige Finanzinformationen) entsprechen.

Die Abweichungen von Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sind in der Entsprechens- erklärung vom Dezember 2019 im Einzelnen aufgezeigt und begründet.

Weitergehende Informationen zur Corporate Governance bei MAN finden Sie in unserem Corporate-Governance- Bericht,  Seiten 16. des Geschäftsberichts.

Veränderungen in der Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand

Im Aufsichtsrat haben sich im Berichtsjahr folgende per- sonelle Veränderungen ergeben:

Auf Antrag des Vorstands bestellte das Registergericht München Frau Annette Danielski mit Beschluss vom 5. November 2018 zum Mitglied des Aufsichtsrats. Die ordentliche Hauptversammlung der MAN SE am 22. Mai 2019 bestätigte die Wahl von Frau Danielski zum Auf- sichtsratsmitglied der MAN SE für die restliche Amtszeit des Aufsichtsrats. Frau Danielski ist Nachfolgerin von Herrn Matthias Gründler, der sein Amt im Jahr 2018 nie- dergelegt hat.

Durch Beschluss des SE-Betriebsrats wurden mit Wirkung ab 22. Februar 2019 Frau Karina Schnur und Herr ­Markus Wansch als innerbetriebliche Arbeitnehmervertreter sowie Frau Brigitte Runge als gewerkschaftliche Arbeitnehmer- vertreterin in den Aufsichtsrat entsandt. Frau Schnur und Herr Wansch folgten auf Herrn Brodrick und Herrn ­Wiedemann, die mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind. Frau Runge folgte als gewerkschaftliche Arbeitnehmervertreterin auf Frau Schnur.

Die Amtszeit von Herrn Jan-Henrik Lafrentz als Mitglied des Vorstands der MAN SE endete zum Ablauf des 30. Sep- tember 2019. Herr Christian Schenk wurde mit Wirkung ab 1. Oktober 2019 zum Mitglied des Vorstands bestellt.

Herrn Lafrentz gilt unser Dank für sein Engagement.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Abhängigkeitsberichts

Die Hauptversammlung der MAN SE wählte am 22. Mai 2019 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft, München, entsprechend unserem Vor- schlag zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019. Der Aufsichtsrat erteilte PwC auf Basis der Empfehlungen des Prüfungsausschusses den konkreten Prüfungsauftrag und legte die Prüfungsschwerpunkte fest.

Der Abschlussprüfer bestätigte den Jahresabschluss der MAN SE und den MAN Konzernabschluss nebst dem zusammengefassten Lagebericht, indem er jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilte.

Ferner beurteilte der Abschlussprüfer das interne Kont- rollsystem und das Risikomanagementsystem und stellte abschließend fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat, um Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könn- ten, frühzeitig zu erkennen.

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG für das Geschäfts- jahr 2019 einen Bericht über Beziehungen zu verbunde- nen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

15

A n d i e A k t i o n ä r e

Z u s a m m e n g e fa s s t e r L a g e b e r i c h t

K o n z e r n a b s c h l u s s

We i t e r e I n f o r m a t i o n e n

B e r i c h t d e s A u f s i c h t s r a t s

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,
  3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer angeschlossen.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und die Mitglie- der des Aufsichtsrats erhielten für die Sitzungen dieser Gremien am 4. März 2020 beziehungsweise am 5. März 2020 rechtzeitig die Jahresabschlussunterlagen ein- schließlich des Abhängigkeitsberichts sowie die Prüfungs- berichte des Wirtschaftsprüfers.

Die Abschlussprüfer berichteten in beiden Sitzungen aus- führlich über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfun- gen und standen für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

Unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Ab- schlussprüfers und des Gesprächs mit ihm sowie auf Basis eigener Feststellungen hat der Prüfungsausschuss die Prü- fung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der MAN SE sowie des zusammengefassten Lageberichts und des Abhängigkeitsberichts durch den Aufsichtsrat vorbereitet und darüber in der Aufsichtsratssitzung am

5. März 2020 berichtet. Im Anschluss daran hat er dem Aufsichtsrat empfohlen, den Jahresabschluss zu billigen.

In Kenntnis und unter Berücksichtigung des Berichts des Prüfungsausschusses und des Berichts der Abschluss­ prüfer sowie in Gespräch und Diskussion mit diesen haben wir die Unterlagen einer eingehenden Prüfung unterzogen. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass sie ord- nungsgemäß sind und die im zusammengefassten Lage- bericht dargestellten Einschätzungen des Vorstands zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns den Einschätzun- gen des Aufsichtsrats entsprechen.

Wir stimmten deshalb in unserer Sitzung am 5. März 2020 dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu und billigten den vom Vorstand aufgestellten Jahres­ abschluss sowie den Konzernabschluss. Damit ist der Jah- resabschluss festgestellt.

Den Gewinnverwendungsbeschluss des Vorstands haben wir unter Berücksichtigung insbesondere der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre geprüft und uns dem Vorschlag angeschlossen.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts zu erheben.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern der Vorstände und Geschäftsführungen und den Mitarbeitern der Unter- nehmen der MAN Gruppe für ihre Leistungen und ihren tatkräftigen Einsatz. Den Vertretungen der Mitarbeiter danken wir für ihre sachliche und konstruktive Zusam- menarbeit im Interesse unserer Gesellschaft.

Für den Aufsichtsrat:

München, den 5. März 2020

Andreas Renschler

Vorsitzender des Aufsichtsrats

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M A N G e s c h ä f t s b e r i c h t 2 0 1 9

CORPORATE GOVERNANCE

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS § 289F HGB UND GEMÄSS § 315D HGB EINSCHLIESSLICH CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT1

Die Führung und Kontrolle des Konzerns und des Unter- nehmens ist bei MAN darauf ausgerichtet, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für eine nach- haltige Wertschöpfung und ein angemessenes Ergebnis zu sorgen.

Die Unternehmensführung wird durch die geltenden Gesetze, insbesondere die gesellschaftsrechtlichen Vor- schriften, unsere Satzung und interne Regelungen sowie durch nationale und internationale Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Corporate Governance) bestimmt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (Kodex) stellt die für MAN geltenden aktien- rechtlichen Vorschriften dar und gibt Verhaltensempfeh- lungen und Anregungen für die bei MAN anzuwendende Corporate Governance entsprechend den anerkannten Standards.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, der zwischen der MAN SE und der TRATON SE bestand, wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2019, 0.00 Uhr außerordent- lich gekündigt, sodass eine Gewinnabführung letztmalig für das Geschäftsjahr 2018 erfolgte.

Die ethischen Leitlinien, die für die MAN Gruppe gelten, sind im MAN Code of Conduct niedergelegt, der auf der Internetseite  www.corporate.man.euunter der Rubrik "Compliance & Risk" zugänglich ist.

  1. Corporate Governance bei MAN2

Vorstand und Aufsichtsrat von MAN haben sich einge- hend mit dem Corporate-Governance-System und der Erfüllung der Empfehlungen und Anregungen des Kodex beschäftigt. Sie sind sich bewusst, dass gute und trans­ parente Corporate Governance, die sowohl nationalen als auch internationalen Standards folgt, für eine verantwor- tungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unterneh- mensführung von wesentlicher Bedeutung ist.

  1. Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und gemäß § 315d HGB ist Teil des
    zusammengefassten­Lageberichts und wird nicht in die Prüfung einbezogen.
  2. Zugleich"Corporate-Governance-Bericht" von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziff. 3.10 des
    Deutschen­ Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017

Entsprechenserklärung

Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2019 die nachfolgend wiedergegebene Entsprechenserklärung abgegeben. Die Begründungen für die erklärten Abwei- chungen können dem Wortlaut der Erklärung entnom- men werden.

"Vorstand und Aufsichtsrat der MAN SE erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher­ Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Feb- ruar 2017 mit Ausnahme der Ziff. 5.3.2 Abs. 3 Satz 2 (Unab- hängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses), Ziff. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 (Offenlegung bei Wahlvorschlä- gen), Ziff. 5.4.6 Abs.2  Satz 2 (erfolgsorientierte Aufsichts- ratsvergütung) und Ziff. 7.1.1 Satz 2 (unterjährige Finanz­ informationen) im Zeitraum seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung­ im Dezember 2018 entsprochen wurde und weiterhin entsprochen wird.

  1. Der Empfehlung in Ziff. 5.3.2 Abs.3 Satz 2 des Kodex wird insoweit nicht gefolgt, als die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Frau Annette Danielski, im Hin- blick auf ihre Funktion als Leiterin Group Finance der TRATON SE nicht als "unabhängig" i. S. der Ziff. 5.4.2 Satz 2 des Kodex anzusehen ist.
    Für Vorstand und Aufsichtsrat der MAN SE steht im Vordergrund, dass die Vorsitzende des Prüfungs- ausschusses über die erforderliche Fach- und Bran- chenkenntnis, speziell in großen, internationalen, gelisteten Unternehmen, verfügt. Aufgrund der per- sönlichen Kompetenzen von Frau Danielski wurde entschieden, von der Empfehlung abzuweichen.
  2. Hinsichtlich der Empfehlung in Ziff. 5.4.1 Abs.6  bis 8 des Kodex zur Offenlegung bestimmter Umstände bei Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Haupt- versammlung sind die Anforderungen des Kodex unbestimmt und in ihrer Abgrenzung unklar. Es wird daher vorsorglich insoweit eine Abweichung vom Kodex erklärt. Dessen ungeachtet wird sich der Auf- sichtsrat bemühen, den Anforderungen der Ziff. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Kodex gerecht zu werden.

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A n d i e A k t i o n ä r e

Z u s a m m e n g e fa s s t e r L a g e b e r i c h t

K o n z e r n a b s c h l u s s

We i t e r e I n f o r m a t i o n e n

C o r p o r a t e G o v e r n a n c e

  1. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist durch die Aktio- näre in § 12 Abs. 2 der MANSE-Satzung u. a. in Form einer Bindung an das Jahresergebnis geregelt. Wir gehen insoweit von einer kodexkonformen Ausrich- tung des variablen Vergütungsteils an der "nachhal- tigen Unternehmensentwicklung" i. S. von Ziff. 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 des Kodex aus. Da aber nicht auszuschlie- ßen ist, dass hierzu andere Auffassungen vertreten werden, wird vorsorglich eine Abweichung von dieser Empfehlung des Kodex erklärt.
  2. Der Empfehlung in Ziff. 7.1.1 Satz 2 (unterjährige Finanzinformationen) wird nicht gefolgt, da Vorstand und Aufsichtsrat der MAN SE eine über die gesetzliche Anforderung des Wertpapierhandelsgesetzes hinaus- gehende Verpflichtung zu Quartalsveröffentlichun- gen für entbehrlich halten, insbesondere da zusam- mengefasste Informationen zu MAN in den jeweiligen Quartalsveröffentlichungen der Volkswagen AG und der TRATON SE enthalten sind."

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das Forum für die Aktionäre von MAN zur Stimmrechtsausübung, zur Informationsbe- schaffung und zum Dialog mit Vorstand und Aufsichtsrat.

Organisation und Durchführung der jährlichen Hauptver- sammlung erfolgt bei der MAN SE mit dem Ziel, sämtliche Aktionäre vor und während der Hauptversammlung zügig, umfassend und effektiv zu informieren. Die Einberufung der Hauptversammlung wird im Bundesanzeiger veröf- fentlicht und ist unseren Aktionären und allen sonstigen Interessierten über die Internetseite von MAN einschließ- lich aller Berichte und Vorlagen für die Hauptversamm- lung zugänglich.

Um den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte und die Stimmrechtsvertretung zu erleichtern, besteht neben der Möglichkeit zur Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, von Aktionärsvereinigungen oder anderen Personen das Angebot, einen Mitarbeiter von MAN als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

Vorstand und Aufsichtsrat

Die MAN SE hat eine duale Struktur mit Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Organe arbeiten zum Wohl des Unter- nehmens eng zusammen und sind bestrebt, den Wert des Unternehmens für die Aktionäre nachhaltig zu steigern.

Der Vorstand besteht aktuell aus drei Mitgliedern, zu seiner Zusammensetzung wird auf das Kapitel "Organe" im Geschäftsbericht verwiesen. Der Vorstand nimmt eigen- verantwortlich die geschäftsleitenden und operativen Aufgaben wahr. Sein Verantwortungsbereich erstreckt sich insbesondere auf die strategische Ausrichtung des MAN Konzerns. Er stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab. Er ist ferner für die zentrale Finanzierung der Gruppe, die Förderung und den Einsatz von Führungskräften sowie die Aufstellung des Halbjahresfinanzberichts und der Jah- resabschlüsse verantwortlich und sorgt für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien.

Die verschiedenen Aufgabengebiete sind den einzelnen Vorstandsressorts im Rahmen des Geschäftsverteilungs- plans zugeordnet. Im Plenum behandelt der Vorstand alle wesentlichen Entscheidungen und Maßnahmen; die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Entscheidun- gen und Maßnahmen ergeben sich aus den Festlegungen in der Geschäftsordnung des Vorstands. Sitzungen des Gesamtvorstands finden in der Regel einmal im Monat und zusätzlich bei Bedarf statt. Der Vorstand berichtet an den Aufsichtsrat. Bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung bindet er den Aufsichtsrat mit ein. Der Vor- stand sorgt außerdem für eine offene und transparente Unternehmenskommunikation.

Der Aufsichtsrat hat demgegenüber überwachende und beratende Funktionen. Bei bestimmten, im Gesetz, der Satzung oder der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegten, wesentlichen Geschäftsvorgängen ist die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich. Zur Aufgaben- erfüllung und Zusammenarbeit mit dem Vorstand wird ergänzend auf den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.

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M A N G e s c h ä f t s b e r i c h t 2 0 1 9

Der Aufsichtsrat der MAN SE ist paritätisch besetzt und setzt sich grundsätzlich aus acht durch die Hauptver- sammlung gewählten Anteilseignervertretern und acht vom SE-Betriebsrat nach den Bestimmungen der Verein- barung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE vom 18. Februar 2009 entsandten Arbeitnehmervertre- tern zusammen. Seit 1. Januar 2016 ist zudem bei Neuwah- len zur Besetzung einzelner oder mehrerer Aufsichtsrats- sitze der gesetzlich vorgeschriebene Mindestanteil von jeweils 30 % Frauen und Männern zu beachten.

Der Aufsichtsrat der MAN SE strebt angesichts des betrie- benen Unternehmensgegenstands, der Größe der Gesell- schaft und des Anteils der internationalen Geschäftstätig- keit als Ziel eine Zusammensetzung des Aufsichtsrats an, die die folgenden Elemente berücksichtigt:

  • mindestens zwei Aufsichtsratssitze, wovon ein Sitz auf die Anteilseignerseite entfällt, für Personen, die in besonderem Maße das Kriterium der Internationalität verkörpern;
  • mindestens zwei Aufsichtsratssitze auf Anteilseigner- seite für Personen, die keine potenziellen Interessen- konflikte aufweisen und unabhängig im Sinne von Ziff. 5.4.2 des Kodex sind;
  • bei Wahlvorschlägen sollen in der Regel keine Perso- nen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr vollendet haben oder dem Aufsichtsrat der Gesellschaft bereits seit mehr als 20 Jahren angehören.

Alle genannten Kriterien sind erfüllt bzw. werden beachtet.

Als unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß dem Kodex werden Frau Pohlenz sowie die Herren Behrendt und Prof. Schulz angesehen.

Gemäß dem vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenz- profil soll der Aufsichtsrat der MAN SE in seiner Gesamt- heit über folgende Kompetenzen verfügen:

  • Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Unternehmen selbst;
  • Erfahrungen und Kenntnisse auf den Gebieten
    Produktion,­ Marketing, Vertrieb;
  • Führungs- oder Überwachungserfahrung in anderen mittelgroßen oder großen Unternehmen;
  • Erfahrung in für die MAN Gruppe bedeutsamen Bereichen, wie z. B. Maschinenbau, Fahrzeugbau und Informationstechnologie;
  • Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung.

Alle genannten Kriterien sind erfüllt bzw. werden beachtet.

Zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und der gebil- deten Ausschüsse wird ergänzend auf den Bericht des Aufsichtsrats und auf das Kapitel "Organe" im Geschäfts­ bericht verwiesen.

Nach der vom Aufsichtsrat getroffenen Festlegung zur Altersgrenze für Vorstandsmitglieder sollen Bestellungen für Mitglieder des Vorstands in der Regel ein Jahr nach Vollendung des 65. Lebensjahres enden, wobei sich dieses Alter entsprechend der Entwicklung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht und sich der Aufsichtsrat Ausnahmen im Einzelfall vorbehält.

Entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes sowie der Ziff. 4.3.4 des Kodex übernehmen Vorstandsmitglieder Nebentätigkeiten nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

Interessenkonflikte wurden im Berichtsjahr weder von Vorstands- noch von Aufsichtsratsmitgliedern angezeigt.

Vergütungssystem für Vorstand und Aufsichtsrat

Zum Vergütungssystem von Vorstand und Aufsichts- rat wird auf den Vergütungsbericht im Geschäftsbericht verwiesen.

Compliance/Risikomanagement

Der Vorstand der MAN SE hat im Rahmen seiner durch den Kodex vorgegebenen Verantwortung für Compliance und Risikomanagement den Bereich Governance, Risk & Compliance (GRC) eingerichtet. Dieser Bereich wird

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A n d i e A k t i o n ä r e

Z u s a m m e n g e fa s s t e r L a g e b e r i c h t

K o n z e r n a b s c h l u s s

We i t e r e I n f o r m a t i o n e n

C o r p o r a t e G o v e r n a n c e

durch den Head of GRC/Chief Compliance Officer der MAN Gruppe geleitet, der unmittelbar an den Vorsitzen- den des Vorstands der MAN SE sowie an den Prüfungsaus- schuss des Aufsichtsrats berichtet. Die GRC-Organisation verantwortet konzernweit die Themen Compliance sowie Risikomanagement.

Das Corporate GRC Office nimmt zentrale Funktionen im Bereich des Compliance- sowie des Risikomanagements wahr. Hierunter fallen beispielsweise die Erstellung von konzernweit gültigen Richtlinien und Vorgaben sowie die Konzeptionierung von Trainings für Mitarbeiter. Darü- ber hinaus steuert das Corporate GRC Office die Durch- führung der Risikomanagementprozesse in den Bereichen und ist für die Weiterentwicklung der Risikomanagement-­ Instrumentarien in Kooperation mit den Risiko/IKS Mana- gern verantwortlich.

Die GRC-Organisation in den Bereichen ist für die ­Umsetzung des vom Corporate GRC Office entwickel- ten Compliance-Management-Systems, sowie des Risiko­ managementsystems in den Konzernunternehmen der Bereiche zuständig. Jeder Bereich hat einen Head of GRC/ Chief Compliance Officer, der durch Compliance Officer in den verschiedenen Geschäftseinheiten bzw. Vertriebs- regionen bzw. durch Risiko/IKS Manager unterstützt wird.

Schließlich werden Aufgaben im Compliance- und Risiko­ management auch durch sog. Compliance Champions sowie die Risiko/IKS Koordinatoren wahrgenommen. Diese sind keine Vollzeit GRC-Mitarbeiter, sondern Füh- rungskräfte oder Mitarbeiter der MAN, die eine besondere Verantwortung für die Themen Compliance bzw. Risiko­ management übernommen haben.

Das MAN-Compliance-Management-System befasst sich mit den Themen Wirtschaftskriminalität (insbeson- dere Korruptionsbekämpfung, Geldwäscheprävention,

Terrorismusfinanzierung)­und Kartellrecht.

Zu den wesentlichen Elementen des MAN-Compliance-Management-Systems zählen die folgenden:

  • Auf den verschiedenen Konzernebenen erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung über den aktuellen Status der Compliance Maßnahmen in den zuständi- gen Gremien.
  • Regelmäßige Durchführung einer speziellen Risiko- analyse, um potentielle Compliance Risiken des Kon- zerns zu identifizieren und das konzernweite Com-pliance-Management- System entsprechend dieser Risiken auszurichten und weiterzuentwickeln.
  • Ethische Verhaltensgrundsätze sowie grundlegendeCompliance-Anforderungen sind für die MAN Gruppe im Code of Conduct niedergelegt. Dieser beschreibt zudem die Unternehmenswerte und gibt Leitlinien zum Thema Integrität vor.
  • DieGRC-Organisation hat darüber hinaus Richtlinien zu den Compliance-Themen Korruptionsbekämpfung, Kartellrecht und Geldwäscheprävention entwickelt.
    Mit diesen Richtlinien sind konzernweit einheitliche­
    und verbindliche Vorgaben für alle Mitarbeiter in Kraft gesetzt worden.
  • Vertriebsunterstützende Geschäftspartner werden im Rahmen des Business Partner Approval Tools im Hin- blick auf Integrität überprüft und freigegeben.
  • DerGRC-Bereich führt regelmäßig Präsenz- und Onlineschulungen unter anderem zu den Themen Antikorruption, Kartellrecht und Geldwäschepräven- tion durch.
  • Im Berichtsjahr wurden verschiedene Kommunika- tionsmaßnahmen ergriffen, um das Bewusstsein für Compliance und Integrität weiter zu stärken.
  • Das elektronischeMonitoring-System (Continuous Controls Monitoring - CCM) zur frühzeitigen Aufde- ckung von möglichen Compliance-Risiken und Richt- linienverstößen umfasst ein Regelwerk an ­Kontrollen in Einkaufs- und Bezahlprozessen sowie generelle IT-Kontrollen.
  • Das Hinweisgeberportal "Speak up!" dient der Aufde- ckung und Vermeidung von für MAN gefährlichen Risiken. Mittels "Speak up!" werden Hinweise entge- gen genommen und bearbeitet, die sich auf schwer- wiegende Rechtsverstöße beziehen, insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität (z. B. Korruptions- straftaten, Verdacht auf Geldwäscheaktivitäten und Terrorismusfinanzierung), des Kartellrechts und des

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M A N G e s c h ä f t s b e r i c h t 2 0 1 9

Datenschutzes. Diese Hinweise werden eingehend untersucht, Verstöße abgestellt und im Rahmen der arbeitsrechtlich zulässigen Sanktionsmöglichkeiten geahndet.

  • MAN ist Mitglied bei Transparency International und unterstützt die Initiative des UN Global Com- pact der Vereinten Nationen. Ferner ist MAN bei der Allianz für Integrität aktiv, einer Initiative des Bun- desministeriums für wirtschaftliche Zusammenar- beit und Entwicklung, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, des Bundesverbands der Deutschen Industrie sowie zahlreicher deutscher Unternehmen zur Förderung der Integrität im Wirt- schaftsleben. Um Compliance Themen aktiv mitzu- gestalten, ist MAN Mitglied beim Deutschen Institut für Compliance (DICO) und dort in verschiedenen Arbeitskreisen tätig.

In 2019 hat MAN mit dem Roll-out des Together4Integ- rity (T4I) Programms von Volkswagen begonnen. Das Programm zielt darauf ab, die Initiativen der Gruppe im Hinblick auf Integrität, Compliance, Kultur und Risiko- management so zu fördern, dass diese auf einer Stufe mit den wichtigsten Prioritäten des Unternehmens ste- hen. Die Hauptaufgabe des Programms betrifft die Umset- zung zahlreicher Maßnahmen, die den fünf Prinzipien der international anerkannten Ethics & Compliance Initiative (ECI) folgen. Auf Konzern- und Teilkonzernebene hat die GRC-Organisation große Kick-off-Veranstaltungen durch- geführt, in deren Rahmen Mitarbeiter aller Hierarchiestu- fen gemeinsam mit Mitgliedern des Vorstands über Compliance - und Integritätsthemen diskutieren konnten.

Im Berichtsjahr wurden darüber hinaus diverse Kom- munikationsmaßnahmen in Bezug auf Compliance und Integrität ergriffen. Dazu zählte insbesondere die Verwen- dung eines "Dilemma Games" zur Förderung der offe- nen Ansprache risikobehafteter Dilemma-Situationen im Arbeitsalltag. Weitere Aktivitäten umfassten den Versand des "GRC Newsletter" zu aktuellen GRC und Compliance Themen, sowie Veranstaltungen in den Konzerngesell- schaften anlässlich des Internationalen Antikorruptions- tages am 9. Dezember 2019.

Hinsichtlich der ausführlichen Darstellung des Risiko- managementsystems und der Risiko- und Chancensitua- tion bei MAN wird auf den Risiko- und Chancenbericht im Lagebericht verwiesen.

Transparenz und Rechnungslegung

Der MAN Konzern veröffentlicht auf der Internetseite  www.corporate.man.euunter der Rubrik "Investor Rela- tions" einen Finanzkalender mit allen für die Aktionäre wichtigen Terminen. Darüber hinaus werden auf dieser Internetseite auch alle weiteren wichtigen Informatio- nen für die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit zum Abruf bereitgestellt. Dazu gehören Geschäftsberichte, Halbjahresfinanzberichte sowie Einladung und Tagesord- nung der Hauptversammlungen einschließlich der wei- teren Dokumentation, die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu veröffentlichen ist.

Darüber hinaus stellen wir auf unserer Homepage  www. corporate.man.euunter der Rubrik "Investor Relations" unverzüglich solche Informationen zur Verfügung, die gemäß den kapitalmarktbezogenen Publizitätspflichten zu veröffentlichen sind. Hier sind insbesondere die folgen- den zu nennen:

  • Gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmiss- brauchsverordnung) müssen Personen, die Führungs- aufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen u. a. den Kauf und Ver- kauf vonMAN-Aktien und Finanzinstrumenten, die sich auf MAN-Aktien beziehen, dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich melden. Im Geschäftsjahr 2019 wurde keine Transaktion gemeldet.
  • Nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung sind
    Emittenten­ dazu verpflichtet, Insiderinformationen,

die sie unmittelbar betreffen, so bald wie möglich zu veröffentlichen.

  • Nach § 40 WpHG haben Inlandsemittenten u. a. Mit- teilungen unverzüglich zu veröffentlichen, die sie in Bezug auf das Überschreiten oder Unterschreiten von Stimmrechtsanteilen an der Gesellschaft erhalten.

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A n d i e A k t i o n ä r e

Z u s a m m e n g e fa s s t e r L a g e b e r i c h t

K o n z e r n a b s c h l u s s

We i t e r e I n f o r m a t i o n e n

C o r p o r a t e G o v e r n a n c e

Der jährliche Konzernabschluss der MAN Gruppe wird vom Vorstand auf Grundlage der "International Financial Reporting Standards" (IFRS) und der Einzelabschluss der MAN SE gemäß den Vorschriften des Handelsgesetz- buchs (HGB) aufgestellt. Entsprechend der Empfehlung in Ziff. 7.1.2 Satz 2 des Kodex wird der Halbjahresfinanzbe- richt vom Vorstand vor der Veröffentlichung mit dem Prü- fungsausschuss erörtert. Die in Ziff. 7.1.2 Satz 3 des Kodex festgelegten Veröffentlichungsfristen werden eingehalten.

  1. Sonstige Unternehmens- führungspraktiken

Die MAN SE ist die konzernleitende Holding der MAN Gruppe. Die Konzernrichtlinien stellen einheitliche und verbindliche Vorgaben für die Mitarbeiter der MAN Gruppe dar.

Die ethischen Verhaltensgrundsätze und Compliance- Anforderungen sind für die MAN Gruppe im Code of Conduct niedergelegt. Dieser ist auf unserer Internet- seite  www.corporate.man.euunter der Rubrik "Compli- ance & Risk" zugänglich. Er nennt als verbindliche Ver- haltensregelung für alle Mitarbeiter der MAN Gruppe wichtige Grundregeln sowie Mindeststandards. Ziel ist es, allen Mitarbeitern bei rechtlichen und ethischen Her- ausforderungen in ihrer täglichen Arbeit Orientierung zu geben und richtiges Verhalten zu fördern. Insbesondere enthält der Code of Conduct ein eindeutiges Bekenntnis zum freien und fairen Wettbewerb. Wettbewerbswidriges Verhalten und Korruption in jeder Art sind unzulässig. Regelungen zur Konkretisierung der Anforderungen des Code of Conduct sind z. B. in den folgenden Konzernricht- linien enthalten: Richtlinie zum Umgang mit Geschen- ken, Bewirtungen und Einladungen, Richtlinie zur Ein- schaltung von Geschäftspartnern mit Mittler- und/oder Repräsentationsfunktion, Richtlinie zum Umgang mit Spenden und Sponsoring-Maßnahmen, Richtlinie zu Kartellrechts-Compliance, Richtlinie zu Internal Inves- tigations, Richtlinie zum Umgang mit personenbezoge- nen Daten, Richtlinie zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Darüber hinaus haben Vorstand, Arbeitnehmervertreter und Internationaler Gewerkschaftsbund der MAN SE im März 2012 ein internationales Rahmenabkommen unter- zeichnet, in dem sich MAN zu weltweit gültigen, elementa- ren Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten bekennt. Ziel des Abkommens ist es, einen verlässlichen Mindest- standard zu schaffen, auf den sich weltweit alle Arbeitneh- mer der MAN Gruppe berufen können und der ethische Grundlagen für das Handeln von MAN-Unternehmen und Mitarbeitern setzt.

Neben der Einhaltung ethischer Grundregeln für die eige- nen Mitarbeiter erwartet MAN auch von Lieferanten und Business-Partnern sowie deren Mitarbeitern, dass diese verantwortungsvoll handeln und sich jederzeit und über- all an die geltenden Gesetze halten. Zu diesem Zweck hat MAN einen eigenen Code of Conduct für Lieferanten und Business-Partner herausgegeben und in 16 Sprachen über- setzt. Auch dieses Dokument ist auf unserer Internetseite  www.corporate.man.euunter der Rubrik "Compliance & Risk" zugänglich.

  1. Arbeitsweise und Zusammensetzung von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen

Die Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Aufsichtsratsausschüsse ist im Anhang zum Jah- resabschluss dargestellt.

Zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat wird auf den Corporate-Governance-Bericht unter (1) verwiesen.

Ausschüsse des Vorstands bestehen nicht.

Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse

Der Aufsichtsrat hat zwei - mit jeweils drei Vertretern der Anteilseigner und drei Vertretern der Arbeitnehmer - pari- tätisch zu besetzende Ausschüsse, das Präsidium und den Prüfungsausschuss, sowie den ausschließlich aus Vertre- tern der Anteilseigner bestehenden Nominierungsaus- schuss gebildet.

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M A N G e s c h ä f t s b e r i c h t 2 0 1 9

Wesentliche Aufgabenstellung der Ausschüsse ist die Vor- bereitung der Beschlussfassungen im Plenum. In ein- zelnen Fällen sind Entscheidungsbefugnisse bzw. Auf- gaben des Aufsichtsrats auf die Ausschüsse übertragen. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, Kandida- ten für Aufsichtsratsmandate zu identifizieren und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptver- sammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen - in die- ser Funktion bilden die Vertreter der Anteilseigner im Prä- sidium den Nominierungsausschuss.

Das Präsidium tagt grundsätzlich vor jeder Aufsichtsrats- sitzung. Sitzungen des Prüfungsausschusses finden insbe- sondere im Zusammenhang mit der Aufstellung der Jah- resabschlüsse vor der Bilanzaufsichtsratssitzung sowie im Zusammenhang mit dem Halbjahresfinanzbericht statt. Darüber hinaus werden bei Bedarf zusätzliche Sitzungen des Präsidiums und des Prüfungsausschusses anberaumt.

Zur Tätigkeit der Ausschüsse wird ergänzend auf den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.

  1. Zielgröße Frauenanteil

Für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 hat der Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 AktG für den Frau- enanteil im Vorstand wiederum eine Zielgröße von 0 % festgelegt.

Der Vorstand der MAN SE hat für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 gemäß § 76 Abs. 4 AktG für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands folgende Zielgrößen festgelegt:

  • 29,2 % für den Frauenanteil in der ersten Führungs- ebene unterhalb des Vorstands.
  • 40 % für den Frauenanteil in der zweiten Führungs- ebene unterhalb des Vorstands.

Die entsprechenden Angaben der Tochtergesellschaf- ten der MAN SE, die gesetzlich zur Festlegung von Ziel- größen verpflichtet sind, sind auf der Internetseite  www.corporate.man.euunter der Rubrik "Investor Rela- tions" zugänglich.

  1. Angaben zur Einhaltung des Mindestanteils von Frauen und Männern im Aufsichtsrat

Gemäß § 17 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz muss sich der Auf- sichtsrat bei einer börsennotierten SE, deren Aufsichtsrat aus derselben Anzahl von Anteilseigner- und Arbeitneh- mervertretern besteht, aus mindestens 30 % Frauen und mindestens 30 % Männern zusammensetzen.

Die Anteilseignerseite hat der Gesamterfüllung wider- sprochen. Somit ist der Aufsichtsrat sowohl auf Anteils- eignerseite als auch auf Arbeitnehmerseite jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft entspricht diesen Vorgaben.

  1. Angaben zum Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der MAN SE hat am 28. Februar 2018 ein Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat und den Vorstand beschlossen. Ziel des Diversitätskonzepts ist eine hinrei- chende Vielfalt im Hinblick auf Geschlecht, Internationali- tät sowie unterschiedliche berufliche Hintergründe, Fach- kenntnisse und Erfahrungen.

Diversitätskonzept für den Vorstand

Das Diversitätskonzept für den Vorstand setzt sich aus fol- genden Komponenten zusammen:

  1. Festlegung der Zielgröße für den Frauenanteil im Vor- stand von 0 % gemäß § 111 Abs. 5 AktG. Der Aufsichtsrat verfolgt jedoch das langfristige Ziel, den Frauenanteil im Vorstand zu erhöhen, und unterstützt deshalb die Aktivitäten des Vorstands, den Frauenanteil auch auf den höchsten Führungsebenen im Unternehmen zu steigern.
  2. Bestellungen für Mitglieder des Vorstands sollen in der Regel ein Jahr nach Vollendung des 65. Lebensjahres enden, wobei sich dieses Alter entsprechend der Ent- wicklung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Ren- tenversicherung erhöht und sich der Aufsichtsrat Aus- nahmen im Einzelfall vorbehält.

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K o n z e r n a b s c h l u s s

We i t e r e I n f o r m a t i o n e n

C o r p o r a t e G o v e r n a n c e

  1. Vorstandsmitglieder sollen über eine langjährige Füh- rungserfahrung verfügen und möglichst Erfahrung aus unterschiedlichen Berufen mitbringen.
  2. Mindestens zwei Vorstandsmitglieder sollen über inter- nationale Führungserfahrung verfügen.
  3. Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit u. a. über
    langjährige­ Erfahrung auf den Gebieten Finanzen und Personalführung verfügen.

Die Umsetzung des Diversitätskonzepts für den Vorstand erfolgt im Fall einer anstehenden Neubestellung eines Vor- standsmitglieds durch Beachtung der festgelegten Vorga- ben des Diversitätskonzepts bei der Auswahl geeigneter Kandidaten durch den Aufsichtsrat.

Der Vorstand erfüllt in seiner jetzigen Zusammensetzung alle Anforderungen des Diversitätskonzepts. Insbesondere verfügt der Vorstand in seiner Gesamtheit über sämtliche im Diversitätskonzept angestrebten Fachkenntnisse und Erfahrungen. Die festgelegte Altersgrenze wird beachtet.

Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat

Das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  1. Die festgesetzten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats.
  2. Das Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat.
  3. Die Geschlechterquote von 30 %, welche für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der MAN SE gemäß § 17 Abs. 2SE-Ausführungsgesetz bereits gesetz- lich vorgeschrieben und dementsprechend zu beach- ten ist.

Die Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern an die Hauptversammlung erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und den Vorgaben des Diversi- tätskonzepts. Zu berücksichtigen ist, dass der Aufsichtsrat durch seine Wahlvorschläge nur Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats in Bezug auf die Anteilseignervertreter nehmen kann.

Der Aufsichtsrat der MAN SE ist entsprechend den Vorga- ben des Diversitätskonzepts zusammengesetzt. Die festge- setzten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die Vorgaben des Kompetenzprofils und eine angemes- sene Beteiligung von Frauen mit derzeit sieben weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern wurden erreicht.

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ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

DER MAN SE, MÜNCHEN

VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

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S E I T E

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ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT DER MAN SE, MÜNCHEN VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

  1. Geschäftstätigkeit der MAN Gruppe
  1. Die MAN Gruppe
  2. Forschung und Entwicklung

31 Steuerungssystem und Wertmanagement

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Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage der MAN Gruppe 2019

33

Ertragslage

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Finanzlage

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Vermögenslage

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Gesamtaussage des Vorstands

  1. Die Bereiche im Einzelnen
  1. MAN Truck & Bus
  2. MAN Latin America
  3. Abschluss der MAN SE (HGB)

48 Risiko- und Chancenbericht

  1. Unternehmensweites Risikomanagementsystem­
  1. Organisation des Risikomanagements
  1. Rechnungslegungsbezogenes Risiko­management und internes Kontrollsystem
  1. Chancen und Risiken
  1. Rechtsstreitigkeiten/Rechtliche Verfahren
  1. Prognosebericht
  1. Nachtragsbericht
  1. Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht
  2. Abhängigkeitsbericht
  3. Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2019
  1. Vergütungen der Mitglieder des Vorstands
  1. Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats

76 Übernahmerelevante Angaben

76 Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB

78

Im zusammengefassten Lagebericht werden der Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2019 und die Lage des MAN Konzerns sowie der MAN SE dargestellt. Die Erklärung zur Unternehmensführung, die im Kapitel "Corporate Governance" abgedruckt ist, ist Teil dieses zusammengefassten Lageberichts.

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Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

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G e s c h ä f t s t ä t i g k e it d er M A N G r u p p e

GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER MAN GRUPPE

Nachhaltige Wertschöpfung durch Fokussierung auf innovative Transportlösungen, profitables internationales Wachstum, Kun- denorientierung, After-Sales-Geschäft und Technologieführer- schaft

Die MAN Gruppe

Die MAN Gruppe ist einer der führenden Nutzfahrzeug- Konzerne in Europa. Sie verfolgt die Ziele, innovative Transportlösungen für die Kunden anzubieten, profitabel international zu wachsen und den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Neben der konsequenten Kun- denorientierung sind Technologieführerschaft und die kontinuierliche Ausweitung des After-Sales-Geschäfts entscheidende Erfolgsfaktoren.

Die MAN Gruppe besteht aus den Unternehmen MAN Truck & Bus und MAN Latin America.

MAN Truck & Bus zählt zu den führenden Herstellern von Nutzfahrzeugen in Europa und verfügt über Produktions- stätten in drei europäischen Ländern sowie in Russland, Südafrika und der Türkei. Das Produktportfolio umfasst Transporter, Lkw, Busse, Diesel- und Gasmotoren sowie Dienstleistungen rund um die Personenbeförderung und den Gütertransport. MAN Truck & Bus ist damit ein Full- Range-Anbieter von Nutzfahrzeugen zwischen drei und 44 Tonnen Gesamtgewicht für jeden Einsatzbereich sowie von Sonderfahrzeugen bis 250 Tonnen Gesamtgewicht. Neben der laufenden Pflege und Neuentwicklung der Pro- duktreihen fokussiert sich MAN Truck & Bus auf die drei Schwerpunkte alternative Antriebe, Digitalisierung und automatisiertes Fahren. Passend zum Nutzfahrzeugport- folio bietet MAN Truck & Bus ein immer umfangreicheres Dienstleistungsangebot aus einer Hand an. MAN Truck & Bus wandelt sich so vom Nutzfahrzeughersteller hin zum Anbieter intelligenter und nachhaltiger Transportlösun- gen.

MAN Latin America, dessen Absatz im Wesentlichen unter MAN Latin America erfolgt, ist seit mehr als 35 Jahren ei- ner der größten Lkw- und Bushersteller in Lateinamerika. Das Unternehmen produziert Lkw und Busse in Re- sende/Brasilien und Querétaro/Mexiko. Am Standort Resende betreibt das Unternehmen ein zukunftsweisendes

Produktionssystem, in dem sieben Zulieferer gemeinsam mit MAN Latin America für die Fahrzeugmontage auf dem Werksgelände verantwortlich sind.

Im Jahr 2019 gab das Unternehmen die Gründung des "e-Consortium" für die Bereitstellung einer kompletten Support-Struktur seiner Elektro-Trucks bekannt. Die voll- integrierte Lieferkette umfasst die Produktion der Fahr- zeuge, die Errichtung der Ladeinfrastruktur sowie das Life-Cycle-Management der Batterien.

MAN Latin America verfügt über ein flächendeckendes Verkaufs- und Servicenetz in Brasilien und den Nachbar- ländern. Die wichtigsten Märkte für MAN Latin America sind Lateinamerika und Afrika. Das weitgespannte Händ- lernetz in diesen Regionen umfasst 344 Händler, darunter 139 exklusive Verkaufs- und Servicepartner in Brasilien. Mit dem MAN TGX, der in Brasilien seit 2012 angeboten wird, deckt MAN Latin America dort auch das Segment der schweren Lkw mit einer Leistung von mehr als 420 PS ab. Damit hat MAN ein Zwei-Marken-Konzept in Brasilien sowie in weiteren Ländern Lateinamerikas etabliert.

Darüber hinaus hält MAN seit 2009 als strategischer Investor 25 % plus eine Aktie des Kapitals an der Sinotruk (Hong Kong) Limited, Hongkong/China (Sinotruk), einem der größten Lkw-Hersteller in China. Durch die Beteili- gung partizipiert MAN am lokalen Markt. Neben der Zu- sammenarbeit mit Sinotruk im Volumensegment wird durch den Export von MAN-Fahrzeugen nach China zu- dem der kleine, aber wachsende Premium-Lkw-Markt be- dient.

MAN als Teil von TRATON

In der TRATON GROUP arbeiten MAN Truck & Bus, MAN Latin America und Scania intensiv zusammen. Ziel ist es, TRATON mit seinen Marken zum Global Champion wei- terzuentwickeln. Die Identität und die volle operative Ver- antwortung der Marken bleiben dabei erhalten. Ange- sichts der langen Produktlebenszyklen im Nutzfahr-

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M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

zeuggeschäft wird das Synergiepotenzial der Zusammen- arbeit über einen längeren Zeitraum ausgeschöpft. Lang- fristig ist der gesamte Antriebsstrang als wichtigster Kos- tentreiber eines Lkw für die gemeinsame Entwicklung relevant. Weitere Synergien werden auch in der Bünde- lung von Einkaufsaktivitäten gehoben.

Unter dem Dach von TRATON entwickeln markenüber- greifende Teams von MAN Truck & Bus, MAN Latin Ame- rica und Scania gemeinschaftlich Kernkomponenten des Antriebsstrangs. Auf gemeinsamen Plattformen entste- hen Motoren, Getriebe, Achsen und Abgasnachbehand- lungssysteme, die dann markenspezifisch modifiziert werden können. Ihre Kooperation in der Entwicklungsar- beit haben die Marken auf die Technologiefelder alternative Antriebe, Digitalisierung und automatisiertes Fahren erweitert. Die Themen Effizienz, Null Emissionen und Nachhaltigkeit spielen dabei eine immer größere Rolle.

Auf dem Weg zum Global Champion kommt auch Part- nerschaften eine wichtige Rolle zu: TRATON ist 2016 eine weitreichende Allianz mit dem US-amerikanischen Nutzfahrzeughersteller Navistar International Coopera- tion, Lisle, Illinois/USA, eingegangen. Die Allianz umfasst Rahmenverträge für eine strategische Technologie- und Belieferungskooperation sowie ein Joint Venture, mit dem gemeinsame Potenziale im globalen Einkauf geho- ben werden. Im Rahmen der strategischen Partnerschaft mit der japanischen Hino Motors, Ltd. wurde 2019 ein ge- meinsames Einkaufs-Joint-Venture gegründet, die HINO & TRATON Global Procurement GmbH.

Ab dem Geschäftsjahr 2019 ist die MAN SE nicht mehr durch einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsver- trag ("BGAV") mit der TRATON SE verbunden. Außenste- hende Aktionäre erhielten aus dem zwischenzeitlich ge- kündigten Beherrschungs- und Gewinnabführungs- vertrag mit der heutigen TRATON SE letztmalig für 2018, die festgeschriebene Barausgleichszahlung von 5,47 € brutto pro MAN-Stamm- bzw. MAN-Vorzugsaktie für das volle abgelaufene Geschäftsjahr. Aufgrund der finalen Entscheidung des Spruchverfahrens und der Beendigung des BGAVs hatten die außenstehenden Aktionäre der MAN SE erneut das Recht, ihre MAN-Aktien der TRATON SE anzudienen. Infolge dieser Andienungen hat sich die Beteiligung der TRATON SE als größtem Einzelaktionär der MAN SE im März 2019 auf über 90 % erhöht.

Forschung und Entwicklung

Kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit ge- hört zu den Kernaufgaben des Unternehmens, um dem Bedarf der Kunden an effizienten Mobilitätslösungen zu entsprechen. Dabei prägen die weltweiten Megatrends Globalisierung, hohe internationale Arbeitsteilung, Be- völkerungswachstum und Urbanisierung, immer stren- gere Emissionsvorschriften sowie Digitalisierung die Marktanforderungen. MAN will und wird die sich hieraus ergebenden Chancen gemeinsam mit den Kunden nut- zen.

Die Megatrends haben direkte Auswirkungen auf die künftige Entwicklung des Güterverkehrs und der Nutz- fahrzeugindustrie. Folgen sind beispielsweise die Notwen- digkeit zur weiteren Kraftstoffverbrauchsreduktion auf- grund strengerer Emissionsvorgaben, das gleichzeitige Wachstum des Straßengüterverkehrs, die gezielte Entlas- tung sensitiver Verkehrsräume wie Innenstädte sowie die stetige Verbesserung der Sicherheit der Verkehrsteilneh- mer. Weiterhin sind unsere Kunden bestrebt, ihre Wirt- schaftlichkeit kontinuierlich zu erhöhen und die Gesamt- betriebskosten (Total Cost of Ownership, TCO) zu reduzieren.

In den vergangenen Jahren wurde erheblich in die Ent- wicklung der neuen Lkw-Generation von MAN Truck & Bus investiert, die im Februar 2020 der Weltöffentlichkeit vorgestellt wurde. Sie setzt neue Maßstäbe bei Bediener- freundlichkeit sowie Konnektivität und berücksichtigt nicht nur heutige, sondern auch künftige Anforderungen an Digitalisierung, Automatisierung und alternative An- triebe.

Neben der laufenden Pflege und Neuentwicklung der Pro- duktreihen fokussiert MAN seine Forschungs- und Ent- wicklungsaktivitäten auf die drei Schwerpunkte alternative Antriebe, Digitalisierung und automatisiertes Fahren.

Die Zukunft des Personen- und Güterverkehrs in den Städten wird aus Sicht von MAN elektrisch sein. Im urba- nen Umfeld können Elektro-Fahrzeuge ihre Stärken am besten ausspielen. Sie sind lokal emissionsfrei und tragen damit zur Verbesserung der Stadtluft bei. Außerdem sind sie sehr leise. Entsprechend hoher Entwicklungsaufwand floss im Jahr 2019 in elektrische Antriebsstränge für Ver- teiler-Lkw und Stadtbusse. Seit September 2018 testet

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MAN Truck & Bus gemeinsam mit dem Konsortium "Council für nachhaltige Logistik" die ersten voll elektrisch angetriebenen Verteiler-Lkw MAN eTGM im täglichen Logistikeinsatz. Der MAN eTGM wird seit Ende 2018 auch bei Porsche in der Werkslogistik am Produkti- onsstandort Zuffenhausen eingesetzt. Für das Jahr 2020 plant MAN die Produktion einer Kleinserie elektrischer Lkw auf Basis des bewährten Fahrzeugkonzepts. Bis Mitte der 2020er Jahre wird MAN nachhaltige und wirtschaftli- che Elektro-Fahrzeuge und -Services innerhalb des nor- malen Truck-Produktportfolios anbieten. Zusätzlich bie- tet MAN Truck & Bus seinen Kunden als starker Partner Services rund um die Elektro-Fahrzeuge an.

Für den voll elektrischen Stadtbus hat MAN Truck & Bus Entwicklungspartnerschaften u.a. mit den Städten Mün- chen, Hamburg, Wolfsburg und in Luxemburg geschlos- sen, um die Alltagserfahrungen in die Serienentwicklung einfließen zu lassen. Im Dezember 2019 übergab MAN die ersten beiden Lion's City E an die Verkehrsbetriebe Hamburg -Holstein GmbH sowie die Hamburger Hochbahn AG zu umfangreichen Praxistests im täglichen Fahrgastbe- trieb. Die Serienfertigung des neuen voll elektrischen Stadtbusses beginnt im zweiten Halbjahr 2020. Der 12- Meter-Elektrobus verfügt über einen Zentralmotor an der angetriebenen Achse. Die Batterien sind crashsicher und platzsparend auf dem Dach untergebracht. Sie ermögli- chen eine Reichweite von mindestens 200 km, unter günstigen Bedingungen bis zu 270 km, und können in nur drei Stunden vollständig aufgeladen werden.

Mit der neuen Stadtbusgeneration bietet MAN schon heute zukunftsfähige Lösungen für die Herausforderun- gen im öffentlichen Personennahverkehr. Der neue MAN Lion's City ist ein ganzheitliches Fahrzeugkonzept für ver- schiedene Antriebsarten. Mit modernsten Diesel- und Gasmotoren, dem neuen MAN EfficientHybrid und dem voll elektrischen MAN Lion's City E steht die ganze Band- breite sauberer und effizienter Antriebe zur Verfügung. Seit Anfang Mai 2019 laufen die neuen Stadtbusse als Diesel - und CNG-Variante erfolgreich in der Serienproduk- tion vom Band.

Während MAN beim innerstädtischen Verkehr zukünftig auf den batterieelektrischen Antrieb setzt, kommen für den Einsatz im Fernverkehr mehrere Antriebsarten in- frage. Eine von mehreren möglichen Alternativen könnte in Zukunft Wasserstoff als Energieträger sein. Auch hier

forscht MAN Truck & Bus an entsprechenden Technolo- gien.

Im Bereich Digitalisierung und Automatisierung von Nutzfahrzeugen erprobten im Jahr 2018 mit DB Schenker und MAN erstmals ein Logistikkonzern und ein Fahrzeug- hersteller gemeinsam vernetzte Lkw-Kolonnen im realen Logistikeinsatz. Sieben Monate lang waren Berufskraft- fahrer in zwei vernetzten Fahrzeugen auf der Autobahn A9 zwischen Niederlassungen des Logistikunternehmens DB Schenker in Nürnberg und München unterwegs. Die wissenschaftliche Begleitung der Praxistests übernahm die Hochschule Fresenius. Die Projektpartner konnten klar zeigen, dass Platooning im Alltag unter realen Ein- satzbedingungen robust und zuverlässig funktioniert und von den Fahrern positiv aufgenommen wird. Das Projekt belegte auch, dass Lkw-Platoons für eine effizien- tere Nutzung des Platzes auf Autobahnen, weniger Staus und eine höhere Verkehrssicherheit sorgen können. Im Jahr 2020 untersucht MAN Truck & Bus in einem weiteren Projekt zusammen mit der Hamburger Hafen und Logis- tik AG vollautomatisiertes Fahren auf dem Hamburger Container Terminal Altenwerder.

Bei den digitalen Innovationen bietet MAN Truck & Bus seinen Kunden unter dem Namen "MAN DigitalServices" für MAN-Fahrzeuge maßgeschneiderte digitale Lösun- gen. Damit erhalten MAN-Kunden in Echtzeit und ortsun- abhängig Einsicht in die Fahrzeugdaten und daraus abge- leitete Analysen. Daraus entstehen eigens auf sie und ihre Fahrzeuge abgestimmte Handlungsempfehlungen.

MAN Latin America hat den Entwicklungsprozess von Elektro-Fahrzeugen 2019 beschleunigt. Das Unterneh- men greift dabei auf die exklusive Architekturlösung mit modularer Konfiguration zurück, die von einem Exper- tenteam in Brasilien entwickelt wurde. Sie dient dazu, die Anpassung der Lkw- und Busplattformen von MAN Latin America an die spezifischen Anforderungen künftiger batteriebetriebener Fahrzeuge voranzutreiben.

Die modulare Architekturlösung kommt über die ge- samte e-Delivery-Baureihe von MAN Latin America hin- weg sowie im Volksbus e-Flex zum Einsatz. Mit diesem fortschrittlichen Konzept gelingt es dem Unternehmen, in hohem Tempo neue Fahrzeuge zu entwickeln und ein- zuführen.

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M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Diese innovative Architekturlösung, die bei den neuen Lkw verwendet wird, teilt die Fahrzeuge in drei wesentli- che Module: das Frontmodul (Fahrerhaus und Zusatzge- räte), das Zentralmodul (Batterien) und das rückwärtige Modul (Antriebsstrang). Der flexible Ansatz von MAN Latin America gestattet eine individuelle Anpassung des Formats und Designs jedes einzelnen Moduls. Dabei han- delt es sich um ein neues Konzept für Elektro-Fahrzeuge, das auf einen flexibleren Fertigungsprozess abzielt und zusätzlichen Raum für die Batterien schafft sowie die Ent- wicklung verschiedener Kombinationen von Modulen fördert. Die Module sind voneinander völlig unabhängig und bieten einen flexiblen, einfachen Weg für die Imple- mentierung neuer Konzepte und Komponenten in das Fahrzeug.

Für die Elektrifizierung des Verteilerverkehrs hat die Brau- erei Ambev bereits im Jahr 2018 angekündigt, bis 2023 mehr als ein Drittel ihrer brasilianischen Verteilerflotte mit 1 600 Elektro-Lkw von MAN Latin America ersetzen zu wollen. Beide Unternehmen haben den e-Delivery ge- meinsam erprobt. Hierzu legte das Fahrzeug mehr als 15 000 Kilometer unter realen Betriebsbedingungen in der brasilianischen Großstadt São Paulo zurück.

Im Rahmen des e-Delivery-Testprogramms wurden 3 300 Liter Diesel und elf Tonnen Kohlendioxidemissio- nen eingespart. Darüber hinaus stammt die elektrische Energie, mit der der Lkw geladen wurde, zu 100 % aus er- neuerbaren Quellen wie Wind- oder Solarkraft. 43 % des Energieverbrauchs insgesamt stammten aus der Brems- anlage des Fahrzeugs selbst. Die bei dieser Erprobung ge- wonnenen Erkenntnisse übertrug MAN Latin America auf das gesamte Portfolio der Elektro-Fahrzeuge, darunter auch den Volksbus e-Flex für den öffentlichen Personen- nahverkehr.

F&E-Kennzahlen

Forschungs- und Entwicklungskosten

Mio €

2019

2018

Primäre F&E-Kosten

672

670

davon: aktivierte Entwicklungskosten

298

255

Aktivierungsquote in %

44,4

38,0

Abschreibungen und Wertminderungen auf aktivierte

125

99

Entwicklungskosten

Ergebniswirksam verrechnete Forschungs-

499

514

und Entwicklungskosten

Umsatzerlöse

12.663

12.104

Primäre F&E-Kosten

672

670

Anteil an den Umsatzerlösen in %

5,3

5,5

F&E-Mitarbeiter (Stand 31.12.)

3.142

3.073

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Steuerungssystem und Wertmanagement

Steuerungsprozess in der MAN Gruppe

Die MAN Gruppe ist in den Steuerungsprozess des Volks- wagen Konzerns eingebunden. Ausgangspunkt für die Steuerung der MAN Gruppe ist die Mittelfristplanung, die einmal jährlich erstellt wird und über einen Zeitraum von fünf Jahren den Kern der operativen Planung abbildet.

Für die Gestaltung der Unternehmenszukunft werden da- bei je nach Fristigkeit die einzelnen Planungsinhalte be- stimmt. Diese sind erstens der langfristige Absatzplan, der Markt- und Segmententwicklungen aufzeigt, woraus das Auslieferungsvolumen für die MAN Gruppe abgelei- tet wird, zweitens das Produktprogramm als die langfris- tige, strategische Determinante der Unternehmenspolitik sowie drittens die Kapazitäts- und Auslastungsplanung für die einzelnen Standorte.

Die aufeinander abgestimmten Ergebnisse der vorgela- gerten Planungsprozesse münden in der finanziellen Mit- telfristplanung: Die finanzielle Planung der MAN Gruppe umfasst die Gewinn- und Verlustrechnung, die Finanz- und Bilanzplanung, die Rentabilität und Liquidität sowie die Investitionen als Vorleistung für die zukünftigen Pro- dukt- und Handlungsalternativen.

Aus der Mittelfristplanung wird das 1. Jahr verbindlich ab- geleitet und als Budget über die einzelnen Monate detail- liert und bis auf die operative Kostenstellenebene ausge- plant.

Das Budget wird monatlich auf den Zielerreichungsgrad überprüft. Dabei sind Soll-Ist- und Vorjahresvergleiche, Abweichungsanalysen sowie, wenn erforderlich, Maßnah- menpläne zur Sicherstellung der budgetierten Ziele wich- tige Instrumente der Steuerung. Für das laufende Ge- schäftsjahr werden monatlich revolvierend detaillierte Vorausschätzungen für die jeweils kommenden drei Mo- nate und für das Gesamtjahr erstellt. Darin werden die ak- tuellen Risiken und Chancen berücksichtigt. Die Anpas- sung der laufenden Operationen steht somit im Mittelpunkt der unterjährigen Steuerung. Gleichzeitig wird die aktuelle Vorausschätzung somit zum ständigen möglichen Korrektiv für die folgenden Mittelfrist- und Budgetplanungen.

Steuerungsgrößen in der MAN Gruppe

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren in der MAN Gruppe sind der Umsatz, das Operative Ergebnis und die Operative Rendite. Die Operative Rendite ist das Verhältnis von erwirtschaftetem Operativen Ergebnis zu den Umsatzerlösen. Darüber hinaus wird mit der Kapital- rendite "Return on Investment" (RoI) die periodenbezo- gene Verzinsung des investierten durchschnittlichen Ver- mögens der MAN Gruppe ermittelt, indem das Operative Ergebnis nach Steuern ins Verhältnis zum investierten Vermögen gesetzt wird. Der bedeutsamste nichtfinanzi- elle Leistungsindikator für die Segmente MAN Truck & Bus und MAN Latin America ist der Absatz von Fahrzeu- gen.

Operative Rendite

Die MAN Gruppe strebt als strategisches Ziel eine Operative Rendite von 8 % über einen Geschäftszyklus an. Die Operative Rendite der MAN Gruppe stieg im abgelaufe- nen Geschäftsjahr auf 2,9 % (2,7 %).

Kapitalrendite RoI

Mio €

2019

2018

Investiertes Vermögen der MAN Gruppe

5.497

6.784

im Jahresdurchschnitt

Operatives Ergebnis 1

361

551

Operatives Ergebnis nach Steuern 1

253

386

RoI in %

4,6

5,7

1Einschließlich eines Operativen Ergebnisses aufgegebener Geschäftsbereiche im Vorjahr von 220 Mio

Der RoI stellt die periodenbezogene Verzinsung des inves- tierten Vermögens dar. Übersteigt der RoI den vom Markt geforderten Kapitalkostensatz, wird eine Wertsteigerung für die MAN Gruppe erzielt.

In die Berechnung des RoI fließt das Operative Ergebnis nach Steuern ein. Dieses wird ermittelt, indem pauschal ein durchschnittlicher Steuersatz von 30 % auf das Operative Ergebnis angewendet wird. Das investierte Vermö- gen berechnet sich aus der Summe der Vermögenspositi- onen der Bilanz, die dem eigentlichen Betriebszweck dienen (Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Ver- mietete Vermögenswerte, Vorräte und Forderungen), ver- mindert um das unverzinsliche Abzugskapital (Verbind- lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie

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Vertragsverbindlichkeiten). Das durchschnittliche inves- tierte Vermögen wird aus dem Vermögensstand zu Beginn und zum Ende des Berichtsjahres gebildet. Da das Konzept nur das operative Geschäft umfasst, werden Ver- mögenspositionen aus dem Beteiligungsengagement so- wie aus der Anlage liquider Mittel bei der Berechnung des investierten Vermögens nicht berücksichtigt. Diese Ver- mögenspositionen werden über das Finanzergebnis ver- zinst. Die Berechnungslogik entspricht der Systematik, wie sie im Volkswagen Konzern Anwendung findet. Eine Berechnung erfolgt nur auf Jahresbasis.

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GESCHÄFTSVERLAUF UND WIRTSCHAFT- LICHE LAGE DER MAN GRUPPE 2019

Europäischer Lkw-Markt leicht über Vorjahr,

jedoch Eintrübung bei schweren Lkw im 2. Halbjahr; erhebliche Verbesserung in Brasilien,

Umsatz der MAN Gruppe leicht gestiegen

Änderungen in der Finanzberichterstattung

Zum 1. Januar 2019 änderte der neue Rechnungslegungs- standard IFRS 16 die bisherigen Vorschriften zur Bilanzie- rung von Leasingverhältnissen mit dem zentralen Ziel der bilanziellen Erfassung aller Leasingverhältnisse. Entspre- chend entfällt für Leasingnehmer die Klassifizierung in Finance- und Operating-Leasingverhältnisse. Stattdessen müssen diese grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit in ih- rer Bilanz erfassen. Die angesetzten Nutzungsrechte wer- den in denjenigen Bilanzpositionen ausgewiesen, in de- nen die dem Leasingvertrag zugrundeliegenden Vermögenswerte ausgewiesen worden wären, wenn sie im Eigentum der MAN Gruppe stünden. Unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode (Anpassung der Eröffnungsbilanz) kam es zum 1. Januar 2019 zur erstma- ligen Erfassung der Nutzungsrechte im Anlagevermögen und der Leasingverbindlichkeiten als Finanzschulden.

Dies führte zu einer Erhöhung der Bilanzsumme; das Ei- genkapital blieb unberührt. Die neue Vorgehensweise führte im Geschäftsjahr 2019 zu einer Erhöhung des Ope- rativen Ergebnisses, da dieses seit dem 1. Januar 2019 nur noch Abschreibungen auf die Nutzungsrechte enthält. Die Zinsaufwendungen bezüglich der Leasingverbindlich- keiten werden im Finanzergebnis erfasst und führen dort entsprechend zu einer Belastung.

Aufgrund des separaten Ausweises der Zinsaufwendun- gen aus Leasingverhältnissen kam es im Geschäftsjahr 2019 zu einer Entlastung des Operativen Ergebnisses von 19 Mio €; die Operative Rendite verbesserte sich dadurch um 0,15 Prozentpunkte. Die Entlastung des Operativen Er- gebnisses, im Zusammenspiel mit den erfassten Nut- zungsrechten führte dazu, dass sich der RoI um 0,15 Pro- zentpunkte verringerte. Durch die geänderte Erfassung von Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen in der Kapitalflussrechnung ergaben sich im Geschäfts- jahr 2019 eine Verbesserung des Cashflows aus der Ge- schäftstätigkeit und des Netto-Cashflows in Höhe von

88 Mio €. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit verringerte sich entsprechend. Der aus der Änderung der Bilanzierungsregeln resultierende Anstieg der Finanzver- bindlichkeiten wirkte sich zum 31. Dezember 2019 mit 590 Mio € negativ auf die Nettoliquidität aus. Aus der An- wendung des IFRS 16 ergab sich kein wesentlicher Effekt auf den Umsatz.

Ertragslage

Auftragslage

Der europäische Lkw-Markt hat im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr leicht zugelegt, trübte sich aber im 2. Halb- jahr zunehmend ein. Die brasilianische Wirtschaft setzte ihre wirtschaftliche Erholung 2019 mit leichtem Wachs- tum fort. Somit stieg auch die Lkw-Nachfrage weiter an und lag erheblich über dem Vorjahr. Der russische Lkw- Markt verschlechterte sich im Jahresverlauf weiter und ging 2019 gegenüber dem Vorjahresvolumen leicht zu- rück. Die Nachfrage nach Bussen lag auf den für MAN re- levanten Märkten insgesamt signifikant über dem Vorjah- resniveau.

Im Jahr 2019 wurden bei MAN insgesamt 138 514 Fahr- zeuge bestellt, d.h. 5 % weniger als im Vorjahr. Die Bestell- tätigkeit als Frühindikator sich weiter abschwächender Märkte bei MAN Truck & Bus ging um 11 % zurück, vor al- lem in Europa, Indien und der Türkei. Bei MAN Latin Ame- rica dagegen stieg der Auftragseingang infolge der kon- junkturellen Erholung in Brasilien um 13 %.

Der Auftragsbestand der MAN Gruppe verringerte sich auf 3,5 Mrd € (3,8 Mrd €). Der Rückgang entfiel vorwie- gend auf MAN Truck & Bus.

Umsatz

Die Umsatzerlöse der MAN Gruppe stiegen im Berichts- jahr um 5 % auf 12,7 Mrd € (12,1 Mrd €). Der Absatz erhöhte sich infolge der Marktentwicklung ebenfalls um 5 % auf 142 775 (136 517) Fahrzeuge. Bei Latin America stieg der

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M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Umsatz im Zuge der weiteren wirtschaftlichen Erholung der brasilianischen Volkswirtschaft um 22 %. Die Umsatz- erlöse der MAN Truck & Bus stiegen um 3 % und folgten der Absatzentwicklung.

Umsatz nach Regionen

Mio €

2019

in %

2018

in %

Europa

9.458

75

9.099

75

Deutschland

3.257

26

3.194

26

Westeuropa

4.317

34

4.022

33

(ohne Deutschland)

Zentral- und

1.883

15

1.883

16

Osteuropa

Amerika

1.819

14

1.467

12

Nordamerika

229

2

235

2

Südamerika

1.590

13

1.232

10

Asien-Pazifik

482

4

591

5

Übrige Märkte 1

904

7

947

8

davon Afrika

429

3

512

4

davon Nahost

493

4

424

4

MAN Gruppe

12.663

100

12.104

100

1Übrige Märkte enthält auch die Umsatzerlöse aus Sicherungsgeschäften

Auch in der regionalen Verteilung der Umsätze spiegelt sich die beschriebene Markt- und Absatzentwicklung wi- der. Der Umsatz von MAN Truck & Bus in Europa stieg um 4 %. In Deutschland wurde ein Zuwachs von 2 % erreicht. In Westeuropa konnten auf den meisten großen Märkten einschließlich Großbritannien spürbare Umsatzsteige- rungen erzielt werden, insgesamt ein Anstieg von 7 %. In Zentral- und Osteuropa blieb der Umsatz unverändert ge- genüber dem Vorjahr. Das Umsatzwachstum in Südame- rika ist vor allem auf den stark gestiegenen Absatz von MAN Latin America in Brasilien zurückzuführen, woge- gen Absatz und Umsatz in Argentinien erheblich zurück- gingen. MAN Latin America erzielte 84 % (73 %) seines Umsatzes auf dem brasilianischen Markt. In Nahost ent- wickelten sich die Umsatzerlöse der MAN Gruppe auf- grund starker Märkte in Saudi Arabien und in den Verein- ten Arabischen Emiraten positiv. In Asien standen Rückgängen in Südkorea, Indien und Singapur Zuwächse in China und Taiwan gegenüber. Der starke Umsatzrück- gang in Afrika um 16 % resultierte insbesondere aus Süd- afrika, Algerien und Tunesien.

Operatives Ergebnis

Das Operative Ergebnis der MAN Gruppe lag mit 361 Mio € (332 Mio €) spürbar über dem Vorjahreswert.

Das Operative Ergebnis von MAN Truck & Bus lag mit 371 Mio € merklich unterhalb des Vorjahreswerts (402 Mio €). Grund für den Rückgang waren ein schwieri- ges Marktumfeld für Gebrauchtfahrzeuge und höhere Aufwendungen u.a. aus Abschreibungen infolge erhöhter Investitionstätigkeit sowie gestiegene Kosten im Vorfeld der Einführung der neuen Lkw- und Bus-Generationen. Das Vorjahresergebnis war mit erheblichen Aufwendun- gen für die Restrukturierung der Aktivitäten in Indien be- lastet.

Die Ertragslage von MAN Latin America verbesserte sich aufgrund des gestiegenen Produktions- und Absatzvolu- mens massiv. Ferner wirkten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen sowie Effi- zienzsteigerungen. MAN Latin America erwirtschaftete ein Operatives Ergebnis von 55 Mio € (28 Mio €).

Das Operative Ergebnis der konzernleitenden Holding konnte gegenüber dem Vorjahreswert erheblich verbes- sert werden, im Wesentlichen durch Lizenzerlöse von der im Vorjahr veräußerten MAN Energy Solutions SE.

Operative Rendite

Die Operative Rendite der MAN Gruppe lag im Geschäfts- jahr 2019 bei 2,9 %, nach 2,7 % im Vorjahreszeitraum. Somit lag die Profitabilität der MAN Gruppe weiterhin weit unter dem strategischen Zielwert von 8 %.

Eine ausführliche Berichterstattung über den Geschäfts- verlauf und die Ergebnisentwicklung der MAN- Unternehmen enthält der zusammengefasste Lagebe- richt im Abschnitt "Die Bereiche im Einzelnen".

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L a g e d e r MA N G r u p pe 2 0 1 9

35

Gewinn- und Verlustrechnung

Mio €

2019

%

2018

%

Umsatzerlöse

12.663

100

12.104

100

Umsatzkosten

- 10.385

- 82

- 9.904

- 82

Bruttoergebnis vom

2.278

18

2.200

18

Umsatz

Sonstige betriebliche Erträge

346

3

426

4

Vertriebskosten

- 1.315

- 10

- 1.204

- 10

Allgemeine

- 657

- 5

- 645

- 5

Verwaltungskosten

Nettowertberichtigungen auf

1

0

- 20

- 0

finanzielle Vermögenswerte

Sonstige betriebliche

- 292

- 2

- 425

- 4

Aufwendungen

Operatives Ergebnis

361

3

332

3

Ergebnis von nach

der Equity-Methode

196

2

141

1

bilanzierten Beteiligungen

Zinsertrag

45

0

36

0

Zinsaufwand

- 137

- 1

- 129

- 1

Übriges Finanzergebnis

245

2

183

2

Finanzergebnis

349

3

231

2

Ergebnis vor Steuern

710

6

562

5

Ertragsteuern

- 38

- 0

- 126

- 1

tatsächlich

7

0

- 138

- 1

latent

- 45

- 0

12

0

Ergebnis aufgegebener

39

0

250

2

Geschäftsbereiche

Ergebnis nach Steuern

712

6

686

6

Die Umsatzerlöse der MAN Gruppe stiegen gegenüber dem Vorjahr um 5 %, das Bruttoergebnis um 4 %. Die Brut- tomarge sank geringfügig um 0,2 %-Punkte.

Die Vertriebskosten konnten weitgehend proportional zu den Umsatzerlösen auf dem Vorjahresniveau gehalten werden. Die Verwaltungskosten stiegen inflationsbedingt leicht an, entwickelten sich jedoch unterproportional zum Umsatz. Der Vertriebs- und Verwaltungskostensatz lag mit 15,6 % auf Vorjahresniveau.

Der Rückgang der Sonstigen betrieblichen Erträge ist vor allem auf Auflösungen von Verbindlichkeiten für Sozial- beiträge von 144 Mio € sowie einen Ergebniseffekt von 19 Mio € aus der Übertragung der Marke RIO an ein Un- ternehmen der TRATON GROUP im Vorjahr zurückzufüh- ren. Gegenläufig wirkten im aktuellen Geschäftsjahr

65 Mio € Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigun- gen auf Forderungen aus Verkehrssteuern, die im Vorjahr gebildet wurden. Die Sonstigen betrieblichen Aufwen- dungen gingen ebenfalls stark zurück, im Wesentlichen aufgrund der im Vorjahr enthaltenen Wertberichtigun- gen auf Forderungen aus Verkehrssteuern (88 Mio €) so- wie von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rest- rukturierung der Indien-Aktivitäten. Gegenläufig wirkten höhere Aufwendungen aus Rechtsstreitigkeiten.

Das Finanzergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vor- jahr erheblich. Diese Verbesserung resultiert vor allem aus dem Verkauf des 49 %-Anteils am Geschäftsbereich für taktische Radfahrzeuge der Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH (RMMV) an die Rheinmetall AG mit posi- tivem Effekt auf das Ergebnis von 80 Mio €. Zudem stieg das Equity-Ergebnis aus Sinotruk auf 138 Mio € (122 Mio €). Im Vorjahr wurde eine Wertaufholung vorge- nommen, da sich die Geschäfte der Beteiligung erholt ha- ben. Darüber hinaus vereinnahmte MAN in 2019 eine Dividende von Scania in Höhe von 185 Mio € (56 Mio €).

Die Steuerquote belief sich auf 5,3% (22,4 %) und ist u.a. durch positive Effekte aus Vorjahressteuern sowie steuer- freie Erträge begünstigt. Nähere Informationen zur Ent- wicklung der Steuerquote finden sich im Konzernanhang.

Das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen re- sultierte im Geschäftsjahr 2019 im Wesentlichen aus Ver- sicherungszahlungen über rund 19 Mio € aus dem Ver- gleich zwischen der MAN SE und D&O-Versicherern im Zusammenhang mit dem Compliance-Fall "Ferrostaal", der Auflösung von Rückstellungen sowie einer Kaufpreis- anpassung aus dem Verkauf des Power-Engineering-Ge- schäfts. Im Vorjahr resultierte das Ergebnis aus aufgege- benen Geschäftsbereichen aus dem zum Ablauf des

31. Dezember 2018 veräußerten Power-Engineering-Ge- schäfts.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der MAN SE werden der Hauptversammlung vorschlagen, eine Dividende für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 0,11 € je Stamm- bzw. Vor- zugsaktie auszuschütten. Für das Vorjahr wurde von der MAN SE keine Dividende ausgeschüttet.

36

M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Finanzlage

Finanzierung der MAN Gruppe

Zur Fremdkapitalbeschaffung wurden bilaterale Linien mit der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg (Volks- wagen AG), der TRATON SE sowie global tätigen Finanzin- stituten zu marktüblichen Konditionen genutzt.

Der mit der Volkswagen AG vereinbarte und voll ausge- nutzte Darlehensrahmen über 1,0 Mrd € ist am 13. März 2020 fällig und zu 0,42 % p.a. fest verzinst.

Derzeit besteht ein Darlehensrahmen mit der TRATON SE in Höhe von 2,0 Mrd € mit unbefristeter Laufzeit, der durch kurzfristige Ziehungen genutzt wird. Am 31. De- zember 2019 war dieser mit 300 Mio € beansprucht. Diese Ziehung war am 07. Januar 2020 fällig und zu 0,00 % p.a. verzinst. Daneben erhielt MAN Latin America eine Finanzierung über 100 Mio € mit Laufzeit bis zum

07. November 2022 und variabler Verzinsung von der

TRATON SE.

Gesellschaften der MAN Gruppe haben Kreditlinien mit Banken über 801 Mio € (922 Mio €) zu jeweils marktübli- chen vorwiegend variablen Konditionen mit unterschied- lichen Laufzeiten bis zu zehn Jahren abgeschlossen. Diese wurden überwiegend durch MAN Latin America gezogen.

Die MAN Gruppe nutzt Cash-Pooling-Strukturen, soweit rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll. Am 31. De- zember 2019 bestanden daneben übergangsweise auch außerhalb der MAN Gruppe Cash-Pooling-Strukturen mit den an die Volkswagen Gruppe zum 31. Dezember 2018 verkauften Power-Engineering-Gesellschaften. Die Ver- bindlichkeiten der MAN Gruppe gegenüber diesen Gesell- schaften übersteigen die Forderungen um 267 Mio €.

Cashflow

MAN Konzern Kapitalflussrechnung mit

Kennzahlen

Mio €

2019

2018

Flüssige Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres

1.150

782

Ergebnis vor Steuern

710

562

Ertragsteuerzahlungen/-erstattungen

- 275

43

Abschreibungen und Wertminderungen auf Immaterielle

Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition

377

290

gehaltene Immobilien 1

Abschreibungen und Wertminderungen auf aktivierte

125

99

Entwicklungskosten 1

Wertaufholungen und Wertminderungen auf Beteiligungen 2

- 67

- 139

Abschreibungen auf Vermietete Erzeugnisse 1

658

636

Veränderung der Pensionen

0

17

Ergebnis aus dem Abgang von Anlagegegenständen und

- 25

20

Beteiligungen

Ergebnis aus der At-Equity-Bewertung2

- 108

- 88

Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge

22

- 5

Brutto-Cashflow fortgeführte Geschäftsbereiche

1.417

1.435

Veränderung Working Capital fortgeführte

- 914

- 820

Geschäftsbereiche

Veränderung der Vorräte

- 118

- 240

Veränderung der Forderungen

93

- 160

Veränderung der Verbindlichkeiten (ohne

49

545

Finanzverbindlichkeiten)

Veränderung der Rückstellungen

- 47

44

Veränderung der Vermieteten Erzeugnisse

- 890

- 1.010

Cashflow aus der Geschäftstätigkeit - aufgegebene

11

- 72

Geschäftsbereiche

Cashflow aus der Geschäftstätigkeit

515

544

Investitionen in Sachanlagen und Immaterielle

- 438

- 428

Vermögenswerte (ohne aktivierte Entwicklungskosten)

Zugänge aktivierter Entwicklungskosten

- 298

- 255

Erwerb von sonstigen Beteiligungen

- 124

0

Veräußerung von Tochterunternehmen abzüglich flüssiger

1.978

395

Mittel

Veräußerung von sonstigen Beteiligungen

101

0

Erlöse aus Anlagenabgängen (außer Vermietete

9

53

Erzeugnisse)

Cashflow aus der Investitionstätigkeit des

1.228

- 235

laufenden Geschäfts

  1. Saldiert mit Zuschreibungen
  2. Vorjahr wurde bzgl. WertaufholungAt-Equity-Beteiligung Sinotruk angepasst.

A n d i e A kt io n är eZ u sam m eng efa sst er La g eb eri chtK o nz er na b schl u ssW ei ter e I n form ati o nen

G e s c h ä f t s v er l a u f u n d w ir t s c h af t l ic h e

L a g e d e r MA N G r u p pe 2 0 1 9

37

MAN Konzern Kapitalflussrechnung mit

Kennzahlen (Fortsetzung)

Mio €

2019

2018

Cashflow aus der Investitionstätigkeit des laufenden

1.228

- 235

Geschäfts

Cashflow aus der Investitionstätigkeit - aufgegebene

-

- 184

Geschäftsbereiche

Veränderung der Darlehen und Termingeldanlagen

21

6

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

1.248

- 413

Verlustübernahme/Gewinnabführung

- 548

- 193

Veränderung von übrigen Finanzverbindlichkeiten

- 1.105

456

Leasingzahlungen

- 88

0

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - aufgegebene

-

- 7

Geschäftsbereiche

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

- 1.741

256

Wechselkursbedingte Veränderung der Flüssigen Mittel

2

- 20

Veränderung der Flüssigen Mittel

24

368

Flüssige Mittel am Ende des Geschäftsjahres

1.173

1.150

Netto-Cashflow fortgeführte Geschäftsbereiche

1.731

380

Brutto-Cashflow fortgeführte Geschäftsbereiche

1.417

1.435

Veränderung Working Capital fortgeführte

- 914

- 820

Geschäftsbereiche

Cashflow aus der Investitionstätigkeit des laufenden

1.228

- 235

Geschäfts

Zusammensetzung der Nettoliquidität/-

verschuldung am Ende des Geschäftsjahres1

Flüssige Mittel

1.173

1.150

Wertpapiere, Darlehensforderungen und

17

36

Termingeldanlagen

Bruttoliquidität

1.190

1.185

Kreditstand

- 3.716

- 4.236

Nettoverschuldung

- 2.526

- 3.051

1 Die "Nettoliquidität/-verschuldung" ergibt sich aus Flüssigen Mitteln, Darlehen an Konzerngesellschaften und Wertpapieren abzüglich Finanzver- bindlichkeiten.

43 Mio €. In beiden Jahren waren die Cashflows aus Steu- ern durch die Umlage an die Organgesellschaft TRATON SE geprägt.

Der Anstieg des Working Capital im fortgeführten Ge- schäft lag leicht über dem Vorjahresniveau. Dazu trug im Geschäftsjahr 2019 vor allem der Aufbau von Vorräten in- folge des gestiegenen Volumens bei. Im Vergleich zum Vorjahr fiel der Aufbau der Vorräte geringer aus. Eine positive Wirkung auf die Mittelbindung im Vergleich zum Vorjahr hatte außerdem der Abbau von Forderungen um 93 Mio € im Jahr 2019 nach einem Aufbau um 160 Mio €. Dies resultierte in einer um 253 Mio € geringeren Working -Capital-Bindung. Gegenläufig fiel der Aufbau der Ver- bindlichkeiten (insbesondere aus Lieferung und Leistung) um 496 Mio € geringer aus. Die Erhöhung der vermiete- ten Erzeugnisse im Working Capital wurde durch die Ab- schreibungen auf vermietete Erzeugnisse und durch ge- genläufige Effekte in den übrigen Verbindlichkeiten im Cashflow aus der Geschäftstätigkeit überkompensiert.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts war 2019 durch den Erlös aus der Veräußerung des Power-Engineering-Geschäfts in Höhe von 1 978 Mio € und aus der Veräußerung des 49 %-Anteils am Geschäftsbereich für taktische Radfahrzeuge der RMMV in Höhe von 101 Mio € geprägt. In der Vorjahresperiode beinhalten die 394 Mio € in der Position Veräußerung von Tochterunternehmen vor allem das Aufleben von Forde- rungen aus Cash Pooling im Rahmen der Entkonsolidie- rung von Power Engineering. In 2019 erfolgte eine Kapi- taleinlage bei Scania in Höhe von 123 Mio €.

In der Kapitalflussrechnung werden die Cashflows aufge- gebener Geschäftsbereiche in der Geschäftstätigkeit, In- vestitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit jeweils in einer Zeile separat dargestellt.

Der Brutto-Cashflow der MAN Gruppe umfasst daher nur das fortgeführte Geschäft. Er lag im Geschäftsjahr 2019 auf dem Niveau des Vorjahres. Hier wirkten sich die Dividende von Scania mit 185 Mio € (56 Mio €) und die höhe- ren Abschreibungen in Höhe von 1 159 Mio € (1 025 Mio €) im Jahr 2019 positiv aus. Dies wurde durch Steuerzahlun- gen in Höhe von 275 Mio € kompensiert. Im Vorjahr über- wogen Steuererstattungen die Steuerzahlungen um

Die Investitionen in Sachanlagen waren im Vergleich zum Vorjahr in etwa stabil, während die Investitionen in Ent- wicklungskosten in Vorbereitung der neuen Lkw- und Bus-Generationen angestiegen sind.

Der Netto-Cashflow aus der Geschäfts- und Investitions- tätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche belief sich auf 1 731 Mio € (380 Mio €). Der größte Teil dieser Verbesse- rung ist auf die Kaufpreiszahlung für Power Engineering zurückzuführen. Ohne die genannten Einmaleffekte würde der Netto-Cashflow unter dem Vorjahresniveau lie- gen, was im Wesentlichen auf die höhere Belastung aus Steuerzahlungen zurück zu führen ist.

38

M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit lag bei -1 741 Mio € (256 Mio €). Im Berichtsjahr enthielt er die Gewinnabführung für das Jahr 2018 an die TRATON SE in Höhe von 548 Mio € (193 Mio €). Gleichzeitig wurden ins- gesamt mehr Finanzverbindlichkeiten getilgt als aufge- nommen, insbesondere wurde ein Darlehen gegenüber der Volkswagen AG in Höhe von 1 000 Mio € getilgt.

Eine Dividende wurde nicht ausgeschüttet. Dafür zahlte die TRATON SE jedem außenstehenden Aktionär der MAN SE die aufgrund richterlichen Beschlusses festge- legte jährliche Barausgleichszahlung in Höhe von 5,47 € brutto je Anteil. Da der Beherrschungs- und Gewinnab- führungsvertrag am 22. August 2018 vom Vorstand der TRATON SE mit Wirkung zum 1. Januar 2019, 0.00 Uhr, au- ßerordentlich gekündigt wurde, erfolgte die Zahlung des festgelegten Barausgleichs letztmalig für das Geschäfts- jahr 2018.

Vorstand und Aufsichtsrat der MAN SE werden der Haupt- versammlung vorschlagen, eine Mindestdividende ge- mäß Satzung auszuschütten. Der Beschluss über die Aus- schüttung für das jeweilige Geschäftsjahr wird auf der Hauptversammlung des Folgejahres gefasst.

Die Nettoverschuldung der MAN Gruppe verringerte sich um 525 Mio € und lag zum 31. Dezember 2019 bei 2,5 Mrd €. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 16 "Leasingver- hältnisse" und der Erfassung von Leasingverbindlichkei- ten als Finanzschulden erhöhte sich der Kreditstand zum 1. Januar 2019 um 588 Mio €.

Investitionen

Investitionen

Mio €

2019

2018

in Sachanlagen

430

414

in Immaterielle Vermögenswerte

306

269

in Beteiligungen

124

0

Gesamt

860

683

Im Geschäftsjahr 2019 lagen die Investitionen der MAN Gruppe weiterhin auf einem hohen Niveau. Angesichts der herausfordernden wirtschaftlichen Lage prüfen wir Investitionsvorhaben und nehmen Priorisierungen vor.

Dabei halten wir bewusst an den notwendigen Investitio- nen fest, die das langfristige Wachstum tragen werden und geeignet sind, unsere operative Effizienz zu verbes- sern.

Investitionen von MAN Truck & Bus

Mio €

2019

2018

Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte

401

401

Aktivierte Entwicklungskosten

229

209

Gesamt

630

611

Im Fokus der Sachanlageinvestitionen bei MAN Truck & Bus standen im Jahr 2019 die Befähigung der Fertigungs- linien und der Logistikstrukturen für einen erfolgreichen Anlauf der neuen Fahrzeuggeneration und die Moderni- sierung der Produktionswerke, um langfristig die hohe Ef- fizienz der Anlagen und die Qualität der Produkte zu si- chern. Die Kunststofflackierungsanlage im Werk Steyr wurde in Betrieb genommen und die Modernisierung des Karosseriebaus im Werk München befand sich zum Ende des Berichtsjahres in der Endphase. Andere Standorte im In- und Ausland wurden an die Anforderungen neuer Pro- dukte und Komponenten angepasst. Im Bereich Entwick- lung befinden sich ein neues Erprobungszentrum für Mo- toren in Nürnberg und ein neuer Akustikrollenprüfstand in München im Bau. Im Geschäftsjahr 2019 wurde außer- dem in Elektromobilität investiert, vor allem im Bereich Bus.

Zur Sicherstellung der bisher erreichten Marktposition und des künftigen Wachstums hat MAN Truck & Bus die Stärkung und Erweiterung des weltweiten Vertriebs- und Servicenetzes konsequent vorangetrieben und beste- hende Einrichtungen erneuert. So wurden auch 2019 neue Vertriebs- und Serviceniederlassungen in Betrieb ge- nommen und der Bau weiterer Einrichtungen initiiert.

Investitionen von MAN Latin America

Mio €

2019

2018

Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte

36

23

Aktivierte Entwicklungskosten

69

46

Gesamt

105

69

A n d i e A kt io n är eZ u sam m eng efa sst er La g eb eri chtK o nz er na b schl u ssW ei ter e I n form ati o nen

G e s c h ä f t s v er l a u f u n d w ir t s c h af t l ic h e

L a g e d e r MA N G r u p pe 2 0 1 9

39

MAN Latin America investierte im Geschäftsjahr 2019 wiederum vor allem in die Entwicklung neuer Produkte, insbesondere für die neue schwere Lkw-Reihe. Das "Consórcio Modular"-Geschäftsmodell von MAN Latin America, in dem die Partnerfirmen auch Zulieferer und Kapitalgeber sind, ermöglicht einen geringeren Kapital- einsatz und einen niedrigeren Investitionsbedarf.

Vermögenslage

Mio €

2019

2018

Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte

4.895

4.023

Vermietete Erzeugnisse

4.114

3.847

Beteiligungen

3.466

3.556

Steuern

489

516

Vorräte

2.446

2.305

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.356

1.447

Sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte

906

2.907

Finanzmittel

1.173

1.150

Aktiva

18.846

19.751

Eigenkapital

6.048

5.685

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

592

488

Finanzverbindlichkeiten

3.716

4.236

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

3.116

3.530

Rückstellungen

1.073

1.150

Steuern (einschließlich Steuerrückstellungen)

205

523

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.275

1.437

Sonstige lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten

2.821

2.703

Passiva

18.846

19.751

Durch die Einführung des neuen IFRS 16 ergeben sich eine Reihe von Änderungen in der Bilanzstruktur. Diese sind im Konzernanhang im Kapitel "Bilanzierungs- und Bewer- tungsmethoden" im Einzelnen erläutert.

Das Gesamtvermögen der MAN Gruppe blieb im Ver- gleich zum Vorjahr weitgehend gleich.

Die Sachanlagen und Immateriellen Vermögenswerte stiegen um 872 Mio €. Dies resultierte im Wesentlichen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 und der da- mit einhergehenden Aktivierung von Nutzungsrechten.

Der Rückgang der Beteiligungen spiegelt den auf 2 608 Mio € (2 807 Mio €) gesunkenen Buchwert der Be- teiligung an Scania wider. Gegenläufig wirkt der Anstieg

der at Equity bilanzierten Beteiligung an Sinotruk auf- grund positiver Ergebnisse. Für weitere Informationen wird auf den Konzernanhang verwiesen.

Die Vermieteten Erzeugnisse erhöhten sich hauptsächlich durch das höhere Volumen von Verkäufen mit Rückkauf- verpflichtungen bei MAN Truck & Bus. Der Anstieg der Vorräte resultierte im Wesentlichen aus einer Erhöhung des Neufahrzeugbestands von MAN Truck & Bus. Die For- derungen aus Lieferungen und Leistungen sind leicht ge- sunken. Zur Steuerung der Liquidität werden regelmäßig Kundenforderungen an Kreditinstitute und an die Volks- wagen Financial Services AG, Braunschweig, und ihre zu- geordneten Landesgesellschaften verkauft.

Die Sonstigen lang- und kurzfristigen Vermögenswerte sind im Wesentlichen aufgrund der Zahlung des Kaufprei- ses aus der Veräußerung des Power-Engineering-Geschäf- tes zurückgegangen.

Die Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sowie die Sonstigen lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten bein- halten u.a. die erhaltenen Kaufpreiszahlungen aus Ver- käufen mit Rückkaufverpflichtungen bei MAN Truck & Bus. Diese erhöhten sich infolge der gestiegenen Volu- mina solcher Verkäufe. Gegenläufig wirkte hier die ge- zahlte Ergebnisabführung gegenüber der TRATON SE in Höhe von 548 Mio €. Aufgrund des gekündigten Beherr- schungs- und Gewinnabführungsvertrags (BGAV) mit der TRATON SE besteht diesbezüglich keine Verbindlichkeit mehr.

Das Eigenkapital stieg zum 31. Dezember 2019 auf 6 048 Mio € (5 685 Mio €). Der Anstieg resultierte im We- sentlichen aus dem positiven Ergebnis nach Steuern von 712 Mio €, gegenläufig wirkte das Sonstige Ergebnis von -348 Mio €.

Die Deckung des Anlagevermögens durch Eigenkapital sank von 75 % auf 72 %. Dies ist in erster Linie auf den An- stieg des Sachanlagevermögens aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zurückzuführen. Die Eigenkapi- talquote der MAN Gruppe belief sich zum 31. Dezem- ber 2019 auf 32,1 % (28,8 %).

Nicht bilanziertes Vermögen

Neben dem in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermö- gen nutzt der Konzern auch nicht bilanzierungsfähige

40

M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Vermögenswerte. Hierzu zählen u.a. die Marke MAN als wichtiger Immaterieller Vermögenswert sowie selbst ent- wickelte Patente, das Know-how der Mitarbeiter und das Service- und Vertriebsnetz für Kunden. Die Aufwendun- gen hierfür sind Investitionen in die Zukunft und sichern den Markterfolg in den kommenden Jahren.

Am Ende des Geschäftsjahres 2019 lagen außerbilanzielle Verpflichtungen in Form von Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 1 065 Mio € (1 106 Mio €) und Rückkaufga- rantien (im Wesentlichen gegenüber Unternehmen des Volkswagen Konzerns) von 2 488 Mio € (2 146 Mio €) vor. In den Eventualverbindlichkeiten sind im Wesentlichen Eventualverbindlichkeiten für mögliche Belastungen aus Steuerrisiken enthalten, die bei MAN Latin America beste- hen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen wurden insbeson- dere für Bestellobligos eingegangen. Für nähere Informa- tionen wird auf die Anmerkungen (31), (32) und (33) im "Konzernanhang" verwiesen.

A n d i e A kt io n är eZ u sam m eng efa sst er La g eb eri chtK o nz er na b schl u ssW ei ter e I n form ati o nen

G e s c h ä f t s v er l a u f u n d w ir t s c h af t l ic h e

L a g e d e r MA N G r u p pe 2 0 1 9

Gesamtaussage des Vorstands: Erfreuliche Geschäftsentwicklung, Profitabilität nicht zufriedenstellend

Soll-Ist-Vergleich MAN Gruppe

41

Mio

Ist

Prognose für

Ist

Veränderung

2018

2019

2019

2019 zu 2018

Umsatz

12 104

leicht über Vorjahr

12 663

5 %

Operatives Ergebnis

332

spürbare Verbesserung

361

29 Mio €

Operative Rendite

2,7

spürbare Verbesserung

2,9

+0,1 %-Ptk

Soll-Ist-Vergleich MAN Truck & Bus

Mio

Ist

Prognose für

Ist

Veränderung

2018

2019

2019

2019 zu 2018

Absatz (Anzahl)

102 556

in etwa auf Vorjahr

104 887

2 %

Umsatz

10 815

in etwa auf Vorjahr

11 088

3 %

Operatives Ergebnis

402

spürbar über Vorjahr

371

-31 Mio €

Soll-Ist-Vergleich MAN Latin America

Mio

Ist

Prognose für

Ist

Veränderung

2018

2019

2019

2019 zu 2018

Absatz (Anzahl)

36 362

spürbar über Vorjahr

41 891

15 %

Umsatz

1 421

spürbar über Vorjahr

1 737

22 %

Operatives Ergebnis

28

leicht über Vorjahr

55

27 Mio €

Die MAN Gruppe hat im Geschäftsjahr 2019 ihre prognos- tizierten Ziele sowohl zum Operativem Ergebnis und zur Operativen Rendite erreicht sowie zum Umsatz leicht übertroffen.

MAN Truck & Bus hat die prognostizierten Ziele für Ab- satz und Umsatz erreicht. Einen wesentlichen Beitrag dazu hat die Transporter-Produktreihe MAN TGE geleis- tet. Die positive Entwicklung wurde zudem von einer im

1. Halbjahr hohen Nachfrage nach Lkw in Europa gestützt. Allerdings hat sich der Markt für Lkw über 6 t in Europa im Jahresverlauf abgekühlt. Die schwächere Nachfrage bei Lkw in der zweiten Jahreshälfte in Europa ist auch auf vor- gezogene Bestellungen im 1. Halbjahr aufgrund der Ein- führung des digitalen Tachographs in Europa zum 15. Juni 2019 sowie Vorzieheffekte wegen des Brexit begründet.

Dabei konnten in Europa beim Lkw Marktanteile gewon- nen werden. Das prognostizierte Ziel zum Operativen Er- gebnis konnte hingegen nicht erreicht werden. Den posi- tiven Effekten aus dem Umsatzanstieg, insbesondere aufgrund höherer MAN TGE-Absätze und gestiegenem After -Sales-Geschäft, standen im Jahr 2019 geringere Lkw- Absätze (>6 t) sowie ein schwieriges Marktumfeld für Ge- brauchtfahrzeuge gegenüber. Des Weiteren wirkten hö- here Aufwendungen u.a. aus Abschreibungen infolge er- höhter Investitionstätigkeit sowie gestiegene Kosten im Vorfeld der Einführung der neuen Lkw- und Bus-Genera- tionen.

42

M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

MAN Latin America konnte die Ziele bei Absatz und Um- satz leicht übererfüllen. Beim Operativen Ergebnis wurde das Ziel aufgrund der gesteigerten Absätze sogar deutlich übertroffen. Ferner wirkten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen positiv.

Die Profitabilität der MAN Gruppe lag 2019 weit unter den langfristigen Zielen. Insgesamt beurteilt der Vorstand der MAN Gruppe die Geschäftsentwicklung trotz der deutli- chen Marktabkühlung im 2. Halbjahr 2019 als erfreulich, die Profitabilität aber als nicht zufriedenstellend. MAN hat bereits im 4. Quartal 2019 erste Maßnahmen ergrif- fen, um Auswirkungen aus dem Marktrückgang entge- genzuwirken. Dabei wurde u.a. die Produktion angepasst und die Zahl der Leiharbeitnehmer verringert. Zudem steht die konsequente Umsetzung der eingeleiteten Zu- kunftsprogramme weiterhin im Fokus. Kontinuierliche Verbesserung und das Streben nach Operational Excellence sind die Voraussetzungen, um zukünftiges Wachstum und das Erreichen der Profitabilitätsziele zu gewährleisten.

43

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

D i e B er e ic h e i m E i n z e l n e n

DIE BEREICHE IM EINZELNEN

MAN Truck & Bus

MAN Truck & Bus

Mio €

2019

2018

Auftragseingang

11.820

12.640

Umsatz

11.088

10.815

Absatz Fahrzeuge (Anzahl)

104.887

102 556

Operatives Ergebnis

371

402

Operative Rendite (%)

3,3

3,7

Der Auftragseingang von MAN Truck & Bus lag 2019 mit 100 652 (112 915) Fahrzeugen um 11 % unter dem Vorjah- reswert. Der Lkw-Auftragseingang lag mit 78 147 (94 518) Einheiten um 17 % unter dem Niveau des Jahres 2018. We- sentliche Treiber hierfür waren zunehmend negative Ent- wicklungen in der Region EU28+2., definiert als die EU28- Länder exklusive Malta, inklusive Norwegen und Schweiz. 2019 erhielt MAN Truck & Bus Bestellungen für 15 234 (10 087) MAN TGE. Der Bus-Auftragseingang lag mit ei- nem Rückgang von 13 % bei 7 271 (8 310) Einheiten. Dies ist vorrangig auf rückläufige Bestellungen aus Singapur, Saudi Arabien und Israel zurückzuführen.

Der Gesamtfahrzeugabsatz von MAN Truck & Bus stieg 2019 um 2 % auf 104 887 (102 556) Einheiten. Zu diesem Wachstum hat insbesondere der MAN TGE-Absatz beige- tragen, dessen Volumen sich auf 14 788 (7 871) Einheiten nahezu verdoppelt hat. Der Lkw-Absatz lag mit 82 736 (87 481) Einheiten um 5 % unter dem Vorjahresniveau. Dies ist insbesondere auf die geringere Nachfrage in der Region EU28+2, in Indien und in der Türkei zurückzufüh- ren. In Indien wurden im Verlauf des Vorjahres die we- sentlichen Vertriebstätigkeiten eingestellt. Der Absatz von Bussen stieg 2019 auf 7 363 (7 204). Dies entspricht einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 2 % und resultierte insbesondere aus einem deutlichen Anstieg in der Region EU28+2 und einem erheblichen Anstieg in Saudi Arabien.

Der Umsatz von MAN Truck & Bus stieg 2019 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3 % auf 11 088 Mio € (10 815 Mio €). Zu dieser Entwicklung trugen sowohl das Neufahrzeug- als auch das After-Sales-Geschäft bei.

Das Operative Ergebnis lag im Geschäftsjahr 2019 mit 371 Mio € (402 Mio €) um 8 % unter dem Vorjahreswert. Dies entspricht einer Operativen Rendite von 3,3 % (3,7 %). Den positiven Effekten aus dem Umsatzanstieg, insbe- sondere aufgrund höherer MAN TGE-Absätze und gestie- genem After-Sales-Geschäft, standen im Jahr 2019 gerin- gere Lkw-Absätze (>6 t) sowie ein schwieriges Marktumfeld für Gebrauchtfahrzeuge gegenüber. Des Weiteren wirkten höhere Aufwendungen u.a. aus Ab- schreibungen infolge erhöhter Investitionstätigkeit sowie gestiegene Kosten im Vorfeld der Einführung der neuen Lkw- und Bus-Generationen. Der Vorjahreszeitraum ent- hielt einen positiven Ergebniseffekt von 19 Mio € aus der Übertragung der Marke RIO an ein Unternehmen der TRATON GROUP. Gegenläufig wirkten im Vorjahreszeit- raum Aufwendungen für die Restrukturierung von Akti- vitäten in Indien in Höhe von 137 Mio €.

Kontinuierliche Verbesserung und ein Streben nach Operational Excellence sind Grundvoraussetzungen, um zu- künftiges Wachstum und das Erreichen der Profitabili- tätsziele zu gewährleisten.

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M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

MAN Latin America

MAN Latin America

Mio €

2019

2018

Auftragseingang

1.717

1.432

Umsatz

1.738

1.421

Absatz Fahrzeuge (Anzahl)

41.891

36.362

Operatives Ergebnis

55

28

Operative Rendite (%)

3,2

2,0

Der Auftragseingang von MAN Latin America stieg 2019 um 13 % auf 41 103 (36 535) Fahrzeuge. Dabei übertrafen die Lkw-Bestellungen mit 34 566 (29 173) Einheiten das Vorjahresniveau um 18 %. Erhebliche Zuwächse in Brasi- lien konnten Rückgänge in Argentinien und anderen süd- amerikanischen Ländern mehr als ausgleichen. Der Bus- Auftragseingang ging um 11 % auf 6 537 (7 362) Einheiten zurück. Dies ist auf die geringere Nachfrage aus Mexiko zurückzuführen.

MAN Latin America verkaufte 2019 insgesamt 41 891 (36 362) Lkw und Busse. Dies entspricht einem Wachstum von 15 % gegenüber dem Vorjahresniveau. Dieser Anstieg ist auf die konjunkturelle Erholung in Brasilien zurückzu- führen. Im Gegensatz dazu waren die Exportabsätze ins- besondere infolge der geringeren Nachfrage in anderen relevanten Märkten Südamerikas rückläufig.

Der Lkw-Absatz stieg um 22 % auf 35 282 (29 018) Fahr- zeuge. MAN Latin America konnte damit u.a. eine füh- rende Position auf dem brasilianischen Lkw-Markt, der insbesondere im schweren Segment (>16 t) gewachsen ist, behaupten. Der Bus-Absatz sank um 10 % auf 6 609 (7 344) Einheiten, insbesondere aufgrund eines geringe- ren Absatzes in Mexiko und trotz Verbesserungen in Bra- silien.

MAN Latin America verkaufte 5 434 (8 545) Fahrzeuge au- ßerhalb Brasiliens und gehört mit einem Exportanteil von 19,3 % (18,1 %) weiterhin zu den führenden Fahrzeug- exporteuren Brasiliens. Der Rückgang im Exportabsatz re- sultierte insbesondere aus einer schwächeren Nachfrage aus Argentinien, Mexiko, Chile und einigen afrikanischen Ländern.

MAN Latin America konnte den Umsatz im Jahr 2019 von 1 421 Mio € auf 1 737 Mio € um 22 % steigern. Dieser An- stieg reflektiert die Absatzsteigerung bei gleichzeitig star- ker Marktpositionierung, trotz Abwertung der brasiliani- schen Währung.

Das Operative Ergebnis konnte 2019 auf 55 Mio € (28 Mio €) gesteigert werden. Darin enthalten ist ein Er- trag aus der Auflösung einer Restrukturierungsrückstel- lung. Positiven Volumen- und Preiseffekten wirkten teil-

weise Wechselkurseffekte und inflatorische Kostensteigerungen, etwa bei Materialkosten, sowie hö- here Abschreibungen entgegen. Das Operative Ergebnis enthält auch die teilweise Wertaufholung eines zuvor wertgeminderten Steueranspruchs. Dies führt zusam- men mit anderen nicht operativen Posten zu einer Entlas- tung des Operativen Ergebnisses durch Sonstige Erträge und Sonstige Aufwendungen. Die Operative Rendite be- trug 3,2 %.

MAN Latin America setzt weiterhin auf ein umfassendes Programm zur Stärkung des Unternehmens in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld, mit dem Ziel, die Ergebnisqualität systematisch zu verbessern.

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A b s c h l u s s d er MA N S E ( H G B )

ABSCHLUSS DER MAN SE (HGB)

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Die MAN SE mit Sitz in München ist die konzernleitende Holding der MAN Gruppe. In der MAN SE ist das zentrale Finanzmanagement für die MAN Gruppe angesiedelt. Die MAN SE kommuniziert für die gesamte MAN Gruppe mit den Kapitalmärkten.

Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf der MAN SE entspricht im Wesentli- chen dem des MAN Konzerns und wird im Kapitel "Ge- schäftsverlauf und wirtschaftliche Lage der MAN Gruppe 2019" ausführlich beschrieben.

Die MAN SE weist im Geschäftsjahr 2019 ein Ergebnis nach Steuern von 323 Mio € (im Vorjahr vor Ergebnisab- führung 548 Mio €) aus. Der Rückgang in Höhe von 225 Mio € resultierte im Wesentlichen aus dem gesunke- nen Beteiligungsergebnis, gegenläufig wirkte das positive Steuerergebnis.

Ertragslage

Mio €

2019

2018

Beteiligungsergebnis

268

731

Erträge aus Ausleihungen

2

1

Zinsergebnis

18

-1

Umsatzerlöse

63

26

Umsatzkosten

-37

- 24

Bruttoergebnis vom Umsatz

26

2

Allgemeine Verwaltungskosten

- 44

- 50

Sonstige betriebliche Erträge

83

11

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-90

- 34

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

60

-112

Ergebnis nach Steuern

323

548

Aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinn-

-

-548

abführungsvertrags abgeführter Gewinn

Jahresüberschuss

323

-

Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich das Beteili- gungsergebnis um 463 Mio €. Dies resultierte vor allem aus dem Wegfall des im Vorjahr enthaltenen Ertrags aus der Veräußerung der MAN Energy Solutions SE und der Renk AG. Gegenläufig wirkte die ordentliche Dividende in Höhe von 62 Mio € sowie eine Sonderdividende in Höhe von 123 Mio € der Scania AB, Södertälje/Schweden (Scania).

Das Zinsergebnis verbesserte sich im Wesentlichen auf- grund von Steuerzinserträgen um 19 Mio €. Die Allgemei- nen Verwaltungskosten konnten um 6 Mio € reduziert werden.

Die Sonstigen betrieblichen Erträge waren im Geschäfts- jahr um 72 Mio € höher als im Vorjahr. Hierin wirkten 31 Mio € aus der Fremdwährungsbewertung und 22 Mio € aus der Auflösung von Rückstellungen. Die Sonstigen be- trieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 56 Mio € auf 90 Mio €. Dies resultiert im Wesentlichen aus höhe- ren Aufwendungen aus der Fremdwährungsumrechnung sowie für Projekte.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten im Wesentlichen periodenfremde Erträge aus der Auflö- sung von Rückstellungen.

Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungs- vertrags schüttete die MAN SE seit dem Geschäftsjahr 2014 keine Dividenden mehr aus. Die TRATON SE zahlte jedem außenstehenden Aktionär der MAN SE die auf- grund richterlichen Beschlusses festgelegte Baraus- gleichszahlung in Höhe von 5,47 € brutto. Da der Beherr- schungs- und Gewinnabführungsvertrag vom Vorstand der TRATON SE mit Wirkung zum 1. Januar 2019, 0.00 Uhr, außerordentlich gekündigt wurde, erfolgte die Zahlung des festgelegten Barausgleichs letztmalig für das Ge- schäftsjahr 2018.

Nach der Einstellung in die Gewinnrücklagen in Höhe von 161 Mio € wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 162 Mio € (Vorjahr - Mio €) ausgewiesen. Der Vorstand und der Auf- sichtsrat der MAN SE schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn von 162 Mio € zur Ausschüttung ei- ner Dividende in Höhe von 0,11 € je dividendenberechtig- ter Aktie zu verwenden und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Prognose-Ist-Vergleich

In der Prognose für das Geschäftsjahr 2019 wurde ein "er- heblich geringeres Ergebnis vor Steuern" erwartet. Tat- sächlich wurde ein Ergebnis vor Steuern von 263 Mio € (Vorjahr 660 Mio €) erzielt.

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M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Vermögens- und Finanzlage

Mio €

2019

2018

Anlagevermögen

4 467

4 354

Forderungen 1

665

2 386

Guthaben bei Kreditinstituten

324

260

Bilanzsumme

5 456

7 000

Eigenkapital

2 448

2 125

Finanzverbindlichkeiten Kreditinstitute/Sonstige

98

146

Übrige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

2 910

4 729

Bilanzsumme

5 456

7 000

1Inklusive Rechnungsabgrenzungsposten und Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (Geschäftsjahr 2019)

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Bilanzsumme um 1 544 Mio € auf 5 456 Mio € reduziert. Das Anlagevermö- gen der MAN SE enthielt zum Bilanzstichtag mit 2 819 Mio € (2 874 Mio €) im Wesentlichen die Anteile an verbundenen Unternehmen und mit 1 428 Mio € (1 305 Mio €) die Beteiligungen, insbesondere die in den Geschäftsjahren 2006 bis 2008 erworbenen Aktien an Scania. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Kapitaleinlage bei Scania in Höhe von 123 Mio €. Der Anteil des Anlagever- mögens an der Bilanzsumme erhöhte sich zum 31. De- zember 2019 auf 81,9 % (62,2 %).

Die Forderungen gingen um 1 721 Mio € auf 665 Mio € zu- rück. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch die im Vor- jahr ausgewiesene Forderung aus der Veräußerung der MAN Energy Solutions SE und der Renk AG.

Die Guthaben bei Kreditinstituten, die aus der zentralen Finanzierung der Gruppe durch die MAN SE stammen, stiegen im Geschäftsjahr um 64 Mio € auf 324 Mio €.

Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr auf- grund des Ergebnisses von 323 Mio € auf 2 448 Mio € er- höht. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme lag zum 31. Dezember 2019 bei 44,9 % (30,4 %).

Die Kapitalrücklage der MAN SE in Höhe von 795 Mio € (795 Mio €) stammt aus Agiobeträgen im Rahmen von Ka- pitalerhöhungen und aus der Umwandlung von Vorzugs- aktien in Stammaktien. Die Gewinnrücklagen der MAN SE beliefen sich nach Einstellung in Höhe von 161 Mio € aus dem Jahresüberschuss auf 1 115 Mio € (954 Mio €).

Die Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Sonstigen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um

48 Mio € auf 98 Mio € (146 Mio €) reduziert und stammen u. a. aus der zentralen Finanzierung des MAN Konzerns.

Die Übrigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen ent- halten insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber ver- bundenen Unternehmen, Rückstellungen für Steuern, Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegen- über Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Der Rückgang der übrigen Verbindlichkeiten ergab sich im Wesentlichen aus zurück gegangenen Ver- bindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Dies resultiert hauptsächlich aus der geringeren Konzern- finanzierung und der wegfallenden Verbindlichkeit aus der Ergebnisabrechnung inklusive der Ertragsteuerumla- gen gegenüber der TRATON SE. Die Sonstigen Rückstellun- gen betreffen Risiken im Zusammenhang mit Beteili- gungsveräußerungen, Risiken im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern und weitere Einzelrisiken.

Die Nettoliquidität/-verschuldung ergibt sich aus Gutha- ben bei Kreditinstituten, konzerninternen Forderungen aus dem Finanzverkehr, Darlehen an Konzerngesellschaf- ten und Wertpapieren abzüglich der Finanzverbindlich- keiten gegenüber Kreditinstituten/Sonstigen und abzüg- lich der konzerninternen Verbindlichkeiten aus dem

Finanzverkehr.

Die Nettoliquidität

der MAN SE

belief sich am

31. Dezember 2018 auf

-1 866 Mio €

(-3 259 Mio €).

Risiko- und Chancenbericht der MAN SE

Die MAN SE fungiert als konzernleitende Holding für die MAN Gruppe. Die wesentlichen Chancen und Risiken der Gesellschaft stehen somit in unmittelbarem Zusammen- hang mit den wesentlichen Chancen und Risiken ihrer operativen Tochtergesellschaften. Die MAN SE als Mutter- unternehmen des MAN Konzerns ist in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden. Für weitere In- formationen siehe "Risiko- und Chancenbericht". Auch die nach § 289 Abs. 4 HGB erforderliche Beschreibung des in- ternen Kontrollsystems für die MAN SE erfolgt in diesem Kapitel.

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A b s c h l u s s d er MA N S E ( H G B )

Sonstiges

Die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstände sowie für die Mitglieder des Aufsichtsrats sind im Vergü- tungsbericht erläutert; der Vergütungsbericht ist Teil des Zusammengefassten Lageberichts. Die individualisierten Bezüge für die Mitglieder des Vorstands und des Auf- sichtsrats werden in den Kapiteln "Vergütung des Vor- stands" und "Vergütung des Aufsichtsrats" im "Konzern- anhang" dargestellt. Am 31. Dezember 2019 beschäftigte die MAN SE 170 Mitarbeiter (230).

Ausblick

Die MAN SE ist die konzernleitende Holding der MAN Gruppe. Alle deutschen 100%-igen Beteiligungen von Be- deutung, insbesondere die MAN Truck & Bus SE als we- sentlicher Unternehmensbereich, sind durch Beherr- schungs- und Gewinnabführungsverträge mit der MAN SE verbunden. Dadurch werden deren Ergebnisse di- rekt bei der MAN SE vereinnahmt. Die im Ausblick des Konzerns beschriebenen Erwartungen in Bezug auf die Geschäftsentwicklung wirken sich auch weiterhin auf das Ergebnis der MAN SE aus. Der Ausblick des Konzerns ist somit auch für die MAN SE zutreffend. Unter Berücksich- tigung der Erwartungen bei den Leistungsindikatoren des Konzerns wird aufgrund der geringeren Erträge aus Betei- ligungen mit einem erheblich geringeren Operativen Er- gebnis zuzüglich Beteiligungsergebnis gerechnet. Für wei- tere Informationen siehe "Prognosebericht".

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M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

RISIKO- UND CHANCENBERICHT

(ENTHÄLT DEN BERICHT NACH § 289 ABS. 4 HGB)

Das Management von Risiken und Chancen ist untrennbarer Bestandteil der Unternehmenssteuerung und der Geschäftspro- zesse. Der Fokus liegt 2020 auf Marktrisiken.

Unternehmensweites

Risikomanagementsystem

Unternehmerisches Handeln ist ständig Risiken ausge- setzt. Die MAN Gruppe definiert Risiko als die Gefahr, dass Ereignisse oder Entscheidungen und Handlungen das Un- ternehmen daran hindern, definierte Ziele zu erreichen bzw. Strategien erfolgreich zu realisieren. Um Chancen auf den Märkten zu nutzen, geht das Unternehmen be- wusst Risiken ein, wenn hierdurch ein angemessener Bei- trag zur Steigerung des Unternehmenswerts zu erwarten ist. Existenzgefährdende Risiken dürfen dabei grundsätz- lich nicht eingegangen werden oder müssen, soweit un- vermeidbar, durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. Dazu ist ein wirksames, auf die Belange der Ge- schäftsaktivitäten ausgerichtetes Risikomanagementsys- tem erforderlich, das frühzeitig die notwendigen Infor- mationen für die Steuerung des Unternehmens zur Verfügung stellt.

Das Risikomanagementsystem der MAN Gruppe ist ein untrennbarer Bestandteil der Unternehmenssteuerung und der Geschäftsprozesse. Es setzt sich aus den Kernele- menten Unternehmensplanung einschließlich des unter- jährigen Review-Prozesses, Enterprise Risk Management, Governance, Risk & Compliance-Regelprozess (GRC- Regelprozess), internes Kontrollsystem und Compliance- Management-System zusammen. Das Risikomanage- mentsystem befasst sich mit Risiken im engeren Sinne, d.h. ohne die Berücksichtigung von Chancen. Daher wer- den Chancen für die externe Berichterstattung regelmä- ßig bei anderen Funktionen abgefragt, insbesondere beim Controlling und der Strategie.

Die Unternehmensplanung soll u.a. gewährleisten, Risi- ken und Chancen frühzeitig zu identifizieren und einzu- schätzen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das Enterprise Risk Management ist auf allen Konzernebenen darauf ausgelegt, aktuelle und relevante Informationen

über die Entwicklung der wesentlichen ereignisbezoge- nen Risiken und die Wirksamkeit der getroffenen Maß- nahmen frühzeitig zu liefern. Der GRC-Regelprozess um- fasst die wesentlichen systemischen Risiken, die dem jeweiligen Geschäftsmodell inhärent sind und wiederkeh- rend auftreten. Zudem werden die getroffenen Maßnah- men zur Risikosteuerung und -kontrolle auf Manage- mentebene dokumentiert und auf ihre Wirksamkeit hin getestet. Im Fokus des internen Kontrollsystems stehen die gezielte Überwachung und Steuerung von Risiken, ins- besondere in Bezug auf die Wirksamkeit von Geschäfts- prozessen, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung sowie die Befolgung von Ge- setzen und Vorschriften. Das MAN-Compliance-Management-System befasst sich mit den Themen Wirt- schaftskriminalität (insbesondere Korruptionsbekämp- fung, Geldwäscheprävention, Terrorismusfinanzierung) und Kartellrecht. MAN hat diesbezüglich ein konzernwei- tes Integritäts- und Compliance-Programm entwickelt, das Compliance-Verstöße präventiv verhindert oder an- sonsten so schnell wie möglich aufdeckt und diese unver- züglich und effizient abstellt.

Organisation des Risikomanagements

Die Gesamtverantwortung für die Einrichtung und Auf- rechterhaltung eines angemessenen und zielgerichteten Risikofrüherkennungssystems trägt der Vorstand der MAN SE. Der Vorstand hat Umfang und Ausrichtung des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen definiert. Die Konzernrichtlinie "Zentrales Risikomanage- mentsystem der MAN Gruppe" ("Konzernrichtlinie") stellt den Rahmen für ein konzernweit einheitliches Verständ- nis des Risikomanagementsystems dar, und enthält Rege- lungen für die Aufbauorganisation, Prozesse und Bericht- erstattung. Das Management der Bereiche ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Konzernunternehmen in das Enterprise Risk Management und das interne Kon- trollsystem gemäß der Konzernrichtlinie eingebunden

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K o nz er na b schl u ss

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R i s i k o - u n d C h a nc e nb e r i c ht

sind. Für die Aufnahme in den GRC-Regelprozess gelten eigene Wesentlichkeitskriterien. Die Konzernrevision prüft die Einhaltung der Regelungen des Risikomanage- mentsystems.

Aufbauorganisation

Der Bereich Governance, Risk & Compliance der MAN SE verantwortet für die MAN Gruppe das Zentrale Risikoma- nagementsystem. Die Aufbauorganisation für das Risiko- management und das interne Kontrollsystem orientiert sich an der Managementhierarchie der MAN Gruppe. So sind Rollen mit Verantwortlichkeiten und Gremien etab- liert, die auf Gruppenebene wie auch in den Bereichen gleich aufgebaut sind. In den Bereichen und wesentlichen Gesellschaften der MAN Gruppe gibt es Verantwortliche für das Enterprise Risk Management, das interne Kontroll- system und den GRC-Regelprozess. Diese stellen sicher, dass die in der Konzernrichtlinie definierten Prozesse um- gesetzt werden. Darüber hinaus wirken sie bei der konti- nuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung des Ri- sikomanagementsystems mit. Auf Bereichs- wie auch auf Gruppenebene sind fachbereichsübergreifende GRC- Gremien eingerichtet, die als zentrale Kontroll-, Steue- rungs- und Überwachungsinstanzen für das Risikoma- nagement und das interne Kontrollsystem fungieren.

Prozesse des Risiko- und Chancenmanagements und GRC-Regelprozess

Der vierteljährliche Regelprozess im Enterprise Risk Management umfasst die Phasen Identifikation, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation. Die Be- wertung der Risiken erfolgt unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe gemäß einer Nettobewertung, wobei die Nettobewertung bereits umgesetzte, risikomindernde Maßnahmen be- rücksichtigt. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit einer sol- chen Nettobewertung wird das geplante Operative Ergeb- nis der jeweiligen organisatorischen Einheit herangezogen. Die risikomindernden Maßnahmen wer- den von den Risikoverantwortlichen in den Bereichen de- finiert, durchgeführt und auf ihre Wirksamkeit überprüft. Mittels einheitlich definierter Risikofelder können außer- dem etwaige Risikokonzentrationen frühzeitig erkannt und aktiv gehandhabt werden.

Der jährliche GRC-Regelprozess besteht aus fünf wesentli- chen Prozessschritten, die im Sinne eines Kreislaufs auf- einander folgen. Ziel des Scopings ist die Identifikation

der in den GRC-Regelprozess einzubindenden Gesell- schaften gemäß vorgegebenen Kriterien. Die Bewertung von relevanten systemischen Risiken erfolgt unter Be- rücksichtigung von Gegenmaßnahmen, d.h. im Rahmen einer Nettobetrachtung anhand der erwarteten Eintritts- wahrscheinlichkeit und verschiedener Risikokriterien (fi- nanziell und nichtfinanziell). Die Erfassung von Gegen- maßnahmen und Managementkontrollen sowie deren Überprüfung auf Wirksamkeit sind ebenfalls Bestandteil des GRC-Regelprozesses. Die hierbei identifizierten Schwachstellen werden berichtet und ihre Behebung nachverfolgt.

Im Rahmen der GRC-Gremien der Bereiche erfolgt eine Einschätzung der aktuellen Risikolage durch Diskussion und Gegenüberstellung der wesentlichen Risiken sowie die Nachverfolgung der Maßnahmen und Bewertung der Effektivität. Im GRC-Gremium der MAN Gruppe werden dann auf Basis der wesentlichen Risiken die Risikolage der MAN Gruppe bewertet und Maßnahmen zur Risikobewäl- tigung und -behebung verabschiedet. Der Fokus der Dis- kussion liegt dabei auf den Risikoursachen und Maßnah- men.

Darüber hinaus unterliegt das Risikomanagementsystem einer ständigen Weiterentwicklung, um veränderte Rah- menbedingungen zu berücksichtigen und den Nutzen auf allen Ebenen des Unternehmens weiter zu erhöhen.

Berichterstattung

Im Rahmen einer vierteljährlichen Berichterstattung wer- den in den GRC-Gremien die Risikolage, bestehend aus den Risiken des Enterprise Risk Managements, den syste- mischen Risiken (jährlicher Bericht) und den zugehörigen Maßnahmen zur Risikobewältigung, sowie die wesentli- chen Kontrollschwächen und Maßnahmen zu ihrer Behe- bung an die Bereichsvorstände sowie den Vorstand der MAN SE berichtet. Des Weiteren wird dem Aufsichtsrat im Rahmen der Prüfungsausschusssitzungen regelmäßig über die Risikolage und über die Wirksamkeit des inter- nen Kontrollsystems der MAN Gruppe berichtet.

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Rechnungslegungsbezogenes Risiko- management und internes Kontrollsystem

Generell umfassen das Enterprise Risk Management, das interne Kontrollsystem und der GRC-Regelprozess als in- tegraler Bestandteil auch die rechnungslegungsbezoge- nen Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile, die den Konzernabschluss wesentlich beeinflus- sen können. Im Rahmen des Enterprise Risk Managements sowie des GRC-Regelprozesses werden erkannte Ri- siken hinsichtlich ihres Einflusses auf den Konzernabschluss bewertet und entsprechende Maßnah- men zur Risikosteuerung und -kontrolle ergriffen.

Die internen Kontrollen richten sich auf die Begrenzung von Risiken wesentlicher Fehlaussagen in der Finanzbe- richterstattung und von Risiken durch die Nichteinhal- tung regulatorischer Normen bzw. durch betrügerische Handlungen sowie auf die Minimierung operativer/wirt- schaftlicher Risiken (z.B. Vermögensgefährdungen durch unberechtigte operative Entscheidungen oder unberech- tigt eingegangene Verpflichtungen). Für Kontrollen mit Rechnungslegungsbezug gilt, dass diese mit hinreichen- der Sicherheit gewährleisten sollen, dass der Konzern- rechnungslegungsprozess im Einklang mit den IFRS, dem HGB sowie anderen rechnungslegungsrelevanten Rege- lungen und Gesetzen erfolgt und verlässlich ist.

Die MAN Gruppe hat das bestehende interne Kontrollsys- tem gemäß den Empfehlungen des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) strukturiert und konzernweit einheitlich doku- mentiert, um so die Wirksamkeit der internen Kontrollen systematisch beurteilen zu können. Die Dokumentation umfasst sämtliche Standardgeschäftsprozesse ein- schließlich der für die Abschlusserstellung relevanten Prozesse mit den jeweils erforderlichen Kontrollen. Dar- über hinaus werden Kontrollen zu bekannten geschäfts- spezifischen Risiken erfasst. Der Umfang der Dokumenta- tion bestimmt sich aus jenen Gesellschaften, die für den Konzernabschluss wesentlich oder aufgrund qualitativer Merkmale einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Dieser wird jährlich auf Basis definierter Kriterien überprüft.

Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und Kontrolle in der Rechnungslegung der MAN Gruppe sind die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei

der Abschlusserstellung, transparente Vorgaben mittels Richtlinien zur Bilanzierung und Abschlusserstellung, an- gemessene Zugriffsregelungen in den abschlussrelevan- ten EDV-Systemen sowie die eindeutige Regelung von Ver- antwortlichkeiten bei der Einbeziehung externer Spezialisten. Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktions- trennung sind auch im Rechnungslegungsprozess wich- tige Prinzipien, die in den internen Kontrollen der MAN Gruppe umgesetzt sind.

Für interne Kontrollen mit Rechnungslegungsbezug gilt, dass die Effektivität mindestens einmal jährlich vorwie- gend im Rahmen des Abschlusserstellungsprozesses be- urteilt wird. Festgestellte Kontrollschwächen sowie ver- einbarte Maßnahmen zur Behebung sind Bestandteil der vierteljährlichen Berichterstattung im GRC-Gremium. Zudem bewertet die Konzernrevision die Ordnungsmä- ßigkeit, die Sicherheit sowie die Führungs- und Überwa- chungsprozesse für interne Kontrollen bezogen auf den Rechnungslegungsprozess.

Durch die regelmäßige Überprüfung des internen Kon- trollsystems auf Vollständigkeit, geeignete Ausgestaltung sowie Effektivität der bestehenden Kontrollen soll sicher- gestellt werden, dass bestehende Regelungen zur Reduzie- rung von prozessualen und organisatorischen Risiken auf allen Ebenen innerhalb der MAN Gruppe eingehalten werden.

Chancen und Risiken

a) Chancen und Risiken

Die wesentlichen Chancen und Risiken mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage klassifiziert die MAN Gruppe anhand der sechs Kategorien Strategie, Märkte, Produkte, operatives Geschäft, Recht & Compliance und Finanzen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden die Kategorien im Zuge einer Überarbeitung des Enterprise Risk Managements angepasst.

Strategie

Das erklärte strategische Ziel der TRATON GROUP ist es, ein Global Champion der Transportbranche zu werden. Die aus dieser Strategie resultierenden Allianzen und Partnerschaften bringen verschiedene Chancen und Risi- ken für MAN mit sich. Risiken entstehen insbesondere dann, wenn die geschäftlichen und rechtlichen Interessen

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W ei ter e I n form ati o nen

R i s i k o - u n d C h a nc e nb e r i c ht

der MAN nicht mit denjenigen ihrer Partner übereinstim- men.

Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen sind für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und der Profitabili- tät der MAN Gruppe von zentraler Bedeutung. Aus der Zu- sammenarbeit zwischen den Marken der TRATON GROUP sowie mit den Allianzpartnern ergeben sich vor allem auf- grund zusätzlicher Skaleneffekte signifikante Chancen. Der zukünftige Erfolg der MAN Gruppe wird auch davon abhängen, wie gut es gelingt, langfristige Synergien aus der Zusammenarbeit zu realisieren und in den operativen Einheiten erfolgreich eigene operative Effizienzpro- gramme umzusetzen.

Nutzfahrzeuge unterliegen in zunehmendem Maße im- mer strengeren und teilweise gegensätzlichen Umwelt- vorschriften und -verordnungen auf der ganzen Welt, ins- besondere Verordnungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und Fahrzeugabgasen.

In der Europäischen Union sind bereits Verordnungen zur Überwachung der CO2-Emissionen in Kraft oder werden je nach Fahrzeugkonfiguration bis zum Jahr 2020 in Kraft treten (EU Verordnung 2019/1242 vom 20. Juni 2019). Ge- mäß diesen Verordnungen müssen Hersteller schwerer Lastkraftwagen, also auch die MAN Gruppe, die CO2- Emissionen mittels eines standardisierten Verfahrens überwachen und an die Behörden in den EU- Mitgliedsstaaten melden. Zudem müssen die europäi- schen Lkw-Hersteller die EU-weit erste Verordnung für CO2-Emissionen durch schwere Nutzfahrzeuge erfüllen, durch die die CO2-Emissionen bei Lkw über 16 t, jeweils ge- genüber der Vergleichsperiode vom 1. Juli 2019 bis zum

30. Juni 2020, bis 2025 um 15 % und, vorbehaltlich einer abschließenden Bestätigung, bis 2030 um 30 % gesenkt werden sollen. Das Ziel der Reduzierung um 30 % bis 2030 wird in 2022 noch einmal hinterfragt werden. Können diese Emissionsziele nicht erreicht werden, können po- tentielle Strafzahlungen in Höhe von 4 250 € pro Gramm CO2-Emission je Tonnenkilometer (tkm) verhängt werden (2025 bis 2029; ab 2030: 6 800 € pro Gramm CO2/tkm).

Ziel der EU-Kommission ist eine Bewertung einer Lebens- zyklusanalyse für schwere Nutzfahrzeuge bis 2023. Des Weiteren sollen im Rahmen des angekündigten europäi- schen "Green Deal" der neuen EU-Kommission die gesam-

ten CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 von ur- sprünglich 40 % um bis zu 55 % weiter gesenkt werden. Dies kann die Anforderungen für die CO2-Emissionen für schwere Nutzfahrzeuge zusätzlich beeinflussen.

Die Einhaltung der Verordnungen in Zusammenhang mit Fahrzeugabgasen erfordert erhebliche Investitionen in neue Technologien, darunter alternative Antriebssysteme und Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen ange- trieben werden. Eine zunehmende Vernetzung im Trans- portnetz kann Ineffizienz im bestehenden Transportnetz, z.B. nicht genutzte Transportkapazitäten, Leerfahrten oder ineffiziente Transportroutenplanung, beheben. Ver- bunden mit vernetzten Verkehrsregelungssystemen kann dies zu einem optimierten Transportfluss und somit auch zu geringeren CO2-Emissionen führen.

Markt

Weltweit und auf den Kernmärkten der MAN Gruppe wir- ken sich wirtschaftliche und politische Rahmenbedin- gungen in hohem Maße auf die Nutzfahrzeugbranche aus. Deshalb ist die Branche stark konjunkturabhängig. Aus Abweichungen von erwarteten Entwicklungen im wirtschaftlichen Umfeld und Schwankungen des Ge- schäftsklimas können sich im Hinblick auf die Nachfrage nach den Produkten der MAN Gruppe sowohl Chancen als auch Risiken ergeben.

Trotz des derzeitigen Abschwungs der europäischen Nutzfahrzeugmärkte sieht MAN mittel- bis langfristig Chancen für ein profitables Wachstum in den Transport- märkten. Zum einen dürften sich die zugrundeliegenden globalen Trends erwartungsgemäß fortsetzen. Dazu zäh- len das anhaltende, wenn auch moderate Wirtschafts- wachstum, die weltweit arbeitsteiligen Wertschöpfungs- ketten, das Wachstum des Onlinehandels und daraus resultierend eine auf hohem Niveau liegende globale Transportleistung. Zum anderen könnten sich die Trans- portmärkte trotz einer sich insgesamt abkühlenden Kon- junktur erholen.

Wesentliche Risiken für eine Fortsetzung des Weltwirt- schaftswachstums ergeben sich aus unserer Sicht vor al- lem aus Turbulenzen auf den Finanz- und Rohstoffmärk- ten, zunehmend protektionistischen Tendenzen sowie strukturellen Defiziten, die die Entwicklung einzelner fortgeschrittener Volkswirtshaften und Schwellenländer

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gefährden. Hinzu treten verstärkt ökologische Herausfor- derungen, die in unterschiedlicher Intensität belastend auf einzelne Länder und Regionen wirken. Auch der mög- liche weltweite Übergang von einer expansiven zu einer restriktiveren Geldpolitik birgt Risiken im gesamtwirt- schaftlichen Umfeld. Die vielerorts weiterhin hohe Ver- schuldung im privaten und öffentlichen Sektor trübt die Wachstumsperspektiven und kann zu negativen Marktre- aktionen führen.

Wachstumsrückgänge in wichtigen Ländern und Regio- nen wirken sich oft unmittelbar auf die Weltkonjunktur aus und sind somit ein bedeutsames Risiko. Insbesondere würden sich ein ungeregelter Austritt Großbritanniens aus dem EU-Binnenmarkt sowie weitere handelspoliti- sche Maßnahmen wie zum Beispiel Zölle oder nichtta- rifäre Handelshemmnisse negativ auf die MAN Gruppe auswirken.

Ziel der MAN Gruppe ist es, den Zugang zu wachsenden adressierbaren Marktsegmenten in Schwellenländern vorteilhaft zu nutzen. Der adressierbare Markt für westli- che OEMs in solchen Regionen und Ländern dürfte größer werden, da in den nächsten Jahren weltweit strengere Re- gelungen und Emissionsstandards eingeführt werden. Die wirtschaftliche Entwicklung einiger Schwellenländer wird jedoch vor allem durch die Abhängigkeit von Energie - und Rohstoffpreisen, von Kapitalimporten sowie durch soziopolitische Spannungen, Konflikte, Korruption, mangelhafte staatliche Strukturen und fehlende Rechts- sicherheit gehemmt.

Geopolitische Spannungen und Konflikte sowie Anzei- chen einer Fragmentierung der Weltwirtschaft sind ein weiterer wesentlicher Risikofaktor für die Entwicklung einzelner Länder und Regionen. Angesichts der bestehen- den, starken globalen Verflechtungen können auch lokale Entwicklungen die Weltkonjunktur belasten. Beispiels- weise kann eine Eskalation der Konflikte in Osteuropa, im Nahen Osten oder in Afrika Verwerfungen auf den welt- weiten Energie- und Rohstoffmärkten auslösen sowie Migrationstendenzen verstärken. Zusätzliche Belastun- gen können sich aus einer Verschärfung der Situation in Ostasien ergeben. Gleiches gilt für gewaltsame Auseinan- dersetzungen, terroristische Aktivitäten, Cyber-Attacken oder die Verbreitung von Infektionskrankheiten, die kurz- fristig zu unerwarteten Marktreaktionen führen können.

Die MAN Gruppe ist einem intensiven Wettbewerb ausge- setzt, der sich in Zukunft noch verstärken könnte. Der künftige Erfolg von MAN hängt davon ab, wie gut MAN mit den wesentlichen Wettbewerbsfaktoren in der Nutz- fahrzeugbranche umgehen kann: Dazu gehören insbe- sondere Innovationsinitiativen und deren positiven Aus- wirkungen auf die Gesamtbetriebskosten (TCO) des Angebots, die Fähigkeit, mit maßgeschneiderten Produk- ten und Dienstleistungen die individuellen Anforderun- gen der Kunden zu erfüllen sowie die Verfügbarkeit tech- nologischer Innovationen für die großen Branchentrends (d.h. alternative Antriebssysteme, Vernetzung und autonomes Fahren). Gelingt es MAN nicht, sich erfolgreich in den sich wandelnden Märkten zu behaupten, können Preisdruck, Umsatzverlust und Margenrückgänge die Folge sein.

MAN kann die schwankende Nachfrage nach seinen Pro- dukten unter anderem durch flexible Produktions- und Arbeitsmodelle teilweise ausgleichen. Des Weiteren könn- ten Schwankungen auf den Märkten, soweit auf be- stimmte Regionen begrenzt, durch die internationale Prä- senz der MAN Gruppe zum Teil abgefangen werden. Eine weitere Möglichkeit sind strukturelle Anpassungen der MAN Gruppe, wenn der Abschwung eines Marktes nicht durch vorübergehende Maßnahmen aufgefangen werden kann. Letztere können allerdings mit substanziellen Ein- malaufwendungen verbunden sein.

Produkte

Der künftige Erfolg der MAN Gruppe wird davon abhän- gen, wie gut es MAN gelingt, die großen Branchentrends korrekt zu beurteilen und mit innovativen, kommerziell attraktiven Produkten, Technologien und Dienstleistun- gen darauf zu reagieren. Rechtzeitige Innovationen in dis- ruptiven Trends wie autonomes Fahren, Vernetzung und elektrische Antriebe können positive Geschäftschancen darstellen. Zu diesem Zweck tätigt die MAN Gruppe um- fangreiche Investitionen in Forschung und Entwicklung.

Die Entwicklung neuer Produkte erfolgt im Rahmen gro- ßer und komplexer Projekte, die verschiedene Risiken mit sich bringen. Diese können sich aus mehreren Faktoren ergeben, u.a. aus falschen Annahmen hinsichtlich der Pla- nung und der Umsetzungskosten, unerwarteten techni- schen Herausforderungen, Mängeln bei der Projektgestal- tung und beim Projektmanagement oder unzureichenden Leistungen seitens der Zulieferer und

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Partner. Diese Faktoren können zu bedeutsamen Mehr- kosten, Verzögerungen bei der Einführung neuer Pro- dukte, Lieferverzögerungen, Qualitätsproblemen und ei- ner Verschlechterung der Kundenbeziehungen führen. Bei MAN Truck & Bus birgt die Einführung der neuen Truck-Generation neben Chancen auf den Absatzmärk- ten auch Risiken im Produktionsanlauf und der Produkt- qualität.

Um diesen Risiken zu begegnen, hat MAN einen strategi- schen Planungsprozess auf der Basis von Trendanalysen im Markt- und Geschäftsumfeld etabliert. Mit der daraus resultierenden Produktplanung werden die umfangrei- chen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der MAN Gruppe gesteuert.

Mit der steigenden technischen Komplexität der Nutz- fahrzeuge nehmen auch die Risiken für Fahrzeugmängel und Qualitätsprobleme im Allgemeinen zu. Die Auswir- kungen solcher Probleme könnten sich aufgrund des mo- dularen Komponentenkonzepts der TRATON GROUP noch verschärfen, da die Komponenten in verschiedenen Fahrzeugen aller Marken eingesetzt werden können. Eine mangelhafte Qualität kann sowohl zu Garantie-, Gewähr- leistungs- und Kulanzkosten als auch zu Verlusten von Marktanteilen oder niedrigeren Produktmargen führen. In schwerwiegenden Fällen können Rückrufe und Ansprü- che aus Produkthaftung und Schadenersatz auf MAN zu- kommen. Umgekehrt kann eine erstklassige Produktqua- lität die Wettbewerbsposition der MAN Gruppe stärken.

Für die hohen Qualitätsstandards ihrer Produkte sowie die Einhaltung staatlicher Sicherheitsvorgaben und ande- rer Standards fallen für die MAN Gruppe erhebliche Kos- ten für Überwachung, Zertifizierung und Qualitätssiche- rung an. Die MAN Gruppe verfügt über ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem, das bei der Produktent- wicklung beginnt und sich auf die Produktion, die Zulie- ferer und die Einsatzkontrolle der Produkte der Gruppe erstreckt.

Operatives Geschäft

Der Erfolg der MAN Gruppe hängt von dem unterbre- chungsfreien Ablauf ihrer Fertigungsprozesse ab. Unvor- hergesehene Betriebsstörungen in Produktionsanlagen stellen ein bedeutsames Risiko dar und können durch ver- schiedene Ereignisse verursacht werden, z.B. Stromaus-

fälle, Anlagenausfälle, Brände, Überschwemmungen, so- ziale Unruhen oder terroristische Aktionen, Arbeitskon- flikte oder sonstige operative Probleme. Zudem ist die MAN Gruppe auf die pünktliche Lieferung hochwertiger Materialien und Komponenten durch ihre Zulieferer an- gewiesen. Ist einer oder sind mehrere Zulieferer nicht in der Lage oder nicht bereit, Lieferverpflichtungen zu erfül- len, z.B. aufgrund von Lieferengpässen, Streiks, Kapazi- tätsaufteilungen auf andere Kunden oder finanziellen Schwierigkeiten des Zulieferers, bestehen für MAN die Ri- siken eines Produktionsstillstands und von Überbestän- den an Vorräten.

Außerdem können durch Unfälle oder technische Störun- gen in Produktionsanlagen Wasser, Boden und Luft durch umweltgefährdende Stoffe verunreinigt werden. Dagegen hat die MAN Gruppe vielfältige präventive und detektive Maßnahmen ergriffen. Hierzu gehören vorbeugende An- lagenwartung und -instandhaltung, regelmäßige Kontrol- len durch Fachpersonal, Begehungen vor Ort, Gefahrenabwehrpläne, Gefahrstoffmanagement und Werksfeuerwehren.

Aufgrund des starken Wettbewerbs in der Nutzfahrzeug- branche sind Effizienzsteigerungen und Kosteneinspa- rungen für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und der Profitabilität unabdingbar. Die MAN Gruppe hat zwar für jedes ihrer Unternehmen Initiativen zur Steigerung der operativen Effizienz eingeführt, allerdings ist damit nicht garantiert, dass diese Programme die angestrebten Ver- besserungen auch erzielen oder dass nicht doch höhere Umsetzungskosten als erwartet entstehen.

Die Geschäftsprozesse der MAN Gruppe hängen in ho- hem Maße von der Informationstechnologie ab. Neben der Chance, die operative Effizienz und Effektivität der Gruppe zu steigern, birgt dies auch gewisse Risiken. Teile der Infrastruktur können durch Unfälle, Katastrophen, technische Schäden, veraltete Technologie oder Internet- angriffe ausfallen und damit Geschäftsprozesse beein- trächtigen oder vollständig zum Erliegen bringen. Zudem besteht das Risiko des unbefugten Zugriffs auf vertrauli- che Geschäftsdaten und -informationen, die in den IT- Systemen der MAN Gruppe hinterlegt sind.

Um die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Informationen zu gewährleisten, setzt MAN auf ein risiko-

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orientiertes Managementsystem der Informationssicher- heit wie auch auf eine Kombination aus modernen Hard-

und Softwaretechnologien, effektiven IT- Organisationsmechanismen und einem IT-bezogenen in- ternen Kontrollsystem.

Des Weiteren hängt der Erfolg der MAN Gruppe in erheb- lichem Maße davon ab, wie gut es gelingt, erfahrene Füh- rungskräfte und Mitarbeiter zu gewinnen, einzustellen, zu schulen und zu binden. Das Managementteam der MAN Gruppe verfügt über umfassendes Know-how sowie Branchenerfahrung und der Verlust von Schlüsselfiguren des Managements kann sich nachteilig auf die Möglich- keiten zur Erreichung der strategischen Ziele der MAN Gruppe auswirken. Ebenso ist MAN auf hochqualifizierte Mitarbeiter mit Kompetenzen auf naturwissenschaftli- chen und technischen Gebieten angewiesen.

Um solche Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden, müs- sen verschiedene Bedingungen gegeben sein wie z.B. Ver- gütungsprogramme und Zusatzleistungen, Arbeitsum- feld, Aufstiegsmöglichkeiten, Förderung der Vielfalt und öffentliches Image. Um das Potenzial unserer Mitarbeiter auszuschöpfen und die strategischen Ziele der MAN Gruppe zu fördern, setzen alle Marken auf ein Umfeld, in dem Schulung, Qualifizierung und Weiterbildung zent- rale Faktoren der Personalentwicklungsstrategie bilden - von modernen Berufsausbildungsstrategien für Auszubil- dende bis hin zu Fortbildungsprogrammen für die oberste Führungsebene.

Recht & Compliance

Im Zusammenhang mit ihren normalen Geschäftstätig- keiten ist die MAN Gruppe mit verschiedenen Rechtsstrei- tigkeiten und rechtlichen Verfahren konfrontiert. Einige der damit einhergehenden Risiken sind bedeutsam. Für weitere Details wird auf "Wesentliche Rechtsstreitigkei- ten" verwiesen. Des Weiteren können der MAN Gruppe bei Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Verord- nungen behördliche Verfahren drohen.

Insbesondere unterliegt die MAN Gruppe den kartell- rechtlichen Verordnungen in der Europäischen Union und anderen Rechtsordnungen und ist daher Risiken hin- sichtlich damit verbundener Durchsetzungsmaßnahmen und Schadenersatzforderungen ausgesetzt. Aufgrund der zunehmenden Konzentration in der Nutzfahrzeugindust- rie wird die Branche durch die Kartellbehörden verstärkt

kontrolliert. Die Feststellung eines Verstoßes gegen kar- tellrechtliche Verordnungen könnte sich in verschiedens- ter Weise nachteilig auf MAN auswirken, u.a. durch hohe Geldbußen, Schadenersatzforderungen, Offenlegung und Änderungen von Geschäftspraktiken und Rufschädigun- gen.

Für die MAN Gruppe gelten Datenschutzvorgaben, u.a. in Bezug auf die Nutzung und die Weitergabe personenbe- zogener Daten sowie die Vertraulichkeit, die Integrität und die Verfügbarkeit solcher Daten. Insbesondere unter- liegt die Gruppe den strengen Vorgaben durch die Daten- schutzgrundverordnung (DSGVO) der EU, die seit Mai 2018 in Kraft ist. Hält MAN diese Verordnung nicht ein, könnte dies zu Schadenersatzforderungen und anderen Haftungsansprüchen, hohen Geldbußen und anderen Strafzahlungen sowie Kundenverlust und Rufschädigung führen.

Die weltweite Präsenz der MAN Gruppe und die Vielzahl ihrer Produkte und Dienstleistungen sind mit Risiken durch Verletzung von Patenten der MAN Gruppe durch Dritte und unerlaubte Weitergabe von unternehmens- spezifischem MAN-Know-how durch Dritte verbunden. Um diesen Risiken zu begegnen, prüft MAN, ggf. auch mit Unterstützung externer Rechtsberater, die jeweilige Rechtslage im Einzelfall, um ungerechtfertigte Ansprüche abzuwenden oder eigene Ansprüche durchzusetzen. Des Weiteren hat die MAN Gruppe ein umfassendes Compliance -Programm mit Schwerpunkt auf Korruptionsbe- kämpfung, Kartellrecht und Verhinderung von Geldwä- sche eingerichtet und erweitert dieses kontinuierlich.

Finanzen

Die MAN Gruppe ist aufgrund ihrer globalen Geschäftstä- tigkeit und internationalen Ausrichtung in bedeutsamem Maße finanziellen Risiken ausgesetzt. Diesen Risiken be- gegnet die MAN Gruppe mit einem gruppenweiten Fi- nanzrisikomanagement.

Wenn die Gruppe Transaktionen in einer anderen Wäh- rung als ihrer funktionalen Währung durchführt, ist sie ei- nem Währungsrisiko ausgesetzt. Die MAN Gruppe sichert daher Währungsrisiken aus dem Auftragsbestand, Forde- rungen und Verbindlichkeiten und aus geplantem Absatz teilweise ab. Durch die Einbeziehung von Tochtergesell- schaften oder anderen mit der Gesellschaft verbundenen nachgeordneten Unternehmen aus Ländern außerhalb

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des Euroraums in den Konzernabschluss bestehen auf- grund der Währungsumrechnung Risiken. Diese Transla- tionsrisiken sichert MAN grundsätzlich nicht durch derivative Finanzinstrumente ab.

Zinsrisiken entstehen aus zinssensitiven Vermögenswer- ten und Verbindlichkeiten. Das Zinsrisikomanagement verfolgt das Ziel, weitgehend die Vermögenswerte und Verpflichtungen abzusichern, teilweise durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente.

Für die Herstellung der Produkte der MAN Gruppe werden Rohstoffe benötigt. Aus den Preisentwicklungen auf den Rohstoffmärkten oder Preisgleitklauseln bei Lieferanten- verträgen können sich Rohstoffpreisrisiken ergeben. Die- sen Risiken wird durch langfristige Lieferverträge, durch Preisgleitklauseln in Kundenverträgen und durch gezielte Rohstoffpreissicherungen im Bankenmarkt begegnet.

Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass die MAN Gruppe ihren finanziellen Verpflichtungen nicht in aus- reichendem Maße nachkommen könnte. Um die Liquidi- tät sicherzustellen, werden die Mittelzuflüsse und -ab- flüsse fortlaufend überwacht und gesteuert. Ferner wird die Entwicklung der Liquidität der MAN Gruppe im Rah- men einer detaillierten Finanzplanung überwacht. Des Weiteren unterhält das Finanzmanagement der MAN Gruppe automatisierte Cash-Pooling-Strukturen, soweit dies rechtlich zulässig und ökonomisch sinnvoll ist.

Zur externen Finanzierung werden die sich an den Fi- nanzmärkten bietenden Möglichkeiten fortlaufend ver- folgt, um die finanzielle Flexibilität der MAN Gruppe zu sichern. Zudem ergibt sich für die MAN Gruppe aufgrund der Zugehörigkeit zum Volkswagen Konzern die Möglich- keit, konzerninterne Finanzierungen zu nutzen.

Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass ein Vertrags- partner seinen vertraglichen Verpflichtungen aufgrund seiner eigenen wirtschaftlichen Situation oder des politi- schen Umfelds nicht nachkommt und damit einen finan- ziellen Verlust für die MAN Gruppe verursacht. Diese Län- der- und Kontrahentenrisiken werden durch die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner, durch geeig- nete Vertrags- und Zahlungsbedingungen sowie durch Bürgschaften und Akkreditive reduziert. Ferner wird durch zentrales Cash Management verbunden mit einem

Limitvergabesystem die Anlage flüssiger Mittel auf meh- rere Finanzinstitute verteilt.

Die MAN Gruppe ist dem Risiko einer ergebniswirksamen Wertminderung ausgesetzt, wenn sich eine Wertminde- rung von nach der At-Equity-Methode bilanzierten Betei- ligungen ergibt.

MAN gewährt seinen Mitarbeitern Pensionszusagen und sonstige langfristige Leistungen. Der Barwert dieser Ver- bindlichkeiten hängt im Wesentlichen ab von dem für die Abzinsung künftiger Leistungen verwendeten Diskontie- rungszinssatz, von der Inflationsrate als Basis künftiger Leistungsanpassungen, von der erwarteten Entgeltent- wicklung, von den zu leistenden Beitragszahlungen sowie von der Lebenserwartung der begünstigten Mitarbeiter.

Um die mit Pensionszusagen verbundenen Finanzrisiken zu reduzieren, sind einige Pensionspläne, freiwillig oder verpflichtend, über Pensionsvermögen ausfinanziert, das in der Bilanz gegen die Pensionsverbindlichkeiten saldiert werden kann. Der Marktwert des Pensionsvermögens kann insbesondere durch sich verändernde Währungs- kurse, Zinsniveaus, Kreditrisiken und Wertpapierpreise negativ beeinflusst werden.

Jede wesentliche Erhöhung des Barwerts der von MAN ge- währten Pensionszusagen und sonstigen langfristigen Leistungen an Mitarbeiter und / oder deutlich nachge- bende Marktwerte des Pensionsvermögens können eine signifikant negative Auswirkung auf die Vermögens-, Li- quiditäts- und Ertragslage der MAN Gruppe haben.

Die Finanzplanung der MAN Gruppe basiert auf Annah- men, die vom Management der Gruppe getroffen werden. Diese Annahmen beziehen sich auf die geschäftliche Ent- wicklung und andere externe Faktoren, die schwer vorher- zusagen sind oder nicht von MAN beeinflusst werden können, sowie auf teilweise noch umzusetzende Maßnah- men. Daher besteht ein Risiko, dass die der Planung zu- grundeliegenden Annahmen unvollständig oder inkor- rekt sein können und daraus eine Abweichung zwischen geplantem und tatsächlichem Ergebnis entstehen kann. Es können sich für die MAN Gruppe auch Chancen erge- ben, falls die tatsächliche Entwicklung positiv von der er- warteten abweicht.

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Außerdem unterliegt die MAN Gruppe der Ertragsteuer und sonstigen Steuern in einer Vielzahl von Steuerhohei- ten. Die Ermittlung der Rückstellungen der MAN Gruppe für Ertragsteuer, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und sonstige Steuern, einschließlich Quellensteuern, erfolgt im Wesentlichen auf Basis von verantwortungsvollen Er- messensentscheidungen und Schätzungen von Besteue- rungsgrundlagen. Dementsprechend sind bei verschiede- nen Transaktionen und Berechnungen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der MAN Gruppe, z.B. bei konzerninternen Transaktionen und Verrechnungsprei- sen über Rechtsordnungen hinweg sowie bei Transaktio- nen mit besonderen Dokumentationsvorgaben, die fina- len Steuerfestsetzungen oder der zeitliche Eintritt der steuerlichen Auswirkungen mit gewissen Unsicherheiten behaftet.

Die MAN Gruppe unterliegt regelmäßigen steuerlichen Außenprüfungen durch die zuständigen Steuerbehörden, die im Hinblick auf unsere berücksichtigten Steuerpositi- onen zu abweichenden Ergebnissen kommen können. Auch wenn die MAN Gruppe die ausgewiesenen Steuerpo- sitionen für angemessen hält, kann die Durchführung ei- ner steuerlichen Außenprüfung Einfluss auf die ausge- wiesenen Steuerpositionen haben. In der Folge können zusätzliche Steuerverbindlichkeiten, Zinsen, Strafzahlun- gen oder regulatorische, administrative oder sonstige da- mit im Zusammenhang stehende Sanktionen auf die MAN Gruppe zukommen.

  1. Aggregierte Darstellung auf Basis der Risikokategorien

Anhand der folgenden Matrix erfolgt die Bewertung der identifizierten Risiken nach ihrer jeweiligen potenziellen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß ei- ner Nettobewertung, wobei bereits umgesetzte, risiko- mindernde Maßnahmen nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die Risikoklassen werden abgeleitet von dem Netto-Erwartungswert der Risiken und ihrem Effekt auf das operative Ergebnis der MAN Gruppe.

Im Lagebericht sind Risiken aufgeführt, die auf Basis fi- nanzieller und nicht-finanzieller Kriterien wesentliche Auswirkungen auf die Erreichung der Unternehmensziele haben könnten. Im ERM-Prozess sind für die interne Risi- koberichterstattung Teilkonzern-spezifische Wertgrenzen zwischen 7,5 und 15 Mio € Netto-Schadenshöhe definiert. Diese Kriterien werden regelmäßig validiert und gegebe- nenfalls angepasst.

Risiken der Risikokategorie "Strategie" haben typischer- weise eine langfristige Auswirkung, die kurzfristig schwer zu quantifizieren ist. Daher quantifiziert MAN diese Risi- ken nicht. Die Risikoklasse dieser Risiken basiert daher auf einer Experteneinschätzung.

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Die drei Risikoklassen und die Risikokategorien bilden die Basis für die folgende tabellarische Darstellung, in der die aggregierte Risikosituation durch die Summe der Netto- Erwartungswerte der berichteten Risiken je Risikokatego- rie dargestellt ist:

Risikokategorie

Risikoklasse

Strategie

Hoch

Märkte

Hoch

Produkte

Hoch

Operatives Geschäft

Mittel

Recht & Compliance

Hoch

Finanzen

Mittle

  1. Gesamtbewertung der Risiko- und Chancenposition der Gruppe

Auf Grundlage unserer Einschätzung haben die Marktri- siken - wie bereits im Vorjahr - die bedeutsamsten Auswir- kungen auf die MAN Gruppe. Neben der allgemeinen Konjunkturabhängigkeit und dem intensiven Wettbe- werb in der Nutzfahrzeugbranche nehmen die Risiken für das wirtschaftliche Umfeld aus protektionistischen Maß- nahmen und geopolitischen Spannungen zu, was sich nachteilig auf das Absatzvolumen und die Margen aus- wirken könnte. Gleichzeitig können aber stabile Märkte für Transportlösungen trotz einer sich insgesamt abküh- lenden Konjunktur der MAN Gruppe beachtliche kurzfris- tige Chancen bieten. Im Bereich der strategischen Risiken stehen insbesondere die Anforderungen und die Risiken aus der CO2Regulierung innerhalb der EU im Fokus. Pro- duktbezogene Risiken umfassen - analog zum Vorjahr - in erster Linie mögliche Kostenüberschreitungen und Verzö- gerungen bei der Entwicklung und der Einführung neuer Produkte. Dies wird unterstrichen durch die wesentlichen Investitionen der MAN Gruppe, um auf neue Markttrends mit innovativen, attraktiven und energieeffizienten Pro- dukten und Dienstleistungen zu reagieren. Die Hauptrisi- ken im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft er- geben sich aus Produktionsunterbrechungen, die verschiedene Ursachen haben können. Zu den Risiken aus Recht & Compliance gehören - wie im Vorjahr - insbeson- dere Risiken aus Rechtsstreitigkeiten. Im Bereich der fi- nanziellen Risiken sind unverändert gegenüber dem Vor- jahr zukünftige Währungsentwicklungen ebenfalls mit

wesentlicher Unsicherheit behaftet, die sowohl vorteil- hafte als auch nachteilige Auswirkungen für die MAN Gruppe ergeben können.

Insgesamt ist die MAN Gruppe einem hohen Maß an Un- sicherheit ausgesetzt, das sie nur teilweise selbst beein- flussen kann. In der Gesamtheit überwiegen die beschrie- benen Risiken im Allgemeinen die entsprechenden Chancen. MAN hat jedoch festgestellt, dass keine Risiken vorliegen, die sich einzeln oder in Verbindung mit ande- ren Risiken für die MAN Gruppe existenzgefährdend aus- wirken.

Aufgrund der im aktuellen Geschäftsumfeld vorherr- schenden Dynamik wird die MAN Gruppe ihre Hauptrisi- ken und -chancen weiterhin engmaschig überwachen.

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Rechtsstreitigkeiten/Rechtliche Verfahren

Die Europäische Kommission führte im Jahr 2011 Durch- suchungen bei europäischen Lkw-Herstellern wegen des Verdachts auf Kartellrechtsverstöße im Nutzfahrzeugge- schäft durch und übermittelte im November 2014 in die- sem Zusammenhang sowohl MAN wie auch den anderen betroffenen Nutzfahrzeug-Herstellern die sogenannten Beschwerdepunkte mit den gegen sie erhobenen Vorwür- fen. Mit ihrer Vergleichsentscheidung im Juli 2016 hat die Europäische Kommission gegen fünf europäische Nutz- fahrzeug-Hersteller Geldbußen wegen "Absprachen über Preise und Bruttolistenpreiserhöhungen für Lkw im Euro- päischen Wirtschaftsraum sowie […] Absprachen über den Zeitplan und die Weitergabe der Kosten für die Einfüh- rung von Emissionstechnologien für mittlere und schwere Lastkraftwagen nach den Abgasnormen EURO 3 bis EURO 6" im Zeitraum vom 17. Januar 1997 bis zum 18. Januar 2011 (für MAN: bis zum 20. September 2010) ver- hängt. Da MAN die Europäische Kommission als Kron- zeuge über die Unregelmäßigkeiten informiert hatte, wurde MAN die Geldbuße vollständig erlassen.

Eine Reihe von direkten oder indirekten Kunden, die Lkw gekauft oder geleast haben, haben in unterschiedlichen Jurisdiktionen Klagen u.a. gegen eine oder mehrere MAN- Gesellschaften, die Adressaten der Kommissionsentschei- dung sind, und/oder sonstige Unternehmen der MAN Gruppe erhoben oder sind solchen beigetreten. Wie in je- dem Kartellverfahren können weitere Schadensersatzkla- gen folgen.

Die anhängigen Verfahren variieren erheblich in ihrem Umfang: Während manche Kläger lediglich einen einzel- nen Lkw bezogen haben, sind in anderen Verfahren eine Vielzahl von Lkw Streitgegenstand. Andere Kunden haben ihre vermeintlichen Ansprüche an sogenannte Klagevehi- kel abgetreten, die vermeintliche Schadensersatzansprü- che von verschiedenen Kunden in einer Klage "bündeln", oder sind anhängigen Klagen als (weitere) Kläger beigetre- ten. Die große Mehrheit der Verfahren befindet sich noch im frühen Stadium.

In Deutschland ergingen bislang sieben Grundurteile ge- gen eine oder mehrere MAN-Gesellschaften. Die Frage, ob es tatsächlich zu einem Schaden gekommen ist, musste dabei nicht geklärt werden. Gegen sämtliche Urteile ha-

ben die beklagten MAN-Gesellschaften Berufung einge- legt. In einzelnen Verfahren erließen Instanzgerichte Be- weisbeschlüsse, um die Frage des "Ob" und ggf. der Höhe eines etwaigen Schadens sachverständig klären zu lassen. Demgegenüber wurde eine Reihe von Klagen gegen MAN

- zum Teil bereits rechtskräftig - abgewiesen.

Außerhalb Deutschlands wurden Gerichtsverfahren ge- gen MAN wegen angeblicher Schäden im Zusammenhang mit dem Lkw-Fall u.a. in Belgien, Dänemark, Frankreich, Ir- land, Italien, Nordirland, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien und Ungarn eingeleitet. So sind beispielsweise in den Niederlanden eine Reihe von Verfahren von Klageve- hikeln anhängig, welche vermeintliche Schadensersatz- ansprüche verschiedener Kunden durch Abtretungen ge- bündelt haben. Weiterhin gibt es in England neben einer kleinen Anzahl von Individualklagen auch zwei Anträge auf Zulassung von Sammelklagen (class actions); in bei- den Fällen wurde die Sammelklage bislang nicht zugelas- sen. Ein weiterer Antrag auf Zulassung einer Sammelklage gegen die fünf Adressaten der Kommissionsentscheidung sowie Scania ist derzeit in Israel anhängig. Diese wurde ebenfalls bislang nicht zugelassen.

Neben einer Reihe - zum Teil bereits rechtskräftigen - Kla- geabweisungen in Spanien und Ungarn haben einzelne Gerichte in Spanien in insgesamt zwölf Fällen Klagen teil- weise - und in einem Fall davon auch ganz - stattgegeben. Gegen sämtliche Urteile haben die jeweils beklagten MAN-Gesellschaften bereits Berufung eingelegt bzw. wer- den dies fristgerecht tun. In einem Fall hat das Berufungs- gericht das erstinstanzliche Urteil bereits wieder aufgeho- ben. In Belgien ist neben einem Grundurteil, mit dem die grundsätzliche Haftung der MAN SE für vermeintliche Schäden bejaht wurde, ein weiteres Urteil ergangen, mit dem das Gericht die MAN SE aus Billigkeitserwägungen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt hat. Gegen beide Urteile hat die MAN SE bereits Berufung eingelegt bzw. wird dies fristgerecht tun.

In Brasilien leitete die brasilianische Finanzverwaltung ein Steuerverfahren gegen MAN Latin America ein, in dem es um die Bewertung steuerlicher Auswirkungen der in 2009 gewählten Erwerbsstruktur für MAN Latin Ame- rica geht. Im Dezember 2017 ist im sogenannten Administrative Court Verfahren ein letztinstanzliches, für MAN Latin America negatives Urteil ergangen. Gegen dieses Ur- teil hat MAN Latin America vor dem regulären Gericht im

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Jahr 2018 Klage erhoben. Die betragsmäßige Abschätzung des Risikos für den Fall, dass sich die Finanzverwaltung insgesamt mit ihrer Auffassung durchsetzen könnte, ist aufgrund der Verschiedenheit der ggf. nach brasiliani- schem Recht zur Anwendung kommenden Strafzuschläge nebst Zinsen mit Unsicherheit behaftet. Es wird jedoch weiterhin mit einem für MAN Latin America positiven Ausgang gerechnet. Für den gegenteiligen Fall könnte sich ein Risiko von rund 685 Mio € für den beklagten Gesamt- zeitraum ab 2009 ergeben. Die Bewertung basiert auf den stichtagsbezogen aufgelaufenen Beträgen für die einge- klagte Steuerschuld inklusive möglicher zu erwartender Strafzuschläge sowie aufgelaufener Zinsen, jedoch ohne Berücksichtigung einer künftigen Verzinsung sowie unter Verzicht auf eine entsprechende Abzinsung.

Im Zusammenhang mit ihren konzernweiten Geschäfts- tätigkeiten ist MAN zusätzlich zu den oben beschriebenen Sachverhalten mit verschiedenen Rechtsstreitigkeiten und rechtlichen Verfahren konfrontiert. Obwohl in sol- chen Fällen eventuelle negative Entscheidungen wesent- liche Auswirkungen auf die Ergebnisse in einer Berichts- periode haben könnten, geht MAN nicht davon aus, dass durch diese wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MAN entstehen können. MAN toleriert keine Compliance-Verstöße. Weder Korruption noch Wettbewerbsverstöße werden von MAN geduldet, gefördert oder akzeptiert.

Angaben gem. IAS 37 "Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen" werden zu bestimmten Rechtsstreitigkeiten nicht gemacht, sofern das Unterneh- men zu dem Schluss kommt, dass diese Angaben das Er- gebnis des jeweiligen rechtlichen Verfahrens ernsthaft be- einträchtigen könnten. Zum heutigen Zeitpunkt erwartet die MAN Gruppe aus diesen Verfahren keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

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PROGNOSEBERICHT

Wachstum der Weltwirtschaft auf Vorjahresniveau, Umsatz der MAN Gruppe 2020 geringfügig über Vorjahr, massiver Rückgang des Operativen Ergebnisses

Im Folgenden beschreiben wir die voraussichtliche künf- tige Entwicklung der MAN Gruppe und der Rahmenbe- dingungen ihrer Geschäftstätigkeit. Risiken und Chancen, die eine Abweichung von den prognostizierten Entwick- lungen bewirken, stellen wir im Kapitel "Risiko- und Chan- cenbericht" dar.

Wachstum der Weltwirtschaft auf dem Niveau des Vorjahres

Unseren Planungen liegt die Annahme zugrunde, dass sich das Wachstum der Weltwirtschaft 2020 auf dem Ni- veau des Vorjahres fortsetzen wird. Risiken sehen wir wei- terhin in protektionistischen Tendenzen, Turbulenzen auf den Finanzmärkten sowie strukturellen Defiziten in einzelnen Ländern. Zudem werden die Wachstumsaus- sichten von anhaltenden geopolitischen Spannungen und Konflikten belastet. Wir gehen davon aus, dass so- wohl die fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch die Schwellenländer eine ähnliche Dynamik verzeichnen wer- den wie 2019. Die höchsten Zuwachsraten erwarten wir in den aufstrebenden Wirtschaftsnationen Asiens.

In Westeuropa wird das Wirtschaftswachstum 2020 im Vergleich zum Berichtsjahr vermutlich nachlassen. Große Herausforderungen stellen weiterhin die Lösung struktu- reller Probleme sowie die ungewissen Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der EU dar. Wir erwarten, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland im Jahr 2020 nur mit einer niedrigen Rate wachsen wird. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt wird voraussichtlich stabil bleiben und den privaten Konsum stützen.

In Zentraleuropa erwarten wir 2020 in etwa gleichblei- bende Wachstumsraten wie im abgelaufenen Geschäfts- jahr. Die wirtschaftliche Lage Osteuropas sollte sich stabi- lisieren, sofern sich der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine nicht verschärft. Das Wachstum der russi- schen Wirtschaft wird sich voraussichtlich nur leicht er- höhen.

Wir gehen davon aus, dass die wirtschaftliche Lage in den USA im Jahr 2020 stabil bleibt. Im Vergleich zum Berichts- jahr sollte das BIP-Wachstum aber geringer ausfallen. Die US-Notenbank könnte im Laufe des Jahres 2020 den Leit- zins weiter reduzieren. Das Wirtschaftswachstum in Ka- nada wird vermutlich nahezu konstant bleiben, in Mexiko wird es ausgehend von einer Stagnation im Vorjahr leicht ansteigen.

Die brasilianische Wirtschaft wird sich aller Voraussicht nach im Jahr 2020 stabilisieren und etwas dynamischer wachsen als im Berichtsjahr. In Argentinien dürfte die wirtschaftliche Lage bei anhaltend hoher Inflation stark angespannt bleiben.

Die chinesische Wirtschaft wird 2020 voraussichtlich auf relativ hohem Niveau weiter wachsen, jedoch im Ver- gleich zu den Vorjahren weniger dynamisch. Eine vermut- lich temporäre Übereinkunft in Handelsfragen mit den USA sowie fiskalische Maßnahmen der Regierung dürften stabilisierend wirken.

Europäischer Lkw-Markt rückläufig, spürbare Steigerung in Südamerika

Entgegen unserer gesamtwirtschaftlichen Erwartungen für das Jahr 2020 sehen wir im rückläufigen Auftragsein- gang und einem erwarteten Rückgang der Transport- menge Vorzeichen für einen Abschwung auf dem europä- ischen Lkw-Markt. Der Vorstand der MAN SE erwartet für 2020, dass sich die Neuzulassungen von mittelschweren und schweren Lkw (> 6 Tonnen) in den geografischen Kernregionen des Konzerns, d.h. Europa (definiert als die 27 EU-Staaten ohne Malta und inklusive Großbritannien, Norwegen und der Schweiz; kurz "EU27+3"), Brasilien, Tür- kei, Russland und Südafrika im Vorjahresvergleich unter- schiedlich entwickeln werden. Für die Region EU27+3 wird ein Marktrückgang von 10 - 20 % erwartet. Dabei wird ins- besondere im 1. Halbjahr ein drastischer Marktrückgang erwartet. Für Brasilien gehen wir davon aus, dass die

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A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

P r o g n o s e b e r i c h t

Nachfrage deutlich über Vorjahresniveau liegen wird. Ei- nen starken Nachfrageanstieg erwarten wir in den übri- gen relevanten Märkten in Summe. In Russland rechnen wir 2020 mit einer starken Erholung der Nachfrage. In der Türkei erwarten wir - ausgehend von einem sehr niedri- gen Vorjahresniveau - eine erhebliche Erholung. In Südaf- rika rechnen wir hingegen mit einem moderaten Rück- gang.

Auf den für die MAN Gruppe relevanten Busmärkten (EU27+3, Brasilien und Mexiko) rechnen wir für das Jahr 2020 ebenfalls mit unterschiedlichen regionalen Ent- wicklungen. In der Region EU27+3 erwarten wir einen mo- deraten Marktrückgang im Vergleich zum Vorjahr. In Bra- silien werden die Neuzulassungen voraussichtlich deutlich über dem Vorjahreswert liegen. In Mexiko erwar- ten wir einen moderaten Anstieg.

Ferner erwarten wir hinsichtlich der Einflüsse auf die Nutzfahrzeugbranche in den für die MAN Gruppe bedeu- tendsten Ländern ein stabiles politisches Umfeld. Insbe- sondere gehen wir von einem konstanten Welthandelsvo- lumen sowie unveränderten Zoll-Rahmenbedingungen aus und erwarten keine erneute Verschlechterung der po- litischen Beziehungen zwischen China und den USA so- wie keine weitere Zuspitzung des Nahostkonflikts.

Einschätzung des Vorstands zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Basierend auf den beschriebenen Prognosen zur gesamt- wirtschaftlichen Entwicklung und zur Entwicklung der für MAN relevanten Märkte erwartet der Vorstand der MAN SE aus heutiger Sicht Folgendes:

Der Umsatz der MAN Gruppe wird im Jahr 2020 voraus- sichtlich geringfügig über dem Vorjahresniveau liegen. Dabei gehen wir davon aus, dass der Absatz von MAN Truck & Bus moderat zurückgeht und der Umsatz leicht hinter dem Vorjahreswert bleibt. Bei MAN Latin America werden Absatz und Umsatz voraussichtlich erheblich steigen. Das Operative Ergebnis und die Operative Ren- dite der MAN Gruppe werden sich 2020 gegenüber den Vergleichswerten des Vorjahres drastisch verschlechtern. Bei MAN Truck & Bus wird die Profitabilität insbesondere durch den rückläufigen Lkw-Markt in der Region EU 27+3, ein damit einhergehendes, schwieriges Gebrauchtwagen- geschäft, einen durch den abnehmenden Anteil schwerer Lkw belasteten Produktmix und die Anlaufkosten der

neuen Lkw-Generation stark belastet. Das Operative Er- gebnis bleibt positiv, wird sich aber massiv reduzieren. Dabei erwarten wir insbesondere ein schwaches 1. Halb- jahr. Für MAN Latin America wird dagegen ein erheblicher Anstieg des Operativen Ergebnisses erwartet, die Operative Rendite wird sich daher deutlich verbessern.

Für die Prognose des Geschäftsjahres 2020 kommen die- selben Rechnungslegungsgrundsätze wie bei der Ermitt- lung der Abschlussposten 2019 zur Anwendung.

Hinweis auf Unsicherheiten im Ausblick

Die zuvor beschriebenen zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen beruhen auf heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, die im Abschnitt "Ri- siko- und Chancenbericht" sowie auch in weiteren Veröf- fentlichungen beschrieben werden, sich aber nicht auf diese beschränken. Viele Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs der MAN Gruppe. Sofern einer der Unsi- cherheitsfaktoren eintritt oder sich die zugrunde liegen- den Erwartungen und Annahmen als nicht zutreffend er- weisen, können die tatsächlichen Leistungen und Ergebnisse der MAN Gruppe wesentlich von den in diesen Aussagen genannten oder implizit zum Ausdruck ge- brachten Ergebnissen abweichen. MAN übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zu- kunftsgerichteten Aussagen laufend zu aktualisieren.

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M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

NACHTRAGSBERICHT

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse eingetre- ten, die für die MAN Gruppe von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unterneh- mens führen könnten.

A n d i e A kt io n är eZ u sam m eng efa sst er La g eb eri chtK o nz er na b schl u ssW ei ter e I n form ati o nen

G e s o n d er t er n ic ht f i na n z i e l l e r

K o nz e r n b e r ic h t

GESONDERTER NICHTFINANZIELLER KONZERNBERICHT

Die MAN SE macht von der Möglichkeit gemäß § 315b Abs. 2 HGB Gebrauch, sich von der Abgabe der nichtfinan- ziellen Konzernerklärung zu befreien, und verweist auf den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht der Volkswagen AG für das Geschäftsjahr 2019, der

auf der Internetseitehttps://www.volkswagenag.com/ presence/nachhaltigkeit/documents/sustainability-report/2019/ Nichtfinanzieller_Bericht_2019_d.pdf in deutscher Sprache und unterhttps://www.volkswagenag.com/presence/nach- haltigkeit/documents/sustainability-report/2019/Nonfinan-

cial_Report_2019_e.pdfin englischer Sprache spätestens ab dem 30. April 2020 abrufbar ist.

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64

M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Der Vorstand der MAN SE hat gemäß § 312 AktG einen Be- richt über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbunde- nen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) aufgestellt und am Schluss des Berichts folgende Erklärung abgege- ben: "Wir erklären, dass die MAN SE bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und anderen Maßnah- men im Geschäftsjahr 2019 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsge- schäfte vorgenommen und die Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Ge- genleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen wurden, nicht benachteiligt worden ist. Unter- lassene Maßnahmen lagen im Berichtszeitraum nicht vor."

A n d i e A kt io n är eZ u sam m eng efa sst er La g eb eri chtK o nz er na b schl u ssW ei ter e I n form ati o nen

V e r g ü t u ng s b er ic h t f ür d as

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VERGÜTUNGSBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

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Vergütungen der Mitglieder des Vorstands

Bei der MAN SE bereitet grundsätzlich das Präsidium des Aufsichtsrats die Entscheidungen über die Festsetzung der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder vor. Die Festsetzung der Gesamtvergütung erfolgt anschließend - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - durch das Plenum des Aufsichtsrats.

Im Geschäftsjahr 2019 waren bei der MAN SE Vorstands- mitglieder bestellt, die auf der Grundlage ihrer Dienstver- träge mit der MAN Truck & Bus SE (vormals MAN Truck & Bus AG, mit Wirkung zum 18. März 2019 umgewandelt in die MAN Truck & Bus SE) (Herren Drees und Dr. Intra bis

16. Januar 2019 sowie Herren Lafrentz und Schenk) bzw. mit der TRATON SE (Herren Drees und Dr. Intra ab 17. Ja- nuar 2019) entsprechend der dort jeweils geltenden Ver- gütungsstruktur von diesen vergütet wurden. Eine wei- tere Vergütung durch die MAN SE erfolgte nicht. Die MAN Truck & Bus SE erstattete ab dem 17. Januar 2019 der TRATON SE anteilig die von dieser gezahlten festen (ohne Nebenleistungen) und variablen Vergütungsbestandteile für die Herren Drees in Höhe von 80 % der TRATON- Vergütung und Dr. Intra in Höhe von 20 % der TRATON- Vergütung.

Vergütungsstruktur und -bestandteile

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus er- folgsunabhängigen Gehalts- und Sachleistungen sowie Versorgungsbeiträgen und aus erfolgsbezogenen variab- len Komponenten zusammen. Die Vergütung unterschei- det sich bei der TRATON SE in Monaten bzw. Geschäftsjah- ren, die bis einschließlich des Monats bzw. des Geschäftsjahres des Börsengangs der Gesellschaft begin- nen ("Pre-IPO-Phase") von der Vergütung in Monaten bzw. Geschäftsjahren, die nach dem Monat bzw. dem Ge- schäftsjahr des Börsengangs der Gesellschaft beginnen ("Post-IPO-Phase").

Die Vergütungsstruktur und -bestandteile beruhen auf dem jeweils geltenden Dienstvertrag.

A) Feste Vergütung

Die feste Vergütung wird als monatliches Gehalt geleistet. Hinzu kommen Sachbezüge, die insbesondere die Über- lassung von Dienstwagen sowie die Übernahme von Versicherungsprämien umfassen. Zudem stehen den

Vorstandsmitgliedern Fahrer für Dienstfahrten zur Verfügung.

Bei der TRATON SE stehen den Vorstandsmitgliedern Fah- rer in angemessenem Umfang auch für private Fahrten zur Verfügung. Eine Überprüfung und ggf. Anpassung der festen Vergütung erfolgt regelmäßig unter Berücksichti- gung der allgemeinen Gehaltsentwicklung und des Ver- antwortungsbereichs des jeweiligen Vorstandsmitglieds.

  1. Variable Vergütung
    MAN Truck & Bus SE
    Die variable Vergütung wird auf Basis von drei gleich ge- wichteten Komponenten bemessen, die jeweils auf 200% des Zielwerts begrenzt sind:
    Langzeitbonus (LTI)
    Unternehmensbonus (UB)
    Persönlicher Leistungsbonus (PLB)

Der Langzeitbonus ist unmittelbar mit den Zielen der Strategie 2018 des Volkswagen Konzerns verknüpft und orientiert sich an den aus der Strategie abgeleiteten Er- folgskriterien. Für die Ermittlung wird ein Vierjahreszeit- raum zugrunde gelegt.

Zielfelder sind:

  • Top-Kundenzufriedenheit,gemessen am Kundenzu- friedenheitsindex,
  • Top-Arbeitgeber,gemessen am Mitarbeiterindex,
  • Absatzsteigerung, gemessen am Wachstumsindex und
  • Steigerung der Rendite, gemessen am Renditeindex.

Der Kundenzufriedenheitsindex errechnet sich anhand von Indikatoren, die die Gesamtzufriedenheit der Kunden mit den ausliefernden Händlern, den Neufahrzeugen und den Servicebetrieben auf Basis des jeweils vorangehenden Werkstattbesuchs abbilden. Der Mitarbeiterindex wird aus den Indikatoren "Beschäftigung" und "Produktivität" sowie der Beteiligungsquote und dem Ergebnis von Mitarbeiterbefragungen ermittelt. Der Wachstumsindex errechnet sich aus den Indikatoren "Auslieferung an Kun- den" und "Marktanteil". Der Renditeindex ergibt sich aus der Entwicklung der Umsatzrendite und der Dividende der Stammaktie.

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M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Die ermittelten Indizes zur Kundenzufriedenheit, zum Bereich Mitarbeiter und zur Absatzsituation werden ad- diert und das Ergebnis wird anschließend mit dem Rendi- teindex multipliziert. Diese Methodik stellt sicher, dass der LTI nur dann ausgezahlt wird, wenn der Konzern auch finanziell erfolgreich ist. Wird bei der Umsatzrendite der Schwellenwert von 1,5 % nicht überschritten, beträgt der Renditeindex null, folglich liegt auch der Gesamtindex für das betreffende Geschäftsjahr bei null.

Der Unternehmensbonusder MAN Truck & Bus SE betei- ligt den Vorstand am Geschäftserfolg von MAN Truck & Bus sowie von TRATON. Der Erfolg der MAN Truck & Bus wird ermittelt am Operativen Ergebnis von MAN Truck & Bus (Gewichtung zu 2/3) und der Erfolg von TRATON wird ermittelt an der Operativen Rendite von TRATON (Ge- wichtung zu 1/3). Für die Ermittlung wird jeweils ein Zwei- jahreszeitraum zugrunde gelegt.

Die Zielerreichung wird wie folgt ermittelt:

  • Operatives Ergebnis von MAN Truck & Bus:
    Der Durchschnittswert aus den Operativen Ergebnis- sen des Berichtsjahres und des vorangegangenen Ge- schäftsjahres wird einem durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft vor Beginn des Geschäftsjahres der Ge- währung festgelegten Zielwert gegenübergestellt. Der Zielwert stellt die 100 %-ige Zielerreichung dar. Der Zielwert wird in regelmäßigen Abständen (mindes- tens in einem Abstand von drei Jahren) durch den Aufsichtsrat der MAN Truck & Bus SE überprüft und ggf. angepasst.
    Das resultierende prozentuale Verhältnis zwischen Durchschnittswert und Zielwert ergibt den Prozent- wert für die Zielerreichung, der bei 200 % des Durch- schnittswerts gedeckelt ist ("Cap"). Der so ermittelte Prozentwert für die Zielerreichung fließt mit einer Ge- wichtung von 2/3 in die Berechnung des Unterneh- mensbonus ein.
  • Operative Rendite von TRATON:
    Der Durchschnittswert aus der Operativen Rendite des Berichtsjahres und des vorangegangenen Ge- schäftsjahres wird einem durch den Aufsichtsrat der TRATON SE vor Beginn des Geschäftsjahres der Ge- währung festgelegten Zielwert gegenübergestellt. Der Zielwert stellt die 100 %-ige Zielerreichung dar. Der

Zielwert wird in regelmäßigen Abständen (mindes- tens in einem Abstand von drei Jahren) durch den Aufsichtsrat der TRATON SE überprüft und ggf. ange- passt.

Das resultierende prozentuale Verhältnis zwischen Durchschnittswert und Zielwert ergibt den Prozent- wert für die Zielerreichung, der bei 200 % des Durch- schnittswerts gedeckelt ist ("Cap"). Der so ermittelte Prozentwert für die Zielerreichung fließt mit einer Ge- wichtung von 1/3 in die Berechnung des Unterneh- mensbonus ein.

Der Persönliche Leistungsbonushonoriert die individu- elle Leistung im vorangegangen Geschäftsjahr anhand der Zielerfüllung gemäß individueller Zielvereinbarung und der Leistungsbewertung. Für die Bonusfestlegung werden quantitative und qualitative Faktoren zugrunde gelegt. Die individuelle Festlegung des Persönlichen Leis- tungsbonus erfolgt durch den Aufsichtsrat der MAN Truck & Bus SE.

TRATON SE

Die variable Vergütung besteht aus einer Tantieme mit zweijährigem Bemessungszeitraum sowie einem Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance -Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit, der sowohl positiven als auch negativen Entwick- lungen Rechnung trägt.

Das Vorstandsvergütungssystem unterscheidet bei den Vergütungsbestandteilen grundsätzlich zwischen den Monaten bzw. Geschäftsjahren, die bis einschließlich des Monats bzw. des Geschäftsjahres des Börsengangs der TRATON SE beginnen (Pre-IPO-Phase) und den Monaten bzw. Geschäftsjahren, die nach dem Monat bzw. Ge- schäftsjahr des Börsengangs der TRATON SE beginnen (Post-IPO-Phase).

Die Auszahlung der variablen Vergütungsbestandteile hängt von der Einhaltung der im Volkswagen-Konzern und bei der TRATON SE bestehenden Kultur- und Integri- tätsvorgaben ab. Malus- und Clawback-Klauseln erlauben eine nachträgliche Korrektur des Auszahlungsbetrags bei festgestelltem Fehlverhalten der Vorstandsmitglieder. Hat sich das Vorstandsmitglied im jeweils maßgeblichen Bemessungszeitraum selbst schuldhaft sitten- oder

A n d i e A kt io n är eZ u sam m eng efa sst er La g eb eri chtK o nz er na b schl u ssW ei ter e I n form ati o nen

V e r g ü t u ng s b er ic h t f ür d as

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pflichtwidrig verhalten oder vorsätzlich oder grob fahrläs- sig Überwachungs- oder Organisationspflichten verletzt (sogenannter "Malus-Tatbestand"), kann der Aufsichtsrat der TRATON SE die variable Vergütung um bis zu 100 % reduzieren oder im Falle des nachträglichen Bekanntwer-

dens eines Malus-Tatbestands zurückfordern ("Clawback").

Bei außerordentlichen Entwicklungen kann der Auf- sichtsrat eine Anpassung der variablen Vergütungsbe- standteile vornehmen.

Tantieme

Die Tantieme orientiert sich am Ergebnis der TRATON GROUP des jeweiligen Geschäftsjahres und des vorange- gangenen Geschäftsjahres. Sie ist dabei jeweils zur Hälfte abhängig von der durchschnittlichen bereinigten opera- tiven Rendite des Industrial Business und der durch- schnittlichen bereinigten Kapitalrendite im Industrial Business. Die beiden Komponenten der Tantieme sind je- weils nur bei Überschreiten bzw. Erreichen bestimmter Schwellenwerte zu zahlen.

Bei einer Zielerreichung von 100 % der jeweils vereinbar- ten Ziele beträgt der Zielbetrag für die Tantieme für die Herren Dr. Intra und Drees für die Pre-IPO-Phase jeweils

550 T€ (auf 100 % hochgerechnet), für die Post-IPO-Phase jeweils 700 T€ (auf 100 % hochgerechnet).

Tantieme 2019

bereinigte

bereinigte operative

KapitalrenditeRendite

Durchschnitt 2018/2019

9,52%

6,2%

Zielerreichung

118,92%

100,0%

Zielerreichung gesamt

109,46 %

Der Auszahlungsbetrag für die Tantieme ist auf 180 % des Zielbetrags für die Tantieme begrenzt (Cap).

Performance-Share-Plan - Long Term Incentive (LTI)

Der LTI wird den jeweiligen Vorstandsmitgliedern jährlich in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans ge- währt. Jede Performance-Periode des Performance-Share- Plans hat eine dreijährige Laufzeit. Zum Zeitpunkt der Ge- währung des LTI wird der jährliche Zielbetrag aus dem LTI auf Grundlage des Anfangs-Referenzkurses der Vorzugs- aktie der Volkswagen AG (Pre-IPO-Phase) bzw. der Aktie der TRATON SE (Post-IPO-Phase) in Performance Shares umgerechnet und dem jeweiligen Vorstandsmitglied als reine Rechengröße zugeteilt. Die Umrechnung zu Beginn der Performance-Periode erfolgt auf Basis des ungewich- teten Durchschnitts der Schlusskurse der Vorzugsaktie der Volkswagen AG (Pre-IPO-Phase) bzw. der Aktie der TRATON SE (Post-IPO-Phase) an den letzten 30 Handelsta- gen vor dem 1. Januar der jeweiligen Performance-Peri- ode. Die endgültige Festschreibung der Anzahl der Performance Shares erfolgt am Ende der dreijährigen Performance-Periode entsprechend dem durchschnittli- chen Grad der Zielerreichung in den drei Geschäftsjahren

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der Performance-Periode in Bezug auf das jährliche Er- gebnis je Vorzugsaktie der Volkswagen AG (Pre-IPO-Phase) bzw. das Ergebnis je Aktie der TRATON SE (Post-IPO-Phase) (Earnings per Share/EPS je (Vorzugs-)Aktie in Euro). Vo- raussetzung dafür ist das Erreichen eines Mindestwertes beim jährlichen Ergebnis je Aktie.

Performance-Periode 2019 - 2021

EPS VW-Vorzugsaktie(Pre-IPO)

2019

Oberer Schwellenwert

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

20,0

Unterer Schwellenwert

10,0

Ist-Wert

26,7

Zielerreichung (in %)

141,2

Nach Ablauf der dreijährigen Laufzeit des Performance- Share-Plans findet dann ein Barausgleich statt. Der Aus- zahlungsbetrag entspricht der finalen Anzahl an festge- schriebenen Performance Shares multipliziert mit dem Schluss-Referenzkurs, der sich am Ende des Dreijahres- zeitraums zuzüglich eines Dividendenäquivalents für die betreffende Laufzeit ergibt. Der Schluss-Referenzkurs ist der ungewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Vor- zugsaktie der Volkswagen AG (Pre-IPO-Phase) bzw. der Ak- tie der TRATON SE (Post-IPO-Phase) an den letzten 30 Handelstagen vor Ablauf der dreijährigen Performance -Periode.

2019

Anfangs-Referenzkurs

147,08

Schluss-Referenzkurs

-1

Dividendenäquivalent

4,86

1Wird am Ende der Performance-Periode ermittelt

Bei einer Zielerreichung von 100 % der jeweils vereinbar- ten Ziele beträgt der Zielbetrag für den Performance- Share-Plan für die Herren Dr. Intra und Drees für die Pre- IPO-Phase jeweils 650 T€ (auf 100 % hochgerechnet), für

die Post-IPO-Phase jeweils 930 T€ (auf 100 % hochgerech- net).

Der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt. Für Performance- Perioden der Pre-IPO-Phase erfolgt ein Abschlag auf den Auszahlungsbetrag von 20 %, sofern im Konzernbereich Automobile des Volkswagen Konzerns die durchschnittli- che Sachinvestitionsquote oder die durchschnittliche Entwicklungsquote während der Performance-Periode kleiner als 5 % ist.

Endet der Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds vor Ende der Performance-Periode durch außerordentliche Kündigung aus einem vom Vorstandsmitglied verschul- deten wichtigen Grund oder infolge Widerrufs der Bestel- lung wegen grober Pflichtverletzung oder infolge einer Amtsniederlegung, Eigenkündigung oder einer vom Vor- standsmitglied gewünschten Aufhebungsvereinbarung, ohne dass dies durch eine Pflichtverletzung der Gesell- schaft oder gesundheitliche Beeinträchtigungen des Vor- standsmitglieds oder eines engen Familienmitglieds ver- anlasst ist oder verstößt das Vorstandsmitglied gegen das während der Dauer des Dienstverhältnisses bestehende Wettbewerbsverbot oder gegen ein etwaiges nachträgli- ches Wettbewerbsverbot (sogenannte "Bad-Leaver-Fälle"), verfallen sämtliche Performance Shares einer laufenden Performance-Periode.

In der Einführungsphase des Performance-Share-Plans (2019 bis 2021) erhalten die Vorstandsmitglieder für die ersten beiden Tranchen (Tranche 2019-2021 und Tranche 2020-2022) des Performance-Share-Plans Abschlagszah- lungen in Höhe von 80 % ihres Zielbetrags. Die beiden Ab- schlagszahlungen werden jeweils nach dem ersten Jahr der Performance-Periode geleistet. Nach Ablauf der je- weils dreijährigen Performance-Periode erfolgt eine Ver- rechnung auf Basis der tatsächlichen Zielerreichung. Die Abschlagszahlung wird nicht gewährt, sofern in Bezug auf das jeweils erste Jahr der Performance-Periode ein Malus- Tatbestand vorliegt.

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Angaben zu den Performance Shares

Performance-Periode2019-2021

Fair Value im

Anzahl zugeteilte Performance

Gewährungszeitpunkt

Shares im Gewährungszeitpunkt

(in T€)

Joachim Drees

3 381

435

Carsten Intra

845

109

Summe

4 226

544

Gesamtergebnis

Rückstellung zum

Innerer Wert zum

2019 aus

T€

Performance

31.12.2019

31.12.2019

Shares

Joachim Drees

260

-

260

Carsten Intra

65

-

65

Summe

325

-

325

Die Anzahl der Performance Shares umfasst die im Ge- währungszeitpunkt des Performance-Share-Plans zuge- teilten vorläufigen Performance Shares. Der Fair Value im Gewährungszeitpunkt wurde mittels eines anerkannten Bewertungsverfahrens ermittelt.

Die Rückstellung zum 31. Dezember 2019 bildet die Ver- pflichtung gegenüber den Vorstandsmitgliedern ab. Für ihre Ermittlung wurden neben den für die Performance- Perioden 2019 bis 2021 festgeschriebenen bzw. zugeteil- ten vorläufigen Performance Shares auch die für künftige Performance-Perioden erwarteten Performance Shares

berücksichtigt. Die Höhe hängt somit insbesondere von der individuellen Vertragslaufzeit ab. Der innere Wert wurde gemäß IFRS 2 ermittelt und entspricht dem Betrag, den die Vorstandsmitglieder erhalten hätten, wenn sie am

  1. Dezember 2019 ausgeschieden wären. In seine Ermitt- lung sind lediglich die am Bilanzstichtag unverfallbar er- dienten Performance Shares eingeflossen. Der innere Wert wurde auf Basis des ungewichteten durchschnittli- chen Aktienkurses der letzten 30 Handelstage (Xetra- Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie) vor dem
  1. Dezember 2019 unter Berücksichtigung der während derPerformance-Periode je Vorzugsaktie gezahlten Divi- denden ermittelt. Im "Gesamtergebnis 2019 aus Perfor- mance Shares" nach IFRS wird der Saldo aller erfolgswirk- samen Beträge für die Performance Shares im Geschäftsjahr 2019 ausgewiesen.

Gesamtvergütungs-Cap

Über die Begrenzung der einzelnen variablen Bestand- teile der Vorstandsvergütung hinaus darf der jährliche Zu- fluss gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK) aus Festvergütung, variablen Vergütungsbestand- teilen (Tantieme und Performance-Share-Plan), Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung und Nebenleistungen für ein Geschäftsjahr für die Herren Drees und Dr. Intra in der Pre-IPO-Phase einen auf 100 % hochgerechneten Be- trag in Höhe von 2 900 T€ sowie in der Post-IPO-Phase ei- nen auf 100 % hochgerechneten Betrag in Höhe von 3 700 T€ nicht übersteigen. Im Falle eines Überschreitens des Gesamtvergütungs-Caps werden die variablen Be- standteile proportional gekürzt.

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Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

Die Höhe des Gesamtvergütungs-Caps sowie der einzel- nen Zielsetzungen wird vom Aufsichtsrat der TRATON SE regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.

C) Betriebliche Altersversorgung

Die Versorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder um- fassen bei regulärer Beendigung der Tätigkeit Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Anwart- schaften werden im Rahmen eines beitragsorientierten, fondsakzessorischen Versorgungssystems, dem Kapital- kontenplan, aufgebaut.

Die MAN Truck & Bus SE leistet jährlich einen Beitrag in Höhe von 20% der beitragsfähigen Bezüge, die der Summe der jeweils vertraglich vereinbarten festen und variablen Vergütung (bestehend aus Unternehmensbo- nus und Persönlichem Leistungsbonus) entsprechen.

Die TRATON SE leistet jährlich einen Beitrag in Höhe von 40 % der im betreffenden Geschäftsjahr bezoge- nen festen Vergütung (Fixum). Die Pensionsansprü- che der Vorstandsmitglieder, die seit dem 17. Ja- nuar 2019 ihren Dienstvertrag mit der TRATON SE haben (Herren Drees und Dr. Intra), wurden 2019 auf die TRATON SE übertragen und werden dort fortge- führt. Zum 31. Dezember 2019 entfallen für sie daher keine Pensionsverpflichtungen mehr auf die MAN Gruppe. Eine Weiterbelastung des Dienstzeitaufwands an die MAN Gruppe findet nicht statt.

Eigenbeiträge durch Brutto-Entgeltumwandlung sind möglich.

Die geleisteten Beiträge und ihre Verzinsung werden auf individuellen Kapitalkonten kumuliert. Die Wertentwick- lung des Kapitalkontos ist unmittelbar an den Kapital- markt geknüpft und wird durch einen Korb von Indizes und sonstigen geeigneten Parametern bestimmt. Die An- lagerisiken werden mit zunehmendem Alter sukzessive reduziert (Life-Cycle-Konzept).

Im Versorgungsfall wird das Guthaben auf dem Kapital- konto, mindestens jedoch die Summe der geleisteten Bei- träge, wahlweise als Einmalbetrag, als Zahlung in Raten oder verrentet ausgezahlt.

Bei Invalidität oder im Todesfall wird der aufgelaufene Kontostand, mindestens aber ein Kapital in Höhe des Vierfachen des Jahresbetrags der individuellen festen Ver- gütung, ausgezahlt.

Besondere dienstvertragliche Regelungen

Im Fall einer vorzeitigen Beendigung einer Bestellung ohne einen zur fristlosen Kündigung des Dienstvertrages berechtigenden wichtigen Grund und auf Veranlassung der jeweiligen Gesellschaft erhält das betroffene Vor- standsmitglied die feste Vergütung, die erfolgsabhängige kurzfristige Vergütung (Dienstvertrag MAN Truck & Bus SE) bzw. die variable Vergütung (Dienstvertrag TRATON SE), die Zuschüsse zu Versicherungen sowie die Beiträge zum Versorgungssystem bis zum Ende der regulären Amtszeit, maximal aber für zwei Jahre. Einkünfte aus an- derweitigen Tätigkeiten werden angerechnet.

Besondere Change-of-Control-Regelungen sind nicht vor- gesehen.

Bei der Bestellung der Herren Drees, Dr. Intra, Lafrentz und Schenk zu Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft wurden die folgenden Sondervereinbarungen mit diesen Vorstandsmitgliedern getroffen:

Die MAN Truck & Bus SE hat sich dazu verpflichtet, die Aufwendungen, die zur Fortführung der für Herrn Lafrentz bereits im Volkswagen Konzern bestehenden Versorgungszusagen erforderlich sind, zu übernehmen.

Mit den Herren Dr. Intra und Lafrentz wurden Sonderver- einbarungen zu einer garantierten variablen Vergütung getroffen. Im Geschäftsjahr 2018 hatten die Herren Dr. Intra und Lafrentz Anspruch auf eine garantierte variable Vergütung; aufgrund der tatsächlichen Zielerrei- chung überstieg die variable Vergütung der Herren Dr. Intra und Lafrentz die jeweils vereinbarten Garantie- beträge.

Herr Schenk erhält einen Kostenzuschuss für eine Unter- kunft in der Region München, die Übernahme der Relocation - und Umzugskosten in angemessener Höhe sowie für wöchentliche Familienheimfahrten.

Herr Drees hat im Geschäftsjahr 2019 zudem einen Son- derbonus erhalten.

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Vergütung der Vorstandsmitglieder 2019 Insgesamt belief sich die Vergütung der aktiven Vor- standsmitglieder für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 auf 2 230 T€ zzgl. 17 T€ für Altersversorgung (5 829 T€ zzgl. 838 T€ für Altersversorgung). Aufgrund der Übertra- gung der Versorgungsverpflichtungen der Herren Drees und Dr. Intra auf die TRATON SE im Geschäftsjahr 2019 beinhaltet der Barwert der Versorgungsverpflichtungen allein die Verpflichtungen gegenüber Herrn Schenk und belief sich am 31. Dezember 2019 auf 17 T€. Am 31. Dezem- ber 2018 betrug der Barwert der Versorgungsverpflichtun- gen gegenüber den zum Jahresende amtierenden Vor- standsmitgliedern 2 985 T€.

Insgesamt belief sich die Vergütung des ehemaligen Vor- standsmitglieds, Herrn Lafrentz, im Geschäftsjahr 2019 auf 968 T€ zzgl. 71 T€ für Altersversorgung. Die Altersver- sorgung enthält die vereinbarten Zuführungsweiterbelas- tungen für die Versorgungsverpflichtungen außerhalb der MAN.

Einzelheiten der Vergütung ergeben sich in individuali- sierter Form aus der im "Konzernanhang", Anmerkung (39), abgedruckten Aufstellung sowie aus den nachste- henden Tabellen.

Der Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder in in- dividualisierter Form erfolgt in diesem Vergütungsbe- richt auf Grundlage der im DCGK empfohlenen einheitli- chen Mustertabellen in der Fassung vom 7. Februar 2017. Wesentliches Merkmal dieser Mustertabellen ist der ge- trennte Ausweis der gewährten Zuwendungen (Tabelle 1) und des tatsächlich erfolgten Zuflusses (Tabelle 2). Bei den Zuwendungen werden die Zielwerte (Auszahlung bei 100% Zielerreichung) sowie die erreichbaren Minimal- und Maximalwerte angegeben.

Bei der TRATON SE erhalten in der Einführungsphase des Performance-Share-Plans (2019 bis 2020) die betroffenen Vorstandsmitglieder (Herren Drees, Dr. Intra), die mit Ein- führung des Plans (zum 17. Januar 2019) Vorstandsmitglie- der waren, Abschlagszahlungen auf den Zielbetrag, die in den Tabellen gemäß DCGK als Zufluss für das Geschäfts- jahr ausgewiesen werden, in dem der Performance-Share- Plan zugeteilt wurde. Die in den Tabellen zur Vorstands- vergütung gemäß DCGK als "Gewährte Zuwendungen" ausgewiesenen Werte basieren für die Tantieme auf dem 100 %-Niveau der Zielwerte und für den Performance- Share-Plan auf dem Fair Value im Gewährungszeitpunkt, soweit sie von der MAN Gruppe getragen werden.

72

M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Tabelle 1: Vergütung der Vorstandsmitglieder 2019 (gewährte Zuwendungen)

Joachim Drees

Vorsitzender des Vorstands4

T€

2018

2019

2019 (Min)

2019 (Max)

Festvergütung 1

624

604

604

604

Nebenleistungen

68

3

3

3

Summe

692

607

607

607

Einjährige variable Vergütung (PLB) 2

312

14

-

27

Mehrjährige variable Vergütung

UB (2 Jahre) 2

312

14

-

27

LTI (4 Jahre) 2

312

14

-

27

Tantieme (2 Jahre) 3

-

421

-

757

LTI (Performance-Share-Plan2019-2021)3

-

435

-

994

Sonstiges (Sondervereinbarungen)

-

-

-

-

Summe

936

897

-

1 834

Versorgungsaufwand

264

0

0

0

Gesamtvergütung

1 892

1 504

607

2 441

  1. Angabe enthält in 2019 einen Sonderbonus in Höhe von 60 T€.
  2. Vergütungsstruktur MAN Truck & Bus AG
  3. Vergütungsstruktur TRATON SE
  4. Dienstvertrag MAN Truck & Bus AG bis 16.01.2019; Dienstvertrag TRATON SE ab 17.01.2019

Dr. Carsten Intra

Mitglied des Vorstands, Personal und Arbeitsdirektor3

T€

2018

2019

2019 (Min)

2019 (Max)

Festvergütung

480

150

150

150

Nebenleistungen

34

2

2

2

Summe

514

152

152

152

Einjährige variable Vergütung (PLB) 1

240

10

-

21

Mehrjährige variable Vergütung

UB (2 Jahre) 1

240

10

-

21

LTI (4 Jahre) 1

240

10

-

21

Tantieme (2 Jahre) 2

-

105

-

189

LTI (Performance-Share-Plan2019-2021)2

-

109

-

249

Sonstiges (Sondervereinbarungen)

-

-

21

-

Summe

720

235

21

479

Versorgungsaufwand

228

0

0

0

Gesamtvergütung

1 462

386

152

631

  1. Vergütungsstruktur MAN Truck & Bus AG
  2. Vergütungsstruktur TRATON SE
  3. Dienstvertrag MAN Truck & Bus AG bis 16.01.2019; Dienstvertrag TRATON SE ab 17.01.2019

A n d i e A kt io n är eZ u sam m eng efa sst er La g eb eri chtK o nz er na b schl u ssW ei ter e I n form ati o nen

V e r g ü t u ng s b er ic h t f ür d as

G e s c h ä f t s j a hr 2 0 1 9

Tabelle 1: Vergütung der Vorstandsmitglieder 2019 (gewährte Zuwendungen)

73

T€

Festvergütung

Nebenleistungen

Summe

Einjährige variable Vergütung (PLB)

Mehrjährige variable Vergütung

UB (2 Jahre)

LTI (4 Jahre)

Sonstiges (Sondervereinbarungen)

Summe

Versorgungsaufwand 1

Gesamtvergütung

  1. Die Zuführungsbelastung des Jahres 2019 wird im Folgejahr an die Volkswagen AG ausgezahlt.
  2. Dienstvertrag MAN Truck & Bus SE

T€

Jan-Henrik Lafrentz

Mitglied des Vorstands, Finanz2

Austritt: 30.09.2019

2018

2019

2019 (Min)

2019 (Max)

408

306

306

306

39

30

30

30

447

336

336

336

204

153

-

306

204

153

-

306

204

153

-

306

-

-

-

-

612

459

-

918

97

71

71

71

1 156

866

407

1 325

Dr. Uwe Lauber

Mitglied des Vorstands2

Austritt 31.12.2018 1

2018

2019

2019 (Min)

2019 (Max)

Festvergütung

480

-

-

-

Nebenleistungen

31

-

-

-

Summe

511

-

-

-

Einjährige variable Vergütung (PLB)

240

-

-

-

Mehrjährige variable Vergütung

-

-

-

UB (2 Jahre)

240

-

-

-

LTI (4 Jahre)

240

-

-

-

Sonstiges (Sondervereinbarungen)

-

-

-

-

Summe

720

-

-

-

Versorgungsaufwand

249

-

-

-

Gesamtvergütung

1 480

-

-

-

  1. Ausscheiden aus dem Vorstand der MAN SE mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2018. Leistungen an Herrn Dr. Lauber aufgrund seines Ausscheidens aus dem Vorstand MAN SE sind nicht erfolgt.
  2. Dienstvertrag MAN Energy Solutions SE

74

M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Tabelle 1: Vergütung der Vorstandsmitglieder 2019 (gewährte Zuwendungen)

Christian Schenk

Mitglied des Vorstands, Finanz1

Eintritt 01.10.2019

T€

2018

2019

2019 (Min)

2019 (Max)

Festvergütung

-

84

84

84

Nebenleistungen

-

12

12

12

Summe

-

96

96

96

Einjährige variable Vergütung (PLB)

-

42

-

84

Mehrjährige variable Vergütung

-

UB (2 Jahre)

-

42

-

84

LTI (4 Jahre)

-

42

-

84

Sonstiges (Sondervereinbarungen)

-

-

-

-

Summe

-

126

-

252

Versorgungsaufwand

-

17

17

17

Gesamtvergütung

-

239

113

365

1Dienstvertrag MAN Truck & Bus SE

Tabelle 2: Vergütung der Vorstandsmitglieder 2019 (Zuflussbetrachtung)

Joachim Drees

Dr. Carsten Intra

Jan-Henrik Lafrentz

Dr. Uwe Lauber

Christian Schenk

Vorsitzender des

Mitglied des Vorstands,

Mitglied des Vorstands,

Mitglied des Vorstands9

Mitglied des Vorstands,

Vorstands7

Personal und

Finanz8

Austritt 31.12.20185

Finanz8

Arbeitsdirektor7

Austritt 30.09.2019

Eintritt 01.10.2019

T€

2018

2019

2018

2019

2018

2019

2018

2019

2018

2019

Festvergütung

624

6041

480

150

408

306

480

-

Nebenleistungen

68

3

34

2

39

30

31

-

Summe

692

607

514

152

447

336

511

-

Einjährige variable Vergütung (PLB) 2

468

21

360

16

296

222

288

-

Mehrjährige variable Vergütung

-

UB (2 Jahre) 2

387

14

298

11

253

153

149

-

LTI (4 Jahre) 2

368

23

283

18

241

257

283

-

Tantieme (2 Jahre) 3

-

461

-

115

-

-

-

-

LTI (Performance-Share-Plan

-

398

-

99

-

-

-

-

2019-2021)3, 4

Sonstiges (Sondervereinbarungen)

-

-

-

-

-

-

-

-

Summe 6

1 223

915

941

259

790

632

720

-

Versorgungsaufwand

264

0

228

0

97

71

249

-

Gesamtvergütung

2 179

1 523

1 683

410

1 334

1 039

1 480

-

  1. Angabe enthält einen Sonderbonus in Höhe von 60 T€.
  2. Vergütungsstruktur MAN Truck & Bus AG bzw. MAN Truck & Bus SE, MAN Energy Solutions SE
  3. Vergütungsstruktur TRATON SE
  4. In der Einführungsphase desPerformance-Share-Plans Abschlagzahlung.
  5. Ausscheiden aus dem Vorstand der MAN SE mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2018. Leistungen an Herrn Dr. Lauber aufgrund seines Ausscheidens aus dem Vorstand MAN SE sind nicht erfolgt.
  6. 2018: Korrektur nach Erstellung des Geschäftsberichts 2018; 2019: Angaben gemäß vorliegender Kennzahlen
  7. Dienstvertrag MAN Truck & Bus AG bis 16.01.2019; Dienstvertrag TRATON SE ab 17.01.2019
  8. Dienstvertrag MAN Truck & Bus SE
  9. Dienstvertrag MAN Energy Solutions SE
  • 84
  • 12
  • 96
  • 42
  • 42
  • 71
  • -
  • -
  • -
  • 155
  • 17
  • 267

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

V e r g ü t u ng s b er ic h t f ür d as

G e s c h ä f t s j a hr 2 0 1 9

K o nz er na b schl u ssW ei ter e I n form ati o nen

75

Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Struktur sowie die Höhe der Vergütung des Aufsichts- rats werden durch die Hauptversammlung festgelegt und sind in § 12 der Satzung geregelt. Sie orientieren sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsrats- mitglieder sowie am wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns.

Die jährliche Vergütung besteht aus folgenden Bestand- teilen:

  • einem Grundbetrag (feste Vergütung) von 35 000 € und
  • einer variablen Vergütung (Tantieme). Diese bemisst sich nach dem tatsächlich erzielten Ergebnis pro Ak- tie gemäß Konzernabschluss. Die variable Vergütung beläuft sich auf 175 € für je 0,01 € Ergebnis je Aktie, das über 0,50 € hinausgeht. Sie ist auf das Zweifache des Grundbetrags beschränkt.

Zusätzliche Vergütungen werden für den Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat sowie für die Mitgliedschaft und den Vorsitz in Aufsichtsratsausschüs- sen gewährt. Dem Aufsichtsratsvorsitzenden steht der zweifache und seinen Stellvertretern der anderthalbfache Betrag der festen und variablen Vergütung zu. Für die Tä- tigkeit im Prüfungsausschuss bzw. im Präsidium des Auf- sichtsrats wird Ausschussmitgliedern jeweils eine zusätz- liche Vergütung in Höhe von 50 %, für den Vorsitzenden in Höhe von 100 % jeweils des Grundbetrags gewährt.

Gemäß der Satzung der MAN SE erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich für Sitzungen des Aufsichts- rats oder von Ausschüssen des Aufsichtsrats, in denen sie anwesend sind, ein Sitzungsgeld in Höhe von jeweils 500 €.

Zudem werden Auslagen der Mitglieder des Aufsichtsrats erstattet.

Vergütungen und Auslagenersatz, die der Umsatzsteuer unterliegen, werden zzgl. Umsatzsteuer gezahlt, wenn diese gesondert in Rechnung gestellt wird.

Die variable Vergütungskomponente bemisst sich am Er- gebnis je Aktie und ist damit nicht zweifelsfrei auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. In-

soweit könnte vertreten werden, dass die Aufsichtsrats- vergütung nicht der Kodex-Empfehlung entspricht. Von der entsprechenden Empfehlung des DCGK (Ziffer 5.4.6) wurde daher vorsorglich eine Abweichung erklärt.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder 2019

Die insgesamt an die Mitglieder des Aufsichtsrats für 2019 zu zahlenden Vergütungen belaufen sich auf 1 749 T€ (1 384 T€). Mitgliedern des Aufsichtsrats der MAN SE wur- den zudem für Aufsichtsratsmandate bei anderen Gesell- schaften in der MAN Gruppe für das Geschäftsjahr 2019 (für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich MAN Energy Solutions SE und RENK AG) Vergütungen in Höhe von ins- gesamt 170 T€ (164 T€) gewährt. Eine individualisierte Aufstellung über die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat im Jahr 2019 angehört haben, findet sich im "Konzernanhang", Anmerkung (40).

Sonstiges

Darüber hinaus haben Aufsichtsratsmitglieder im Be- richtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Bera- tungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten.

Frühere Aufsichtsratsmitglieder, die vor dem 1. Ja- nuar 2019 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind, er- halten keine Vergütungen.

76

M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN

Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals, Aktiengattungen

Das Grundkapital der MAN SE beträgt unverändert

376 422 400 €. Es ist eingeteilt in 147 040 000 auf den In- haber lautende, nennwertlose Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von 2,56 € ent- fällt. Die Stückaktien sind gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung unterteilt in 140 974 350 Stammaktien und 6 065 650 stimmrechtslose Vorzugsaktien. Sämtliche Aktien sind voll eingezahlt. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbrie- fung ist gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der Satzung ausgeschlos- sen.

Für alle Aktien besteht ein gleiches Gewinnbezugsrecht, dies mit der Maßgabe, dass aus dem Bilanzgewinn ein Vorzugsgewinnanteil von 0,11 € je Vorzugsaktie vorab an die Vorzugsaktionäre und weitere 0,11 € je Stammaktie nachrangig an die Stammaktionäre auszuschütten sind. Reicht der Bilanzgewinn zur Zahlung des Vorzugsgewinn- anteils nicht aus, so sind die fehlenden Beträge ohne Zin- sen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre vor Verteilung eines Gewinnanteils an die Stammaktio- näre nachzuzahlen.

Das o.a. Gewinnbezugsrecht der Stamm- und Vorzugsak- tionäre wurde in den letzten Geschäftsjahren durch die Ausgleichs- bzw. Garantiedividende i.S.d. § 304 AktG er- gänzt, die gemäß dem Beherrschungs- und Gewinnabfüh- rungsvertrag, der zwischen der MAN SE und der TRATON SE bestand, an die Stamm- und Vorzugsaktionäre zu zah- len war. Dieser Beherrschungs- und Gewinnabführungs- vertrag wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2019, 0.00 Uhr außerordentlich gekündigt, sodass die Ausgleichsdivi- dende i.S.d. § 304 AktG letztmalig für das Geschäftsjahr 2018 an die Stamm- und Vorzugsaktionäre zu zahlen war.

Die Stammaktien sind stimmberechtigt. Den Vorzugsak- tien steht grundsätzlich kein Stimmrecht zu.

Dies gilt gemäß § 140 Abs. 2 AktG nicht, wenn der Vorzug nachzuzahlen ist - was gemäß § 139 Abs. 1 Satz 3 AktG auf- grund der fehlenden Satzungsregelung der MAN SE der Fall ist - und der Vorzugsbetrag in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt und im nächsten Jahr nicht ne- ben dem vollen Vorzug für dieses Jahr nachgezahlt wird.

In diesem Fall haben die Aktionäre ein Stimmrecht, bis die Rückstände gezahlt sind, und die Vorzugsaktien sind bei der Berechnung einer nach dem Gesetz oder der Satzung erforderlichen Kapitalmehrheit zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund des mit Wirkung zum 1. Januar 2019,

0.00 Uhr außerordentlich gekündigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der TRATON SE und der MAN SE galt § 140 Abs. 2 AktG analog für den Fall, dass der Ausgleich i.S.d. § 304 AktG, d.h. die Ausgleichs- bzw. Garantiedividende tatsächlich nicht gezahlt worden wäre. Den Vorzugsaktionären steht zudem ein Stimm- recht gemäß Art. 60 SE-VO zu. Danach ist ein zustimmen- der Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre erforderlich, wenn ein Beschluss der Hauptversammlung gefasst wird, durch den die spezifischen Rechte der Vorzugsaktionäre berührt werden, d.h. durch den der Gewinnvorzug aufge- hoben oder beschränkt wird oder der die Ausgabe von Vorzugsaktien vorsieht, die bei der Verteilung des Ge- winns oder des Gesellschaftsvermögens den bestehenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht vorgehen oder gleichste- hen.

Im Übrigen sind mit allen Aktien die gleichen Rechte und Pflichten verbunden.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung der Aktien betreffen

Neben Beschränkungen des Stimmrechts für Vorzugsak- tien und nach gesetzlichen Bestimmungen, etwa gemäß

  • 136 AktG, gibt es keine der MAN SE bekannten Stimm- rechtsbeschränkungen. Entsprechendes gilt für die Über- tragung von Aktien.

Beteiligungen an der MAN SE

Die Volkswagen AG hat der MAN SE am 6. Juni 2012 mit- geteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Volkswagen AG, Wolfsburg, am 6. Juni 2012 die Grenze von 75 % über- schritten hat und zu diesem Zeitpunkt 75,03 % betrug. Die Volkswagen AG hat die betreffenden Aktien am 16. Ap- ril 2013 in die Truck & Bus GmbH (heute: TRATON SE, München) eingebracht. Die TRATON SE (damals: Truck & Bus GmbH) hat der MAN SE am 18. April 2013 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der TRATON SE am 16. Ap- ril 2013 die Grenze von 75 % überschritten hat und zu die- sem Zeitpunkt 75,03 % betrug. Am 4. März 2019 hat die TRATON SE der MAN SE mitgeteilt, dass ihr Stimmrechts- anteil am 4. März 2019 die Grenze von 90 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 90,36 % betrug. Weiterhin

77

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

Ü b e r n a h me r e l ev a n t e A n g a b e n

wurde der MAN SE am 16. Dezember 2019 mitgeteilt, dass die 89,72 %-ige Beteiligung an der TRATON SE im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung am 13. Dezem- ber 2019 von der Volkswagen AG auf die Volkswagen Finance Luxemburg S.A., Luxemburg, übergeht. Die betref- fenden Aktien werden der Volkswagen AG nunmehr über die Volkswagen Finance Luxemburg und die TRATON SE zugerechnet. Des Weiteren haben die kontrollierenden Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE, Stutt- gart, der MAN SE mitgeteilt, dass die Beteiligung der Volkswagen AG - bzw. nunmehr die Beteiligung der Volks- wagen Finance Luxemburg und der TRATON SE - auch der Porsche Automobil Holding SE sowie deren kontrollieren- den Gesellschaftern zugerechnet wird.

Weitere bestehende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte oder die relevanten Schwellen des WpHG überschreiten, wurden der MAN SE weder gemeldet, noch sind sie ihr be- kannt.

Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, Satzungsänderungen

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vor- stands der Gesellschaft sind in den Art. 39 Abs. 2, 46 SE-VO in Verbindung mit den §§ 84 und 85 AktG, §§ 31 und 33 MitbestG in Verbindung mit § 5 der Satzung geregelt. Da- nach hat der Vorstand aus mindestens zwei Personen zu bestehen. Der Aufsichtsrat ist zuständig und berechtigt, den Vorstand für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren zu bestellen und die Bestellung aus wichtigem Grund zu widerrufen. Einmalige oder mehrmalige Wiederbestellun- gen sind zulässig.

Für die Änderung der Satzung gilt Art. 59 Abs. 1 SE-VO in Verbindung mit den §§ 179 ff. AktG. Danach bedarf die Än- derung der Satzung eines Beschlusses der Hauptver- sammlung mit einer Mehrheit von mindestens 3/4 des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Nach

  • 10 Abs. 6 der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt zu und beschließt über Änderungen der Satzung, die nur die Fas- sung der Satzung betreffen.

Befugnisse des Vorstands

Die Befugnisse des Vorstands sind in Art. 39 SE-VO in Ver- bindung mit den §§ 77 ff. AktG in Verbindung mit § 6 der

Satzung geregelt. Danach obliegt es dem Vorstand, die Ge- sellschaft in eigener Verantwortung zu leiten und die Ge- sellschaft gerichtlich sowie außergerichtlich zu vertreten.

79

KONZERNABSCHLUSS

80

3

S E I T E

79

KONZERNABSCHLUSS

  1. MAN Konzern Gewinn- und Verlustrechnung
  2. MAN Konzern Überleitung zum Gesamtergebnis der Periode
  3. MAN Konzern Bilanz
  1. MAN Konzern Kapitalflussrechnung
  2. MAN Konzern Entwicklung des Eigenkapitals

87

MAN Konzernanhang

129

Sonstige Angaben

87

Grundlagen des Konzernabschlusses

129

30

Rechtsstreitigkeiten/Rechtliche Verfahren

87

1

Allgemeine Grundlagen

130

31

Eventualverbindlichkeiten und ­

87

2

Konsolidierung und Bewertung

Haftungsverhältnisse

von Beteiligungen

131

32

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

89

3

Änderungen von Rechnungslegungsvorschriften

131

33

Kapitalflussrechnung

91

4

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

133

34

MAN Gruppe als Leasingnehmer

103

5

Aufgegebene Geschäftsbereiche und zur Veräußerung

134

35

MAN Gruppe als Leasinggeber

bestimmte langfristige Vermögenswerte

136

36

Zusätzliche Informationen über

106

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Finanzinstrumente

140

37

Derivative Finanzinstrumente und

106

6

Umsatzerlöse

Sicherungsstrategien

107

7

Sonstige betriebliche Erträge

149

38

Beziehungen zu nahestehenden

107

8

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unternehmen­

und Personen

108

9

Zinsergebnis

152

39

Vergütung des Vorstands

108

10

Übriges Finanzergebnis

154

40

Vergütung des Aufsichtsrats

108

11

Ertragsteuern

155

41

Corporate Governance Kodex

110

12

Ergebnis je Aktie

155

42

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

110

13

Sonstige Angaben zur Gewinn- und ­Verlustrechnung

155

43

Segmentberichterstattung

111

14

Gesamtvergütung für die Tätigkeit

158

Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2019

des Abschlussprüfers

112

15

Immaterielle Vermögenswerte

161

Organe

114

16

Sachanlagen

  1. 17 Nach derEquity-Methode bilanzierte Beteiligungen­
  2. 18 Sonstige Beteiligungen
  3. 19 Vermietete Vermögenswerte
  4. 20 Vorräte

118 21 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

  1. 22 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
  2. 23 Sonstige Forderungen

119

24

Eigenkapital

122

25

Finanzverbindlichkeiten

  1. 26 Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
  1. 27 Sonstige Rückstellungen
  1. 28 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
  1. 29 Sonstige Verbindlichkeiten

164

81

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n G e w i n n - u n d

V e r l u s tr e c h n un g

MAN KONZERN GEWINN- UND

VERLUSTRECHNUNG

Mio €

Anhang

2019

2018

Umsatzerlöse

[6]

12.663

12.104

Umsatzkosten

-10.385

-9.904

Bruttoergebnis vom Umsatz

2.278

2.200

Sonstige betriebliche Erträge

[7]

346

426

Vertriebskosten

-1.315

-1.204

Allgemeine Verwaltungskosten

-657

-645

Nettowertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte

[34/35]

1

-20

Sonstige betriebliche Aufwendungen

[8]

-292

-425

Operatives Ergebnis

361

332

Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen

[17]

196

141

Zinsertrag

[9]

45

36

Zinsaufwand

[9]

-137

-129

Übriges Finanzergebnis

[10]

245

183

Finanzergebnis

349

231

Ergebnis vor Steuern

710

562

Ertragsteuern

[11]

-38

-126

tatsächlich

7

-138

latent

-45

12

Ergebnis aufgegebener Geschäftsbereiche

[5]

39

250

Ergebnis nach Steuern

712

686

davon Minderheitsanteile

0

11

davon Aktionäre der MAN SE

712

675

Ergebnis je Aktie der fortgeführten Bereiche in € (verwässert/unverwässert)

[12]

4,57

2,97

Ergebnis je Aktie der fortgeführten und nicht fortgeführten Bereiche in € (verwässert/unverwässert)

[12]

4,84

4,59

82

M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

MAN KONZERN ÜBERLEITUNG ZUM

GESAMTERGEBNIS DER PERIODE

Mio €

Anhang

2019

2018

Ergebnis nach Steuern

712

686

Posten, die nicht in den Gewinn und Verlust umgegliedert werden

Neubewertungen aus Pensionsplänen

[26]

-114

1

Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, Gewinne und Verluste von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen

[17]

0

0

Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus der Fair-Value-Bewertung von Sonstigen Beteiligungen (Eigenkapitalinstrumente)

[36]

-322

-370

Abgrenzung latenter Steuern

54

5

Posten, die zukünftig in den Gewinn und Verlust umgegliedert werden

Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung

24

-71

Veränderung der Marktwerte von derivativen Finanzinstrumenten (Sicherungsinstrumente)

[37]

-9

-33

Kosten der Sicherungsmaßnahmen

[37]

7

1

Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, Gewinne und Verluste von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen

[17]

11

0

Abgrenzung latenter Steuern

0

11

Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, Gewinne und Verluste

-348

-456

Gesamtergebnis

363

230

davon Minderheitsanteile

0

9

davon Aktionäre der MAN SE

363

221

Siehe auch die weiteren Erläuterungen zum Eigenkapital, Anmerkung (24)

A n d i e A kt io n är eZ u sam m eng efa sst er La g eb eri cht K o nz er na b schl u ssW ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n Ü b e r l e it u n g

z u m G e s a mt e r g e b n is d e r P e r i o d e M A N K o n z er n B i l a n z

MAN KONZERN BILANZ

Aktiva

83

Mio €

Anhang

31.12.2019

31.12.2018

Immaterielle Vermögenswerte

[15]

2.115

1.970

Sachanlagen

[16]

2.780

2.053

Vermietete Vermögenswerte

[19]

4.114

3.847

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

[17]

846

738

Sonstige Beteiligungen

[18]

2.620

2.818

Langfristige Ertragsteuerforderungen

15

27

Aktive latente Steuern

[11]

420

451

Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

[22]

51

37

Sonstige langfristige Forderungen

[23]

320

500

Langfristige Vermögenswerte

13.281

12.442

Vorräte

[20]

2.446

2.305

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

[21]

1.356

1.447

Kurzfristige Ertragsteuerforderungen

54

38

Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

[22]

117

2.173

Sonstige kurzfristige Forderungen

[23]

417

197

Flüssige Mittel

[33]

1.173

1.150

Kurzfristige Vermögenswerte

5.565

7.310

18.846

19.751

84

M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Passiva

Mio €

Anhang

31.12.2019

31.12.2018

Gezeichnetes Kapital

376

376

Kapitalrücklage

795

795

Gewinnrücklagen

4.567

3.864

Eigenkapital aus nicht realisierten Gewinnen/Verlusten

309

649

Eigenkapital der Aktionäre der MAN SE

6.048

5.685

Minderheitsanteile

0

0

Eigenkapital

[24]

6.048

5.685

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

[25]

899

1.258

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

[26]

592

488

Langfristige Ertragsteuerverbindlichkeiten

2

-

Passive latente Steuern

[11]

151

190

Ertragsteuerrückstellungen langfristig

-

15

Sonstige langfristige Rückstellungen

[27]

593

561

Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

[28]

1.957

1.829

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

[29]

1.219

1.103

Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

5.414

5.444

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

[25]

2.817

2.978

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.275

1.437

Kurzfristige Ertragsteuerverbindlichkeiten

23

181

Ertragsteuerrückstellungen kurzfristig

30

137

Sonstige kurzfristige Rückstellungen

[27]

479

589

Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

[28]

1.159

1.700

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

[29]

1.602

1.600

Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

7.384

8.622

18.846

19.751

A n d i e A kt io n är eZ u sam m eng efa sst er La g eb eri cht K o nz er na b schl u ssW ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n B i l a n z

M A N K o n z er n K a p it a lf l u s s r ec h n u n g

85

MAN KONZERN KAPITALFLUSSRECHNUNG1

Mio €

2019

2018

Flüssige Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres

1.150

782

Ergebnis vor Steuern

710

562

Ertragsteuerzahlungen/-erstattungen

-275

43

Abschreibungen und Wertminderungen auf Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2

377

290

Abschreibungen und Wertminderungen auf aktivierte Entwicklungskosten 2

125

99

Wertaufholungen und Wertminderungen auf Beteiligungen 3

-67

-139

Abschreibungen auf Vermietete Erzeugnisse 2

658

636

Veränderung der Pensionen

0

17

Ergebnis aus dem Abgang von Anlagegegenständen und Beteiligungen

-25

20

Ergebnis aus der At-Equity-Bewertung3

-108

-88

Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge

22

-5

Veränderung der Vorräte

-118

-240

Veränderung der Forderungen

93

-160

Veränderung der Verbindlichkeiten und der Erhaltenen Anzahlungen (ohne Finanzverbindlichkeiten)

49

545

Veränderung der Rückstellungen

-47

44

Veränderung der Vermieteten Erzeugnisse

-890

-1.010

Cashflow aus der Geschäftstätigkeit - aufgegebene Geschäftsbereiche

11

-72

Cashflow aus der Geschäftstätigkeit

515

544

Investitionen in Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte (ohne aktivierte Entwicklungskosten)

-438

-428

Zugänge aktivierter Entwicklungskosten

-298

-255

Erwerb von sonstigen Beteiligungen

-124

0

Veräußerung von Tochterunternehmen abzüglich flüssiger Mittel

1.978

395

Veräußerung von sonstigen Beteiligungen

101

0

Erlöse aus Anlagenabgängen (außer Vermietete Erzeugnisse)

9

53

Veränderung der Darlehen und Termingeldanlagen

21

6

Cashflow aus der Investitionstätigkeit - aufgegebene Geschäftsbereiche

-

-184

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

1.248

-413

Verlustübernahme/Gewinnabführung

-548

-193

Veränderung von übrigen Finanzverbindlichkeiten

-1.105

456

Leasingzahlungen

-88

0

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - aufgegebene Geschäftsbereiche

-

-7

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

-1.741

256

Wechselkursbedingte Veränderung der Flüssigen Mittel

2

-20

Veränderung der Flüssigen Mittel

24

368

Flüssige Mittel am Ende des Geschäftsjahres

1.173

1.150

  1. Für weitere Informationen siehe Anmerkung (33)
  2. Saldiert mit Zuschreibungen
  3. Vorjahr wurde bzgl. WertaufholungAt-Equity-Beteiligung Sinotruk angepasst.

86

M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

MAN KONZERN ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALS

Eigenkapital

aus nicht

Anteil der

Gezeichnetes

Kapital-

Gewinn-

realisierten

Minderheits-

Mio €

Gewinnen/

MAN-

Gesamt

Kapital

rücklage

rücklagen

Verlusten

Aktionäre

anteile

Stand am 31. Dezember 2017

376

795

3.894

948

6.013

105

6.118

Ergebnis nach Steuern

-

-

675

-

675

11

686

Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen,

-

-

-

-454

-454

-2

-456

Gewinne und Verluste

Gesamtergebnis

-

-

675

-454

221

9

230

Den Minderheitsanteilen zugewiesene Dividenden

-

-

-

-

-

-4

-4

Gewinnabführung an die TRATON SE

-

-

-548

-

-548

-

-548

Übrige Veränderungen

-

-

-156

155

-1

-110

-112

Stand am 31. Dezember 2018

376

795

3.864

649

5.685

0

5.685

Ergebnis nach Steuern

-

-

712

-

712

0

712

Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen,

-

-

-

-348

-348

0

-348

Gewinne und Verluste

Gesamtergebnis

-

-

712

-348

363

0

363

Den Minderheitsanteilen zugewiesene Dividenden

-

-

-

-

-

-

-

Übrige Veränderungen

-

-

-9

9

0

-

0

Stand am 31. Dezember 2019

376

795

4.567

309

6.048

0

6.048

87

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

MAN KONZERNANHANG

Grundlagen des Konzernabschlusses

1 Allgemeine Grundlagen

Die MAN SE (im Folgenden MAN oder MAN SE) ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in München, Deutschland, und ist beim Amtsgericht München unter der Registernummer HRB 179426 eingetragen. Die MAN SE ist das Mutterunternehmen der MAN Gruppe. Die MAN Gruppe ist einer der führenden Nutzfahrzeug-Kon- zerne in Europa. Das Produktportfolio umfasst Transpor- ter, Lkw, Busse, Diesel- und Gasmotoren sowie zugehörige Dienstleistungen.

Der vorliegende Konzernabschluss der MAN SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 wurde unter Anwendung von § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung Internationaler Rechnungsle- gungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Konzernabschluss der MAN SE wurde am 7. Feb- ruar 2020 aufgestellt und durch Beschluss des Vorstands zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.

Die MAN SE ist eine Tochtergesellschaft der TRATON SE, München (vormals: Volkswagen Truck & Bus GmbH, Volkswagen Truck & Bus AG bzw. TRATON AG). Die TRATON SE ist mit 94,36 % am Kapital der MAN SE betei- ligt. Darüber hinaus wird die MAN SE in den Konzernab- schluss der Volkswagen AG, Wolfsburg, einbezogen. Die Volkswagen AG stellt das ultimative Mutterunternehmen der MAN SE dar. Die Konzernabschlüsse der TRATON SE wie auch der Volkswagen AG werden im Bundesanzeiger offengelegt.

Der Konzernabschluss ist in der Berichtswährung Euro, der funktionalen Währung der MAN Gruppe, aufgestellt. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Alle Beträge sind je- weils für sich kaufmännisch gerundet. Das kann bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen.

2 Konsolidierung und Bewertung von Beteiligungen

a) Beteiligungen

Die Beteiligungen der MAN SE umfassen Tochterunter- nehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unter- nehmen und Finanzbeteiligungen.

Alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunter- nehmen, die die MAN SE unmittelbar oder mittelbar be- herrscht, werden in den Konzernabschluss einbezogen. Beherrschung liegt vor, wenn die MAN SE unmittelbar oder mittelbar die Verfügungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über das potenzielle Tochterunternehmen besitzt, an positiven oder negativen variablen Rückflüssen aus dem potenziellen Tochterun- ternehmen partizipiert und diese Rückflüsse beeinflussen kann. Tochtergesellschaften mit ruhender oder nur gerin- ger Geschäftstätigkeit, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cashflows der MAN Gruppe sowohl einzeln als auch gesamt von un- tergeordneter Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert. Sie werden mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten un- ter Berücksichtigung ggf. vorzunehmender Wertminde- rungen im Konzernabschluss bilanziert.

Gemeinschaftsunternehmen sind Beteiligungen, bei de- nen die MAN SE zusammen mit einem oder mehreren Partnern gemeinschaftliche Führung ausübt und Rechte am Nettovermögen hat. Gemeinschaftliche Führung setzt eine vertragliche Vereinbarung voraus.

Beteiligungen, bei denen die MAN SE einen maßgeblichen Einfluss durch Mitwirkung an der Finanz- und Geschäfts- politik ausüben kann, sind assoziierte Unternehmen. Maßgeblicher Einfluss wird grundsätzlich angenommen, wenn ein Stimmrechtsanteil von 20 % bis 50 % gegeben ist, es sei denn, dies kann eindeutig widerlegt werden. We- sentliche assoziierte Unternehmen und Gemeinschafts- unternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet. Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunterneh- men von untergeordneter Bedeutung werden grundsätz- lich mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten unter Be- rücksichtigung ggf. vorzunehmender Wertminderungen angesetzt.

Finanzbeteiligungen sind alle übrigen Beteiligungen.

88

M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

  1. KonsolidierungskreisEinbezogene Gesellschaften
    In den Konzernabschluss werden neben der MAN SE alle wesentlichen Tochterunternehmen im Wege der Konsoli- dierung einbezogen. Tochterunternehmen, die im Laufe des Geschäftsjahres erworben wurden, sind ab dem Zeit- punkt einbezogen, zu dem die Beherrschung besteht. Ge- sellschaften, die im Laufe des Geschäftsjahres veräußert wurden, sind ab dem Zeitpunkt nicht mehr einbezogen, zu dem die Beherrschung nicht mehr gegeben ist.

Anzahl der einbezogenen Gesellschaften

Inland

Ausland

Gesamt

Einbezogen zum 31. Dezember 2018

14

42

56

Erstmals einbezogen im Geschäftsjahr 2019

-

-

-

Ausgeschieden im Geschäftsjahr 2019

3

1

4

Einbezogen zum 31. Dezember 2019

11

41

52

Die Änderungen im Konsolidierungskreis der MAN Gruppe ergaben sich im Geschäftsjahr 2019 im Wesentli- chen aus konzerninternen Umstrukturierungen. Im Ge- schäftsjahr 2018 ergaben sich wesentliche Veränderungen auf den Konsolidierungskreis durch die Veräußerung des Power-Engineering-Geschäfts (siehe Anmerkung 5).

Die Aufstellung über den Anteilsbesitz des MAN Konzerns im Sinne von § 313 Abs. 2 HGB ist auf den Seiten 158 . aufgeführt.

Die folgenden vollkonsolidierten inländischen Gesell- schaften haben von der Möglichkeit der Befreiung gemäß

  • 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB Gebrauch gemacht:GETAS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Verwaltung
    Nürnberg KG, Pullach i. Isartal
    MAN Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Epsilon KG, München
    MAN Truck & Bus SE, München
    MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, München TORINU Verwaltung GmbH & Co. Beta KG,
    Pullach i. Isartal
    TARONA Verwaltung GmbH & Co. Alpha KG, Pullach i. Isartal
    M A N Verwaltungs-Gesellschaft mbH, München MAN Service und Support GmbH, München
    KOSIGA GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal
    MAN GHH Immobilien GmbH, Oberhausen.

Unternehmenszusammenschlüsse Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Er- werbsmethode bilanziert. Bei der Erstkonsolidierung wer- den die identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unterneh- mens mit ihrem Fair Value angesetzt. Ein danach verblei- bender positiver Unterschiedsbetrag zwischen den An- schaffungskosten für das erworbene Unternehmen und dem anteiligen, neu bewerteten Eigenkapital wird dem je- weiligen Bereich der MAN Gruppe als zahlungsmittelge- nerierende Einheit zugeordnet und als Geschäftswert ge- sondert bilanziert. Der Bereich, einschließlich des zugeordneten Geschäftswerts, wird mindestens einmal jährlich auf seine Werthaltigkeit überprüft, ggf. wird eine Wertminderung auf den erzielbaren Betrag vorgenom- men. Im Falle der Veräußerung eines Tochterunterneh- mens wird der zurechenbare Geschäftswert bei der Er- mittlung des Veräußerungsergebnisses berücksichtigt. Ein Unterschiedsbetrag, der sich beim Erwerb weiterer Anteile an einem bereits konsolidierten Tochterunterneh- men ergibt, wird direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Soweit nicht anders angegeben, wird der Eigenkapitalan- teil direkter Minderheiten (nicht beherrschende Anteile) im Erwerbszeitpunkt mit dem auf sie entfallenden Anteil am Fair Value der Vermögenswerte (ohne Goodwill) und Schulden bestimmt. Bedingte Gegenleistungen werden im Erwerbszeitpunkt mit ihrem Fair Value bewertet. Spä- tere Wertänderungen bedingter Gegenleistungen führen nicht zu einer Anpassung der Bewertung im Erwerbszeit- punkt. Mit der Akquisition verbundene Kosten (Anschaf- fungsnebenkosten), die nicht der Beschaffung von Eigen- kapital dienen, werden nicht dem Kaufpreis hinzugerechnet, sondern sofort als Aufwand erfasst.

c) Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Zu den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligun- gen zählen assoziierte Unternehmen und Gemeinschafts- unternehmen. Die erstmalige Bewertung von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen erfolgt zu Anschaffungskosten. Für die Folgebewertung wird der Anteil der MAN Gruppe an den nach dem Erwerb erwirt- schafteten Gewinnen und Verlusten ergebniswirksam er- fasst. Die übrigen Veränderungen im Eigenkapital von as- soziierten Unternehmen und Gemeinschafts- unternehmen wie Währungsanpassungen werden er- folgsneutral bilanziert. Zwischenergebnisse aus Geschäf-

89

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

ten von Konzernunternehmen mit assoziierten Unter- nehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden antei- lig im Ergebnis der Konzernunternehmen zurückgenom- men. Sofern es Anhaltspunkte für eine Wertminderung einer nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung gibt, wird für sie ein Werthaltigkeitstest durchgeführt und ggf. eine Wertminderung ergebniswirksam erfasst. Ent- fällt zu einem späteren Zeitpunkt der Grund für die Wert- minderung, erfolgt eine Zuschreibung auf den Betrag, der sich ohne Erfassung der Wertminderung ergeben hätte.

Geschäftswerte, die aus dem Erwerb eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens entstehen, sind in den Beteiligungsbuchwerten der asso- ziierten Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen enthalten.

d) Finanzbeteiligungen

Finanzbeteiligungen werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet. Alle Änderungen des Fair Values werden im Eigenkapital aus nicht realisierten Ge- winnen/Verlusten erfasst.

e) Währungsumrechnung

Die Abschlüsse von Tochterunternehmen, Gemein- schaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen aus Ländern außerhalb des Euroraums werden nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Für die Tochterunternehmen richtet sich die funktionale Wäh- rung nach deren primärem Wirtschaftsumfeld und ent- spricht fast immer der jeweiligen Landeswährung. Für einzelne Tochterunternehmen ist die funktionale Wäh- rung abweichend zur Landeswährung Euro.

Die Umrechnung der Abschlüsse erfolgt nach der modifi- zierten Stichtagskursmethode, nach der die Posten der Bi- lanz mit Ausnahme des Eigenkapitals zum Kurs am Bi- lanzstichtag, die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit gewichteten Durchschnittskursen umgerechnet werden. Das Eigenkapital wird mit Aus- nahme der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen mit historischen Kursen umgerechnet. Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdif- ferenzen werden bis zum Abgang der Tochtergesellschaft ergebnisneutral behandelt und als gesonderte Position im Eigenkapital ausgewiesen.

3 Änderungen von Rechnungslegungsvorschriften

  1. Erstmalig angewendete Vorschriften IFRS 16 - Leasingverträge
    IFRS 16 fasst die Bilanzierungsvorschriften für die Bilan- zierung von Leasingverhältnissen neu. Die MAN Gruppe bilanziert erstmalig zum 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode Leasingverhält- nisse nach den Vorgaben des IFRS 16. Die Vorjahresperio- den wurden nicht angepasst. Dabei wurde im Zeitpunkt der Erstanwendung für bestehende Verträge keine Neube- urteilung vorgenommen, ob diese anhand der Kriterien des IFRS 16 ein Leasingverhältnis darstellen oder nicht. Stattdessen werden Verträge, die bereits unter IAS 17 bzw. IFRIC 4 als Leasingverhältnis eingestuft waren auch wei- terhin als Leasingverhältnis klassifiziert. Verträge, die un- ter IAS 17 bzw. IFRIC 4 nicht als Leasingverhältnis einge- stuft waren, werden auch weiterhin nicht als Leasingverhältnis behandelt. Die Leasingverbindlichkeit ist nach dieser Methodik zum Umstellungszeitpunkt mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen anzu- setzen. Der Barwertermittlung liegen dabei Grenzfremd- kapitalzinssätze vom 1. Januar 2019 zugrunde. Der ge- wichtete durchschnittliche Zinssatz hierfür betrug in der MAN Gruppe 3,4 %. Im Zeitpunkt der Erstanwendung wur- den Leasingverträge, deren Leasinglaufzeit vor dem 1. Ja- nuar 2020 endet, unabhängig von dem Startdatum des Leasingvertrags als kurzfristige Leasingverhältnisse klas- sifiziert und daher nicht in der Bilanz erfasst. Vereinfa- chend werden die Nutzungsrechte mit dem Betrag der je- weiligen Leasingverbindlichkeit - bereinigt um im Voraus geleistete oder abgegrenzte Leasingzahlungen - bilan- ziert. Unter Anwendung der Ausnahmeregelung wird das Nutzungsrecht um diejenigen Beträge korrigiert, die zum 31. Dezember 2018 als Rückstellungen für belastende Ope- rating-Leasingverträge in der Bilanz angesetzt waren. Auf eine Wertminderungsprüfung der Nutzungsrechte im Zeitpunkt der Erstanwendung wurde in diesem Zusam- menhang verzichtet.

Aufgrund der erstmaligen Erfassung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten ergaben sich zum 1. Januar

2019 folgende Effekte:

  • In der Eröffnungsbilanz wurden Nutzungsrechte in Höhe von 572 Mio € erfasst. Dieser Betrag ist gemin-

90

M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

dert um Nutzungsrechte, die im Rahmen von Unter- mietverhältnissen an Dritte weitergegeben wurden und bei denen das Untermietverhältnis als Finance Lease klassifiziert wurde. Aus derartigen Untermiet- verhältnissen entstanden Finance Lease-Forderun- gen in Höhe von 15 Mio €.

  • Ab dem 1. Januar 2019 müssen alle vermieteten Ver- mögenswerte getrennt von den Vermögenswerten, die die MAN Gruppe selbst nutzt, ausgewiesen wer- den. Vermögenswerte mit einem gesamten Buchwert von 10 Mio € wurden dadurch von den Sachanlagen in die Vermieteten Vermögenswerte umklassifiziert. Die Vermieteten Vermögenswerte enthalten im We- sentlichen vermietete Fahrzeuge und Als Finanzin- vestition gehaltene Immobilien.
  • Leasingverbindlichkeiten wurden in Höhe von
    588 Mio € passiviert und unter den lang- und kurz- fristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.
  • Im Eigenkapital ergaben sich keine Effekte aus der Erstanwendung.

Die Differenz zwischen den mit dem Grenzfremdkapital- zinssatz zum 31. Dezember 2018 diskontierten erwarteten Auszahlungen für Operating-Leasingverhältnisse in Höhe von 635 Mio € und den in der Eröffnungsbilanz erfassten Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 588 Mio € ergibt sich im Wesentlichen aus der Neubeurteilung von Leasinglaufzeiten nach den Vorgaben des IFRS 16. Dabei wurden hinreichend sichere Verlängerungs- oder Kündi- gungsoptionen bei der Bestimmung der Leasingzahlun- gen berücksichtigt. Daneben sind Leasingzahlungen für geringwertige und kurzfristige Leasingverhältnisse nicht in den Leasingverbindlichkeiten der Eröffnungsbilanz enthalten.

Im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise, nach der Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse voll- ständig im Operativen Ergebnis gezeigt wurden, werden nach IFRS 16 nur noch die Abschreibungen auf die Nut- zungsrechte dem Operativen Ergebnis zugerechnet. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingver- bindlichkeiten werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Dadurch kommt es im Geschäftsjahr 2019 zu einer Entlas- tung des Operativen Ergebnisses von 19 Mio €.

Durch die geänderte Erfassung von Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen in der Kapitalflussrech- nung ergibt sich im Geschäftsjahr 2019 eine Verbesserung

des Cashflows aus der Geschäftstätigkeit und des Netto- Cashflows in Höhe von 88 Mio €. Der Cashflow aus der Fi- nanzierungstätigkeit verringert sich entsprechend. Der aus der Änderung der Bilanzierungsregeln resultierende Anstieg der Finanzverbindlichkeiten wirkt sich zum

31. Dezember 2019 mit 590 Mio € negativ auf die Netto- verschuldung aus. Aus der Anwendung des IFRS 16 ergab sich kein wesentlicher Effekt auf den Umsatz.

Zudem ergeben sich deutlich umfangreichere Anhangs- angaben.

Sonstige Bilanzierungs- und

Bewertungsmethoden

Mit dem 1. Januar 2019 sind im Rahmen der Verbesserung der International Financial Reporting Standards 2017 (Annual Improvement Project 2017) diverse Regelungen in Kraft getreten. Diese beinhalten Klarstellungen an IAS 12, IAS 23, IFRS 3 und IFRS 11.

In IAS 12 (Ertragsteuern) wurde klarstellend ergänzt, dass sich die Art der Erfassung von ertragsteuerlichen Konse- quenzen aus Dividendenzahlungen an der Art der Erfas- sung der Geschäfte orientiert, die die Dividendenzahlung ermöglicht haben.

Darüber hinaus wurden in IAS 23 (Fremdkapitalkosten) klarstellende Erläuterungen zur Ermittlung des gewoge- nen Finanzierungskostensatzes aufgenommen.

Außerdem verdeutlichen die zusätzlichen Erläuterungen in IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) und IFRS 11 (Gemeinsame Vereinbarungen), dass bei der Erlangung von Beherrschung über vormals als Joint Operation er- fasste Beteiligungen nun die Grundsätze für einen suk- zessiven Unternehmenserwerb anzuwenden sind.

Durch die Änderungen an IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2019 klargestellt, dass auf lang- fristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Ge- meinschaftsunternehmen, die im Wesentlichen eine Net- toinvestition darstellen und nicht gemäß der Equity- Methode bilanziert werden, die Wertminderungsvor- schriften von IFRS 9 (Finanzinstrumente) anzuwenden sind.

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Ferner sind seit dem 1. Januar 2019 Klarstellungen an IFRS 9 (Finanzinstrumente) vorgenommen worden. Be- stimmte Finanzinstrumente, die eine Rückzahlungsop- tion mit negativer Ausgleichszahlung beinhalten, können demnach zu fortgeführten Anschaffungskosten oder er- folgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet wer- den.

Außerdem gilt IFRIC 23 (Unsicherheit bezüglich der er- tragsteuerlichen Behandlung), der vorschreibt, dass steu- erliche Risiken zu berücksichtigen sind, wenn es wahr- scheinlich ist, dass die Steuerbehörden Sachverhalte in der Steuerberechnung nicht akzeptieren werden.

Daneben wurde in IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) klargestellt, dass zum Zeitpunkt eines Planereignisses die versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermit- teln sind.

Die oben genannten geänderten Regelungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MAN Gruppe.

  1. Nicht angewendete neue bzw. geänderte IFRS
    MAN hat im Konzernabschluss 2019 die nachstehenden Rechnungslegungsnormen, die vom IASB bereits verab- schiedet worden sind, aber für das Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksich- tigt.

Standard/

Veröffentlicht

Anwendungs-

Übernahme

Voraussichtliche Auswirkungen

Interpretation

durch das IASB

pflicht 1

durch EU

IFRS 3

IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7

IFRS 17

IAS 1 und IAS 8

Unternehmenszusammenschlüsse: Definition

22.10.2018

01.01.2020

Nein

Keine wesentlichen Auswirkungen

eines Geschäftsbetriebs

Reform der Referenzzinssätze

26.09.2019

01.01.2020

Ja

Keine wesentlichen Auswirkungen

Versicherungsverträge

18.05.2017

01.01.20212

Nein

Keine Auswirkungen

Darstellung des Abschlusses sowie

Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von

Rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und

31.10.2018

01.01.2020

Ja

Keine wesentlichen Auswirkungen

Fehlern: Definition Wesentlichkeit

  1. Pflicht zur erstmaligen Anwendung aus Sicht der MAN Gruppe
  2. Der IASB hat eine Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts auf den 01.01.2022 vorgeschlagen.

4 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Darstellung in der Bilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig werden. Aktive und passive latente Steuern sowie Vermögens- werte und Rückstellungen aus leistungsorientierten Pen- sionsplänen werden als langfristige Posten dargestellt. Die Konzern Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Vor dem Hintergrund des im Geschäftsjahr 2013 abge- schlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsver- trags zwischen der TRATON SE und der MAN SE wurde der Konzernabschluss für das Jahr 2018 nach Ergebnisverwen-

dung durch die TRATON SE aufgestellt. Der Beherr- schungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde vom Vor- stand der TRATON SE am 22. August 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019, 0.00 Uhr, außerordentlich gekündigt.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt mit Aus- nahme bestimmter Posten, wie z.B. Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bewertet werden, sowie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten.

a) Immaterielle Vermögenswerte

Einzeln erworbene Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Immaterielle Vermö- genswerte, die im Zuge eines Unternehmenserwerbs übernommen wurden, werden mit ihrem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt bewertet.

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Haben die Immateriellen Vermögenswerte eine bestimm- bare Nutzungsdauer, werden sie über den Zeitraum ihrer Nutzung innerhalb der Funktionskosten linear abge- schrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt für Software überwiegend drei bis fünf Jahre. Bei Lizenzen und ähnli- chen Rechten erfolgt die Abschreibung entsprechend den vertraglichen Nutzungsdauern. Ist keine Nutzungsdauer bestimmbar, erfolgt keine planmäßige Abschreibung. Stattdessen werden die Immateriellen Vermögenswerte mindestens einmal jährlich einem Wertminderungstest unterzogen, ggf. wird eine Wertminderung vorgenom- men.

Die Aufwendungen für die Entwicklung neuer Produkte und Baureihen werden aktiviert, wenn die Produkte bzw. Baureihen technisch und wirtschaftlich realisierbar sind, für eine eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgese- hen sind, die Aufwendungen zuverlässig bewertbar sind und ausreichende Ressourcen zur Fertigstellung des Ent- wicklungsprojekts zur Verfügung stehen. Entwicklungs- aufwendungen, welche diese Kriterien nicht erfüllen, so- wie alle Forschungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Ab dem Zeitpunkt der Marktein- führung werden die aktivierten Entwicklungskosten abge- schrieben. Die Abschreibung erfolgt linear über einen Zeitraum zwischen fünf und zehn Jahren. Solange ein Ent- wicklungsprojekt nicht abgeschlossen ist, erfolgt mindes- tens einmal jährlich eine Überprüfung der Werthaltigkeit der aufgelaufenen aktivierten Beträge.

Vertragserfüllungskosten wurden in der MAN Gruppe nicht aktiviert. Vertragsanbahnungskosten werden in der MAN Gruppe nur aktiviert und linear über die Laufzeit des Vertrags abgeschrieben, soweit sie wesentlich sind, der zugrunde liegende Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr hat und diese Kosten nicht angefallen wären, wenn der entsprechende Vertrag nicht zustande gekom- men wäre.

b) Sachanlagen

Sachanlagen werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um Abschrei- bungen und ggf. auch Wertminderungen. Investitionszu- schüsse werden grundsätzlich von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt. Die Herstellungskos- ten selbst erstellter Sachanlagen umfassen die direkt zu- rechenbaren Produktionskosten, anteilige Produktions- gemeinkosten sowie im Fall der Herstellung qualifizierter

Vermögenswerte, die auf den Herstellungszeitraum ent- fallenden Fremdkapitalzinsen. Sofern Sachanlagen aus wesentlichen identifizierbaren Komponenten mit jeweils unterschiedlichen Nutzungsdauern bestehen, werden diese Komponenten separat bilanziert und abgeschrie- ben.

Aufwendungen für Instandhaltungen und Reparaturen werden ergebniswirksam erfasst, soweit sie nicht aktivie- rungspflichtig sind.

Sachanlagen werden linear über die voraussichtliche Nut- zungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauern der Sachanlagen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und ggf. angepasst. Den Abschreibungen liegen haupt- sächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde: Gebäude (zehn bis 50 Jahre), Grundstückseinrichtungen (fünf bis 33 Jahre), Technische Anlagen und Maschinen (drei bis zwölf Jahre), Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus- stattung (drei bis 15 Jahre).

c) Leasingverhältnisse

Bis zum 31. Dezember 2018 hat die MAN Gruppe Leasing- verhältnisse gemäß IAS 17 bilanziert. Ein Leasingverhält- nis wurde als ein Vertrag definiert, bei dem der Leasingge- ber dem Leasingnehmer gegen eine Reihe von Zahlungen das Recht zur Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. Die Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasingnehmer und Leasing- geber erfolgte anhand der Verteilung der mit dem Lea- singgegenstand verbundenen Chancen und Risiken.

Sofern der MAN Gruppe als Leasingnehmer die wesentli- chen Chancen und Risiken zuzurechnen waren, wurden die jeweiligen Leasinggegenstände zum Fair Value bzw. zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert und linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit des Lea- singvertrags abgeschrieben. Die aus den künftigen Lea- singraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen wur- den diskontiert als Verbindlichkeit passiviert.

Soweit die MAN Gruppe als Leasingnehmer im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen aufgetreten ist, d.h., wenn nicht alle wesentlichen Risiken und Chancen über- gegangen sind, wurden Leasingraten bzw. Mietzahlungen direkt als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

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Seit dem 1. Januar 2019 bilanziert die MAN Gruppe Lea- singverhältnisse gemäß IFRS 16. Dieser definiert ein Lea- singverhältnis als einen Vertrag - oder den Teil eines Ver- trags - mit dem ein Leasinggeber einem Leasingnehmer das Recht zur Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum gegen ein Entgelt gewährt.

MAN ALS LEASINGNEHMER

Tritt die MAN Gruppe als Leasingnehmer auf, erfasst sie in ihrer Bilanz grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit.

Anwendungserleichterungen bestehen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse, die die MAN Gruppe in Anspruch nimmt und daher für solche Leasing- verhältnisse kein Nutzungsrecht und keine Verbindlich- keit ansetzt. Die diesbezüglichen Leasingzahlungen wer- den als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Als geringwertig wird ein Leasingverhältnis be- handelt sofern der Neuwert des Leasinggegenstands maximal 5 000 € beträgt. Des Weiteren werden die Bilanzie-

rungsvorschriften des IFRS 16 nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.

Nutzungsrechte

Das Nutzungsrecht wird grundsätzlich mit dem Betrag der Leasingverbindlichkeit zuzüglich aller, bei oder vor der Bereitstellung geleisteter Leasingzahlungen, abzüg- lich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize, unter Be- rücksichtigung anfänglicher direkter Kosten sowie Kos- ten, die dem Leasingnehmer bei Demontage und Beseitigung, Wiederherstellung oder Rückversetzung ent- stehen, bewertet. Während der Leasinglaufzeit wird das Nutzungsrecht linear über die Laufzeit des Leasingver- hältnisses, oder, sofern die Nutzungsdauer kürzer ist, über diesen Zeitraum, abgeschrieben.

Wenn das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermö- genswert zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf die MAN Gruppe übergeht, wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende der Nutzungs- dauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abge- schrieben.

Die in der Bilanz angesetzten Nutzungsrechte werden in denjenigen Bilanzpositionen ausgewiesen, in denen die

dem Leasingvertrag zugrunde liegenden Vermögens- werte ausgewiesen worden wären, wenn sie im Eigentum der MAN Gruppe stehen würden. Die Nutzungsrechte werden daher zum Stichtag unter den Langfristigen Ver- mögenswerten im Wesentlichen in dem Posten Sachanla- gen ausgewiesen.

Leasingverbindlichkeiten

Die Leasingverbindlichkeit wird mit den dem Leasingver- hältnis zugrunde liegenden Zinssatz abgezinsten, ausste- henden Leasingzahlungen bemessen. Sofern sich der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres ermitteln lässt, wird der Grenzfremdkapitalzins- satz des Leasingnehmers zur Abzinsung herangezogen. Die Leasingverbindlichkeit wird unter Anwendung der Ef- fektivzinsmethode und Berücksichtigung der Leasingzah- lungen fortgeschrieben. Der Ausweis der Zinsaufwendun- gen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit erfolgt innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzer- gebnis und innerhalb der Kapitalflussrechnung im Cash- flow aus der Geschäftstätigkeit.

Eine Vielzahl von Leasingverhältnissen enthalten Verlän- gerungs- und Kündigungsoptionen. Bei der Bestimmung der Leasinglaufzeiten werden alle maßgeblichen Fakten und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Aus- übung bzw. Nichtausübung der Option geben, berück- sichtigt. Optionale Zeiträume werden bei der Bestim- mung der Leasinglaufzeit berücksichtigt, sofern die Ausübung bzw. Nichtausübung der Option hinreichend sicher ist.

MAN ALS LEASINGGEBER

Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen basiert auf der Klassifizierung in Operating-Leasingverhältnisse und Fi- nanzierungsleasingverhältnisse. Die Klassifizierung er- folgt anhand der Verteilung der mit dem am Eigentum am Leasinggegenstand verbundenen Chancen und Risi- ken.

Klassifizierung und Bilanzierung von

Leasingverhältnissen

Bei einem Operating-Leasingverhältnis liegen die wesent- lichen Risiken und Chancen bei der MAN Gruppe. Der Lea- singgegenstand wird zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten innerhalb der Vermieteten Ver-

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mögenswerte der MAN Gruppe bilanziert; die in der Periode vereinnahmten Leasingraten werden als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Bei einem Finanzierungsleasingverhältnis werden die we- sentlichen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen. Der Leasinggegenstand wird aus den Vermie- teten Vermögenswerten der MAN Gruppe ausgebucht und stattdessen wird eine Forderung in Höhe des Netto- investitionswerts aus dem Leasingverhältnis bilanziert.

Der Nettoinvestitionswert entspricht den dem Leasingge- ber zustehenden Leasingzahlungen und jedem, dem Lea- singgeber zufallenden, nicht garantierten Restwert, abge- zinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz. Unter Leasingzahlungen fallen feste Zahlungen abzüglich etwaiger zu zahlender Leasinganreize, be- stimmte variable Leasingzahlungen, etwaige Restwertga- rantien, die der Leasinggeber erhält, der Ausübungspreis einer Kaufoption, sofern davon ausgegangen werden kann, dass diese ausgeübt wird sowie Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses.

Ausfallrisiken aus Leasingforderungen werden im Rah- men von IFRS 9 berücksichtigt.

Vermietete Vermögenswerte

Unter den Vermieteten Vermögenswerten werden neben vermieteten Fahrzeugen auch Fahrzeuge ausgewiesen, die mit einer Rückkaufverpflichtung versehen sind (im Folgenden auch "vermietete Erzeugnisse") soweit die MAN Gruppe die mit den vermieteten Erzeugnissen ver- bundenen Risiken und Chancen zurückbehält. Fahrzeuge mit Rückkaufverpflichtung werden im Falle von Operating -Leasingverträgen zu Anschaffungs- oder Herstel- lungskosten aktiviert und linear über die Vertragslaufzeit auf den kalkulierten Restwert abgeschrieben. Änderun- gen des kalkulierten Restwertes werden durch Anpassung der zukünftigen Abschreibungsraten berücksichtigt. In Abhängigkeit von den lokalen Besonderheiten und Erfah- rungswerten aus der Gebrauchtwagenvermarktung ge- hen fortlaufend aktualisierte interne und externe Infor- mationen über Restwertentwicklungen in die Restwertprognosen ein. Im Rahmen dessen müssen vor allem Annahmen getroffen werden bezüglich des zukünf- tigen Fahrzeugangebots und der Fahrzeugnachfrage so- wie der Entwicklung der Fahrzeugpreise. Diesen Annah- men liegen entweder qualifizierte Schätzungen oder

Veröffentlichungen sachverständiger Dritter zugrunde. Qualifizierte Schätzungen beruhen, soweit verfügbar, auf externen Daten unter Berücksichtigung intern vorliegen- der Zusatzinformationen, wie z.B. historische Erfahrungs- werte und zeitnahe Verkaufsdaten. Wertminderungen, die aufgrund des Impairment-Tests nach IAS 36 zu erfas- sen sind, werden durch außerplanmäßige Abschreibun- gen erfasst.

Außerdem werden in den Vermieteten Vermögenswerten Grundstücke und Gebäude, die der Erzielung von Mieter- trägen dienen (Als Finanzinvestitionen gehaltene Immo- bilien), ausgewiesen. Diese werden zu Anschaffungskos- ten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert. Sofern es sich nicht um Grundstücke handelt, werden sie linear über die voraus- sichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die für die Ab- schreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern ent- sprechen grundsätzlich denen der selbst genutzten Sachanlagen. Der Fair Value dieser Immobilien wird im Anhang angegeben. Grundlage für die Ermittlung des Fair Values sind interne Berechnungen auf Basis anerkannter Bewertungsmethoden. Diese können unter Anpassung der sich verändernden Variablen in Folgejahren wieder verwendet werden. Der Ertragswert wird auf Basis des Mietertrags unter Berücksichtigung weiterer Faktoren wie Bodenwert, Restnutzungsdauer, Verwaltungs- und In- standhaltungskosten sowie eines gewerbeimmobilien- spezifischen Vervielfältigers ermittelt.

d) Vorräte

Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskos- ten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewer- tet. Die Herstellungskosten umfassen die direkt zurechen- baren Produktionskosten und anteilige fixe und variable Produktionsgemeinkosten. Die zugerechneten Gemein- kosten sind überwiegend auf Basis der üblichen Kapazi- tätsauslastung ermittelt. Vertriebskosten, Kosten der all- gemeinen Verwaltung und Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Rohstoffe und Handelswaren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet.

  1. Finanzinstrumente

ORIGINÄRE FINANZINSTRUMENTE

Originäre Finanzinstrumente beinhalten hauptsächlich Forderungen an Kunden, Ausleihungen, Finanzbeteili- gungen und Flüssige Mittel sowie Finanzverbindlichkei- ten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

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sowie Verbindlichkeiten aus Rückkaufverpflichtungen. Flüssige Mittel enthalten die Guthaben bei Kreditinstitu- ten sowie äußerst liquide Finanzinvestitionen mit tempo- rärem Charakter, die nur unwesentlichen Wertschwan- kungsrisiken unterliegen. Auch die Sonstigen finanziellen Vermögenswerte und Sonstigen finanziellen Verbindlich- keiten enthalten Finanzinstrumente im Anwendungsbe- reich des IFRS 9. Die Bilanzierung von originären Finan- zinstrumenten erfolgt bei marktüblichem Kauf oder Verkauf zum Erfüllungstag, d.h. zu dem Tag, an dem der Vermögenswert geliefert wird.

Die MAN SE betreibt ein zentrales Cash-Management, an das auch die früher zur MAN Gruppe gehörigen Gesell- schaften des PE-Geschäfts angeschlossen sind. Liquidi- tätsüberschüsse und -anforderungen werden täglich durch die MAN SE geschlossen. Darüber hinaus wird über- schüssige Liquidität der MAN Gruppe auf Ebene der TRATON SE verwaltet. Daraus entstehende Forderungen und Verbindlichkeiten werden im Konzernabschluss der MAN Gruppe als Forderung an/Verbindlichkeiten gegen- über diesen Gesellschaften bilanziert. Forderungen, die aus dem Cash Pooling bestehen, werden unter den Flüssi- gen Mitteln ausgewiesen, die Verbindlichkeiten unter den Finanzverbindlichkeiten.

BEWERTUNG BEIM ERSTMALIGEN ANSATZ VON FINANZINSTRUMENTEN

Originäre finanzielle Vermögenswerte und Verbindlich- keiten werden bei ihrer erstmaligen Erfassung zu An- schaffungskosten angesetzt. Diese entsprechen grund- sätzlich dem zum entsprechenden Zeitpunkt vorliegenden Fair Value zu-/abzüglich Transaktionskos- ten. Davon ausgenommen sind Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum Fair Value angesetzt werden. Forde- rungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifi- kante Finanzierungskomponente beinhalten, werden beim erstmaligen Ansatz mit ihrem Transaktionspreis be- wertet.

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlich- keiten werden grundsätzlich mit dem Brutto-Buchwert ausgewiesen. Eine Saldierung wird nur dann vorgenom- men, wenn die Aufrechnung der Beträge zum gegenwärti- gen Zeitpunkt von der MAN Gruppe rechtlich durchsetz- bar ist und die Absicht besteht, dies auch vorzunehmen.

KLASSIFIZIERUNG UND FOLGEBEWERTUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

Finanzinstrumente werden nach dem wirtschaftlichen Gehalt der vertraglichen Vereinbarung und den Definiti- onen des IAS 32 als finanzieller Vermögenswert, Eigenka- pitalinstrument oder finanzielle Verbindlichkeit klassifi- ziert.

Finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente), die die folgenden Bedingungen erfüllen, werden zu fortgeführ- ten Anschaffungskosten bewertet:

  • der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen ei- nes Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Ver- einnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und
  • die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermö- genswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente), die die folgenden Bedingungen erfüllen, werden erfolgsneutral zum Fair Value bewertet:

  • der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen ei- nes Geschäftsmodells gehalten, das sowohl die Ver- einnahmung vertraglich vereinbarter Cashflows als auch den Verkauf finanzieller Vermögenswerte vor- sieht, und
  • die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermö- genswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Die MAN Gruppe hat das Wahlrecht des IFRS 9 ausgeübt, Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, erfolgsneutral zum Fair Value (ohne Recycling) zu erfassen, da für die MAN Gruppe eine erfolgswirksame Erfassung der Gewinne und Verluste zum Fair Value bei diesen Instrumenten keine Aussage über die Leistung des Unternehmens liefert. Standardmäßig werden alle anderen finanziellen Vermö- genswerte als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit- wert klassifiziert.

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Finanzielle Verbindlichkeiten werden in die folgenden Ka- tegorien eingeordnet:

  • Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten; nur zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten werden erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Innerhalb der MAN Gruppe wird diese Anforderung nur durch derivative Finan- zinstrumente erfüllt, die nicht ins Hedge Accounting einbezogen sind.
  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete fi- nanzielle Verbindlichkeiten

Standardmäßig werden alle anderen finanziellen Ver- bindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten be- wertet.

Grundsätzlich wendet die MAN Gruppe die Fair-Value-Option für finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Ver- bindlichkeiten nicht an.

Als fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit wird der Betrag bezeichnet,

  • mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine fi- nanzielle Schuld bei der erstmaligen Erfassung be- wertet wurde,
  • abzüglich eventueller Tilgungen,
  • zu- oder abzüglich der kumulierten Amortisation ei- ner etwaigen Differenz zwischen dem ursprüngli- chen Betrag und dem bei der Endfälligkeit rückzahl- baren Betrag, die mittels der Effektivzinsmethode verteilt wird,
  • und der bei finanziellen Vermögenswerten um etwa- ige Risikovorsorgen bereinigt wird.

WERTMINDERUNG VON FINANZIELLEN UND VERTRAGLICHEN VERMÖGENSWERTEN

Die MAN Gruppe setzt für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Leasingforderungen und vertragliche Vermögenswerte immer den über die Laufzeit erwarteten Kreditverlust (expected credit loss, ECL) an (im Folgenden auch "Vereinfachter Ansatz"). Für Forderungen aus Liefe- rungen und Leistungen und vertragliche Vermögens- werte wird der über die Laufzeit erwartete Kreditverlust mittels einer Wertberichtigungstabelle geschätzt, sofern

keine objektiven Hinweise auf eine individuelle Wertmin- derung vorliegen. Die Wertberichtigungstabelle basiert auf den historischen Erfahrungen des Konzerns über Zah- lungsausfälle, bereinigt um schuldnerspezifische Fakto- ren, allgemeine wirtschaftliche Faktoren und einer Ein- schätzung sowohl aktueller als auch der erwarteten Entwicklungen der Einflussfaktoren zum Stichtag, darun- ter auch ggf. dem Zeitwert des Geldes. Die Wertberichti- gungsquoten hängen von der Anzahl der Tage ab, die eine Forderung überfällig ist:

  • Nicht wertgemindert und nicht überfällig: 1,0 % der Forderung
  • Bis zu 30 Tage überfällig: 1,5 % der Forderung
  • 31 bis 90 Tage überfällig: 2,5 % der Forderung
  • Mehr als 91 Tage überfällig: 4,0 % der Forderung

Für andere Finanzinstrumente setzt die MAN Gruppe den ECL über die Laufzeit an, wenn es seit der erstmaligen Er- fassung eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos gab (im Folgenden auch "Allgemeiner Ansatz"). Wenn das Aus- fallrisiko des Finanzinstruments hingegen seit der erst- maligen Erfassung nicht signifikant zugenommen hat, wird eine Wertberichtigung für dieses Finanzinstrument zu einem Wert vorgenommen, der dem zwölfmonatigen ECL entspricht. Sofern die internen Risikomanagement- und Kontrollsysteme nicht früher auf einen signifikanten Anstieg des Ausfallrisikos hindeuten, besteht die wider- legbare Vermutung innerhalb der MAN Gruppe, dass ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos eingetreten ist, wenn Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind.

Finanzinstrumente werden einer der drei Kreditausfall- stufen zugeordnet:

  • Stufe 1: Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfas- sung und ohne signifikante Veränderung des Ausfallrisikos
  • Stufe 2: Signifikante Veränderung des Ausfallrisi- kos seit Zugang des Instruments, basierend auf der erwarteten Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrags
  • Stufe 3: Finanzinstrumente mit beeinträchtigter Bonität

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Die Zuordnung zu einer Stufe wird in jedem Berichtszeit- raum neu überprüft. Ein finanzieller Vermögenswert ist in seiner Bonität beeinträchtigt, wenn ein oder mehrere Ereignisse eingetreten sind, die sich nachteilig auf die zu- künftig erwarteten Cashflows auswirken. Diese Ereignisse umfassen Zahlungsverzug über einen bestimmten Zeit- raum, Einleitung von Zwangsmaßnahmen, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Scheitern von Sanierungsmaßnahmen. Die Höhe der erwarteten Kreditverluste beruht auf der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Ausfallverlustquote und der Kredithöhe zum Zeit- punkt des Ausfalls. Wenn es basierend auf den internen Risiko- und Kontrollsystemen keinen Grund für die An- nahme gibt, dass es bereits früher zu einem Ausfall kommt, besteht innerhalb der MAN Gruppe die widerleg- bare Vermutung, dass ein Ausfall vorliegt, wenn die Zah- lungen mehr als 90 Tage überfällig sind. Eine Ausbu- chung wird immer dann vorgenommen, wenn keine begründeten Erwartungen mehr bestehen, dass der finan- zielle Vermögenswert einbringlich ist.

Für finanzielle Vermögenswerte wird der erwartete Kre- ditverlust als die Differenz zwischen sämtlichen vertrag- lich vereinbarten Cashflows, die gemäß Vertragsbedin- gungen an die MAN Gruppe zu zahlen sind, und sämtlichen Cashflows, die der Konzern erwartet zu erhal- ten, ermittelt. Diese Differenz wird mit dem ursprüngli- chen Effektivzinssatz diskontiert. Bei Leasingforderungen stimmen die zur Bestimmung des erwarteten Kreditver- lusts eingesetzten Cashflows und Diskontierungssätze mit den bei der Messung der Leasingforderung eingesetz- ten Cashflows und Diskontierungssätzen gemäß IFRS 16 "Leasingverhältnisse" überein.

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND HEDGE ACCOUNTING

Die MAN Gruppe ist im Rahmen ihres operativen Ge- schäfts verschiedenen Finanzrisiken ausgesetzt. Zur Absi- cherung von Wechselkursrisiken, Zinsänderungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken verwenden Unternehmen ent- sprechende derivative Finanzinstrumente wie Swaps, Ter- mingeschäfte und Optionen. Derivative Finanzinstru- mente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung und an jedem folgenden Bilanzstichtag zum Fair Value bilanziert. Die Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente erfolgt grundsätzlich zum Handelstag.

Die Erfassung von Gewinnen und Verlusten aus der Fair- Value-Bewertung ist abhängig von der Designation des derivativen Finanzinstruments. Derivate, die nicht den Kriterien des IFRS 9 für Hedge Accounting genügen, wer- den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewer- tet (im Weiteren auch als "Derivate außerhalb von Siche- rungsbeziehungen" bezeichnet). Diese Gewinne und Verluste aus der Bewertung und Realisierung werden in Abhängigkeit vom zugrunde liegenden Risiko und Sach- verhalt im sonstigen betrieblichen Ertrag/Aufwand oder im Finanzergebnis erfasst.

Voraussetzung für die Anwendung von Hedge Accounting ist, dass die Sicherungsbeziehung zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument klar do- kumentiert ist, und dass zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument ein wirtschaftlicher Zu- sammenhang besteht, der nicht durch den Einfluss des Kreditrisikos dominiert wird. Die Sicherungsinstrumente unterliegen dem gleichen Risiko wie die Grundgeschäfte, nämlich dem Wechselkursrisiko. In jeder Sicherungsbe- ziehung, für die Hedge Accounting angewendet wird, ent- spricht der designierte Betrag des gesicherten Grundge- schäfts dem Volumen des Sicherungsinstruments. Bei der Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow- Hedges) erfolgt die Bewertung der Sicherungsinstru- mente zum Fair Value. Gewinne oder Verluste aus der Neubewertung des effektiven, designierten Teils des Deri- vats werden in der Rücklage aus nicht realisierten Gewin- nen/Verlusten ergebnisneutral unter dem Posten "Marktbewertung derivativer Finanzinstrumente (Siche- rungsinstrumente)" erfasst, während Gewinne oder Ver- luste aus dem nicht designierten Terminelement des De- rivats und des Währungsbasis-Spreads unter dem Posten "Rücklage für Kosten der Sicherungsmaßnahmen" erfasst werden. Die über das Sonstige Ergebnis angesammelten Beträge werden in die Gewinn- und Verlustrechnung um- gegliedert, sobald die abgesicherten zukünftigen Zah- lungsmittelflüsse ergebniswirksam werden. Sowohl die Umgliederung des Postens "Marktbewertung derivativer Finanzinstrumente (Sicherungsinstrumente)" wie auch der "Rücklage für Kosten der Sicherungsmaßnahmen" werden in dem Posten, dem das Grundgeschäft zugeord- net ist, erfasst.

Der ineffektive Teil eines Cashflow-Hedges wird sofort er- gebniswirksam erfasst.

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Der Konzern wendet derzeit kein Fair-Value-Hedge-Accounting an.

  1. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
    Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Plä- nen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren ("projected unit credit method") ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Ver- pflichtungen ("defined benefit obligation") auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet und auf ihren Barwert ab- gezinst. Dabei werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung bestimmter Parameter wie Gehaltssteige- rungen und Mitarbeiterfluktuation berücksichtigt.

Die Pensionsrückstellungen sind um den Fair Value des zur Deckung der Versorgungsverpflichtungen bestehen- den Planvermögens vermindert. Soweit das Planvermö- gen die Verpflichtung übersteigt, wird dieser Überhang nur insoweit als Vermögenswert angesetzt, als hieraus eine Rückvergütung aus dem Plan oder eine Reduzierung künftiger Beiträge resultiert.

Der Dienstzeitaufwand, der die im Geschäftsjahr gemäß Leistungsplan hinzuerworbenen Ansprüche der aktiven Arbeitnehmer repräsentiert, wird innerhalb der Funkti- onskosten ausgewiesen. Die Nettozinserträge bzw. -auf- wendungen ergeben sich durch Multiplikation des Netto- vermögenswerts bzw. der Nettoschuld mit dem Abzinsungssatz und werden im Zinsaufwand berücksich- tigt.

Neubewertungen des Nettovermögenswerts bzw. der Net- toschuld umfassen versicherungsmathematische Ge- winne und Verluste, die aus Abweichungen zwischen den getroffenen versicherungsmathematischen Annahmen und den tatsächlich eingetretenen Entwicklungen oder Änderungen von versicherungsmathematischen Annah- men entstehen, sowie Erträge aus Planvermögen unter Ausschluss von Beträgen, die in den Nettozinserträgen bzw. -aufwendungen enthalten sind. Die Neubewertun- gen werden unter Berücksichtigung latenter Steuern er- folgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Zahlungen für beitragsorientierte Pläne werden ergebnis- wirksam innerhalb der Funktionskosten erfasst.

g) Sonstige Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen werden für alle erkennba- ren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, die wahr- scheinlich zu einer künftigen wirtschaftlichen Belastung führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt wer- den kann. Die Bewertung erfolgt in Höhe des Betrags, der zur Erfüllung der Verpflichtungen bei bestmöglicher Schätzung notwendig ist. Sofern der Zinseffekt wesentlich ist, wird die Rückstellung mit dem Barwert angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Eine mit ei- ner Rückstellung zusammenhängende erwartete Erstat- tung Dritter wird als separater Vermögenswert aktiviert, wenn ihre Realisation so gut wie sicher ist.

Die Bilanzierung der Rückstellungen wird regelmäßig überprüft und bei neuen Erkenntnissen oder geänderten Umständen angepasst. Resultiert aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsum- fangs, wird die Rückstellung anteilig aufgelöst und der Er- trag in dem Posten der Gewinn- und Verlustrechnung er- fasst, in dem die Rückstellung ursprünglich gebildet wurde.

Rückstellungen für Gewährleistungen, die dem Kunden zusichern, dass das verkaufte Produkt mit den vereinbar- ten Spezifikationen übereinstimmt, werden zum Zeit- punkt des Verkaufs der betreffenden Erzeugnisse oder der Erbringung der entsprechenden Dienstleistung gebildet. Die Bewertung basiert vorrangig auf historischen Erfah- rungswerten. Für bekannte Schäden werden darüber hin- aus Einzelrückstellungen gebildet. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, soweit ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan erstellt und dieser den betroffenen Parteien mitgeteilt worden ist. Rückstellungen für ausstehende Kosten und für übrige Verpflichtungen sind auf der Basis ihres wahrscheinli- chen Eintritts bewertet, in der Regel in Höhe voraussicht- lich noch anfallender Herstellungskosten. Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwar- tete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Ver- tragserfüllung unvermeidbaren Kosten.

Die Rückstellungen für aktienbasierte Vergütung beinhal- ten Performance Shares. Die Verpflichtungen aus aktien- basierten Vergütungen werden gemäß IFRS 2 als "cash- settled plan" bilanziert. Für diese in bar zu erfüllenden

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Vergütungspläne erfolgt die Bewertung während der Laufzeit zum Fair Value. Dieser wird mittels eines aner- kannten Bewertungsverfahrens ermittelt. Der Vergü- tungsaufwand wird über den Erdienungszeitraum ver- teilt.

  1. Eventualverbindlichkeiten

Sofern die Kriterien für die Bildung einer Rückstellung nicht erfüllt sind, der Abfluss finanzieller Ressourcen aber nicht unwahrscheinlich ist, wird über diese Verpflichtun- gen im Konzernanhang berichtet (siehe Angabe "Eventu- alverbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse"). Eine Pas- sivierung dieser Sachverhalte erfolgt erst, wenn sich die Verpflichtungen konkretisiert haben, d.h. der Abfluss fi- nanzieller Ressourcen wahrscheinlich geworden ist und ihre Höhe zuverlässig geschätzt werden kann.

  1. Umsatzrealisierung

Umsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem eine Leistungsverpflichtung erfüllt ist. Bei Verträgen mit mehreren Leistungsverpflichtungen wird der Transakti- onspreis auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen auf- geteilt.

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Erzeugnissen oder Waren werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Verfügungsmacht über das Produkt auf den Kunden über- gegangen ist. Dies ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Lie- ferung.

Erlöse aus Verkäufen, bei denen ein Konzernunterneh- men eine Rückkaufverpflichtung zu einem vorab festge- legten Wert eingeht, werden nicht sofort in voller Höhe als Umsatz realisiert. Stattdessen wird der Unterschiedsbe- trag zwischen Verkaufspreis und Barwert des Rückkaufs- preises als "operating lease" bilanziert und linear über den Zeitraum bis zur Rückgabe im Umsatz verteilt.

Umsatzerlöse aus Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Dienstleistungen erbracht werden. Bei langfristigen Dienstleistungsverträgen werden die Umsatzerlöse linear über die Vertragslaufzeit erfasst oder, sofern die Leis- tungserbringung nicht linear erfolgt, entsprechend dem Leistungsfortschritt unter Anwendung der Cost-to-Cost- Methode.

Gewährleistungen, die dem Kunden zusichern, dass das verkaufte Produkt mit den vereinbarten Spezifikationen

übereinstimmt, werden als Rückstellung bilanziert. Ver- längerte Garantien, die Kunden auch separat kaufen kön- nen, werden als abgrenzbare Leistungsverpflichtung bi- lanziert. Der Umsatz aus verlängerten Garantien wird über die Laufzeit der Garantie gelegt.

Sofern ein unbedingter Anspruch auf Vergütung oder eine Teilvergütung besteht, ohne dass MAN die Leistung bereits vollständig erbracht hat, wird dieser unter den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Die zugehörige Vertragsverbindlichkeit wird unter den Sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.

Skonti, Kundenboni und Rabatte vermindern den Trans- aktionspreis. Derartige variable Gegenleistungen werden nur insoweit in den Transaktionspreis einbezogen, als eine spätere Stornierung mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. MAN nutzt die praktische Erleichterung des IFRS 15, eine wesentliche Finanzierungs- komponente nur bei Verträgen zu bilanzieren, bei wel- chen ein Zeitraum von mehr als einem Jahr zwischen dem Übergang der Verfügungsmacht über das verkaufte Pro- dukt und der Kundenzahlung erwartet wird.

  1. Betriebliche Aufwendungen und Erträge
    Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruch- nahme der Leistung, Aufwendungen für Werbung sowie sonstigen absatzbezogenen Aufwendungen zum Zeit- punkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Die Umsatzkos- ten umfassen die Herstellungskosten der verkauften Er- zeugnisse sowie die Anschaffungskosten der verkauften Handelswaren. Zu den Herstellungskosten gehören neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungsein- zelkosten auch fertigungsbedingte Gemeinkosten ein- schließlich der Abschreibungen auf die Produktionsanla- gen. Rückstellungen für Gewährleistung werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der Produkte in den Umsatzkos- ten gebildet. Aufwendungen für Forschung werden sofort ergebniswirksam erfasst. Zinsen und sonstige Fremdkapi- talkosten werden grundsätzlich als Aufwand der Periode erfasst, mit Ausnahme von Fremdkapitalkosten, die als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten von qualifizierten Vermögenswerten aktiviert werden. Ein qualifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn ein Zeit- raum von mindestens einem Jahr zur Versetzung in den beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsbereiten Zustand erforderlich ist.

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Zuwendungen der öffentlichen Hand für entstandene Aufwendungen werden in der Periode erfolgswirksam im Sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. in den Posten erfasst, in denen auch die zu kompensierenden Aufwendungen anfallen.

k) Ertragsteuern

Die Steuerrückstellungen enthalten Verpflichtungen aus laufenden Steuern. Mittels der bestmöglichen Schätzung werden für potenzielle Steuerrisiken Rückstellungen pas- siviert. Für in diesem Zusammenhang anfallende steuer- liche Nebenleistungen werden Sonstige Rückstellungen passiviert.

Aktive latente Steuern werden grundsätzlich für steuer- lich abzugsfähige temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz, auf steuerliche Verlustvorträge und Steuerguthaben er- fasst, sofern damit zu rechnen ist, dass sie genutzt werden können. Passive latente Steuern werden grundsätzlich für sämtliche zu versteuernde temporäre Differenzen zwi- schen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Kon- zernbilanz gebildet (Temporary-Konzept). Die Abgren- zungen werden in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung bzw. -entlastung nachfolgender Ge- schäftsjahre auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Re- alisation zu erwartenden Steuersatzes vorgenommen. Steuerliche Konsequenzen von Gewinnausschüttungen werden grundsätzlich erst berücksichtigt, wenn der Ge- winnverwendungsbeschluss vorliegt.

Für aktive latente Steuern, deren Realisierung in einem überschaubaren Zeitraum nicht zu erwarten ist, werden Wertberichtigungen vorgenommen. Der Bewertung von aktiven latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge werden in der Regel zukünftige zu versteuernde Einkom- men im Rahmen eines Planungszeitraums von fünf Ge- schäftsjahren zugrunde gelegt.

Aktive latente Steuern verrechnen wir mit passiven laten- ten Steuern, wenn sie denselben Steuergläubiger betref- fen und sich die Laufzeiten entsprechen.

  1. Zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögenswerte und aufgegebene

Geschäftsbereiche

Hierunter fallen einzelne langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten sowie direkt mit

ihnen in Verbindung stehende Schulden (Veräußerungs- gruppe), wenn deren Buchwerte hauptsächlich durch Ver- äußerung und nicht durch betriebliche Nutzung realisiert werden sollen.

Langfristige Vermögenswerte, die einzeln oder zusam- men in einer Veräußerungsgruppe als "zur Veräußerung bestimmt" klassifiziert sind, werden in der Bilanz separat innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte ausgewie- sen. Die Bewertung erfolgt zum niedrigeren Betrag aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten; eine planmäßige Abschreibung wird nicht mehr vorge- nommen. Im Falle einer späteren Erhöhung des Fair Values abzüglich Veräußerungskosten erfolgt eine entspre- chende Wertaufholung. Die Wertaufholung ist auf die zuvor für die jeweiligen Vermögenswerte erfassten Wert- minderungen begrenzt.

Bei einem aufgegebenen Geschäftsbereich handelt es sich um einen Unternehmensteil, der ein wesentliches Ge- schäftsfeld der MAN Gruppe darstellt und zur Veräuße- rung bestimmt ist oder veräußert wurde. Die Vermögens- werte und Schulden von einem aufgegebenen Geschäftsbereich werden bis zum Abschluss des Verkaufs in der Bilanz als "zur Veräußerung bestimmt" ausgewie- sen und mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Das Ergeb- nis aus dieser Bewertung, die Gewinne und Verluste aus der Veräußerung sowie das Ergebnis aus der laufenden Geschäftstätigkeit des aufgegebenen Geschäftsbereichs werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert als "Ergebnis aufgegebener Geschäftsbereiche" ausgewie- sen. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Vorperiode so- wie die Kapitalflussrechnung werden entsprechend ange- passt.

Die Eliminierung von Zwischengewinnen zwischen MAN und aufgegebenen Geschäftsbereichen basiert auf der entsprechenden Vereinbarung nach der Veräußerung. Wenn MAN von einer Fortführung der Vereinbarung nach der Veräußerung ausgeht, erfolgt die Eliminierung gegen- über dem aufgegebenen Geschäftsbereich. Wenn MAN die Vereinbarung nach der Veräußerung hingegen nicht fortführt, erfolgt die Eliminierung gegenüber dem fortge- führten Geschäftsbereich.

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Die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss, ausge- nommen Anmerkung (5), - soweit sie Bezug auf die Kon- zern-Gewinn- und Verlustrechnung und die Konzern-Ka- pitalflussrechnung nehmen - beziehen sich auf fortgeführte Aktivitäten, es sei denn, ein IFRS verlangt den Einbezug der aufgegebenen Geschäftsbereiche, oder es ist anders vermerkt.

m) Wertminderungen

Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Buchwerte von Immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen, nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, zu An- schaffungskosten bilanzierten Sonstigen Beteiligungen, Vermieteten Erzeugnissen oder Sonstigen Forderungen wertgemindert sein könnten, wird ein Wertminderungs- test durchgeführt. Für Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmten Nutzungsdauern, noch nicht betriebsbe- reite Immaterielle Vermögenswerte sowie den Goodwill wird der Wertminderungstest mindestens einmal jährlich durchgeführt. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswerts ermittelt, um den Um- fang einer ggf. vorzunehmenden Wertminderung zu be- stimmen. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem Fair Value abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der erwarteten Cashflows. Als Diskontie- rungszinssatz wird ein den Marktbedingungen entspre- chender Zinssatz vor Steuern verwendet.

Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermö- genswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Be- trag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermö- genswerten, die Mittelzuflüsse erzeugt (zahlungsmittel- generierende Einheit), bestimmt, welcher der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann. Der Goodwill wird zu Zwecken des Wertminderungstests jeweils der kleinsten goodwilltragenden zahlungsmittelgenerieren- den Einheit zugeordnet. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertminderung des Vermö- genswerts.

Ergibt sich für einen Vermögenswert oder eine zahlungs- mittelgenerierende Einheit nach einer vorgenommenen Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag, erfolgt eine Wertaufholung maximal bis auf die fortgeführten Anschaffungs- und Herstel- lungskosten, die sich ohne die Wertminderung ergeben

hätten. Die Wertaufholung erfolgt ergebniswirksam. Die Wertaufholung eines zuvor abgeschriebenen Goodwills ist nicht zulässig.

n) Vorjahresinformationen

Einzelne Vorjahresdaten sind aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit an die aktuelle Darstellung angepasst worden. Sofern wesentlich, finden sich Details dazu in den jeweiligen Sektionen.

o) Schätzungen und Ermessensspielräume

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert bei ei- nigen Sachverhalten einen gewissen Grad von Einschät- zungen und Ermessensentscheidungen. Die vorgenom- menen Schätzungen wurden auf der Basis von Erfahrungswerten und weiteren relevanten Faktoren un- ter Berücksichtigung der Prämisse der Unternehmens- fortführung vorgenommen. Alle Schätzungen und An- nahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Konzerns zu vermitteln. Bestehende Unsicher- heiten werden bei der Wertermittlung angemessen berücksichtigt, dennoch können zukünftige Ereignisse von den Schätzungen abweichen und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft.

Den Schätzungen und Beurteilungen des Managements lagen insbesondere Annahmen zur gesamtwirtschaftli- chen Entwicklung, der Entwicklung der relevanten Märkte sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen zugrunde. Diese sowie weitere Annahmen werden ausführlich im Prognosebericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist, erläutert.

Bei folgenden Sachverhalten sind die zum Bilanzstichtag getroffenen Annahmen von besonderer Bedeutung:

Die mindestens einmal jährlich durchgeführte Überprü- fung der Goodwills auf Wertminderungen erfordert u.a. die Prognose von künftigen Cashflows sowie deren Dis- kontierung. Dabei liegen den Cashflows Prognosen zu- grunde, die auf vom Management genehmigten Finanz- plänen aufbauen, siehe Anmerkung (15). Weitere wesentliche Prämissen bilden die gewichteten durch-

102M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

schnittlichen Kapitalkosten sowie die Steuersätze. Wer- den Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen, zu An- schaffungskosten bilanzierte Sonstige Beteiligungen oder Vermietete Erzeugnisse oder Sonstige Forderungen auf Wertminderungen getestet, ist die Bestimmung des er- zielbaren Betrags der Vermögenswerte gleichermaßen mit Schätzungen des Managements verbunden.

Die Schätzung der Nutzungsdauer im abnutzbaren Anla- gevermögen basiert auf Erfahrungen der Vergangenheit. Kommt es im Rahmen der Überprüfung der Nutzungs- dauer zu einer Änderung der Einschätzung, wird die Rest- nutzungsdauer angepasst und ggf. eine Wertminderung vorgenommen. Die Bewertung der Vermieteten Erzeug- nisse hängt zudem vom Restwert der vermieteten Fahr- zeuge nach Ablauf der Laufzeit des Leasingverhältnisses ab. In Abhängigkeit vom Umfang der Ausübung der Rück- gaberechte sowie der Entwicklung der Wiederverwer- tungspreise können die tatsächlich eintretenden Belas- tungen von den erwarteten Risiken abweichen.

In der MAN Gruppe werden etwa 17 % (17 %) der Fahrzeuge mit einer Rückkaufverpflichtung verkauft. Diese Ge- schäfte werden als Operating Lease bilanziert. Auch Ver- käufe, bei denen der Rückkauf nicht von vornherein fest vereinbart ist sondern allein der Kunde über den Rück- kauf zum zuvor vereinbarten Preis entscheidet, werden als Operating Lease bilanziert. Aufgrund der Vertragsge- staltung und unserer Erfahrung mit derartigen Verkäufen gehen wir davon aus, dass der Kunde stets von seinem An- dienungsrecht Gebrauch macht.

Viele Leasingvereinbarungen weisen Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen auf. Bei der Ermittlung der Laufzeit des Leasingverhältnisses sind derartige Optionen ledig- lich dann mit einzubeziehen, wenn die Ausübung hinrei- chend sicher scheint. Bei dieser Beurteilung werden alle Faktoren und Umstände berücksichtigt, wie z.B. die histo- rischen Laufzeiten von Leasingverhältnissen und das An- fallen inkrementeller Kosten.

Die Bestimmung der Werthaltigkeit von finanziellen Ver- mögenswerten verlangt Einschätzungen über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. So- weit möglich werden die Einschätzungen aus Erfahrungs- werten der Vergangenheit abgeleitet. Auch die Ermittlung

der Buchwerte von Finanzbeteiligungen, die nicht börsen- notiert sind und zum Fair Value angesetzt werden, basiert auf umfangreichen Prognosen und Schätzungen.

Die Bewertung von Pensionen und ähnlichen Verpflich- tungen erfolgt auf Basis von versicherungsmathemati- schen Verfahren. Diese Bewertungen beruhen vor allem auf Annahmen über die Abzinsungsfaktoren, Gehalts- und Rententrends sowie die Lebenserwartungen. Diese versicherungsmathematischen Annahmen können auf- grund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingun- gen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen ab- weichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung der Pensions- und ähnlicher Verpflichtungen führen.

Die MAN SE und ihre Tochtergesellschaften sind weltweit tätig und werden laufend von lokalen Finanzbehörden ge- prüft. Änderungen der Steuergesetze, der Rechtspre- chung und deren Interpretation durch die Finanzbehör- den in den jeweiligen Ländern können zu gegenüber den im Abschluss getroffenen Einschätzungen abweichenden Steuerzahlungen führen. Die Bewertung der Steuerrück- stellung orientiert sich an dem wahrscheinlichsten Wert der Realisierung dieses Risikos. Ob eine Mehrzahl von steuerlichen Unsicherheiten einzeln oder in Gruppen bi- lanziert wird, macht MAN je betrachtetem Einzelfall da- von abhängig, welche Darstellung sich besser für die Vor- hersage der Realisierung des steuerlichen Risikos eignet. Insbesondere bei Verträgen über grenzüberschreitende, konzerninterne Lieferungen und Leistungen ist die Be- stimmung der Preise von einzelnen Produkten und Dienstleistungen komplex, da in vielen Fällen keine Marktpreise für eigene Produkte zu beobachten sind oder der Rückgriff auf Marktpreise von ähnlichen Produkten aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit mit Unsicher- heiten behaftet ist. Die Bepreisung erfolgt in diesen Fällen

  • auch für steuerliche Zwecke - auf Basis von einheitli- chen, betriebswirtschaftlich anerkannten Bewertungsver- fahren.

Bei der Ermittlung aktiver latenter Steuern sind Annah- men hinsichtlich des künftigen zu versteuernden Ein- kommens sowie der Zeitpunkte der Realisierung erforder- lich.

Die Bewertung von Sonstigen Rückstellungen und ver- gleichbaren Verpflichtungen ist in Abhängigkeit vom je-

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weils zugrunde liegenden Geschäftsvorfall teilweise kom- plex und in erheblichem Maß mit Schätzungen verbun- den. Die vom Management getroffenen Annahmen be- züglich des Eintritts sowie der möglichen Höhe der Inanspruchnahme basieren u.a. auf Erfahrungswerten, verfügbaren technischen Daten, Einschätzungen von Kos- tenentwicklungen und potenziellen Gewährleistungsfäl- len, Diskontierungsfaktoren sowie möglichen Verwer-

tungserlösen. Die Bewertung von Restrukturierungsrückstellungen ist mit Schätzungen und Annahmen in Bezug auf die Höhe der Abfindungs- zahlungen, Auswirkungen belastender Verträge, den Zeit- plan für die Umsetzung der Maßnahmen und demzu- folge die zeitliche Verteilung der erwarteten Auszahlungen behaftet. Die Annahmen für die Bewer- tung werden mit Fortschritt des Restrukturierungspro- gramms regelmäßig überprüft. Rechtsstreitigkeiten und andere rechtliche Verfahren werfen gleichzeitig komplexe rechtliche Fragestellungen auf und sind mit zahlreichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten verbunden. Eine Rückstellung wird hierfür gebildet, wenn es wahrschein- lich ist, dass im Zusammenhang mit diesen Verfahren eine Verpflichtung entstanden ist, die wahrscheinlich zu zukünftigen Mittelabflüssen führen wird und hinsicht- lich der Höhe verlässlich schätzbar ist. Die Beurteilung, ob zum Stichtag eine gegenwärtige Verpflichtung als Ergeb- nis eines Ereignisses in der Vergangenheit besteht, ob ein zukünftiger Mittelabfluss wahrscheinlich und die Ver- pflichtung verlässlich schätzbar ist, erfordert erhebliches Ermessen und umfangreiche Schätzungen durch das Ma- nagement. Zukünftige Ereignisse und Entwicklungen so- wie Veränderungen von Schätzungen und Prämissen kön- nen zu einem künftigen Zeitpunkt zu einer geänderten Beurteilung führen. Zusätzliche Aufwendungen, die eine wesentliche Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage von MAN haben können, können somit nicht vollständig ausgeschlossen werden.

5 Aufgegebene Geschäftsbereiche und zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögenswerte

a) Aufgegebene Geschäftsbereiche

Am 25. Oktober 2018 gab der Volkswagen Konzern seine Absicht bekannt, das Power-Engineering-Geschäft (PE- Geschäft) an eine Tochtergesellschaft der Volkswagen AG, die nicht zum MAN Konzern gehört, zu veräußern. Das PE- Geschäft besteht aus den beiden früheren Segmenten MAN Energy Solutions (vormals MAN Diesel & Turbo) und Renk sowie der HABAMO Verwaltung GmbH & Co. Objekt Sterkrade KG.

MAN Energy Solutions ist ein weltweit führender Anbieter von Schiffsdieselmotoren und stationären Motoren sowie einer der führenden Anbieter von Turbomaschinen. Renk ist ein weltweit führender Hersteller von hochwertigen Spezialgetrieben, Antriebskomponenten und Prüfsyste- men.

Die Veräußerung fand mit Ablauf des 31. Dezember 2018 statt. Dies stellt auch den Zeitpunkt dar, ab dem die Kon- trolle auf den Erwerber übergegangen ist.

Analyse des Gewinns des aufgegebenen Geschäftsbereichs

Die Ergebnisse des aufgegebenen Geschäftsbereichs wer- den in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert aus- gewiesen und sind nachstehend für das gesamte PE- Geschäft dargestellt. In der Bilanz zum 31. Dezember 2018 werden die Vermögenswerte und Schulden des aufgege- benen Geschäftsbereichs nicht gesondert dargestellt, da die Veräußerung des Geschäftsbereichs "Power Enginee- ring" und somit die Entkonsolidierung zum 31. Dezember 2018 stattfand.

104M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Mio €

2019

2018

Umsatz

-

3.588

Sonstige Erträge

-

173

Aufwendungen

-

-3.519

Ergebnis vor Steuern aus aufgegebenen

-

242

Geschäftsbereichen

Zugewiesene Ertragsteuern

-

-41

Veräußerungsgewinn nach Steuern

-2

48

Ergebnis aufgegebener Geschäftsbereiche

-2

250

Analyse des Veräußerungsgewinns nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs

Der Veräußerungspreis wurde ausgehend vom Nettover- mögen zu Buchwerten des aufgegebenen Geschäftsbe- reichs ermittelt. Ein Abwertungsbedarf bei der Umklassi- fizierung als aufgegebener Geschäftsbereich ergab sich nicht.

Nach Berücksichtigung von Minderheiten, Reklassifizie- rung von im Eigenkapital aus nicht realisierten Gewin- nen/Verlusten erfassten Beträgen in Höhe von 36 Mio € und Ertragsteueraufwand auf den Verkaufserlös in Höhe von 89 Mio € ergab sich bei einer erhaltenen Gegenleis- tung von 1 980 Mio € ein Veräußerungsgewinn nach Steuern von 48 Mio €. Der Kaufpreis wurde im 1. Quartal 2019 nach einer Kaufpreisanpassung in Höhe von 2 Mio € gezahlt. Der endgültige Kaufpreis hat somit 1 978 Mio € betragen. Die Zahlung ist im Cashflow aus der Investiti- onstätigkeit unter "Veräußerung von Tochterunterneh- men abzüglich flüssiger Mittel" dargestellt.

Analyse der Buchwerte des aufgegebenen Geschäftsbereichs zum Zeitpunkt der Veräußerung und des Abgangs/Zugangs von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der nach Hauptgruppen unterteilten veräußerten Vermögens- werte und Schulden des aufgegebenen Geschäftsbe- reichs:

Mio €

31.12.2018

Immaterielle Vermögenswerte

392

Sachanlagen

756

Flüssige Mittel

862

Vorräte

1.402

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

935

Übrige Vermögenswerte

447

Summe Vermögenswerte

4.794

Finanzverbindlichkeiten

555

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

130

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

671

Sonstige Rückstellungen

460

Übrige Verbindlichkeiten

997

Summe Verbindlichkeiten und Rückstellungen

2.814

Nettovermögen des aufgegebenen Geschäftsbereichs

1.980

Aus der Veräußerung gingen Flüssige Mittel in Höhe von 862 Mio € ab. Darin enthalten sind aufgelebte Cash-Pool- Forderungen in Höhe von 759 Mio € gegenüber der MAN Gruppe, die keine Auswirkung auf den Cashflow der MAN Gruppe in 2018 hatten. Gegenläufig dazu lebten bei der MAN Gruppe Cash-Pool-Forderungen in Höhe von 525 Mio € auf, die im Cashflow aus der Investitionstätig- keit wirkten.

Gewinn oder Verlust aus weiteren in Vorjahren als aufgegebene Geschäftsbereiche klassifizierte Gesellschaften

Die Geschäftsberichte der MAN SE für die Geschäftsjahre 2006 bis 2007 und 2009 bis 2017 enthalten ausführliche Informationen im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile an der manroland AG, Offenbach am Main (manroland) ehemals MAN Roland Druckmaschinen AG, und der Ferrostaal GmbH, Essen (Ferrostaal), ehemals Fer- rostaal AG.

Die Nettoergebnisse aus diesen in Vorjahren als aufgege- bene Geschäftsbereiche klassifizierten Gesellschaften stellen sich für das Geschäftsjahr wie folgt dar:

Mio €

2019

Aufwendungen und Erträge

41

Ertragsteuern

-

41

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Sie resultieren einerseits aus Versicherungszahlungen über rund 19 Mio € aus dem Vergleich zwischen der MAN SE und D&O-Versicherern im Zusammenhang mit dem Compliance-Fall "Ferrostaal" und sind in Höhe von 19 Mio € im Cashflow aus der Geschäftstätigkeit - aufge- gebene Geschäftsbereiche enthalten.

Andererseits resultieren sie aus der Auflösung von Rück- stellungen in Höhe von 22 Mio € für Garantiefälle und steuerliche und vertragliche Risiken. Darüber hinaus wur- den 8 Mio € von den Rückstellungen verbraucht und führten zu einem Mittelabfluss, der im Cashflow aus der Geschäftstätigkeit in der Kapitalflussrechnung vom 1. Ja- nuar 2019 bis 31. Dezember 2019 enthalten ist.

Es fielen keine Ertragsteuern an.

b) Weitere Veräußerungsgruppen

Im 3. Quartal 2018 wurde die Restrukturierung der Aktivi- täten von MAN Truck & Bus in Indien eingeleitet und im

  1. Quartal 2018 vollzogen. In der für den Verkauf von Ver- mögenswerten erfassten Wertminderung über 64 Mio € für das Geschäftsjahr 2018 sind 30 Mio € für Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte enthalten, die in den Umsatzkosten erfasst wurden. Der gesamte erhaltene Kaufpreis von 11 Mio € stand einer Veräußerung von Zah- lungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten von
  1. Mio € gegenüber.

Mit Wirkung zum 28. August 2019 wurde der 49 %-Anteil am Geschäftsbereich für taktische Radfahrzeuge der Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH, München (RMMV), eines assoziierten Unternehmens, für einen Kaufpreis von 101 Mio € an die Rheinmetall AG veräußert. Für weitere Informationen wird auf die "Nach der Equity Methode bilanzierte Beteiligungen" verwiesen.

106M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Erläuterungen zur Gewinn- und

Verlustrechnung

6 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse des Konzerns nach Segmenten stellen sich wie folgt dar:

Mio €

MAN Truck

MAN Latin

Sonstige

2018

& Bus

America

Fahrzeuge

6.688

1.290

-97

7.881

Ersatzteile

1.453

89

-27

1.515

Nutzfahrzeuggeschäft

Gebrauchtfahrzeuge

681

9

-

690

Motoren, Aggregate

409

-

-4

406

Buy-Back und

865

-

-

865

Leasinggeschäft 1

Werkstattleistungen

617

7

1

625

Sonstige Umsatzerlöse

101

26

-4

123

10.815

1.421

-131

12.104

  1. Umsatzerlöse nicht im Anwendungsbereich des IFRS 15

Mio €

MAN Truck

MAN Latin

Sonstige

2019

& Bus

America

Fahrzeuge

6.768

1.626

-141

8.252

Ersatzteile

1.490

91

-16

1.564

Nutzfahrzeuggeschäft

Gebrauchtfahrzeuge

684

3

-

687

Motoren, Aggregate

451

-

-2

449

Buy-Back und

888

-

-

888

Leasinggeschäft 1

Werkstattleistungen

658

8

-1

666

Sonstige Umsatzerlöse

149

10

-3

157

11.088

1.738

-163

12.663

  1. Umsatzerlöse nicht im Anwendungsbereich des IFRS 15

Die sonstigen Umsatzerlöse umfassen u.a. Umsätze aus produktbezogenen Lizenzen.

Die 2019 ausgewiesenen Umsatzerlöse, die zu Beginn des Berichtszeitraums in den Vertragsverbindlichkeiten (An- merkung 29) enthalten waren, beliefen sich auf 440 Mio € (411 Mio €).

Umsatzerlöse in Höhe von 7 Mio € (25 Mio €) resultieren aus in früheren Perioden erfüllten Leistungsverpflichtun- gen. Dies betrifft im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen für Kundenboni.

  1. Informationen über die

Leistungsverpflichtungen der Gruppe

Die Leistungsverpflichtungen des Konzerns umfassen im Wesentlichen den Verkauf von Lkw, schweren Spezialfahr- zeugen, Bussen und damit verbundenen Ersatzteilen so- wie die Erbringung von Reparatur- und Wartungsleistun- gen. Neben regulären gesetzlichen Gewährleistungen gewährt der Konzern auch verlängerte Garantien.

Leistungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten sind erfüllt, wenn der Kunde die Kontrolle über diese Produkte erlangt. Dies ist normaler- weise der Fall, wenn das Produkt an den Kunden geliefert wurde und der Kunde das Fahrzeug abgenommen hat.

Üblicherweise sehen die Zahlungsbedingungen eine Frist von 30 Tagen vor. In einigen Märkten werden Zahlungs- fristen bis zu 140 Tagen gewährt. Verträge enthalten keine wesentlichen Finanzierungskomponenten. Kunden kön- nen sich entscheiden, ein Fahrzeug mit Finanzierungslö- sungen mit einer Tochtergesellschaft des Volkswagen Konzerns (z.B. Volkswagen Financial Services) zu finanzie- ren. Wenn eine Finanzierungsgesellschaft des Volkswagen Konzerns die Finanzierung bereitstellt, erhält MAN die Zahlung von dieser Partei, kurz nachdem der Kunde das Fahrzeug erhalten hat.

Leistungsverpflichtungen in Bezug auf Serviceverträge und bestimmte verlängerte Garantien werden über die Laufzeit der Garantie erfüllt. Bei Vorauszahlungen wird der zugewiesene Transaktionspreis zum Zeitpunkt des ur- sprünglichen Verkaufsvorgangs als Vertragsverbindlich- keit erfasst und über die Dauer der Dienstleistung als Um- satz erfasst. Gleicht die Zahlung der Servicegebühr der erbrachten Leistung, entspricht die Umsatzerfassung den gezahlten Gebühren.

Bei Verträgen, bei denen Serviceelemente im Vergleich zum Verkaufspreis des Fahrzeugs einen unwesentlichen Wert haben, wird die Residualwertmethode für die Alloka- tion des Transaktionspreises verwendet. Dies führt nicht zu wesentlichen Unterschieden im Vergleich zum Um- satz, der auf relativen Einzelverkaufspreisen basiert.

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  1. Allokation des Transaktionspreises auf die verbleibenden Leistungsverpflichtungen

Nachfolgende Tabelle zeigt den Wert der Verkaufsver- träge, denen am Ende des Berichtszeitraums nicht erfüllte oder teilweise nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen zu- geordnet wurden. Die Umsatzrealisierung wird in den dargestellten Zeitbändern erwartet.

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Voraussichtlicher Zeitpunkt der

Umsatzrealisierung

Innerhalb eines Jahres

3.216

3.498

1-5 Jahre

308

269

In mehr als fünf Jahren

7

6

3.531

3.773

7 Sonstige betriebliche Erträge

Mio €

2019

2018

Erträge aus Wechselkursveränderungen

66

122

Erträge aus Auflösung von Rückstellungen und

46

16

abgegrenzten Verbindlichkeiten

Erträge aus sonstigen Sicherungen

10

12

Erträge aus Weiterberechnungen

39

41

Erträge aus Anlageabgängen und Zuschreibungen

5

8

Erträge aus Miet- und Pachteinnahmen

4

6

Übrige Erträge

176

220

346

426

Die Erträge aus Wechselkursveränderungen enthalten im Wesentlichen Gewinne aus Kursveränderungen zwischen Entstehungs- und Zahlungszeitpunkt von Fremdwäh- rungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Kursge- winne aus der Bewertung zum Stichtagskurs. Daraus re- sultierende Kursverluste werden unter den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen enthal- ten im Berichtsjahr u.a. aufgelöste Rückstellungen für Re- strukturierungsmaßnahmen in Höhe von 13 Mio €, die auf das Segment MAN Latin America entfallen.

Die Erträge aus sonstigen Sicherungen enthalten über- wiegend Kursgewinne aus der Marktbewertung von deri- vativen Finanzinstrumenten zur Währungssicherung, die nicht ins Hedge Accounting einbezogen sind. Kursver- luste werden in den Sonstigen betrieblichen Aufwendun- gen ausgewiesen.

Die Übrigen Erträge enthalten Erträge aus der Wertaufho- lung von Forderungen aus Verkehrssteuern in Höhe von 65 Mio € aus der brasilianischen zahlungsmittelgenerie- renden Einheit MAN Latin America Indústria e Comércio de Veículos Ltda., welche dem Segment MAN Latin Ame- rica zugeordnet ist. Die Wertaufholung resultiert aus dem Entfall des Wertminderungsbedarfs durch eine aus der Planung abgeleiteten höheren Verrechenbarkeit dieser Verkehrsteuer. Des Weiteren sind hier die Lizenzeinah- men von MAN Energy Solutions in Höhe von 24 Mio € enthalten. Im Vorjahr waren Erträge aus der Auflösung von Verbindlichkeiten für Sozialbeiträge in Höhe von 144 Mio € enthalten.

Darüber hinaus sind in den Übrigen Erträgen Zuwendun- gen der öffentlichen Hand in Höhe von 3 Mio € (5 Mio €) für angefallene Aufwendungen erfasst.

8 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Mio €

2019

2018

Aufwendungen aus Wechselkursveränderungen

65

114

Aufwendungen aus sonstigen Sicherungen

27

23

Verluste aus Anlageabgängen

3

3

Aufwendungen aus Prozess- und Rechtsrisiken

91

42

Übrige Aufwendungen

106

243

292

425

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen die nicht den Funktionskosten, insbesondere den Umsatzkos- ten, zugeordneten Aufwendungen.

Die Aufwendungen aus sonstigen Sicherungen enthalten überwiegend Kursverluste aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten zur Währungssiche- rung, die nicht ins Hedge Accounting einbezogen sind.

108M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Die Aufwendungen für Prozessrisiken beziehen sich im Wesentlichen auf Aufwendungen aus dem Kartellverfah- ren, das von der EU-Kommission gegen europäische Lkw- Hersteller, darunter MAN, eingeleitet wurde.

Die Übrigen Aufwendungen enthalten u.a. Aufwendun- gen für sonstige Personalkosten. Im Vorjahr waren hier Aufwendungen für die Restrukturierung der Aktivitäten von MAN Truck & Bus in Indien über 71 Mio € enthalten, siehe auch Anmerkung (5). Zudem umfasste diese Position im Vorjahr Aufwendungen für die Wertberichtigung von Forderungen aus Verkehrssteuern in Höhe von 88 Mio € bei MAN Latin America.

9 Zinsergebnis

Mio €

2019

2018

Zinsen und ähnliche Erträge

45

36

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

-100

-118

Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten

-19

0

Nettozinsaufwand auf die Nettoschuld aus Pensionen

-10

-8

und ähnlichen Verpflichtungen

Aufzinsung und Effekte aus der Änderung des

Abzinsungssatzes von Verbindlichkeiten und

-8

-3

Sonstigen Rückstellungen

Zinsergebnis

-92

-94

Das Zinsergebnis enthält im Wesentlichen Zinsaufwand für Finanzverbindlichkeiten. Zudem sind im Geschäfts- jahr 2019 auch die Zinsaufwendungen aus Leasingver- bindlichkeiten enthalten. Die Zinserträge und -aufwen- dungen beinhalten realisierte Erträge bzw. Aufwendungen aus Zinsderivaten auf Positionen der Net- toliquidität. Der Anstieg der Zinserträge ist auf höhere Er- träge aus Zinsderivativen zurück zu führen.

Die aktivierten Fremdkapitalkosten betrugen im Berichts- zeitraum 2 Mio € (1 Mio €) und bezogen sich im Wesentli- chen auf aktivierte Entwicklungskosten. Der zugrunde ge- legte Fremdkapitalkostensatz beträgt 1,6 %.

10 Übriges Finanzergebnis

Mio €

2019

2018

Sonstige Erträge aus Beteiligungen

252

202

Erträge und Aufwendungen aus

0

1

Ergebnisabführungsverträgen

Sonstige Aufwendungen aus Beteiligungen

0

-6

Realisierte Fremdwährungserträge und -aufwendungen

-23

-5

Erträge und Aufwendungen aus Bewertungseffekten von

0

-41

Finanzinstrumenten

Erträge und Aufwendungen aus Fair-Value-Änderungen

16

32

von Derivaten außerhalb Hedge Accounting

Übriges Finanzergebnis

245

183

Die Sonstigen Erträge aus Beteiligungen enthalten Divi- dendenerträge aus der Beteiligung an Scania in Höhe von 185 Mio € (56 Mio €). Ferner ist hier die Wertaufholung auf die Beteiligung an der RMMV in Höhe von 67 Mio € und im Vergleichszeitraum die Wertaufholung hinsichtlich der Beteiligung an Sinotruk (Hong Kong) Limited, Hong- kong/China (Sinotruk) (siehe Anmerkung "Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen") enthalten.

Die Fair Value Änderungen aus Derivaten außerhalb Hedge Accounting gleichen die Währungsumrechnungs- effekte auf die Nettoverschuldung in den beiden Zeilen darüber im Wesentlichen aus.

11 Ertragsteuern

Der ausgewiesene Steueraufwand teilt sich wie folgt auf:

Mio €

2019

2018

Tatsächlicher Steueraufwand (+)/-ertrag(-) Inland

-73

20

Tatsächlicher Steueraufwand (+)/-ertrag(-) Ausland

66

119

Tatsächliche Steuern vom Einkommen

-7

138

und vom Ertrag

davon periodenfremde Aufwendungen (+)/Erträge (-)

-82

-14

Latenter Steueraufwand (+)/-ertrag(-) Inland

46

-39

Latenter Steueraufwand (+)/-ertrag(-) Ausland

-1

27

Latenter Steueraufwand (+)/-ertrag(-)

45

-12

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

38

126

109

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

Der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 erwartete Steueraufwand ergibt sich aus der Anwendung des für den Veranlagungszeitraum 2019 gültigen Inlandsteuer- satzes von 31,73 % (29,9 %) auf das Ergebnis vor Steuern. Der Steuersatz berücksichtigt die Gewerbesteuer (15,90 %), die Körperschaftsteuer (15,0 %) und den Solida- ritätszuschlag (5,5 % der Körperschaftsteuer). Im Vorjahr ergab sich der Konzernsteuersatz aus der steuerlichen Or- ganschaft mit der TRATON SE. Vor dem Hintergrund des mit Wirkung zum 1. Januar 2019, 0.00 Uhr außeror- dentlich gekündigten Beherrschungs- und Gewinnabfüh- rungsvertrags änderte sich der Konzernsteuersatz. Für die Bewertung der latenten Steuern wird im deutschen Or- gankreis der MAN SE ein Steuersatz in Höhe von 31,73 % (31,58 %) angewendet. Die angewendeten lokalen Ertrag- steuersätze für ausländische Gesellschaften variieren zwi- schen 0 und 34,1 %. Aus Steuersatzänderungen im Aus- land ergaben sich im Geschäftsjahr 2019 (wie im Vorjahr) keine wesentlichen Auswirkungen auf den Gesamtsteuer- aufwand. Die Realisierung steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren führte im Jahr 2019 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 7 Mio € (3 Mio €).

Bei inländischen Gesellschaften sind aktive latente Steu- ern auf Verlustvorträge für Körperschaftsteuer und Ge- werbesteuer in Höhe von 0 Mio € (0 Mio €) angesetzt. Bei ausländischen Gesellschaften sind für deren landesrecht- liche Steuern latente Steuern von 19 Mio € (28 Mio €) ak- tiviert. Für Gesellschaften, die im Vorjahr oder in der lau- fenden Periode ein negatives steuerliches Ergebnis erzielt haben, wurde ein latenter Steueranspruch in Höhe von 178 Mio € (17 Mio €) aktiviert, da die Realisierung dieses Steueranspruchs aufgrund der steuerlichen Ergebnispla- nung erwartet wird. Zum 31. Dezember 2019 werden für bestehende steuerliche Verlustvorträge von 1 639 Mio € (1 468 Mio €) sowie temporäre Differenzen in Höhe von 0 Mio € (0 Mio €) aufgrund geringer Realisationsmög- lichkeiten keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Ver- lustvorträge in Höhe von 41 Mio € (0 Mio €), für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, unterliegen einer zeitlich begrenzten Nutzbarkeit. Die diesbezügli- chen Verfallsdaten erstrecken sich auf den Zeitraum von 2020 bis 2028. Der latente Steueraufwand aus der Abwer- tung eines latenten Steueranspruchs beträgt 11 Mio € (28 Mio €). Der latente Steuerertrag aus der Zuschreibung eines latenten Steueranspruchs beträgt 3 Mio € (3 Mio €).

Latente Steuern auf thesaurierte Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften in Höhe von 2,4 Mrd € (1,9 Mrd €) werden nicht ermittelt, da diese Gewinne weitgehend in den Unternehmen eingesetzt werden sollen. Ausschüt- tungen würden in der Regel zu einem zusätzlichen Steu- eraufwand führen. Die Ermittlung der zu versteuernden temporären Differenzen wäre mit einem unverhältnis- mäßig hohen Aufwand verbunden, sodass von einer Be- rechnung abgesehen wurde.

Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Ertrag- steueraufwand:

Mio €

2019

2018

Ergebnis vor Ertragsteuern

710

562

Erwarteter Ertragsteueraufwand

225

168

(Steuersatz 31,7 %; Vorjahr 29,9 %)

Überleitung:

Abweichende ausländische Steuerbelastung

-26

-34

Steueranteil für:

steuerfreie Erträge

-145

-70

steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

21

27

Effekte aus Verlustvorträgen und Tax Credits

12

26

Periodenfremde Steuern

-82

-14

Effekte aus Steuersatzänderungen

1

5

Nicht anrechenbare Quellensteuer

6

5

Sonstige Steuereffekte

25

12

Ausgewiesener Ertragsteuer-

38

126

aufwand (+)/-ertrag(-)

Effektiver Steuersatz in %

5,3

22,4

110M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Die aktiven und passiven latenten Steuern verteilen sich auf folgende Bilanzpositionen:

Aktive latente Steuern

Passive latente Steuern

31.12.2018

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2019

Immaterielle

1

0

487

451

Vermögenswerte

Sachanlagen

und Vermietete

10

17

1.021

839

Erzeugnisse

Langfristige

1

1

19

24

Finanzanlagen

Vorräte

16

12

19

3

Forderungen und

Sonstige Vermö-

38

18

35

58

genswerte

Pensionen und

ähnliche Verpflich-

243

194

0

-

tungen

Verbindlichkeiten

und sonstige

1.415

1.253

96

101

Rückstellungen

Wertberichtigungen

auf aktive latente

Steuern aus tempo-

-5

-

-

-

rären Differenzen

Temporäre Differenzen

1.719

1.496

1.677

1.476

nach Wertberichtigungen

Steuerliche Verlustvor-

träge nach Wertberich-

19

28

-

-

tigungen

Tax Credits nach

9

10

-

-

Wertberichtigungen

Wert vor Konsolidie-

1.747

1.535

1.677

1.476

rung und Saldierung

davon langfristig

1.268

1.053

1.531

1.345

Saldierung

-1.534

-1.294

-1.534

-1.294

Konsolidierung

208

211

8

8

Bilanzansatz

420

451

151

190

12 Ergebnis je Aktie

Mio € (wenn nicht anders angegeben)

2019

2018

Ergebnis nach Steuern (Anteil der Aktionäre der MAN SE)

712

675

darin Ergebnis aufgegebener Geschäftsbereiche

39

239

Ergebnis der fortgeführten Geschäftsbereiche

672

436

(Anteil der Aktionäre der MAN SE)

Im Umlauf befindliche Aktien

147,0

147,0

(gewichteter Durchschnitt, in Mio Stück)

Ergebnis je Aktie der fortgeführten Bereiche in €

4,57

2,97

Ergebnis je Aktie der nicht fortgeführten Bereiche in €

0,27

1,62

Gesamt in €

4,84

4,59

Das Ergebnis je Aktie ist aus dem Konzernergebnis nach Steuern der fortgeführten Geschäftsbereiche und der Zahl der im Jahresdurchschnitt in Umlauf befindlichen Aktien ermittelt. Dabei sind sowohl die Stammaktien als auch die Vorzugsaktien berücksichtigt, da beide Aktien- gattungen bezüglich ihrer Ergebnisanteile 2019 wie im Vorjahr gleichberechtigt sind.

Das Ergebnis je Aktie aus den aufgegebenen Geschäftsbe- reichen betrug 0,27 € (1,62 €).

13 Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Personalaufwand der fortgeführten

Bereiche

Mio €

2019

2018

Löhne und Gehälter

2.083

2.030

Soziale Abgaben und Aufwendungen für

477

451

Altersversorgung und Unterstützung

Fortgeführte Bereiche

2.560

2.481

111

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

Personalaufwand der fortgeführten und nicht fortgeführten Bereiche

Mio €

2019

2018

Löhne und Gehälter

2.083

3.174

Soziale Abgaben und Aufwendungen für

477

680

Altersversorgung und Unterstützung

Fortgeführte und nicht fortgeführte Bereiche

2.560

3.855

14 Gesamtvergütung für die Tätigkeit des Abschlussprüfers

Die nachfolgende Tabelle enthält die berechneten Hono- rare für Tätigkeiten des Abschlussprüfers Pricewater- houseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München (PwC), sowie für Gesellschaften des internatio- nalen PwC-Netzwerks. In den Werten des Vorjahres sind die fortgeführten und nicht fortgeführten Bereiche ent- halten.

Die Aufwendungen für Altersversorgung beliefen sich auf 208 Mio € (194 Mio € fortgeführte und 250 Mio € fortge- führte und nicht fortgeführte Bereiche).

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte

Mitarbeiter der fortgeführten Bereiche

2019

2018

Leistungslöhner

17.805

17.112

Indirekter Bereich

18.619

18.599

36.424

35.711

davon Mitarbeiter in passiver Phase der Altersteilzeit

539

551

Auszubildende

2.537

2.370

38.961

38.081

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte Mitarbeiter der fortgeführten und nicht fortgeführten Bereiche

2019

2018

Leistungslöhner

17.805

26.016

Indirekter Bereich

18.619

25.824

36.424

51.840

davon Mitarbeiter in passiver Phase der Altersteilzeit

539

733

Auszubildende

2.537

2.936

38.961

54.775

Mio €

2019

2018

Abschlussprüfung

2,7

4,2

Andere Bestätigungsleistungen

0,1

0,3

Steuerberatungsleistungen

0,0

0,2

Sonstige Leistungen

0,1

0,2

2,9

4,8

Die berechneten Honorare für Tätigkeiten des Abschluss- prüfers PwC und der verbundenen deutschen Unterneh- men beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 1,4 Mio € (2,6 Mio €). Davon sind der Abschlussprüfung 1,2 Mio € (2,2 Mio €) und den anderen Bestätigungsleis- tungen 0,1 Mio € (0,3 Mio €) zuzuordnen. Die Sonstigen Leistungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 0,1 Mio € (0,1 Mio €). Wie im Vorjahr wurden keine Steuer- beratungsleistungen vom Abschlussprüfer PwC und den verbundenen deutschen Unternehmen erbracht.

Der überwiegende Teil des Honorars für den Abschluss- prüfer entfiel 2019 auf die Prüfung des Konzernabschlus- ses der MAN SE und von Jahresabschlüssen von deutschen Konzerngesellschaften. Andere Bestätigungs- leistungen, Steuerberatungsleistungen und Sonstige Leis- tungen wurden vom Abschlussprüfer nur in geringem Umfang erbracht.

112M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

15 Immaterielle Vermögenswerte

Lizenzen,

Software,

ähnliche Rechte

sowie Kunden-

beziehungen,

Aktivierte

Markennamen

Geschäfts-

Immaterielle

Mio €

und sonstige

Entwick-

Werte

lungskosten

werte

Vermögenswerte

Bruttobuchwert am 1. Januar 2018

791

2.342

809

3.942

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen

-556

-988

-78

-1.622

Stand am 1. Januar 2018

235

1.355

731

2.321

Veränderung Konsolidierungskreis/Unternehmenserwerbe

1

-

-

1

Zugänge

16

289

-

305

Umbuchungen

3

-

-

3

Abgänge

-

-27

-

-27

Abschreibungen

-35

-115

-

-150

Wertminderungen

-10

-

-

-10

Währungsanpassung

-18

-26

-42

-86

Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte

-18

-263

-106

-387

Stand am 31. Dezember 2018

174

1.213

583

1.970

Bruttobuchwert am 31. Dezember 2018

616

2.189

651

3.456

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen

-442

-976

-68

-1.485

Stand am 1. Januar 2019

174

1.213

583

1.970

Veränderung Konsolidierungskreis/Unternehmenserwerbe

-

-

-

-

Zugänge

8

298

-

306

Umbuchungen

8

-3

-

6

Abgänge

-1

0

-

-1

Abschreibungen

-31

-125

-

-156

Wertminderungen

-

-

-

-

Währungsanpassung

-2

-4

-4

-10

Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte

-

-

-

-

Stand am 31. Dezember 2019

157

1.379

579

2.115

Bruttobuchwert am 31. Dezember 2019

606

2.474

647

3.727

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen

-449

-1.095

-68

-1.612

Im Zeitpunkt der Klassifizierung als aufgegebener Ge- schäftsbereich wurden die Buchwerte der zum PE- Geschäft gehörenden immateriellen Vermögenswerte vom Anlagevermögen in den kurzfristigen Bereich geglie- dert. Mit Vollzug der Veräußerung am 31. Dezember 2018 erfolgte der Abgang aus der Bilanz der MAN Gruppe.

Die fremdbezogenen Lizenzen, Software, ähnliche Rechte und Werte sowie die aktivierten Entwicklungskosten ha- ben bestimmbare Nutzungsdauern. Die Abschreibungen

und Wertminderungen sind in den Funktionskosten, ins- besondere in den Umsatzkosten und Vertriebskosten, ent- halten.

Im 3. Quartal 2018 wurde die Restrukturierung des indi- schen Geschäftsbetriebs der MAN Truck & Bus eingeleitet und im 4. Quartal 2018 vollzogen. Im Zusammenhang mit dem Verkauf von dort zugeordneten Vermögenswerten wurden die zugehörigen Immateriellen Vermögenswerte,

113

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

insbesondere erworbene Kundenstämme, vollständig ab- gewertet. Die entstandenen Wertminderungen in Höhe von 10 Mio € wurden in den Umsatzkosten erfasst.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Mio €

2019

2018

Forschungskosten und nicht aktivierte Entwicklungskosten

374

415

Abschreibungen und Wertminderungen auf aktivierte

125

99

Entwicklungskosten

Aufwandswirksam verrechnete Forschungs-

und Entwicklungskosten laut Gewinn- und

499

514

Verlustrechnung

Aktivierte Entwicklungskosten für noch in Entwicklung befindliche Projekte, die keiner planmäßigen Abschrei- bung unterliegen, betrugen zum 31. Dezember 2019 762 Mio € (811 Mio €).

Aufgliederung der Geschäftswerte

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

MAN Truck & Bus

222

222

MAN Latin America

357

361

579

583

Die Geschäftswerte sind den oben genannten Bereichen zugeordnet.

Der auf den Bereich MAN Energy Solutions entfallende Geschäftswert wurde zum 31. Dezember 2018 mit der Ver- äußerung des PE-Geschäfts ausgebucht.

Die Werthaltigkeit der Geschäftswerte wird mindestens einmal jährlich getestet, indem die Buchwerte der dem je- weiligen Geschäftswert zugrunde liegenden Einheiten mit dem Nutzungswert verglichen werden. Der Nut- zungswert wird nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Der Werthaltigkeitstest basiert auf der aktuellen Fünfjahresplanung für den jeweiligen Bereich.

Zu den wesentlichen Planungsprämissen gehören vor al- lem die erwartete Marktentwicklung in Relation zu der Entwicklung von MAN, die Entwicklung wesentlicher Fer- tigungs- und sonstiger Kosten, die Entwicklung im After-

Sales-Bereich sowie der Abzinsungsfaktor. Bei der Festle- gung der Annahmen werden sowohl allgemeine Markt- prognosen, aktuelle Entwicklungen wie auch historische Erfahrungen berücksichtigt. Die langfristigen Wachs- tumsraten spiegeln geschäfts- und länderspezifische Ge- gebenheiten wider. Die im Geschäftsjahr 2019 herangezo- gene langfristige Wachstumsrate beträgt maximal 1 % (1 %).

Die Cashflows werden für jeden Bereich, dem ein Ge- schäftswert zugeordnet ist, individuell auf Basis der Um- satz- und Kostenplanung prognostiziert. Bei der Ermitt- lung des Nutzungswerts im Rahmen des Werthaltigkeitstests für den Goodwill werden folgende Kapitalkostensätze (WACC) vor Steuern zugrunde gelegt. Für MAN Latin America wird eine risikoadäquate Anpas- sung der Kapitalkosten um länderspezifische Risiken vor- genommen.

Die Ermittlung der Kapitalkostensätze basiert auf dem Zinssatz für risikofreie Anlagen, der Marktrisikoprämie und dem Fremdkapitalzinssatz. Darüber hinaus werden spezifische Peer-Group-Informationen für Beta-Faktoren und Fremdkapitalkosten berücksichtigt, wobei Änderun- gen im Verschuldungsgrad durch die erstmalige IFRS 16- Anwendung entsprechend Berücksichtigung finden. Die Zusammensetzung der Peer Groups zur Ermittlung der Beta-Faktoren wird fortlaufend überprüft und ggf. ange- passt.

WACC

2019

2018

MAN Truck & Bus

8,2 %

7,0 %

MAN Latin America

12,4 %

10,6 %

Eine Wertminderung eines Geschäftswerts liegt vor, wenn der Nutzungswert kleiner ist als der Buchwert des Be- reichs. Für 2019 und 2018 wurde kein Wertminderungsbe- darf der bilanzierten Geschäftswerte ermittelt. Die Wert- haltigkeit der ausgewiesenen Geschäftswerte führt auch bei einer Variation der Wachstumsprognose für die ewige Rente bzw. des Diskontierungszinssatzes von -/+ 0,5 %- Punkten nicht zu einem Wertminderungsbedarf.

114M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

16 Sachanlagen

Technische

Andere Anlagen,

Geleistete

Als Finanz-

Grundstücke und

Betriebs- und

investition

Mio €

Anlagen und

Geschäftsaus-

Anzahlungen und

gehaltene

Sachanlagen

Gebäude

Maschinen

stattung

Anlagen im Bau

Immobilien

Bruttobuchwert am 1. Januar 2018

2.109

2.309

1.745

420

49

6.631

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen

-1.090

-1.578

-1.283

-3

-38

-3.992

Stand am 1. Januar 2018

1.018

730

462

418

11

2.639

Veränderung des Konsolidierungskreises/

0

0

0

-1

-

0

Unternehmenserwerbe

Zugänge

43

84

140

227

-

494

Umbuchungen

97

111

44

-257

1

-4

Abgänge

-9

-2

-8

-3

-1

-23

Zuschreibungen

-

-

1

1

-

2

Abschreibungen

-57

-122

-133

-

0

-313

Wertminderungen

-10

-5

-5

0

0

-21

Währungsanpassung

-8

-5

-10

-1

-

-24

Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte

-222

-291

-101

-83

-

-697

Vermögenswerte

Stand am 31. Dezember 2018

851

500

391

301

10

2.053

Bruttobuchwert am 31. Dezember 2018

1.696

1.498

1.405

303

49

4.950

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen

-845

-998

-1.014

-2

-39

-2.897

Stand am 1. Januar 2019

851

500

391

301

10

2.053

Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16

531

0

41

-

-10

562

Stand am 1. Januar 2019 (nach IFRS 16

1.382

500

432

301

-

2.615

Restatement)

Veränderung des Konsolidierungskreises/

2

-

0

-

-

2

Unternehmenserwerbe

Zugänge

88

78

209

168

-

543

Umbuchungen

38

118

29

-192

-

-6

Abgänge

-28

-1

-2

0

-

-32

Zuschreibungen

-

-

-

0

-

0

Abschreibungen

-114

-95

-136

-

-

-345

Wertminderungen

-

-

-

0

-

0

Währungsanpassung

3

0

0

0

-

3

Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte

-

-

-

-

-

-

Vermögenswerte

Stand am 31. Dezember 2019

1.371

600

531

277

-

2.780

Bruttobuchwert am 31. Dezember 2019

2.316

1.681

1.628

278

-

5.903

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen

-944

-1.081

-1.097

-2

-

-3.123

Im Zeitpunkt der Klassifizierung als aufgegebener Ge- schäftsbereich wurden die Buchwerte der zum PE- Geschäft gehörenden Sachanlagen vom Anlagevermögen in den kurzfristigen Bereich gegliedert. Mit Vollzug der Veräußerung am 31. Dezember 2018 erfolgte der Abgang aus der Bilanz der MAN Gruppe.

Die Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachan- lagen sind in den Funktionskosten, insbesondere in den Umsatzkosten, enthalten.

Im 3. Quartal 2018 wurde die Restrukturierung des indi- schen Geschäftsbetriebs der MAN Truck & Bus eingeleitet und im 4. Quartal 2018 vollzogen. In diesem Zusammen- hang wurden die verkauften Sachanlagen, insbesondere

115

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

erworbene Immobilien, technische Anlagen und Spezial- werkzeuge, vollständig abgewertet. Die entstandenen Wertminderungen in Höhe von 20 Mio € wurden in den Umsatzkosten erfasst.

Der Posten Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien enthielt bis zum Ende des Geschäftsjahres 2018 zur Ver- mietung oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehaltene Grundstücke und Gebäude. Der Posten wurde mit Einfüh- rung des IFRS 16 in die Vermieteten Vermögenswerte um- klassifiziert.

Ab dem Jahr 2019 werden in den Sachanlagen auch die Nutzungsrechte ausgewiesen, die nach IFRS 16 aus Miet- und Leasingverträgen bestehen. Weitere Informationen zu den Nutzungsrechten werden unter "MAN Gruppe als Leasingnehmer" dargestellt.

17 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Assoziierte Unternehmen

Die bedeutendste nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung ist zum 31. Dezember 2019 das assoziierte Un- ternehmen Sinotruk (Hong Kong) Limited, Hongkong/ China (Sinotruk).

Sinotruk

Die MAN SE hält seit 2009 als strategischer Investor 25 % plus eine Aktie des Kapitals an Sinotruk, einem der größ- ten Lkw-Hersteller in China. Durch die Beteiligung parti- zipiert MAN am lokalen Markt.

In Vorjahren erfasste MAN eine Wertminderung auf die Beteiligung an Sinotruk, da der erzielbare Betrag durch negative Cashflow-Prognosen und eine rückläufige Ge- schäftsentwicklung unter dem Buchwert lag. Diese Wert- minderung wurde zum 30. Juni 2018 aufgehoben, da sich die Geschäfte der Beteiligung erholt haben. Die Wertauf- holung des Beteiligungsbuchwerts ist auf den Wert be- grenzt, der sich ohne die Wertminderung unter Fort- schreibung der Kaufpreisallokationseffekte ergeben hätte. Sie wurde 2018 im Übrigen Finanzergebnis erfasst.

Der Börsenwert der Anteile an Sinotruk betrug zum

31. Dezember 2019, bezogen auf den von MAN gehaltenen Kapitalanteil, 1 312 Mio € (908 Mio €).

Zusammenfassende Finanzinformationen für Sinotruk (auf 100 %-Basis und somit nicht angepasst an den von MAN gehaltenen Kapitalanteil) sind in den folgenden Ta- bellen enthalten:

Bilanz

Mio €

2019 1

2018 2

Langfristige Vermögenswerte

2.351

2.239

Kurzfristige Vermögenswerte

6.127

6.461

Gesamtvermögen

8.477

8.700

Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

50

54

Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

4.669

5.250

Gesamte Verbindlichkeiten und Rückstellungen

4.719

5.304

Nettovermögen

3.758

3.396

  1. Die Angaben betreffen den Bilanzstichtag 30. Juni 2019.
  2. Die Angaben betreffen den Bilanzstichtag 30. Juni 2018.

Gesamtergebnisrechnung

Mio €

2019 1

2018 2

Umsatzerlöse

8.047

8.047

Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden

627

558

Geschäftsbereichen

Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und

0

0

Aufwendungen, Gewinne und Verluste

Gesamtergebnis

627

558

Erhaltene Dividende 3

47

53

  1. Die Angaben betreffen den Zeitraum 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019.
  2. Die Angaben betreffen den Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018.
  3. Ab dem Geschäftsjahr 2019 wird die Dividende nach Quellensteuer berichtet. 2018 betrug die Dividende nach Quellensteuer 50 Mio €.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung von den Finanzinformationen zum Equity-Buchwert der Anteile an Sinotruk:

116M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Mio €

2019

2018

Nettovermögen

3.758

3.395

Minderheiten

379

347

Das den Aktionären zurechenbare Nettovermögen

3.380

3.048

Anteil von MAN in % 1

25

25

Das der MAN Gruppe zurechenbare

845

762

Nettovermögen

Goodwill, Kaufpreisallokationseffekte, Währungsdifferenz

-46

-64

und sonstige Veränderungen

Buchwert 31. Dezember

799

698

125 % plus eine Aktie

Übrige assoziierte Unternehmen

Die Buchwerte der übrigen assoziierten Unternehmen be- trugen zum 31. Dezember 2019 insgesamt 48 Mio € (31. Dezember 2018: 40 Mio €). Die nachfolgende Tabelle enthält zusammenfassende Finanzinformationen für die übrigen assoziierten Unternehmen, wobei sich die Anga- ben jeweils auf den Konzernanteil an den assoziierten Un- ternehmen beziehen:

Mio €

2019 1

2018 2

Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden

35

19

Geschäftsbereichen

Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und

-2

1

Aufwendungen, Gewinne und Verluste

Gesamtergebnis

33

20

  1. Die Angaben betreffen den Zeitraum 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019.
  2. Die Angaben betreffen den Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018.

Mit Wirkung zum 28. August 2019 wurde der 49 %- Anteil am Geschäftsbereich für taktische Radfahrzeuge der

Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH, München für einen Kaufpreis von 101 Mio € an die Rheinmetall AG ver- äußert. In dem Zusammenhang ist der Grund für die in den Geschäftsjahren 2012 und 2013 vorgenommen Wert- minderung auf die At-Equity-Beteiligung an der RMMV in Höhe von insgesamt 67 Mio € entfallen. Die Wertaufho- lung in Höhe von 67 Mio € wurde im Übrigen Finanzer- gebnis erfasst und entfällt auf das Segment MAN Truck & Bus. Der Ertrag aus Veräußerung von assoziierten Unter- nehmen in Höhe von 23 Mio € wird im Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen ausgewie- sen. Der 49 %- Anteil am logistischen Geschäftsbereich der RMMV verbleibt in der MAN Gruppe.

Es bestehen keine Eventualverbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen.

18 Sonstige Beteiligungen

In den Sonstigen Beteiligungen sind Anteile an nicht kon- solidierten Tochterunternehmen, aufgrund der unterge- ordneten Bedeutung nicht nach der Equity-Methode bi-

lanzierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie Finanzbeteiligungen enthalten.

Als wesentliche Sonstige Beteiligung weist MAN Anteile an Scania AB, Södertälje/Schweden (Scania), aus. Sie wird in der Klasse "Zum Fair Value bewertete Finanzinstru- mente" geführt und weist zum 31. Dezember 2019 einen Fair Value von 2 608 Mio € auf (2 807 Mio €). Des Weite- ren erhielt MAN SE von Scania im Geschäftsjahr eine Dividende in Höhe von 185 Mio € (56 Mio €). Davon wurden in 2019 123 Mio € wieder in die Beteiligungsgesellschaft eingelegt.

117

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

19 Vermietete Vermögenswerte

Als

Vermietete

Finanzinvestition

Vermietete

Mio €

gehaltene

Fahrzeuge

Immobilien

Vermögenswerte

Bruttobuchwert am 1. Januar 2018

5.028

-

5.028

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen

-1.525

-

-1.525

Stand am 1. Januar 2018

3.504

-

3.504

Zugänge

1.583

-

1.583

Umbuchungen

1

-

1

Abgänge

-573

-

-573

Abschreibungen

-636

-

-636

Währungsanpassung

-31

-

-31

Stand am 31. Dezember 2018

3.847

-

3.847

Bruttobuchwert am 31. Dezember 2018

5.448

-

5.448

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen zum 31.12.2018

-1.601

-

-1.601

Stand am 1. Januar 2019

3.847

-

3.847

IFRS 16 Restatement

-

10

10

Stand am 1. Januar 2019 (nach IFRS 16 Restatement)

3.847

10

3.857

Veränderung des Konsolidierungskreises/Unternehmenserwerbe

-

-1

-1

Zugänge

1.612

-

1.612

Abgänge

-722

0

-722

Abschreibungen

-658

0

-658

Währungsanpassung

26

-

26

Stand am 31. Dezember 2019

4.105

8

4.114

Bruttobuchwert am 31. Dezember 2019

5.753

47

5.801

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen

-1.648

-39

-1.687

118M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Die Vermieteten Vermögenswerte betreffen im Wesentli- chen Nutzfahrzeuge, die mit Rückgabeverpflichtungen bzw. -optionen verkauft worden sind sowie im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen vermietete Nutz- fahrzeuge.

Mit Anwendung von IFRS 16 werden auch Als Finanzinves- tition gehaltene Immobilien unter den Vermieteten Ver- mögenswerten ausgewiesen. Der Posten enthält zur Ver- mietung oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehaltene Grundstücke und Gebäude mit einem Buchwert von 8 Mio € (10 Mio €) und einem Fair Value in Höhe von 45 Mio € (46 Mio €). Im Vorjahr wurde er unter den Sach- anlagen ausgewiesen. Die Mieteinnahmen aus Als Finan- zinvestitionen gehaltene Immobilien betrugen im Be- richtszeitraum 3 Mio € (3 Mio €). Die Ermittlung der Fair Values erfolgt grundsätzlich nach einem Ertragswertver- fahren auf Basis interner Daten (Stufe 3 der Bemessungs- hierarchie). Eine Bewertung durch unabhängige Dritte fand nicht statt. Im Geschäftsjahr gab es keine Zugänge und Abgänge oder Wertminderungen. Die planmäßigen Abschreibungen sind in den Funktionskosten enthalten.

20 Vorräte

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

312

277

Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

339

302

Fertige Erzeugnisse und Waren

1.777

1.713

Geleistete Anzahlungen

18

13

2.446

2.305

21 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Forderungen an Kunden

1.194

1.283

Forderungen an nahestehende Unternehmen

162

163

1.356

1.447

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben 15 Mio € (12 Mio €) eine Restlaufzeit von über ei- nem Jahr.

22 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Positive Fair Values von derivativen Finanzinstrumenten

47

64

Forderungen aus Darlehen

24

45

Übrige finanzielle Vermögenswerte

97

2.102

169

2.210

Die Sonstigen finanziellen Vermögenswerte sind in fol- genden Bilanzposten ausgewiesen:

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

51

37

Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

117

2.173

Zeitgleich mit der Umsatzerfassung wurden Vorräte in Höhe von 10 335 Mio € (9 857 Mio €) in den Umsatzkosten erfasst. Der Aufwand aus der Wertminderung betrug 52 Mio € (50 Mio €). Im Geschäftsjahr 2018 waren darin Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von 21 Mio € ent- halten, die im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Indien-Aktivitäten von MAN Truck & Bus entstanden sind.

Derivative Finanzinstrumente dienen größtenteils zur Si- cherung von Währungsrisiken in Kundenaufträgen sowie sonstigen Fremdwährungspositionen.

Im Vorjahr enthielten die Übrigen finanziellen Vermö- genswerte 1 980 Mio € aus Kaufpreisforderungen an Volkswagen aufgrund des Abgangs von Power Enginee- ring.

Die Forderungen aus Darlehen enthalten 17 Mio € (36 Mio €) gegenüber Unternehmen des Volkswagen Kon- zerns.

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

23 Sonstige Forderungen

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Sonstige Steueransprüche

555

431

Übrige Forderungen

183

266

737

697

Die Sonstigen Forderungen sind in folgenden Bilanzpos- ten ausgewiesen:

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Sonstige langfristige Forderungen

320

500

Sonstige kurzfristige Forderungen

417

197

24 Eigenkapital

  1. Grundkapital, Rechte zu Kapitalmaßnahmen
    Das Grundkapital der MAN SE beträgt unverändert 376 422 400 €. Es ist eingeteilt in 147 040 000 auf den In- haber lautende, nennwertlose Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von 2,56 € ent- fällt. Die Stückaktien sind gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung unterteilt in 140 974 350 Stammaktien und 6 065 650 stimmrechtslose Vorzugsaktien. Sämtliche Aktien sind voll eingezahlt. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbrie- fung ist gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der Satzung ausgeschlos- sen.

Für alle Aktien besteht ein gleiches Gewinnbezugsrecht, dies mit der Maßgabe, dass aus dem Bilanzgewinn ein Vorzugsgewinnanteil von 0,11 € je Vorzugsaktie vorab an die Vorzugsaktionäre und weitere 0,11 € je Stammaktie nachrangig an die Stammaktionäre auszuschütten sind. Reicht der Bilanzgewinn zur Zahlung des Vorzugsgewinn- anteils nicht aus, so sind die fehlenden Beträge ohne Zin- sen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre vor Verteilung eines Gewinnanteils an die Stammaktio- näre nachzuzahlen.

Das o.a. Gewinnbezugsrecht der Stamm- und Vorzugsak- tionäre wurde in den letzten Geschäftsjahren durch die

119

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W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

Ausgleichs- bzw. Garantiedividende i.S.d. § 304 AktG er- gänzt, die gemäß dem Beherrschungs- und Gewinnabfüh- rungsvertrag, der zwischen der MAN SE und der TRATON SE bestand, an die Stamm- und Vorzugsaktionäre zu zah- len war. Dieser Beherrschungs- und Gewinnabführungs- vertrag wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2019, 0.00 Uhr außerordentlich gekündigt, sodass die Ausgleichsdivi- dende i.S.d. § 304 AktG letztmalig für das Geschäftsjahr 2018 an die Stamm- und Vorzugsaktionäre zu zahlen war.

Die Stammaktien sind stimmberechtigt. Den Vorzugsak- tien steht grundsätzlich kein Stimmrecht zu.

Dies gilt gemäß § 140 Abs. 2 AktG nicht, wenn der Vorzug nachzuzahlen ist - was gemäß § 139 Abs. 1 Satz 3 AktG auf- grund der fehlenden Satzungsregelung der MAN SE der Fall ist - und der Vorzugsbetrag in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt und im nächsten Jahr nicht ne- ben dem vollen Vorzug für dieses Jahr nachgezahlt wird. In diesem Fall haben die Aktionäre ein Stimmrecht, bis die Rückstände gezahlt sind, und die Vorzugsaktien sind bei der Berechnung einer nach dem Gesetz oder der Satzung erforderlichen Kapitalmehrheit zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund des mit Wirkung zum 1. Januar 2019,

0.00 Uhr außerordentlich gekündigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der TRATON SE und der MAN SE galt § 140 Abs. 2 AktG analog für den Fall, dass der Ausgleich i.S.d. § 304 AktG, d.h. die Ausgleichs- bzw. Garantiedividende tatsächlich nicht gezahlt worden wäre. Den Vorzugsaktionären steht zudem ein Stimm- recht gemäß Art. 60 SE-VO zu. Danach ist ein zustimmen- der Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre erforderlich, wenn ein Beschluss der Hauptversammlung gefasst wird, durch den die spezifischen Rechte der Vorzugsaktionäre berührt werden, d.h. durch den der Gewinnvorzug aufge- hoben oder beschränkt wird oder der die Ausgabe von Vorzugsaktien vorsieht, die bei der Verteilung des Ge- winns oder des Gesellschaftsvermögens den bestehenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht vorgehen oder gleichste- hen.

Im Übrigen sind mit allen Aktien die gleichen Rechte und Pflichten verbunden.

b) Beteiligungen an der MAN SE

Die Volkswagen AG hat der MAN SE am 6. Juni 2012 mit- geteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Volkswagen AG,

120M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Wolfsburg, am 6. Juni 2012 die Grenze von 75 % über- schritten hat und zu diesem Zeitpunkt 75,03 % betrug. Die Volkswagen AG hat die betreffenden Aktien am 16. Ap- ril 2013 in die Truck & Bus GmbH (heute: TRATON SE, München) eingebracht. Die TRATON SE (damals: Truck & Bus GmbH) hat der MAN SE am 18. April 2013 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der TRATON SE am 16. Ap- ril 2013 die Grenze von 75 % überschritten hat und zu die- sem Zeitpunkt 75,03 % betrug. Am 4. März 2019 hat die TRATON SE der MAN SE mitgeteilt, dass ihr Stimmrechts- anteil am 4. März 2019 die Grenze von 90 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 90,36 % betrug. Weiterhin wurde der MAN SE am 16. Dezember 2019 mitgeteilt, dass die 89,72 %-ige Beteiligung an der TRATON SE im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung am 13. Dezem- ber 2019 von der Volkswagen AG auf die Volkswagen Finance Luxemburg S.A., Luxemburg, übergeht. Die betref- fenden Aktien werden der Volkswagen AG nunmehr über die Volkswagen Finance Luxemburg und die TRATON SE zugerechnet. Des Weiteren haben die kontrollierenden Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE, Stutt- gart, der MAN SE mitgeteilt, dass die Beteiligung der Volkswagen AG - bzw. nunmehr die Beteiligung der Volks- wagen Finance Luxemburg und der TRATON SE - auch der Porsche Automobil Holding SE sowie deren kontrollieren- den Gesellschaftern zugerechnet wird.

Weitere bestehende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte o- der die relevanten Schwellen des WpHG überschreiten, wurden der MAN SE weder gemeldet, noch sind sie ihr be- kannt.

c) Rücklagen

Die Kapitalrücklage der MAN SE stammt aus Agiobeträ- gen bei Kapitalerhöhungen und der Umwandlung von Vorzugsaktien in Stammaktien. Die Gewinnrücklagen der MAN Gruppe enthalten die Gewinnrücklagen der MAN SE in Höhe von 1 115 Mio € (954 Mio €) und den Bilanzgewinn der MAN SE in Höhe von 162 Mio €. Im Vorjahr bestand ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der TRATON SE, sodass der nach dem HGB ermittelte Jah- resüberschuss der MAN SE vor Ergebnisabführung in Höhe von 548 Mio € an die TRATON SE abgeführt wurde und kein Bilanzgewinn bestand. Darüber hinaus enthal- ten die Gewinnrücklagen die bei Tochterunternehmen

thesaurierten Gewinne und Verluste und die Unter- schiede aus der Bilanzierung im Konzern im Gegensatz zum landesrechtlichen Abschluss.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, der zwischen der MAN SE und der TRATON SE bestand, wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2019, 0.00 Uhr außeror- dentlich gekündigt, sodass der Jahresüberschuss vor Er- gebnisabführung (Vorjahr 548 Mio €) letztmalig für das Geschäftsjahr 2018 an die TRATON SE abgeführt wurde. Auch die Zahlung des aufgrund richterlichen Beschlusses festgelegten Barausgleichs in Höhe von 5,47 € je Anteil durch die TRATON SE an jeden außenstehenden Aktionär der MAN erfolgte letztmalig für das Geschäftsjahr 2018.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der MAN SE werden der Hauptversammlung vorschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von 162 Mio € (0 Mio €) zur Ausschüttung einer Dividende von 0,11 € je dividendenberechtigter Aktie zu ver- wenden und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutra- gen. Das vorgeschlagene Ausschüttungsvolumen beträgt hiermit 16 Mio € .

  1. Rücklage aus nicht realisierten Gewinnen/Verlusten

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung

-481

-505

Fair Value Bewertung von Sonstigen Beteiligungen

1.292

1.610

(Eigenkapitalinstrumente)

Marktbewertung derivativer Finanzinstrumente

-20

-11

(Sicherungsinstrumente)

Kosten der Sicherungsmaßnahmen

8

1

Neubewertungen aus Pensionsplänen

-664

-552

Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen,

Gewinne und Verluste von nach der Equity-Methode

-17

-31

bilanzierten Beteiligungen

Abgrenzung latenter Steuern

191

138

Rücklage aus nicht realisierten

309

649

Gewinnen/Verlusten

Die Position "Fair-Value-Bewertung von Sonstigen Beteili- gungen (Eigenkapitalinstrumente)" beinhaltet die kumu- lativen Wertänderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden und zukünftig nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert

121

A n d i e A kt io n är e

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M A N K o n z er n a n h a n g

werden. In der Position "Kosten der Sicherungsmaßnah- men" werden die kumulativen Wertänderungen des Ter- minelements oder des Währungsbasis-Spreads erfasst.

Von den abgegrenzten latenten Steuern von 191 Mio € (138 Mio €) entfallen 204 Mio € (156 Mio €) auf die Neube- wertungen aus Pensionsplänen, 4 Mio € (-3 Mio €) auf die Bewertung derivativer Finanzinstrumente, -19 Mio € (-24 Mio €) auf die Fair-Value-Bewertung von Sonstigen Beteiligungen und 2 Mio € (2 Mio €) auf Direkt im Eigen- kapital erfasste Erträge und Aufwendungen, Gewinne und Verluste von nach der Equity-Methode bilanzierten Betei- ligungen.

Die Erhöhung der Rücklage für Neubewertungen aus Pen- sionsplänen resultiert überwiegend aus der Veränderung

der versicherungsmathematischen Annahmen, insbe- sondere aus dem Sinken des Diskontierungszinssatzes (siehe Anmerkung "Pensionen und ähnliche Verpflich- tungen"). Der Rückgang der Rücklage für den Unter- schiedsbetrag aus der Währungsumrechnung sowie dem Anstieg der Rücklage für die Marktbewertung derivativer Finanzinstrumente resultiert insbesondere aus Wäh- rungsschwankungen. Die Werte des Geschäftsjahres 2019 sind durch die Kursentwicklung des brasilianischen Reals beeinflusst. Für die Entwicklung der Rücklage für die Fair- Value-Bewertung von Sonstigen Beteiligungen wird auf Anmerkung "Zusätzliche Informationen über Finanzin- strumente" verwiesen.

Die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwen- dungen, Gewinne und Verluste entwickelten sich, ein- schließlich der nicht beherrschenden Anteile, wie folgt:

31.12.2019

31.12.2018

Mio €

vor

Steuer-

nach

vor

Steuer-

nach

Steuern

effekt

Steuern

Steuern

effekt

Steuern

Posten, die nicht in den Gewinn und Verlust umgegliedert werden

Neubewertungen aus Pensionsplänen

-114

49

-65

1

1

1

Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, Gewinne und Verluste von

0

0

0

0

0

0

nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen

Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus der Fair-Value-Bewertung von

-322

5

-317

-370

4

-366

Sonstigen Beteiligungen (Eigenkapitalinstrumente)

Posten, die zukünftig in den Gewinn und Verlust umgegliedert werden

Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung

24

-

24

-88

-

-88

Erfolgswirksame Umgliederung realisierter Gewinne und Verluste

-

-

-

16

-

16

Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung

24

-

24

-71

-

-71

Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Marktbewertung derivativer

-20

7

-14

-21

4

-17

Finanzinstrumente (Sicherungsinstrumente)

Erfolgswirksame Umgliederung realisierter Gewinne und Verluste

12

-4

8

-12

8

-4

Marktbewertung derivativer Finanzinstrumente (Sicherungsinstrumente)

-9

3

-6

-33

12

-22

Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Kosten der Sicherungsmaßnahmen

1

0

1

-3

1

-2

Erfolgswirksame Umgliederung realisierter Gewinne und Verluste

6

-2

4

5

-2

3

Kosten der Sicherungsmaßnahmen

7

-2

5

1

-1

1

Nicht realisierte Erträge und Aufwendungen, Gewinne und Verluste von nach der

9

1

11

0

-

0

Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen

Erfolgswirksame Umgliederung realisierter Gewinne und Verluste

2

0

1

Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, Gewinne und Verluste von

11

0

11

0

-

0

nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen

Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, Gewinne

-403

54

-348

-472

16

-456

und Verluste

122M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

e) Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement des Konzerns stellt sicher, dass die Ziele und Strategien im Interesse der Stakeholder er- reicht werden können. Insbesondere steht die Erreichung der vom Kapitalmarkt geforderten Mindestverzinsung des investierten Vermögens im Fokus des Managements. Hierbei wird insgesamt ein möglichst hoher Wertzuwachs des Konzerns und seiner Teilbereiche angestrebt, der allen Anspruchsgruppen des Unternehmens zugutekommt.

Um den Ressourceneinsatz so effizient wie möglich zu ge- stalten und dessen Erfolg zu messen, wird ein wertorien- tiertes Steuerungskonzept mit der relativen Kennzahl Return on Investment (RoI) genutzt. Der RoI zeigt die periodenbezogene Verzinsung des investierten Vermö- gens auf Basis des Operativen Ergebnisses nach Steuern. Übersteigt der RoI den vom Markt geforderten Kapitalkos- tensatz, ergibt sich eine Wertsteigerung des investierten Vermögens.

Kapitalrendite Rol

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Investiertes Vermögen der MAN Gruppe

5.497

6.784

im Jahresdurchschnitt

Operatives Ergebnis 1

361

551

Operatives Ergebnis nach Steuern 1

253

386

RoI in %

4,6

5,7

1Einschließlich eines Operativen Ergebnisses aufgegebener Geschäftsbereiche im Vorjahr von 220 Mio €

Das Operative Ergebnis nach Steuern wird ermittelt, in- dem - basierend auf den international unterschiedlichen Ertragsteuersätzen unserer Gesellschaften - pauschal ein durchschnittlicher Steuersatz von 30 % auf das Operative Ergebnis angewendet wird. Das investierte Vermögen be- rechnet sich aus der Summe der Vermögenspositionen der Bilanz, die dem eigentlichen Betriebszweck dienen (Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Vermietete Vermögenswerte, Vorräte und Forderungen), vermindert um das unverzinsliche Abzugskapital (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsverbind- lichkeiten). Das durchschnittliche investierte Vermögen wird aus dem Vermögensstand zu Beginn und zum Ende des Berichtsjahres gebildet. Die Berechnungslogik ent- spricht der Logik, wie sie im Volkswagen Konzern Anwen- dung findet.

25 Finanzverbindlichkeiten

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Verbindlichkeiten gegenüber der Volkswagen AG

1.000

2.000

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

801

918

Leasingverbindlichkeiten

590

0

Verbindlichkeiten aus Cash Pooling

568

645

Verbindlichkeiten gegenüber TRATON SE

561

465

Darlehen und übrige Verbindlichkeiten

196

208

3.716

4.236

Die Finanzverbindlichkeiten sind in folgenden Bilanzpos- ten ausgewiesen:

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

899

1.258

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

2.817

2.978

Die Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten beinhalten die Ausnutzung von 684 Mio € (760 Mio €) fest zugesagten und 116 Mio € (158 Mio €) jederzeit kündbaren Kreditli- nien.

Die Erhöhung der Leasingverbindlichkeiten auf 590 Mio € ist in der Erstanwendung von IFRS 16 begrün- det. Weitere Informationen finden sich unter der Anmer- kung "MAN Gruppe als Leasingnehmer".

26 Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die MAN Gruppe gewährt ihren Mitarbeitern Altersver- sorgungsleistungen entsprechend den landesspezifi- schen Gegebenheiten in Form von leistungs- oder bei- tragsorientierten Pensionsplänen.

Bei beitragsorientierten Zusagen (Defined Contribution Plans) werden aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen Beiträge an staatliche oder private Versor- gungsträger gezahlt. Über die Beitragszahlung hinaus be- stehen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die lau- fenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen; sie beliefen sich 2019 in

123

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

der MAN Gruppe auf insgesamt 154 Mio € (150 Mio €). Für leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen wurden folgende Beträge in der Bilanz erfasst:

Mio €

2019

2018

Barwert der extern finanzierten Verpflichtungen

1.953

1.753

Planvermögen zum Fair Value

-1.527

-1.416

Finanzierungsstatus am 31. Dezember

427

337

Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen

163

143

Aufgrund der Begrenzung von IAS 19 nicht als

1

3

Vermögenswert angesetzter Teil des Planvermögens

Bilanzwerte am 31. Dezember

591

483

davon Pensionsrückstellungen

592

488

davon Sonstige Forderungen

-1

-5

a) Pensionspläne Deutschland

Die MAN Gruppe gewährt ihren inländischen Mitarbei- tern für die Zeit nach dem aktiven Erwerbsleben als eines der wesentlichen Elemente der Vergütungspolitik Leis- tungen aus einer modernen und attraktiven betriebli- chen Altersversorgung. Diese bietet eine verlässliche Zu- satzversorgung im Ruhestand sowie einen Risikoschutz für Invalidität und Todesfall.

Im Rahmen der aktuellen Versorgungswerke der MAN Gruppe erhalten die aktiven Mitarbeiter an ihre Bezüge gekoppelte Arbeitgeberbeiträge und haben darüber hin- aus die Möglichkeit, durch - im Tarifbereich arbeitgeber- geförderte - Entgeltumwandlungen zusätzlich Eigenvor- sorge zu betreiben. Durch die arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten Beitragszahlungen sowie die am Kapitalmarkt erzielten Erträge aus der Kapitalanlage wird während des aktiven Dienstes ein Versorgungskapi- tal aufgebaut, das im Ruhestand als Einmalkapital oder in Raten ausgezahlt wird oder in bestimmten Fällen verren- tet werden kann. Im Rahmen der Kapitalanlage werden die Anlagerisiken der Mitarbeiter mit zunehmendem Alter sukzessive reduziert (Life-Cycle-Konzept). Die Wertent- wicklung des Versorgungskapitals leitet sich aus der Ren- dite der Kapitalanlagen ab. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird bei Renteneintritt mindes- tens die Summe der für den Mitarbeiter einbezahlten Bei- träge ausbezahlt.

Ehemalige Mitarbeiter, Rentner oder mit unverfallbaren Ansprüchen ausgeschiedene Mitarbeiter, haben auch Ver- sorgungszusagen aus geschlossenen Versorgungswerken, die überwiegend auf die Gewährung lebenslanger Renten- zahlungen ausgerichtet sind. Mit diesen Zusagen sind die üblichen Langlebigkeits- und Inflationsrisiken verbun- den, die regelmäßig überwacht und bewertet werden.

Das inländische Pensionsvermögen der MAN Gruppe wird durch den MAN Pension Trust e.V. bzw. die Willis Towers Watson Pensionsfonds AG verwaltet. Dieses Vermö- gen ist unwiderruflich dem Zugriff der Konzerngesell- schaften entzogen und darf ausschließlich für laufende Versorgungsleistungen oder für Ansprüche der Mitarbei- ter im Insolvenzfall verwendet werden. Die ordnungsge- mäße Verwaltung und Verwendung des Treuhandvermö- gens wird von unternehmensfremden Treuhändern überwacht. Die Willis Towers Watson Pensionsfonds AG unterliegt zudem der Überwachung durch die Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Das Pensionsvermögen wird durch professionelle Invest- mentmanager nach vom Anlageausschuss der MAN SE vorgegebenen Anlagerichtlinien investiert. Die strategi- sche Allokation des Pensionsvermögens basiert auf in re- gelmäßigen Abständen durchgeführten Asset-Liability-Management-Studien.

Der Erwerb von durch Gesellschaften des Volkswagen Konzerns begebenen Wertpapieren sowie Investments in eigengenutzte Immobilien ist grundsätzlich unzulässig.

b) Pensionspläne Ausland

Mitarbeiter in Großbritannien, in der Schweiz und in Bra- silien erhalten Versorgungsleistungen aus leistungsorien- tierten, fondsfinanzierten Pensionsplänen.

Die Pensionspläne in Großbritannien sind geschlossen und gewähren lebenslange Renten. Für die Verwaltung der Pensionspläne einschließlich der Kapitalanlage sind Trustee Boards zuständig, die professionelle Administratoren und Berater mandatiert haben. Regelmäßige Asset-Liability-Management-Studien bilden die Basis für das Kapital- anlage- und Risikomanagement. Das Kapitalanlagerisiko wird im Rahmen einer definierten "De-Risking"-Strategie bei sich verbessernden Ausfinanzierungsgraden sukzes- sive reduziert.

124M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

In der Schweiz werden die Pensionsansprüche sowie das Deckungskapital in überbetrieblichen Versorgungsein- richtungen geführt. Die Mitarbeiter sammeln in diesen Einrichtungen ein Versorgungskapital an, welches zum Renteneintritt zu den dann gültigen Bedingungen in eine lebenslange Rente gewandelt wird. Die Versorgungswerke werden konservativ auf Basis staatlicher Vorgaben ge- führt. Sofern die Ansprüche aufgrund negativer Markt- entwicklungen nicht mehr durch Kapital gedeckt sind, können Sanierungsbeiträge von den angeschlossenen Ar- beitgebern und ihren Mitarbeitern erhoben werden.

Mitarbeiter in Brasilien haben Ansprüche aus leistungs- orientierten, ausfinanzierten Pensionsplänen und An- sprüche aus rückstellungsfinanzierten Gesundheitsvor- sorgeplänen.

Darüber hinaus werden in weiteren Ländern Pensions- pläne mit geringem Leistungsumfang unterhalten bzw. obligatorische Leistungen nach Beendigung des Arbeits- verhältnisses gewährt. Diese Leistungen sind teilweise (Belgien) mit Kapital unterlegt oder nur rückstellungsfi- nanziert.

c) Finanzierungsstatus

Der Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen wurden die folgenden versiche- rungsmathematischen Annahmen zugrunde gelegt:

Inland

Ausland 1

2018

2018

%

2019

2019

Diskontierungszinssatz

0,90

1,70

2,05

3,00

zum 31.12.

Entgelttrend

3,70

3,50

1,55

1,43

Rententrend

1,50

1,50

1,01

1,09

Fluktuationsrate

4,34

4,37

1,88

0,81

1Gewichtete Durchschnittssätze

Die biometrischen Rechnungsgrundlagen basieren auf aktuellen, landesspezifischen Richttafeln. Für Deutsch- land wurden die Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heu- beck an MAN-spezifische Erfahrungswerte, zuletzt im Jahr 2017, angepasst und stellen somit die Sterblichkeit im MAN Konzern besser dar, als die im Geschäftsjahr veröf- fentlichten aktualisierten Sterbetafeln RT2018G.

Die Diskontierungssätze werden grundsätzlich auf Basis der Renditen für Unternehmensanleihen mit hoher Boni- tät bestimmt, deren Laufzeit und Währung den jeweiligen Verpflichtungen entsprechen. Die Renten- und Entgeltt- rends entsprechen entweder vertraglich festgelegten An- passungen oder basieren auf den in den jeweiligen Län- dern gültigen allgemeinen Regelungen. Die Entgelttrends umfassen erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen, die auch Steigerungen aufgrund von Karriereentwicklung be- rücksichtigen. Die Fluktuationsraten basieren auf Vergan- genheitserfahrungen sowie auf Zukunftserwartungen.

Im Folgenden wird die Entwicklung der für leistungsori- entierte Verpflichtungen erfassten Bilanzwerte darge- stellt:

Mio €

2019

2018

Bilanzwerte am 01.01.

483

590

Laufender Dienstzeitaufwand

53

79

Nettozinsaufwand

10

10

Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+)

2

-15

durch Änderungen demografischer Annahmen

Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+)

179

-57

durch Änderungen finanzieller Annahmen

Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+)

34

-10

durch erfahrungsbedingte Anpassungen

Im Zinsertrag nicht erfasste Erträge aus Planvermögen

-102

79

Veränderung des aufgrund der Begrenzung von IAS 19

-2

2

nicht als Vermögenswert bilanzierten Betrags

Arbeitgeberbeiträge an den Fonds

-38

-38

Arbeitnehmerbeiträge an den Fonds

5

9

Rentenzahlungen aus Firmenvermögen

-29

-27

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

-

-15

(inklusive Plankürzung)

Veränderung des Konsolidierungskreises

-3

-124

Sonstige Veränderungen

-1

0

Bilanzwerte am 31.12.

591

483

Die Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:

125

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

Mio €

2019

2018

Anwartschaftsbarwert am 01.01.

1.895

3.125

Laufender Dienstzeitaufwand

53

79

Zinsaufwand

36

53

Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+)

2

-15

durch Änderungen demografischer Annahmen

Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+)

179

-57

durch Änderungen finanzieller Annahmen

Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+)

34

-10

durch erfahrungsbedingte Anpassungen

Arbeitnehmerbeiträge an den Fonds

6

15

Rentenzahlungen aus Firmenvermögen

-29

-27

Rentenzahlungen aus dem Fonds

-58

-78

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

-

-15

(inklusive Plankürzung)

Veränderung des Konsolidierungskreises

-7

-1.134

Sonstige Veränderungen

-6

-49

Währungsunterschiede aus Plänen im Ausland

11

8

Anwartschaftsbarwert am 31.12.

2.116

1.895

Die Reduzierung von Veränderungen im Konsolidie- rungskreis 2018 ist auf die Veräußerung des PE-Geschäfts zurückzuführen.

Veränderungen bei den maßgeblichen versicherungsma- thematischen Annahmen hätten folgende Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert gehabt:

31.12.2019

31.12.2018

Anwartschaftsbarwert falls

Mio €

%

Mio €

%

+ 0,5 %-Punkte

2.001

-5,42

1.797

-5,19

Diskontierungszinssatz

-0,5%-Punkte

2.246

6,12

2.005

5,81

+ 0,5 %-Punkte

2.126

0,46

1.905

0,51

Entgelttrend

-0,5%-Punkte

2.107

-0,42

1.887

-0,46

+ 0,5 %-Punkte

2.175

2,77

1.961

3,47

Rententrend

-0,5%-Punkte

2.078

-1,81

1.835

-3,19

Lebenserwartung

+ 1 Jahr

2.181

3,08

1.934

2,06

Die dargestellten Sensitivitätsanalysen berücksichtigen jeweils die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben, d.h., mögliche Korrelationseffekte zwischen den einzelnen Annahmen werden dabei nicht berücksichtigt.

Zur Untersuchung der Sensitivität des Anwartschaftsbar- werts gegenüber einer Veränderung der angenommenen Lebenserwartung wurde im Rahmen einer Vergleichsbe- rechnung das Lebensalter der Anspruchsberechtigten um ein Jahr reduziert.

Die auf Basis der Anwartschaftsbarwerte gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Macaulay Duration) der leis- tungsorientierten Pensionsverpflichtungen beträgt zwölf Jahre (elf Jahre).

Nachfolgend wird das Fälligkeitsprofil der Zahlungen des Anwartschaftsbarwerts durch die Aufteilung des Barwerts der Verpflichtung nach Fälligkeit der zugrunde liegenden Zahlungen dargestellt:

126M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Mio €

2019

2018

Zahlung fällig innerhalb eines Jahres

69

83

Zahlung fällig nach mehr als einem bis fünf Jahren

345

304

Zahlung fällig nach mehr als fünf Jahren

1.702

1.508

Gesamt

2.116

1.895

Die Entwicklung des Planvermögens ist aus folgender Ta- belle ersichtlich:

Mio €

2019

2018

Planvermögen am 1. Januar

1.416

2.538

Zinserträge aus Planvermögen - in Höhe des

26

43

Rechnungszinses

Im Zinsertrag nicht erfasste Erträge aus Planvermögen

102

-79

Arbeitgeberbeiträge an den Fonds

38

38

Arbeitnehmerbeiträge an den Fonds

1

6

Rentenzahlungen aus dem Fonds

-58

-79

Veränderung des Konsolidierungskreises

-5

-1.010

Sonstige Veränderungen

-5

-48

Währungsunterschiede aus Plänen im Ausland

11

7

Planvermögen am 31. Dezember

1.527

1.416

Die Reduzierung von Veränderungen im Konsolidie- rungskreis 2018 ist auf die Veräußerung des PE-Geschäfts zurückzuführen.

Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeber- beiträge zum Planvermögen voraussichtlich auf 46 Mio € (46 Mio €) belaufen.

Das Planvermögen ist in folgende Anlagekategorien in- vestiert.

31.12.2019

31.12.2018

Marktpreis-

Keine Markt-

Marktpreis-

Keine Markt-

notierung in

preisnotierung in

notierung in

preisnotierung in

Mio €

einem aktiven

einem aktiven

Gesamt

einem aktiven

einem aktiven

Gesamt

Markt

Markt

Markt

Markt

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

42

-

42

50

-

50

Eigenkapitalinstrumente

14

-

14

4

-

4

Schuldinstrumente

3

-

3

145

-

145

Aktienfonds

413

1

414

326

-

326

Rentenfonds

563

-

563

420

-

420

Immobilienfonds

66

-

66

53

-

53

Sonstige Fonds

-

19

19

-

-

-

Sonstiges

8

397

405

7

410

417

Planvermögen zum Fair Value

1.110

416

1.527

1.006

410

1.416

Das Planvermögen ist zu 32 % (34 %) in inländische Ver- mögenswerte investiert, zu 39 % (43 %) in andere europäi- sche Vermögenswerte und zu 30 % (23 %) in Vermögens- werte sonstiger Regionen.

127

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

27 Sonstige Rückstellungen

Veränderung

Stand

Konsolidie-

Inanspruch-

Stand

Mio €

rungskreis,

Zuführungen

Auflösungen

Zinseffekte 1

31.12.2018

Währung

nahme

31.12.2019

Gewährleistungen

582

-1

-156

226

-112

-6

534

Ausstehende Kosten

150

1

-103

133

-8

0

174

Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern

135

-1

-40

64

0

1

158

Prozess- und Rechtsrisiken

30

1

-17

50

-6

-

58

Restrukturierungen

29

0

-9

-

-20

-

-

Übrige Rückstellungen

224

-1

-63

64

-74

0

149

1.150

-1

-389

537

-221

-4

1.073

1Aufwendungen aus der Aufzinsung und Effekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes

Eine Übersicht der Sonstigen Rückstellungen nach Fristig- keiten enthält die folgende Tabelle:

31.12.2019

31.12.2018

Mio €

Langfristig

Kurzfristig

Langfristig

Kurzfristig

Gewährleistungen

334

200

348

234

Ausstehende Kosten

52

122

45

105

Verpflichtungen

114

44

96

38

gegenüber Mitarbeitern

Prozess- und

44

13

14

16

Rechtsrisiken

Restrukturierungen

-

-

-

29

Übrige Rückstellungen

50

99

57

166

593

479

561

589

Die Rückstellungen für Gewährleistungen bestehen für gesetzliche und einzelne vertragliche Garantieverpflich- tungen sowie für Kulanz gegenüber Kunden. Der Zeit- punkt der Inanspruchnahme der Rückstellungen für Ge- währleistungen ist abhängig vom Eintreten des Gewährleistungsanspruchs und kann sich über den ge- samten Garantie- und Kulanzzeitraum erstrecken. Die Rückstellungen für ausstehende Kosten sind für noch zu erbringende Leistungen für abgerechnete Kundenauf- träge und Auftragsteile, für Verpflichtungen aus War- tungs- und Serviceverträgen sowie für Vertriebsaufwen- dungen gebildet. Die Verpflichtungen gegenüber

Mitarbeitern bestehen für Jubiläen, Abfindungen und Al- tersteilzeit. Die Prozess- und Rechtsrisiken enthalten Vor- sorgen für eine Vielzahl an Rechtsstreitigkeiten und be- hördlichen Verfahren, an denen die Gesellschaften der MAN Gruppe national und international im Rahmen ih- rer operativen Tätigkeit beteiligt sind. Solche Rechtsstrei- tigkeiten und Verfahren treten insbesondere im Verhält- nis zu Lieferanten, Händlern, Kunden und Arbeitnehmern auf. In den Übrigen Rückstellungen sind Rückstellungen u.a. für drohende Verluste aus belasten- den Verträgen, Steuerrechtsstreitigkeiten sowie für eine Vielzahl erkennbarer Einzelrisiken, Preisrisiken und unge- wisser Verpflichtungen enthalten.

128M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

28 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Verbindlichkeiten aus Rückkaufverpflichtungen

2.970

2.827

Negative Fair Values aus derivativen Finanzinstrumenten

51

44

Verbindlichkeiten aus Zinsen

11

27

Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen

-

548

und Steuerumlageverfahren mit der TRATON SE

Übrige finanzielle Verbindlichkeiten

85

83

3.116

3.530

Die Verbindlichkeiten aus Rückkaufverpflichtungen stammen aus Verkäufen von Nutzfahrzeugen, die auf- grund einer Rückkaufvereinbarung als Operating-Lea- singverhältnis bilanziert werden.

Die Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten weiterhin den negativen Marktwert von derivativen Fi- nanzinstrumenten. Sie dienen größtenteils der Sicherung von Währungsrisiken in Kundenaufträgen sowie sonsti- gen Fremdwährungspositionen.

Die Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind in fol- genden Bilanzposten ausgewiesen:

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

1.957

1.829

Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

1.159

1.700

29 Sonstige Verbindlichkeiten

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Noch nicht als Ertrag vereinnahmte Kundenzahlungen für

1.891

1.751

Vermietete Erzeugnisse

Vertragsverbindlichkeiten

440

411

Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung

255

269

Verbindlichkeiten aus übrigen Steuern

195

227

Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

16

14

Übrige sonstige Verbindlichkeiten

23

31

2.821

2.703

Die Sonstigen Verbindlichkeiten sind in folgenden Bilanz- posten ausgewiesen:

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

1.219

1.103

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

1.602

1.600

Die folgende Tabelle erklärt die Änderung der Vertragsver- bindlichkeiten im Berichtszeitraum:

Mio €

2019

2018

Vertragsverbindlichkeiten zum 1. Januar

411

1.029

Zugänge und Abgänge

23

45

Veränderungen im Konsolidierungskreis

-

-658

Anpassungen der Währungsumrechnung

6

-3

Vertragsverbindlichkeiten zum 31. Dezember

440

411

129

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

Sonstige Angaben

30 Rechtsstreitigkeiten/Rechtliche Verfahren

Die Europäische Kommission führte im Jahr 2011 Durch- suchungen bei europäischen Lkw-Herstellern wegen des Verdachts auf Kartellrechtsverstöße im Nutzfahrzeugge- schäft durch und übermittelte im November 2014 in die- sem Zusammenhang sowohl MAN wie auch den anderen betroffenen Nutzfahrzeug-Herstellern die sogenannten Beschwerdepunkte mit den gegen sie erhobenen Vorwür- fen. Mit ihrer Vergleichsentscheidung im Juli 2016 hat die Europäische Kommission gegen fünf europäische Nutz- fahrzeug-Hersteller Geldbußen wegen "Absprachen über Preise und Bruttolistenpreiserhöhungen für Lkw im Euro- päischen Wirtschaftsraum sowie […] Absprachen über den Zeitplan und die Weitergabe der Kosten für die Einfüh- rung von Emissionstechnologien für mittlere und schwere Lastkraftwagen nach den Abgasnormen EURO 3 bis EURO 6" im Zeitraum vom 17. Januar 1997 bis zum

18. Januar 2011 (für MAN: bis zum 20. September 2010) verhängt. Da MAN die Europäische Kommission als Kron- zeuge über die Unregelmäßigkeiten informiert hatte, wurde MAN die Geldbuße vollständig erlassen.

Eine Reihe von direkten oder indirekten Kunden, die Lkw gekauft oder geleast haben, haben in unterschiedlichen Jurisdiktionen Klagen u.a. gegen eine oder mehrere MAN- Gesellschaften, die Adressaten der Kommissionsentschei- dung sind, und/oder sonstige Unternehmen der MAN Gruppe erhoben oder sind solchen beigetreten. Wie in je- dem Kartellverfahren können weitere Schadensersatzkla- gen folgen.

Die anhängigen Verfahren variieren erheblich in ihrem Umfang: Während manche Kläger lediglich einen einzel- nen Lkw bezogen haben, sind in anderen Verfahren eine Vielzahl von Lkw Streitgegenstand. Andere Kunden haben ihre vermeintlichen Ansprüche an sogenannte Klagevehi- kel abgetreten, die vermeintliche Schadensersatzansprü- che von verschiedenen Kunden in einer Klage "bündeln", oder sind anhängigen Klagen als (weitere) Kläger beigetre- ten. Die große Mehrheit der Verfahren befindet sich noch im frühen Stadium.

In Deutschland ergingen bislang sieben Grundurteile ge- gen eine oder mehrere MAN-Gesellschaften. Die Frage, ob es tatsächlich zu einem Schaden gekommen ist, musste

dabei nicht geklärt werden. Gegen sämtliche Urteile ha- ben die beklagten MAN-Gesellschaften Berufung einge- legt. In einzelnen Verfahren erließen Instanzgerichte Be- weisbeschlüsse, um die Frage des "Ob" und ggf. der Höhe eines etwaigen Schadens sachverständig klären zu lassen. Demgegenüber wurde eine Reihe von Klagen gegen MAN

- zum Teil bereits rechtskräftig - abgewiesen.

Außerhalb Deutschlands wurden Gerichtsverfahren ge- gen MAN wegen angeblicher Schäden im Zusammenhang mit dem Lkw-Fall u.a. in Belgien, Dänemark, Frankreich, Ir- land, Italien, Nordirland, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien und Ungarn eingeleitet. So sind beispielsweise in den Niederlanden eine Reihe von Verfahren von Klageve- hikeln anhängig, welche vermeintliche Schadensersatz- ansprüche verschiedener Kunden durch Abtretungen ge- bündelt haben. Weiterhin gibt es in England neben einer kleinen Anzahl von Individualklagen auch zwei Anträge auf Zulassung von Sammelklagen (class actions); in bei- den Fällen wurde die Sammelklage bislang nicht zugelas- sen. Ein weiterer Antrag auf Zulassung einer Sammelklage gegen die fünf Adressaten der Kommissionsentscheidung sowie Scania ist derzeit in Israel anhängig. Diese wurde ebenfalls bislang nicht zugelassen.

Neben einer Reihe - zum Teil bereits rechtskräftigen - Kla- geabweisungen in Spanien und Ungarn haben einzelne Gerichte in Spanien in insgesamt zwölf Fällen Klagen teil- weise - und in einem Fall davon auch ganz - stattgegeben. Gegen sämtliche Urteile haben die jeweils beklagten MAN-Gesellschaften bereits Berufung eingelegt bzw. wer- den dies fristgerecht tun. In einem Fall hat das Berufungs- gericht das erstinstanzliche Urteil bereits wieder aufgeho- ben. In Belgien ist neben einem Grundurteil, mit dem die grundsätzliche Haftung der MAN SE für vermeintliche Schäden bejaht wurde, ein weiteres Urteil ergangen, mit dem das Gericht die MAN SE aus Billigkeitserwägungen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt hat. Gegen beide Urteile hat die MAN SE bereits Berufung eingelegt bzw. wird dies fristgerecht tun.

In Brasilien leitete die brasilianische Finanzverwaltung ein Steuerverfahren gegen MAN Latin America ein, in dem es um die Bewertung steuerlicher Auswirkungen der in 2009 gewählten Erwerbsstruktur für MAN Latin Ame- rica geht. Im Dezember 2017 ist im sogenannten Administrative Court Verfahren ein letztinstanzliches, für MAN

130M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Latin America negatives Urteil ergangen. Gegen dieses Ur- teil hat MAN Latin America vor dem regulären Gericht im Jahr 2018 Klage erhoben. Die betragsmäßige Abschätzung des Risikos für den Fall, dass sich die Finanzverwaltung insgesamt mit ihrer Auffassung durchsetzen könnte, ist aufgrund der Verschiedenheit der ggf. nach brasiliani- schem Recht zur Anwendung kommenden Strafzuschläge nebst Zinsen mit Unsicherheit behaftet. Es wird jedoch weiterhin mit einem für MAN Latin America positiven Ausgang gerechnet. Für den gegenteiligen Fall könnte sich ein Risiko von rund 685 Mio € für den beklagten Gesamt- zeitraum ab 2009 ergeben. Die Bewertung basiert auf den stichtagsbezogen aufgelaufenen Beträgen für die einge- klagte Steuerschuld inklusive möglicher zu erwartender Strafzuschläge sowie aufgelaufener Zinsen, jedoch ohne Berücksichtigung einer künftigen Verzinsung sowie unter Verzicht auf eine entsprechende Abzinsung.

Im Zusammenhang mit ihren konzernweiten Geschäfts- tätigkeiten ist MAN zusätzlich zu den oben beschriebenen Sachverhalten mit verschiedenen Rechtsstreitigkeiten und rechtlichen Verfahren konfrontiert. Obwohl in sol- chen Fällen eventuelle negative Entscheidungen wesent- liche Auswirkungen auf die Ergebnisse in einer Berichts- periode haben könnten, geht MAN nicht davon aus, dass durch diese wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MAN entstehen können. MAN toleriert keine Compliance-Verstöße. Weder Korruption noch Wettbewerbsverstöße werden von MAN geduldet, gefördert oder akzeptiert.

Angaben gem. IAS 37 "Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen" werden zu bestimmten Rechtsstreitigkeiten nicht gemacht, sofern das Unterneh- men zu dem Schluss kommt, dass diese Angaben das Er- gebnis des jeweiligen rechtlichen Verfahrens ernsthaft be- einträchtigen könnten. Zum heutigen Zeitpunkt erwartet die MAN Gruppe aus diesen Verfahren keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

31 Eventualverbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Verpflichtungen aus Bürgschaften

97

178

Sonstige Eventualverbindlichkeiten

968

928

Die Verpflichtungen aus Bürgschaften betreffen haupt- sächlich Avale für Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Beteiligungen, von ehemaligen Beteiligungen und von anderen Unternehmen.

Zugunsten nicht der MAN Gruppe angehörender Tochter- unternehmen und Beteiligungen der Volkswagen AG be- stehen Bürgschaften in Höhe von 6 Mio € (3 Mio €). Des Weiteren liegen Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Beteiligungen der Volkswagen AG in Höhe von 91 Mio € (174 Mio €) vor. Der Rückgang im Jahr 2019 ist hauptsächlich auf den Ablauf dieser Bürgschaften zu- rückzuführen. Innerhalb der Verpflichtungen aus Bürg- schaften sind Finanzgarantien in Höhe von 15 Mio € (14 Mio €) ausgewiesen.

In den sonstigen Eventualverbindlichkeiten sind im We- sentlichen Eventualverbindlichkeiten für mögliche Belas- tungen aus Steuerrisiken enthalten, die bei MAN Latin America bestehen. Für weitere Informationen wird auf die Anmerkung (30) verwiesen.

Für Verbindlichkeiten von Kunden gegenüber Finanzie- rungsgesellschaften des Volkswagen Konzerns sowie in geringem Umfang gegenüber Fremden bestehen bran- chenübliche Rückkaufgarantien, bei denen sich MAN Truck & Bus verpflichtet, Fahrzeuge bei notleidenden Fi- nanzierungsengagements von der Finanzierungsgesell- schaft zurückzukaufen. Die maximale Belastung aus Rückkaufgarantien beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf insgesamt 2 488 Mio € (2 146 Mio €), davon 2 480 Mio € (2 139 Mio €) gegenüber Finanzierungsgesell- schaften des Volkswagen Konzerns. Anhand der bisheri- gen Erfahrungen verfällt jedoch der weitaus größte Teil dieser Verpflichtungen, ohne in Anspruch genommen zu werden.

131

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

Etwaige Rückgriffsansprüche werden bei der Bemessung der angegebenen Eventualverbindlichkeiten nicht in Ab- zug gebracht.

32 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Das Bestellobligo für den Erwerb von Sachanlagevermö- gen betrug zum Stichtag 510 Mio € (531 Mio €). Das Bestel- lobligo für den Erwerb von immateriellen Vermögenswer- ten betrug 1 Mio € (1 Mio €).

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gingen in 2019 vor allem aufgrund der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 zurück. Die Verpflichtungen aus Miet- und Lea- singverhältnissen sanken daher von 758 Mio € auf 21 Mio €.

33 Kapitalflussrechnung

In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme in die Bereiche Cashflow aus der Geschäftstätigkeit, Cash- flow aus der Investitionstätigkeit und Cashflow aus der Fi- nanzierungstätigkeit aufgeteilt. Auswirkungen aus Verän- derungen des Konsolidierungskreises und der Wechselkurse sind in den jeweiligen Positionen elimi- niert, weshalb die dargestellten Veränderungen von Bi- lanzposten in der Kapitalflussrechnung nicht unmittel- bar aus der Bilanz ableitbar sind. Die auf Änderungen der Wechselkurse beruhende Veränderung der Flüssigen Mit- tel ist gesondert ausgewiesen.

Die Ermittlung des Cashflows aus der Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode, indem das Ergebnis vor Steuern um die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge sowie das Ergebnis aus Anla- genabgängen bereinigt wird. In den Ertragsteuerzahlun- gen/-erstattungen sind im Jahr 2019 letztmalig die Be- träge aus dem Steuerumlageverfahren mit der TRATON SE enthalten. Die Veränderung der Vermieteten Erzeugnisse und der hierfür erhaltenen Kundenzahlun- gen sind dem Cashflow aus der Geschäftstätigkeit zuge- ordnet. Wertaufholungen auf nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen werden ab dem Geschäftsjahr 2019 unter den "Wertaufholungen und Wertminderun- gen von Beteiligungen" ausgewiesen, im Vorjahr waren sie im "Ergebnis aus der At-Equity-Bewertung" enthalten. Das Vorjahr wurde an die neue Darstellung angepasst, da

dies dem Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst neben Zugängen in Sachanlagevermögen, immaterielle Vermö- genswerte und Beteiligungen auch aktivierte Entwick- lungskosten sowie Geldanlagen in Wertpapiere und Dar- lehen. Einzahlungen aus diesen Positionen werden gegengerechnet. Die Einzahlungen aus der Veräußerung von Tochterunternehmen werden abzüglich deren flüssi- ger Mittel zum Veräußerungszeitpunkt dargestellt. Zu- dem werden dort auflebende Cash-Pool-Forderungen der MAN Gruppe zugeordnet.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit setzt sich zu- sammen aus folgenden zahlungswirksamen Transaktio- nen: Abführung des Gewinns des Geschäftsjahres an die TRATON SE bzw. Übernahme des Verlusts durch die TRATON SE, Kapitaltransaktionen mit Minderheiten, Lea- singzahlungen sowie Veränderung der übrigen Finanz- verbindlichkeiten.

Im Cashflow aus der Geschäftstätigkeit sind im Jahr 2019 Zahlungen für erhaltene Zinsen von 46 Mio € (35 Mio €) und für gezahlte Zinsen von 155 Mio € (117 Mio €) enthal- ten. Darüber hinaus enthält das Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen Dividenden in Höhe von 65 Mio € (55 Mio €). Die erhaltenen Dividen- den aus Finanzbeteiligungen und Sonstigen Beteiligun- gen belaufen sich auf 185 Mio € (56 Mio €).

Aufgrund des im Vorjahr bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der TRATON SE, der mit Wirkung zum 1. Januar 2019, 0.00 Uhr, außeror- dentlich gekündigt wurde, wurde der Gewinn für das Jahr 2018 an die TRATON SE in Höhe von 548 Mio € abgeführt (193 Mio €). Die in der Kapitalflussrechnung betrachteten Flüssigen Mittel entsprechen der Bilanzposition Flüssige Mittel. Bereitgestellte Kontokorrentkredite werden nicht als Bestandteil der Flüssigen Mittel in der Kapitalfluss- rechnung betrachtet, sondern bei Inanspruchnahme im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Die Flüssigen Mittel enthalten folgende Posten:

132M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

617

576

Forderungen aus Cash Pooling

556

573

1.173

1.150

Die Forderungen aus Cash Pooling bestehen aus Liquidi- tätsüberschüssen, die die MAN SE im Rahmen ihres zent- ralen Cash-Managements an Gesellschaften innerhalb des Volkswagen Konzerns ausgereicht hat.

Die folgenden Tabellen stellen die Veränderung der finan- ziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Fi- nanzierungstätigkeit zwischen Beginn und Ende des Ge- schäftsjahres 2019 bzw. des Vorjahres dar.

Zahlungs-

Zahlungs-

wirksame

Veränderungen

Stand

Veränderungen

Zahlungsunwirk-

Stand

Mio €

wirksame

nicht fortgeführte

des Konsolidie-

01.01.2018

Veränderungen

Bereiche

rungskreis

same Vorgänge

31.12.2018

Übrige Finanzverbindlichkeiten

3.101

489

-6

748

-96

4.236

Finanzverbindlichkeiten

3.101

489

-6

748

-96

4.236

Derivate im Zusammenhang mit der Finanzierungstätigkeit

5

-33

0

-

4

-24

Finanzielle Vermögenswerte und

3.106

456

-6

748

-92

4.212

Verbindlichkeiten in der Finanzierungstätigkeit

Stand

Stand

01.01.2019

Zahlungs-

Veränderung

01.01.2019 (vor

IFRS 16

(nach

Zahlungsunwirk

Stand

Mio €

Anpassung

Anpassung

wirksame

des Konsolidie-

durch IFRS 16)

Restatement

durch IFRS 16)

Veränderungen

rungskreis

same Vorgänge

31.12.2019

Übrige Finanzverbindlichkeiten

4.236

-

4.236

-1.119

3

5

3.125

Leasingverbindlichkeiten

0

588

588

-88

2

88

590

Finanzverbindlichkeiten

4.236

588

4.824

-1.206

5

93

3.716

Derivate im Zusammenhang mit der

-24

-

-24

14

-

-10

-20

Finanzierungstätigkeit

Finanzielle Vermögenswerte und

Verbindlichkeiten in der

4.212

588

4.800

-1.193

5

84

3.696

Finanzierungstätigkeit

133

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

34 MAN Gruppe als Leasingnehmer

Die MAN Gruppe tritt in vielen Bereichen des Unterneh- mens als Leasingnehmer auf. Gegenstand dieser Ge- schäfte ist im Wesentlichen das Anmieten von Immobi- lien (Grundstücke und Gebäude) sowie von Anlagen,

Betriebs- und Geschäftsausstattung und Pkw. Die Leasing- verträge werden individuell verhandelt und beinhalten eine Vielzahl an Vertragsbedingungen. Nutzungsrechte aus Leasingverträgen werden in der Bilanz in den Sachan- lagen ausgewiesen und haben sich wie folgt entwickelt:

In Anderen

In Technischen

Anlagen,

In Grundstücke

Betriebs-und

Anlagen und

Geschäftsaus-

und Gebäude

Maschinen

stattung

Nutzungsrechte

Mio €

enthaltene

enthaltene

enthaltene

Nutzungsrechte

Nutzungsrechte

Nutzungsrechte

Gesamt

Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand am 1. Januar 2019

531

0

41

572

Währungsanpassung

2

0

0

2

Veränderung des Konsolidierungskreises / Unternehmenserwerbe

2

-

0

2

Zugänge

78

0

34

113

Abgänge

-26

-

-2

-28

Stand am 31. Dezember 2019

587

1

74

661

Abschreibungen Stand am 1. Januar 2019

-

-

-

-

Währungsanpassung

0

0

0

0

Veränderung des Konsolidierungskreises / Unternehmenserwerbe

-1

-

0

-1

Zugänge

-68

0

-25

-93

Abgänge

1

-

1

2

Stand am 31. Dezember 2019

-68

0

-24

-91

Buchwert am 31. Dezember 2019

519

0

50

570

Bei der Beurteilung der der Leasingverbindlichkeit zu- grunde liegenden Laufzeit des Leasingverhältnisses wird in der MAN Gruppe eine bestmögliche Schätzung hin- sichtlich der Ausübung von Verlängerungs- und Kündi- gungsoptionen zugrunde gelegt. Falls eine wesentliche Änderung der Rahmenbedingungen für diese Einschät- zung oder eine Änderung des Vertrages vorliegt, wird diese Einschätzung aktualisiert. Die folgenden Tabellen zeigen die Zuordnung der Leasingverbindlichkeiten in der Bilanz und geben einen Überblick über die vertraglichen Fälligkeiten dieser Verbindlichkeiten:

Mio €

31.12.2019

01.01.2019

Finanzverbindlichkeiten - langfristig

493

510

Finanzverbindlichkeiten - kurzfristig

97

78

Mio €

Vertragliche Fälligkeiten

Über

Bis ein Jahr

1 -5 Jahre

Gesamt

5 Jahre

Leasingverbindlichkeiten

114

265

320

699

134M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Für Leasingverbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Zins- aufwendungen in Höhe von 19 Mio € angefallen. Für ge- ringwertige und kurzfristige Leasingverhältnisse werden keine Nutzungsrechte aktiviert. Die Aufwendungen für geringwertige Leasinggegenstände betrugen im Ge- schäftsjahr 23 Mio €. Hierin sind keine Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse enthalten, die insgesamt im Geschäftsjahr 22 Mio € betrugen.

Insgesamt ergab sich aus Leasingnehmerverhältnissen im Geschäftsjahr ein Gesamtzahlungsmittelabfluss von 143 Mio €.

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über mögliche, zukünftige Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverbind- lichkeiten, die nicht in der Bewertung der Leasingverbind- lichkeiten berücksichtigt wurden:

Mio €

31.12.2019

Mögliche Zahlungsmittelabflüsse aufgrund von

Verlängerungsoptionen

462

Kündigungsoptionen

0

Leasingverhältnisse die noch nicht begonnen haben (vertragliche

3

Verpflichtung)

465

Für die im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen angemieteten Vermögenswerte wurden im Vorjahr Min- destleasingzahlungen in Höhe von 152 Mio € erfasst. Diese betrafen im Wesentlichen Gebäude. Darüber hinaus wur- den im Vorjahreszeitraum Aufwendungen für bedingte Leasingzahlungen in Höhe von 4 Mio € erfasst.

35 MAN Gruppe als Leasinggeber

Die MAN Gruppe tritt als Leasinggeber insbesondere im Rahmen des Operating-Leasinggeschäfts auf. Gegenstand dieser Geschäfte sind im Wesentlichen Nutzfahrzeuge und daneben auch Grundstücke und Gebäude. Dabei wer- den veräußerte Fahrzeuge, die mit einer Rückkaufver- pflichtung ausgestattet sind, ebenfalls als Operating-Lea- singverhältnis bilanziert. Der bei Veräußerung realisierte Kaufpreis wird abzüglich des Barwerts des Rückkaufprei- ses ratierlich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses im Gewinn oder Verlust erfasst. Der zugrunde liegende Vermögenswert wird weiterhin in der Bilanz erfasst.

135

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

Operating-Leasingverhältnisse

Aus den ausstehenden, nicht abgezinsten Leasingzahlun- gen aus Operating-Leasingverhältnissen, die nicht aus

Verkäufen mit Rückgabeverpflichtung bzw. -optionen re- sultieren, werden in den nächsten Jahren folgende Zah- lungseingänge erwartet:

Mio €

2020

2021

2022

2023

2024

Ab 2025

Gesamt

Leasingzahlungen

4

3

3

3

3

6

22

Aus unkündbaren Leasing- und Vermietverträgen, die nicht aus Verkäufen mit Rückgabeverpflichtung bzw. -op- tionen resultieren, wurden im Vorjahr die folgenden Zah- lungseingänge erwartet:

Mio €

2019

2020 - 2023

> 2023

31.12.2018

Leasingzahlungen

8

23

1

33

Die Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen glieder- ten sich 2019 wie folgt:

Mio €

2019

Leasingerträge

892

Erträge aus variablen Leasingzahlungen

0

Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen

892

Die Entwicklung der im Rahmen von Operating-Leasing- verhältnissen vermieteten Vermögenswerte findet sich in Kapitel "Vermietete Vermögenswerte".

Finanzierungsleasingverhältnisse

Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen betref- fen Immobilien, die im Rahmen einer Untervermietung weiter vermietet werden. Diese werden in Höhe des Net- toinvestitionswerts angesetzt. Der Ausweis erfolgt unter den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Der Buch- wert der Forderungen aus Finanzierungsleasing beträgt 11 Mio €.

In den kommenden Jahren erwarten wir Einzahlungen aus Finanzierungsleasingverträgen in folgender Höhe:

Mio €

2020

2021

2022

2023

2024

Ab 2025

Gesamt

Leasingzahlungen

4

4

2

2

1

0

12

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36 Zusätzliche Informationen über Finanzinstrumente

In der MAN Gruppe werden Finanzinstrumente in die fol- genden Klassen eingruppiert:

  • Zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente
  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Fi- nanzinstrumente
  • Derivative Finanzinstrumente mitHedge-Beziehung
  • KeinerIFRS-9-Bewertungskategorie zugeordnet

Die folgende Tabelle enthält die Nettogewinne und -ver- luste aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskatego- rie:

Mio €

2019

2018

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete

-17

19

Finanzinstrumente

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle

23

5

Vermögenswerte

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle

-133

-139

Verbindlichkeiten

Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete

185

56

Eigenkapitalinstrumente

Nettogewinne und -verluste aus Erfolgswirksam zum bei- zulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögens- werten und Verbindlichkeiten setzen sich aus derivativen Finanzinstrumenten zusammen, die nicht in einer Siche- rungsbeziehung enthalten sind.

Die Nettogewinne und -verluste aus finanziellen Vermö- genswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, umfassen gemäß der Effektivzinsmethode nach IFRS 9 berechnete Zinserträge und -aufwendungen sowie Wäh- rungsumrechnungseffekte. Darüber hinaus beinhalten die Nettogewinne und -verluste aus finanziellen Vermö- genswerten Aufwendungen aus Wertminderungen sowie deren Auflösung.

In der Berichtsperiode wurden Verluste aus der Ausbu- chung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewer- teten finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 2 Mio € (10 Mio €) erfasst.

Im Folgenden werden die Gesamtzinserträge und -auf- wendungen von nicht erfolgswirksam zum beizulegen- den Zeitwert bewerteten Vermögenswerten und Verbind- lichkeiten dargestellt:

Mio €

2019

2018

Zinserträge

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten

22

22

Anschaffungskosten bewertet

Zinsaufwendungen

Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten

-95

-101

Anschaffungskosten bewertet

Zinserträge auf wertgeminderte finanzielle Vermögens- werte sind aufgrund des zumeist kurzfristig zu erwarten- den Zahlungseingangs von untergeordneter Bedeutung.

Von den erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten Eigen- kapitalinstrumenten entfallen 185 Mio € (56 Mio €) auf Dividenden von nicht ausgebuchten Eigenkapitalinstru- menten, und im Vorjahr 1 Mio € auf Dividenden von aus- gebuchten Eigenkapitalinstrumenten.

Der Buchwert der Finanzinstrumente nach Bewertungs- kategorien zum 31. Dezember 2019 stellt sich wie folgt dar:

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Vermögenswerte

2.608

2.807

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Vermögenswerte

41

55

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete

2.639

4.743

Vermögenswerte

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Verbindlichkeiten

33

26

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete

7.465

9.158

Verbindlichkeiten

137

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

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M A N K o n z er n a n h a n g

Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Fi- nanzinstrumente. Der Fair Value von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten, wie Forderungen und Verbindlichkeiten, wird durch die

Abzinsung unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten und laufzeitkongruenten Marktzinses ermittelt. Aus We- sentlichkeitsgründen wird grundsätzlich der Fair Value für kurzfristige Bilanzposten dem Bilanzwert gleichge- setzt.

Zum Fair Value bewertet

Derivative Finanz-

Keiner

Zu (fortgeführten)

instrumente

Bewertungs-

Bilanzposten

Erfolgsneutral 1

Erfolgswirksam 2

mit Hedge-

kategorie

Anschaffungskosten bewertet 3

Beziehung 4

zugeordnet

zum 31.12.2018

Mio €

Buchwert

Buchwert

Buchwert

Fair Value

Buchwert

Buchwert

Langfristige Vermögenswerte

Sonstige Beteiligungen

2.807

-

-

-

-

11

2.818

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

-

1

33

33

3

-

37

Kurzfristige Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen

-

-

1.447

1.447

-

-

1.447

und Leistungen

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

-

54

2.113

2.113

6

-

2.173

Flüssige Mittel

-

-

1.150

1.150

-

-

1.150

Langfristige Verbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten

-

-

1.258

1.258

-

-

1.258

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

-

2

1.821

1.821

6

-

1.829

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten

-

-

2.978

2.978

-

-

2.978

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und

-

-

1.437

1.437

-

-

1.437

Leistungen

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

-

24

1.665

1.665

12

-

1.700

  1. Erfolgsneutral: Die in der Klasse "Erfolgsneutral zum Fair Value bewertet" ausgewiesene Beteiligung bezieht sich im Wesentlichen auf die Anteile an Scania und wird derFair-Value-Stufe 3 zugeordnet.
  2. Erfolgswirksam: Die ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beziehen sich auf Derivate außerhalb Hedge Accounting. Diese werden derFair-Value-Stufe 2 zugeordnet
  3. Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet: Die ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werdenFair-Value-Stufe 2 zugeordnet, mit Ausnahme der Flüssigen Mittel in Fair-Value-Stufe 1
  4. Derivative Finanzinstrumente mitHedge-Beziehung werden der Fair-Value-Stufe 2 zugeordnet.

138M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Zum Fair Value bewertet

Derivative Finanz-

Keiner

Zu (fortgeführten)

instrumente

Bewertungs-

Bilanzposten

Erfolgsneutral 1

Erfolgswirksam 2

mit Hedge-

kategorie

Anschaffungskosten bewertet 3

Beziehung 4

zugeordnet

zum 31.12.2019

Mio €

Buchwert

Buchwert

Buchwert

Fair Value

Buchwert

Buchwert

Langfristige Vermögenswerte

Sonstige Beteiligungen

2.608

-

-

-

-

11

2.620

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

-

15

25

25

4

8

51

Kurzfristige Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen

-

-

1.356

1.356

-

-

1.356

und Leistungen

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

-

26

85

85

2

4

117

Flüssige Mittel

-

-

1.173

1.173

-

-

1.173

Langfristige Verbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten

-

-

406

406

-

493

899

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

-

6

1.951

1.951

1

-

1.957

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten

-

-

2.720

2.720

-

97

2.817

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und

-

-

1.275

1.275

-

-

1.275

Leistungen

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

-

28

1.115

1.115

17

-

1.159

  1. Erfolgsneutral: Die in der Klasse "Erfolgsneutral zum Fair Value bewertet" ausgewiesene Beteiligung bezieht sich im Wesentlichen auf die Anteile an Scania und wird derFair-Value-Stufe 3 zugeordnet.
  2. Erfolgswirksam: Die ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beziehen sich auf Derivate außerhalb Hedge Accounting. Diese werden derFair-Value-Stufe 2 zugeordnet
  3. Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet: Die ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werdenFair-Value-Stufe 2 zugeordnet, mit Ausnahme der Flüssigen Mittel in Fair-Value-Stufe 1
  4. Derivative Finanzinstrumente mitHedge-Beziehung werden Fair-Value-Stufe 2 zugeordnet.

Weitere Angaben zu Fair Values:

Die Fair Values wurden auf Basis der am Abschlussstich- tag zur Verfügung stehenden Marktkonditionen sowie der nachstehend beschriebenen Bewertungsmethoden ermittelt. Sie entsprechen den Preisen, die zwischen un- abhängigen Marktteilnehmern für den Verkauf eines Ver- mögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung ei- ner Schuld gezahlt würden. Bei den zur Anwendung kommenden Bewertungsmethoden kam es zu keinen we- sentlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahr.

Die Fair Values von festverzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Finanzver- bindlichkeiten werden als Barwerte der mit den Verbind- lichkeiten verbundenen Zahlungen unter Zugrundele- gung von marktüblichen Zinssätzen und bezogen auf die entsprechende Fristigkeit ermittelt.

Für derivative Finanzinstrumente ohne Optionskompo- nente, dazu zählen Devisentermin-, Warentermin- sowie

Zinstausch- und Währungstauschgeschäfte, werden zu- künftige Zahlungsströme anhand von Terminkurven er- mittelt. Der Fair Value dieser Instrumente entspricht der Summe der diskontierten Zahlungsströme.

Die Bestimmung und der Ausweis der Fair Values der Fi- nanzinstrumente orientieren sich an einer Fair-Value- Hierarchie, die die Bedeutung der für die Bewertung ver- wendeten Inputdaten berücksichtigt und sich wie folgt gliedert:

Stufe 1: Auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische Vermö- genswerte und Verbindlichkeiten.

Stufe 2: Für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbare In- putdaten, die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen. Die Fair Values der Finanzinstru-

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

mente der Stufe 2 werden auf Basis der am Bi- lanzstichtag bestehenden Konditionen, z.B. Zinssätze oder Devisenkurse, und mithilfe aner- kannter Modelle, z.B. Discounted-Cashflow-Mo- dellen oder Optionspreismodellen, berechnet.

Stufe 3: Herangezogene Inputdaten, die nicht auf be- obachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basie- ren (nicht beobachtbare Inputdaten).

Die Leasingforderungen haben einen Buchwert von 11 Mio € (0 Mio €) und einen Fair Value (Fair Value Hierarchie Stufe 3) von 11 Mio € (0 Mio €).

Umgliederungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zu den jeweiligen Berichtsstichtagen be- rücksichtigt. Weder in 2019 noch in 2018 gab es Umgliede- rungen zwischen Stufe 1, Stufe 2 oder Stufe 3.

Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der zum Fair Value bewerteten Bilanzposten der Stufe 3 dar, welche im Wesentlichen die Beteiligung an Scania umfassen.

Der Stufe 3

zugeordnete

Mio €

Sonstige

Beteiligungen

139

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

gene langfristige Wachstumsrate beträgt 1 % (1 %), der Ka- pitalkostensatz nach Steuern beläuft sich auf 6,2 % (5,5 %). Basierend auf gegenwärtig vorliegenden Informationen wird eine wesentliche Veränderung der Unternehmens- planung als unwahrscheinlich eingeschätzt. Die verwen- deten Cashflow-Prognosen werden aus diesem Grund als geeignete Grundlage für die Fair-Value-Ermittlung erach- tet. Bei einer Variation der langfristigen Wachstumsrate von +/- 0,5 %-Punkten würde das Eigenkapital um 202 Mio € (254 Mio €) höher bzw. 166 Mio € (203 Mio €) niedriger ausfallen. Bei einer Variation des auf der Nach- Steuer-Basis ermittelten Kapitalkostensatzes von +/- 0,5 %-Punkten würde das Eigenkapital um 225 Mio € (266 Mio €) niedriger bzw. 273 Mio € (331 Mio €) höher aus- fallen. Zwischen den bedeutenden, nicht beobachtbaren Eingangsparametern bestehen keine signifikanten Bezie- hungszusammenhänge.

Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Die nachfolgenden Tabellen enthalten Angaben zu den Aufrechnungseffekten auf die Konzernbilanz sowie die fi- nanziellen Auswirkungen einer Aufrechnung im Fall von Instrumenten, die Gegenstand einer rechtlich durchsetz- baren Aufrechnungs-Rahmenvereinbarung oder einer ähnlichen Vereinbarung sind.

Stand am 1. Januar 2018

3.172

Anpassungen IFRS 9

8

Stand am 1. Januar 2018 nach Anpassungen

3.180

Beträge, die in der Bilanz nicht

Erfolgsneutral erfasste Wertänderung in der Position "Direkt im

saldiert werden

Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus der Fair-Value-

-370

Nettobetrag

Bewertung von Sonstigen Beteiligungen (Eigenkapitalinstrumente)"

finanzieller

Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte

-3

Vermögens-

Stand am 31. Dezember 2018

2.807

werte, die in

der Bilanz

Nettobetrag

Erfolgsneutral erfasste Wertänderung in der Position "Direkt im

ausgewiesen

Finanz-

Erhaltene

am

Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus der Fair-Value-

Mio €

werden

instrumente

Sicherheiten

31.12.2018

Bewertung von Sonstigen Beteiligungen (Eigenkapitalinstrumente)"

-322

Zugänge

123

Derivative Finanz-

Stand am 31. Dezember 2019

2.608

64

-21

-

43

instrumente

Als bedeutende, nicht beobachtbare Eingangsparameter gehen hierbei die Annahmen bezüglich Unternehmens- planung, die Wachstumsrate für die Schätzung der Cash- flows nach Beendigung der Planungsperiode sowie der Diskontierungssatz in die Bewertung ein. Die herangezo-

140M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Beträge, die in der Bilanz nicht

saldiert werden

Nettobetrag

finanzieller

Verbindlich-

keiten, die in

Nettobetrag

der Bilanz

Finanz-

Gestellte

Mio €

ausgewiesen

am

werden

instrumente

Sicherheiten

31.12.2018

Derivative Finanz-

44

-21

-

24

instrumente

Beträge, die in der Bilanz nicht

saldiert werden

Nettobetrag

finanzieller

Vermögens-

werte, die in

Nettobetrag

der Bilanz

Finanz-

Erhaltene

Mio €

ausgewiesen

am

werden

instrumente

Sicherheiten

31.12.2019

Derivative

Finanz-

47

-18

-

30

instrumente

Beträge, die in der Bilanz nicht

saldiert werden

Nettobetrag

finanzieller

Verbindlich-

keiten, die in

Nettobetrag

der Bilanz

Finanz-

Gestellte

Mio €

ausgewiesen

am

werden

instrumente

Sicherheiten

31.12.2019

Derivative Finanz-

51

-18

-

33

instrumente

Der Bruttobetrag angesetzter finanzieller Vermögens- werte und Verbindlichkeiten entspricht dem Nettobetrag, da in der Bilanz keine Saldierung vorgenommen wurde. In der Spalte "Finanzinstrumente" werden die Beträge aus- gewiesen, die Gegenstand einer Aufrechnungs-Rahmen- vereinbarung sind, aber wegen Nichterfüllung der Vo- raussetzungen nicht aufgerechnet wurden. Eine Saldierung kann nur bei Eintritt bestimmter künftiger Er- eignisse, etwa einer Insolvenz einer der Vertragsparteien,

erfolgen. In der Spalte "Erhaltene Sicherheiten" bzw. "Ge- stellte Sicherheiten" sind die bezogen auf die Gesamt- summe der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten er- haltenen bzw. verpfändeten Beträge von Barsicherheiten und Sicherheiten in Form von Finanzinstrumenten aus- gewiesen.

37 Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsstrategien

Aufgrund der Geschäftstätigkeit und der internationalen Ausrichtung unterliegt die MAN Gruppe hinsichtlich ih- rer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen Marktpreis-, Kredit- und Liquiditätsrisi- ken. Für die Identifizierung, Quantifizierung und Begren- zung der Risiken besteht ein gruppenweites Risikomana- gementsystem.

Die Gesellschaften der MAN Gruppe sichern ihre Wäh- rungs-, Zins- und Rohstoffrisiken zu marktgerechten Kon- ditionen grundsätzlich über das zentrale Konzern-Treasury der MAN SE. Zum Einsatz kommen originäre und vorrangig derivative Finanzinstrumente. In Ländern, de- ren devisenrechtliche oder aufsichtsrechtliche Bestim- mungen eine Absicherung durch die MAN SE nicht er- möglichen - insbesondere Brasilien -, erfolgt der Abschluss der Fremdwährungs-, Zins- und Geldhandels- geschäfte durch die MAN SE im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Konzerngesellschaft.

Die Risikopositionen des Konzerns werden unter Berück- sichtigung vorgegebener Risikogrenzen durch das Kon- zern-Treasury extern bei Banken gesichert. Der Abschluss von Sicherungsgeschäften erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der für Banken geltenden Anforderun- gen an das Risikomanagement und unterliegt einer stren- gen Überwachung, die insbesondere durch eine strikte Funktionstrennung in Handel, Abwicklung und Kontrolle gewährleistet ist.

Dem Vorstand wird regelmäßig über die Marktpreisrisi- ken der MAN Gruppe berichtet. Die Einhaltung der Richt- linien wird durch die interne Revision geprüft.

a) Währungsrisiko

Für jede MAN-Gesellschaft ergibt sich ein Währungsrisiko, wenn sie Geschäfte abschließt und daraus in der Zukunft Zahlungsströme entstehen, die nicht der funktionalen

141

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

Währung der Gesellschaft entsprechen. Um die Auswir- kungen von Wechselkursschwankungen zu reduzieren, quantifizieren die MAN-Gesellschaften fortlaufend das Wechselkursrisiko und sichern alle wesentlichen Risiken durch den Einsatz von Devisentermingeschäften, Devi- senoptionen sowie kombinierten Zins-/Währungsswaps kontinuierlich ab.

In der MAN Gruppe werden grundsätzlich alle fest kontra- hierten Kundenaufträge, eigene Bestellungen sowie For- derungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung gesi- chert. Währungen mit einer hohen Korrelation zum Euro, wie z.B. die dänische Krone, sowie Beteiligungen oder ei- genkapitalähnliche Darlehen in Fremdwährung werden nur in Einzelfällen gesichert. Zudem erfolgen Sicherungs- maßnahmen für geplante Fremdwährungsumsätze des Seriengeschäfts im Rahmen definierter, MAN-

geschäftsspezifischer Sicherungsreichweiten und fall- weise für Kundenprojekte mit hoher Abschlusswahr- scheinlichkeit.

Im Rahmen des Fremdwährungsrisikomanagements ein- gegangene Sicherungsgeschäfte bestanden hauptsäch- lich in brasilianischen Real, US-Dollar und Schweizer Franken.

Die am Ende des Berichtszeitraums bestehenden nicht derivativen und derivativen Finanzinstrumente wurden im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse in einem hypothe- tischen Szenario bewertet. Die Auswirkungen einer Erhö- hung/Abnahme einer Währungsrelation um 10 % waren wie folgt:

31.12.2019

31.12.2018

Mio €

Eigenkapital

Periodenergebnis

Eigenkapital

Periodenergebnis

Währungsrelation

+ 10 %

-10 %

+ 10 %

-10 %

+ 10 %

-10 %

+ 10 %

-10 %

Euro/US Dollar

2

-2

21

-21

-1

1

15

-15

Mexikanischer Peso/US Dollar

-

-

14

-14

8

-8

-0

0

Brasilianischer Real/US Dollar

6

-6

-6

6

2

-2

-11

11

Euro/Britisches Pfund

10

-10

1

-1

12

-12

4

-4

Euro/Mexikanischer Peso

-

-

-11

11

2

-2

-8

8

Euro/Schweizer Franken

4

-4

2

-2

5

-5

0

-0

Euro/Südafrikanischer Rand

3

-3

-2

2

3

-3

-2

2

Euro/Polnischer Zloty

-

-

-5

5

-2

2

-1

1

Hedge Accounting wird bei der Absicherung von zukünf- tigen, in hohem Volumen eintretenden Fremdwährungs- umsätzen angewendet. Um Ineffektivitäten zu vermei- den, wählen Gesellschaften, die innerhalb der MAN Gruppe Hedge Accounting anwenden, die Sicherungs- quote zur Absicherung zukünftiger Fremdwährungsum- sätze entsprechend ihrer Erfahrungen eigenständig aus. In laufenden oder früheren Berichtsperioden traten keine Ineffizienzen auf.

Es bestehen keine Fair-Value-Hedges.

Derivate, die im Rahmen der Anwendung von Hedge Accounting eingebunden werden, beziehen sich lediglich auf die Absicherung des Währungsrisikos. Die folgenden Tabellen enthalten Einzelheiten zu diesen Derivaten:

142M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Höhe, Zeitpunkt und Unsicherheit künftiger Zahlungsströme im Zusammenhang mit

Sicherungsgeschäften innerhalb Hedge Accounting

Nominalvolumen

Durchschnittlicher

Sicherungskurs

Mio €

< 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

> 5 Jahre

Summe

Nominalvolumen

31.12.2018

Währungsrisiko

Devisenterminkontrakte BRL/USD

140

140

-

280

2,7 - 4,2

Devisenterminkontrakte EUR/GBP

178

-

-

178

0,9

Devisenterminkontrakte EUR/CHF

54

10

-

64

1,1 - 1,2

Devisenterminkontrakte EUR/DKK

48

-

-

48

7,4 - 7,5

Devisenterminkontrakte EUR/ZAR

44

-

-

44

15,6 - 17,5

Devisenterminkontrakte EUR/USD

36

-

-

36

1,1 - 1,2

Devisenterminkontrakte EUR/NOK

29

-

-

29

9,4 - 9,7

Devisenterminkontrakte EUR/CNY

23

-

-

23

7,8 - 8,0

Devisenterminkontrakte - Sonstige Währungen

59

0

-

58

610

150

-

760

Nominalvolumen

Durchschnittlicher

Sicherungskurs

Mio €

< 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

> 5 Jahre

Summe

Nominalvolumen

31.12.2019

Währungsrisiko

Devisenterminkontrakte BRL/USD

164

128

-

293

3,1 - 4,2

Devisenterminkontrakte EUR/GBP

152

-

-

152

0,8 - 0,9

Devisenterminkontrakte EUR/CHF

52

9

-

61

1,1

Devisenterminkontrakte EUR/DKK

47

-

-

47

7,5

Devisenterminkontrakte EUR/ZAR

37

-

-

37

16,1 - 16,4

Devisenterminkontrakte EUR/USD

30

-

-

30

1,1

Devisenterminkontrakte EUR/NOK

23

-

-

23

9,7 - 10,2

Devisenterminkontrakte EUR/CNY

11

-

-

11

7,7 - 7,9

Devisenterminkontrakte - Sonstige Währungen

26

-

-

26

542

137

-

679

143

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

Informationen zu Sicherungsinstrumenten innerhalb Hedge Accounting

Mio €

2019

2018

Währungsrisiko

Fair Value Änderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten

-20

-11

Buchwert von Sonstigen finanziellen Vermögenswerten

6

9

Buchwert von Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten

18

18

Nominalwert

679

760

Informationen zu Grundgeschäften innerhalb Hedge Accounting

Überleitung der Rücklage für die Marktbewertung derivativer Finanzinstrumente (Sicherungsinstrumente)

Mio €

2019

2018

Stand am 1. Januar

-11

22

Gewinne oder Verluste aus effektiven

-20

-20

Sicherungsbeziehungen

Reklassifizierungen aufgrund der Realisierung des

12

-12

Grundgeschäfts

Sonstige Veränderungen (hauptsächlich

0

-2

Wechselkurseffekte)

Stand am 31. Dezember

-20

-11

Mio €

2019

2018

Währungsrisiko

Fair Value Änderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten

20

11

Rücklage für aktive Cash Flow-Hedges

-20

-11

Informationen über die Auswirkung von Hedge Accounting auf die Gesamtergebnisrechnung

Mio €

2019

2018

Währungsrisiko

Sicherungsinstrumente im Hedge Accounting

Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus

-14

-16

Sicherungsinstrumenten

Erfolgswirksame Umgliederung realisierter Gewinne und

8

-4

Verluste

Kosten der Sicherungsmaßnahmen

Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Kosten der

0

-2

Sicherungsmaßnahmen

Erfolgswirksame Umgliederung realisierter Gewinne und

4

3

Verluste

Die erfolgswirksame Umgliederung erfolgte in den Um- satzerlösen.

Überleitung der Rücklage für Kosten der Sicherungsmaßnahmen

Mio €

2019

2018

Stand am 1. Januar

1

-

Gewinne oder Verluste aus effektiven

1

-3

Sicherungsbeziehungen

Reklassifizierungen aufgrund der Realisierung des

6

5

Grundgeschäfts

Sonstige Veränderungen (hauptsächlich

0

-1

Wechselkurseffekte)

Stand am 31. Dezember

8

1

b) Zinsänderungsrisiko

Der MAN Gruppe entstehen Zinsrisiken durch zinssensi- tive Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Zinssensitive Finanzverbindlichkeiten bestehen zum Bi- lanzstichtag vor allem in Form von variabel verzinsten Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten sowie sonstigen variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten.

Zinssensitive Finanzinstrumente unterliegen einem Zins- änderungsrisiko. Dies besteht entweder in der Form eines Marktwertrisikos oder eines Cashflow-Risikos. Das Markt- wertrisiko bestimmt sich nach der Sensitivität des Wert- ansatzes eines Finanzinstruments in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau. Das Cashflow-Risiko beschreibt das Aus- maß der Veränderung künftiger Zinszahlungen in Abhän- gigkeit von der Zinsentwicklung.

144M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Ziel des Zinsrisikomanagements ist es, die Zinsrisiken der MAN Gruppe weitgehend zu eliminieren. Zinsänderungs- risiken werden in der MAN Gruppe mittels Sensitivitäts- analysen zentral ermittelt, analysiert und gesteuert. Das Konzern-Treasury schließt Sicherungen zur Begrenzung der aus originären Finanzinstrumenten resultierenden Risiken sowie fallweise für geplante Kundengeschäfte mit hoher Auftragswahrscheinlichkeit ab. Zur Sicherung wer- den Zinsswaps und kombinierte Zins-/Währungsswaps eingesetzt. Volumen und Laufzeiten werden dabei an der Tilgungsstruktur der vorgegebenen Kundenportfolios bzw. der Finanzverbindlichkeit sowie am angestrebten Si- cherungsgrad ausgerichtet.

Den Zinssensitivitätsanalysen liegen folgende Annahmen zugrunde:

Bei variabel verzinsten originären Finanzinstrumenten wirken sich hypothetische Marktzinssatzänderungen am Bilanzstichtag wie unten dargestellt auf das Ergebnis nach Steuern aus.

Keinem Zinsänderungsrisiko unterliegen originäre Finan- zinstrumente mit fester Verzinsung, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Dazu zählen bei MAN die Verbindlichkeiten gegenüber der Volkswagen AG. Das Zinsänderungsrisiko von Zinsderivaten wird auf Basis der Bewertung der variablen und fixen Zinszahlun- gen analysiert und gesteuert.

Zur Berechnung der Zinssensitivität wird eine parallele Verschiebung der Zinskurve um jeweils 100 Basispunkte (BP) unterstellt. Hieraus würden sich folgende Chancen (positive Werte) bzw. Risiken (negative Werte) ergeben:

31.12.2019

31.12.2018

Mio €

+ 100 BP

-100 BP

+ 100 BP

-100 BP

variabel verzinsliche

originäre

-4

4

-5

5

Finanzinstrumente

Eventuelle Ergebniseffekte aus der Zinssensitivitätsana- lyse würden ausschließlich im Periodenergebnis wirken.

c) Rohstoffpreisrisiko

Schwankungen in Rohstoffpreisen führen zu einer Volati- lität der Kosten für MAN. Daraus ergeben sich Rohstoff- preisrisiken, die nicht immer an den Kunden weitergege- ben werden können. Zur Begrenzung dieser Risiken schließt die MAN SE Warentermingeschäfte mit Baraus- gleich ab.

Die Rohstoffpreisrisiken werden regelmäßig zentral er- fasst und auf der Basis vorgegebener Risikogrenzen extern gesichert, sofern liquide Märkte bestehen. Im abge- laufenen Geschäftsjahr bestanden keine wesentlichen Risikokonzentrationen. Zum Bilanzstichtag bestanden Warentermingeschäfte zur Absicherung von Rohstoff- preisrisiken bezüglich Gas, Nichteisenmetallen, Edelme- tallen und Kautschuk mit einem Marktwert von 0 Mio € (-1 Mio €).

Die maximale Restlaufzeit der Sicherungen für zukünf- tige Transaktionen beträgt zum Geschäftsjahresende sechs Monate (18 Monate). Hedge Accounting wird derzeit nicht angewendet.

Entsprechend der Sensitivitätsermittlung von Währungs- risiken wird eine hypothetische Auf-/Abwertung der Roh- stoffpreise in Höhe von 10 % unterstellt. Der potenzielle Effekt aus der Marktwertveränderung der Warentermin- geschäfte auf das Periodenergebnis nach Steuern beträgt +1 Mio € bei +10 % (+2 Mio €) bzw. -1 Mio € (-2 Mio €) bei -10 %.

d) Kredit- und Ausfallrisiko

Die MAN Gruppe ist aufgrund ihres operativen Geschäfts und aus bestimmten Finanzierungsaktivitäten Kreditrisi- ken ausgesetzt. Aus Sicht der MAN Gruppe beinhalten Kreditrisiken die Gefahr, dass ein Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und da- mit einen finanziellen Verlust verursacht. Das Kreditrisiko umfasst sowohl das unmittelbare Ausfallrisiko als auch die Gefahr einer Bonitätsverschlechterung.

Die Minimierung der Kreditrisiken erfolgt vor allem durch folgende Maßnahmen:

Die MAN Gruppe hat das Liquiditätsmanagement in der MAN SE weitestgehend zentralisiert. Bei der zentralen An- lage von flüssigen Mitteln werden die Finanzinstitute und

145

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

Anlageformen sorgfältig ausgewählt und über eine Limit- systematik diversifiziert. Vertragspartner von Geld- und Kapitalanlagen in wesentlichem Umfang sowie von deri- vativen Finanzinstrumenten sind nationale und interna- tionale Banken guter Bonität.

Das maximale Ausfallrisiko spiegelt sich im Buchwert der in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögens- werte wider; siehe Anmerkung (36).

Dem Risiko aus nicht derivativen Finanzinstrumenten wird ebenfalls durch die Erfassung von Wertminderun- gen Rechnung getragen. Dabei werden wesentliche Ein- zelposten, bei denen Zweifel an einer Einbringlichkeit be- stehen, separat überwacht und bewertet. Wesentliche Geld- und Kapitalanlagen sowie Derivate werden nur mit Banken sowie TRATON SE oder Volkswagen AG abge- schlossen. Ausgegebene Finanzgarantien führen auch zu Kredit- und Ausfallrisiken. Das maximale potenzielle Kre- dit- und Ausfallrisiko berechnet sich aus dem Betrag, den die MAN Gruppe zahlen müsste, wenn Ansprüche unter den Garantien geltend gemacht werden. Die entsprechen- den Beträge sind im Abschnitt Liquiditätsrisiko darge- stellt.

Es lagen in der MAN Gruppe zum Bilanzstichtag 2019 keine wesentlichen Risikokonzentrationen vor.

Die folgende Tabelle enthält eine Überleitung der Risiko- vorsorge von zu fortgeführten Anschaffungskosten be- werteten Finanzinstrumenten sowie vertraglichen Ver- mögenswerten:

146M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Allgemeiner Ansatz

Vereinfachter Ansatz 1

Über die Laufzeit

Über die Laufzeit

erwartete

erwartete

12-Monats-

Kreditverluste - nicht

Kreditverluste -

Mio €

wertgemindert

wertgemindert

Summe

Kreditverlust (Stufe 1)

(Stufe 2)

(Stufe 3)

Risikovorsorge zum 1. Januar 2018

1

-

3

137

141

Transfer in Stufe 1

-

-

-

-

-

Transfer in Stufe 2

-

-

-

-

-

Transfer in Stufe 3

-

-

-

-

-

Inanspruchnahme

-

-

0

-20

-20

Auflösungen

0

-

-

-24

-24

Neu ausgereichte/erworbene finanzielle

0

-

-

21

21

Vermögenswerte (Zugänge)

Änderungen der Modelle oder Risikoparameter

0

-

-

3

3

Änderungen Konsolidierungskreis

0

-

0

-53

-53

Sonstige Änderungen (im Wesentlichen Änderungen

0

-

-2

0

-1

aus Wechselkursschwankungen)

Risikovorsorge zum 31. Dezember 2018

1

-

1

64

66

Risikovorsorge zum 1. Januar 2019

1

-

1

64

66

Transfer in Stufe 1

-

-

-

-

-

Transfer in Stufe 2

-

-

-

-

-

Transfer in Stufe 3

-

-

-

-

-

Inanspruchnahme

-

-

0

-3

-3

Auflösungen

0

-

-

-29

-28

Neu ausgereichte/erworbene finanzielle

0

-

-

24

25

Vermögenswerte (Zugänge)

Änderungen der Modelle oder Risikoparameter

-

-

-

2

2

Änderungen Konsolidierungskreis

0

-

0

0

0

Sonstige Änderungen (im Wesentlichen Änderungen

0

-

-1

0

0

aus Wechselkursschwankungen)

Risikovorsorge zum 31. Dezember 2019

1

-

0

60

61

1Der Rückgang im Jahr 2018 ist insbesondere durch die Veräußerung des PE-Geschäfts bedingt.

Die Risikovorsorge betrifft im Wesentlichen Kreditrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die nachfolgenden Tabellen stellen dar, inwieweit Ände- rungen der Bruttobuchwerte finanzieller Vermögens- werte zu einer Veränderung der Risikovorsorge geführt

haben und wie sich die Bruttobuchwerte der finanziellen Vermögenswerte auf die Ausfallrisiko-Rating-Klassen ver- teilen:

147

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

Allgemeiner Ansatz

Vereinfachter Ansatz 1

Über die Laufzeit

Über die Laufzeit

erwartete

erwartete

12-Monats-

Kreditverluste - nicht

Kreditverluste -

Mio €

wertgemindert

wertgemindert

Summe

Kreditverlust (Stufe 1)

(Stufe 2)

(Stufe 3)

Bruttobuchwert zum 1. Januar 2018

1.068

-

1

2.060

3.128

Transfer in Stufe 1

-

-

-

-

-

Transfer in Stufe 2

-

-

-

-

-

Transfer in Stufe 3

-

-

-

-

-

Änderungen aufgrund von neu

ausgereichten/erworbenen oder ausgebuchten

2.074

-

0

244

2.317

finanziellen Vermögenswerten

Änderungen Konsolidierungskreis

186

-

-

-779

-593

Änderungen aus Wechselkursschwankungen

-29

-

-

-15

-44

Bruttobuchwert zum 31. Dezember 2018

3.299

-

1

1.510

4.809

Bruttobuchwert zum 1. Januar 2019

3.299

-

1

1.510

4.809

Transfer in Stufe 1

-

-

-

-

-

Transfer in Stufe 2

-

-

-

-

-

Transfer in Stufe 3

-

-

-

-

-

Änderungen aufgrund von neu

ausgereichten/erworbenen oder ausgebuchten

-2.152

-

0

-105

-2.257

finanziellen Vermögenswerten

Änderungen Konsolidierungskreis

-1

-

0

0

-1

Änderungen aus Wechselkursschwankungen

11

-

-

11

22

Bruttobuchwert zum 31. Dezember 2019

1.157

-

0

1.416

2.573

1Der Rückgang im Jahr 2018 ist insbesondere durch die Veräußerung des PE-Geschäfts bedingt.

Die Veränderung innerhalb des Zwölf-Monats-Kreditver-

Geschäfts geprägt, die in der laufenden Berichtsperiode

lusts (Stufe 1) ist im Vorjahr insbesondere durch den Zu-

bezahlt wurde.

gang der Forderung aus der Veräußerung des PE-

Allgemeiner Ansatz

Vereinfachter Ansatz

Über die Laufzeit

Über die Laufzeit

12-Monats-

erwartete Kreditverluste

erwartete Kreditverluste

Mio €

- nicht wertgemindert

- wertgemindert

31.12.2018

Kreditverlust (Stufe 1)

(Stufe 2)

(Stufe 3)

Ausfallrisiko-Rating-Klasse 1

3.299

-

-

1.439

4.738

Ausfallrisiko-Rating-Klasse 2

-

0

-

34

34

Ausfallrisiko-Rating-Klasse 3

-

-

1

37

37

Summe

3.299

0

1

1.510

4.809

148M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Allgemeiner Ansatz

Vereinfachter Ansatz

Über die Laufzeit

Über die Laufzeit

erwartete

erwartete

12-Monats-

Kreditverluste - nicht

Kreditverluste -

Mio €

wertgemindert

wertgemindert

31.12.2019

Kreditverlust (Stufe 1)

(Stufe 2)

(Stufe 3)

Ausfallrisiko-Rating-Klasse 1

1.157

-

-

1.341

2.498

Ausfallrisiko-Rating-Klasse 2

-

-

-

48

48

Ausfallrisiko-Rating-Klasse 3

-

-

0

38

38

Summe

1.157

-

0

1.427

2.585

Ausfallrisiko-Rating-Klasse 1 umfasst Finanzinstrumente, bei denen davon ausgegangen wird, dass kein Ausfallri- siko besteht. Finanzinstrumente, die der Ausfallrisiko-Rating-Klasse 2 zugeordnet sind, werden einem intensivier- ten Kreditmanagement durch die MAN Gruppe unterzogen. Ausfallrisiko-Rating-Klasse 3 umfasst wertge- minderte Finanzinstrumente.

e) Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass die MAN Gruppe ihren Zahlungsverpflichtungen nicht in ausrei- chendem Maß nachkommen oder Liquidität nur zu ei- nem erhöhten Preis beschaffen kann.

Um dieses Risiko zu begrenzen, werden die Mittelzu- und -abflüsse sowie die Fälligkeiten fortlaufend überwacht und gesteuert. Die Deckung des Finanzmittelbedarfs er- folgt sowohl durch den operativen Cashflow als auch durch externe Finanzierungen. Es bestanden im abgelau- fenen Geschäftsjahr keine wesentlichen Risikokonzentra- tionen.

Das Cash-Management für die operativen Bereiche erfolgt im Wesentlichen zentral im Rahmen eines Cash Poolings. Dabei werden täglich die liquiden Mittel der Konzernge- sellschaften und der MAN SE zusammengeführt. Somit können Liquiditätsüberschüsse und -anforderungen ent- sprechend den Bedürfnissen des Gesamtkonzerns und der einzelnen Konzerngesellschaften gesteuert werden.

Mit Verkauf des Power-Engineering-Geschäfts am 31. De- zember 2018 wurde das Cash Pooling mit den zugehöri- gen Gesellschaften vorerst fortgeführt. Die MAN SE be- rücksichtigt somit auch Liquiditätsüberschüsse und -an-

forderungen von Gesellschaften außerhalb der MAN Gruppe.

Liquide Mittel in einzelnen Ländern (z. B. China und Russ- land) unterliegen Devisenkontrollen und stehen dem Konzern nicht uneingeschränkt für länderübergreifende Transaktionen zur Verfügung. Diese Beträge kommen vor Ort zur Finanzierung des operativen Geschäfts zum Ein- satz. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Be- schränkungen.

Aufgrund der Integration in den Volkswagen Konzern be- steht für die MAN Gruppe die Möglichkeit konzerninter- ner Finanzierungen. So unterhält die MAN SE eine Kredit- linie bei der Volkwagen AG in Höhe von 1 Mrd €, die mit 1 Mrd € gezogen ist.

Derzeit besteht ein Darlehensrahmen bei der TRATON SE in Höhe von 2,0 Mrd € mit unbefristeter Laufzeit, der durch kurzfristige Ziehungen genutzt wird. Am 31. De- zember 2019 war dieser mit 300 Mio € beansprucht. Diese Ziehung war am 07. Januar 2020 fällig und zu 0,00 % p.a. verzinst.

Gesellschaften der MAN Gruppe haben Kreditlinien mit Banken über 801 Mio € (922 Mio €) zu jeweils marktübli- chen vorwiegend variablen Konditionen mit unterschied- lichen Laufzeiten bis zu zehn Jahren abgeschlossen. Diese wurden überwiegend durch MAN Latin America gezogen.

Das Management wird regelmäßig über die Mittelzu- und -abflüsse und Finanzierungsquellen informiert.

149

A n d i e A kt io n är e

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W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich die Cashflows der Verbindlichkeiten, der derivativen Finanzinstrumente so- wie der Finanzgarantien auf die Liquiditätssituation der MAN Gruppe auswirken:

Fälligkeitsübersicht 1

31.12.2019

31.12.2018

2020 - 2023

> 2023

Mio €

2020

2021 - 2024

> 2024

2019

Zahlungsmittelabflüsse aus originären finanziellen Verbindlichkeiten 2

5.224

2.507

415

6.084

3.001

59

davon Finanzverbindlichkeiten

2.835

663

328

2.983

1.259

1

davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.274

0

-

1.437

-

-

davon übrige finanzielle Verbindlichkeiten 3

1.115

1.844

87

1.665

1.742

58

Zahlungsmittelabflüsse aus derivativen Finanzinstrumenten mit negativem Marktwert und

1.256

83

1

953

113

4

Bruttoerfüllung 2

zugehörige Zahlungsmittelzuflüsse 2

1.220

79

1

927

111

1

Zahlungsmittelabflüsse aus derivativen Finanzinstrumenten mit negativem Marktwert und

4

16

2

16

2

-

Nettoerfüllung 2

Potentielle Zahlungsmittelabflüsse aus Finanzgarantien

2

-

-

14

-

-

  1. Bei der Ermittlung der Beträge wurde grundsätzlich wie folgt vorgegangen: Ist der Fälligkeitstermin nicht fixiert, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Zinszahlungen aufgrund variabler Verzinsung werden entsprechend den Konditionen zum Bilanzstichtag berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass die Zahlungsmittelabflüsse nicht früher als dargestellt eintreten.
  2. Gemäß den Anforderungen des IFRS 7 werden nur undiskontierte Zahlungsmittelabflüsse der vertraglich fixierten Zins- und Tilgungszahlungen dargestellt.
  3. Der undiskontierte maximale Zahlungsmittelabfluss aus Rückkaufverpflichtungen wird als finanzielle Verbindlichkeit erfasst.

38 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Personen oder Unternehmen im Sinne des IAS 24 gelten natürliche Personen und Unternehmen, die von der MAN SE beeinflusst werden können, die einen Einfluss auf die MAN SE ausüben können oder die unter dem Einfluss einer anderen nahestehenden Partei der MAN SE stehen.

Nahestehende Unternehmen oder Personen aus Sicht von MAN sind zum 31. Dezember 2019:

  • die TRATON SE und ihre Tochterunternehmen sowie ihre wesentlichen Beteiligungen außerhalb der MAN Gruppe,
  • die Volkswagen Finance Luxemburg S.A., Luxemburg,
  • die Volkswagen AG und ihre Tochterunternehmen sowie ihre wesentlichen Beteiligungen außerhalb der MAN Gruppe,
  • die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, und die mit ihr verbundenen oder ihr nahestehenden Unter- nehmen (Porsche Stuttgart),
  • sonstige Personen bzw. Unternehmen, die von der MAN SE beeinflusst werden können bzw. die auf die MAN SE Einfluss nehmen können, wie
    • die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der MAN SE,
    • die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der TRATON SE,
    • die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Volkswagen Finance Luxemburg S.A.,
    • die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Volkswagen AG,
    • assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsun- ternehmen,
    • nicht konsolidierte Tochtergesellschaften.

150M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Die TRATON SE ist aufgrund der Beteiligung an der MAN SE Mutterunternehmen und damit nahestehendes Un- ternehmen im Hinblick auf MAN. Dies gilt auch für die Volkswagen AG, der der betreffende Anteil über die Volks- wagen Finance Luxemburg S.A. und TRATON SE zuzurech- nen ist. Die Porsche Automobil Holding SE hat die Möglichkeit, an den unternehmenspolitischen Entschei- dungen des Volkswagen Konzerns mitzuwirken, und ist daher ebenfalls als ein nahestehendes Unternehmen zu klassifizieren. Am 31. Dezember 2019 hielt die TRATON SE 94,68 % der Stimmrechte und 94,36 % der Anteile am Grundkapital der MAN SE.

Zwischen der TRATON SE und der MAN SE bestand im Ge- schäftsjahr 2018 ein Beherrschungs- und Gewinnabfüh- rungsvertrag der vom Vorstand der TRATON SE am 22. August 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019, 0.00 Uhr, außerordentlich gekündigt worden ist. Aufgrund des Be- herrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wurde am

20. Februar 2019 der handelsrechtliche Gewinn des Ge- schäftsjahres 2018 in Höhe von 548 Mio € abgeführt (im Vorjahr Gewinnabführung in Höhe von 193 Mio €). Eine Dividende wurde daher nicht ausgeschüttet.

Mit Vollzug des Verkaufs des PE-Geschäfts an ein Tochter- unternehmen der Volkswagen AG übt die MAN SE seit dem 31. Dezember 2018 keinen Einfluss mehr auf diese Unternehmen aus. Für weiterführende Informationen siehe Anmerkung (5). Ein- und Verkäufe mit diesen sind in den Vorjahreszahlen enthalten. Die ausstehenden Salden (einschließlich Verpflichtungen) am 31. Dezember 2019 werden in der nachfolgenden Tabelle zusammen mit den Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber weiteren nicht der MAN Gruppe angehörenden Tochterunterneh- men und Beteiligungen der Volkswagen AG ausgewiesen. Eventualverbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse mit den entkonsolidierten Gesellschaften werden in Anmer- kung (31) dargestellt.

Der Umfang der Transaktionen mit der TRATON SE, der Volkswagen AG und der Porsche Stuttgart sowie mit ande- ren, nicht der MAN Gruppe angehörenden Tochterunter- nehmen und Beteiligungen der Volkswagen AG ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Verkäufe und Dienstleistungen an

die TRATON SE

15

7

die Volkswagen Finance Luxemburg S.A., die

2

2

Volkswagen AG und die Porsche Stuttgart 1

weitere, nicht der MAN Gruppe angehörende Tochter-

1.816

1.720

unternehmen und Beteiligungen der Volkswagen AG

Einkäufe und erhaltene Dienstleistungen von

der TRATON SE

12

7

der Volkswagen Finance Luxemburg S.A., der

93

87

Volkswagen AG und der Porsche Stuttgart 1

weiteren, nicht der MAN Gruppe angehörenden

Tochterunternehmen und Beteiligungen der

739

487

Volkswagen AG

Forderungen gegen

die TRATON SE

7

3

die Volkswagen Finance Luxemburg S.A., die

6

66

Volkswagen AG und die Porsche Stuttgart 1

weitere, nicht der MAN Gruppe angehörende Tochter-

772

2.755

unternehmen und Beteiligungen der Volkswagen AG

Verbindlichkeiten (einschließlich Verpflichtungen)

gegenüber

der TRATON SE

565

1.163

der Volkswagen Finance Luxemburg S.A., der

1.042

2.099

Volkswagen AG und der Porsche Stuttgart 1

weiteren, nicht der MAN Gruppe angehörenden

Tochterunternehmen und Beteiligungen der

3.365

3.250

Volkswagen AG

1Für Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, auch die mit ihr verbundenen oder ihr nahestehenden Unter- nehmen.

151

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

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Zu den Forderungen gegen weitere nicht der MAN Gruppe angehörende Tochtergesellschaften und Beteiligungen der Volkswagen AG gehörte am 31. Dezember 2018 auch der mit der Veräußerung des PE-Geschäfts in Verbindung stehende Kaufpreis. Der Gesamtbetrag von 1 978 Mio € wurde im Berichtszeitraum gezahlt.

Des Weiteren sind in den Verbindlichkeiten Kredite in Höhe von 1,0 Mrd € (2,0 Mrd €) gegenüber der Volkswagen AG sowie in Höhe von 0,6 Mrd € gegenüber der TRATON SE enthalten. Mit der Volkswagen AG besteht ein Darle- hensrahmen in Höhe von 1,0 Mrd € mit einer unbefriste- ten Laufzeit, der Darlehensrahmen mit der TRATON SE be- läuft sich auf 2,0 Mrd € mit einer unbefristeten Laufzeit. Die Verbindlichkeiten gegenüber weiteren, nicht der MAN Gruppe angehörenden Tochterunternehmen und Beteili- gungen der Volkswagen AG beziehen sich im Wesentli- chen auf Verbindlichkeiten gegenüber der Volkswagen Financial Services AG, Braunschweig, und ihr zugeordneten Landesgesellschaften (Volkswagen Financial Services) so- wie gegenüber Gesellschaften des ehemaligen PE- Geschäfts. Im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich die Forde- rungsverkäufe an nicht der MAN Gruppe angehörende Tochterunternehmen der Volkswagen AG auf 1 091 Mio € (1 118 Mio €). Es handelt sich hierbei um das Volumen der Forderungen, die im jeweiligen Berichtszeitraum übertra- gen wurden. Für Verbindlichkeiten von Kunden gegen- über Finanzierungsgesellschaften des Volkswagen Kon- zerns bestehen darüber hinaus branchenübliche Rückkaufgarantien, siehe Anmerkung (31).

Der Anstieg bei den Einkäufen von weiteren, nicht der MAN Gruppe angehörenden Tochterunternehmen und Beteiligungen der Volkswagen AG ist im Wesentlichen auf das gestiegene Absatzvolumen beim Transporter MAN TGE zurückzuführen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Umfang der Beziehun- gen zu nicht konsolidierten Tochtergesellschaften und as- soziierten Unternehmen, mit denen Transaktionen aus dem normalen Lieferungs- und Leistungsaustausch resul- tieren:

Mio €

31.12.2019

31.12.2018

Umsatzerlöse und Sonstige Erträge mit

nicht konsolidierten Tochtergesellschaften

11

9

assoziierten Unternehmen

128

141

Bezogene Leistungen von

nicht konsolidierten Tochtergesellschaften

6

5

assoziierten Unternehmen

79

94

Forderungen gegen

nicht konsolidierte Tochtergesellschaften

9

7

assoziierte Unternehmen

28

42

Verbindlichkeiten (einschließlich Verpflichtungen)

gegenüber

nicht konsolidierten Tochtergesellschaften

23

26

assoziierten Unternehmen

5

16

Mit Gemeinschaftsunternehmen ist es in keinem der dar- gestellten Berichtszeiträume zu wesentlichen Transaktio- nen gekommen.

Mit 1 511 Mio € (1 525 Mio €) erzielte die MAN Gruppe im Geschäftsjahr mit der Volkswagen AG sowie deren nicht im MAN Konzernabschluss konsolidierten Tochterunter- nehmen mehr als 10 % der gesamten Umsatzerlöse. Die Umsatzerlöse wurden in allen Segmenten, insbesondere im Segment MAN Truck & Bus, erwirtschaftet und resul- tieren im Wesentlichen aus dem Absatzfinanzierungsge- schäft über Volkswagen Financial Services.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Auf- sichtsrats der MAN SE ist in den Anmerkungen (39 und

  1. dargestellt. Bei Unternehmen, die der MAN Gruppe über diese Personen nahestehen, wurden im Geschäfts- jahr 2019 Einkäufe in Höhe von 6 Mio € (4 Mio €) getätigt.

Insgesamt wurden durch die MAN Gruppe an das Management in Schlüsselpositionen die nachfolgenden Be- träge geleistet. Im Jahr 2019 sind auch Leistungen enthal- ten, die durch die TRATON SE ausgezahlt werden, aber an die MAN Gruppe weiter belastet werden. In der Aufstel- lung enthalten sind, soweit sie im Jahr 2019 bzw. im Vor- jahr ihre jeweilige Position innehatten, Mitglieder des Vorstands der MAN SE, Mitglieder des Aufsichtsrats der MAN SE sowie Mitglieder des Vorstands der TRATON SE. Die bei Unternehmen der MAN Gruppe angestellten Ar- beitnehmervertreter des Aufsichtsrats erhalten darüber

152M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

hinaus ein reguläres Gehalt im Rahmen ihres Arbeitsver- trags.

T€

2019

2018

Kurzfristig fällige Leistungen

5 542

8 524

Anteilsbasierte Vergütungen

669

-

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

446

1 038

6 657

9 562

Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die Pensionsver- pflichtungen ihnen gegenüber auf 17 T€ (2 985 T€).

39 Vergütung des Vorstands

Die Vorstandsmitglieder wurden wie folgt vergütet:

T€

2019

2018

Zum 31. Dezember 2019 amtierende

Vorstandsmitglieder 1

Erfolgsunabhängige Komponenten 2

855

1 206

Erfolgsabhängige Komponenten 3, 4

831

2 164

Komponente mit langfristiger Anreizwirkung 5

544

-

Aufwand für Altersversorgung

17

492

T€

2019

2018

Ehemalige Vorstandsmitglieder 6

Erfolgsunabhängige Komponenten 2

336

958

Erfolgsabhängige Komponenten 3, 4

632

1 510

Aufwand für Altersversorgung

71

346

  1. Christian Schenk seit 1. Oktober 2019
  2. einschließlich Nebenleistungen
  3. 2018: Korrektur nach Erstellung des Geschäftsberichts 2018
  4. 2019: Angaben gemäß aktuell vorliegenden Kennzahlen
  5. Vergütungsstruktur TRATON SE
  6. Dr. Uwe Lauber bis 31.Dezember 2018,Jan-Henrik Lafrentz bis 30. September 2019

Die Herren Drees und Dr. Intra wurden bis 16. Januar 2019 auf Grundlage ihrer Dienstverträge mit der MAN Truck & Bus SE (vormals MAN Truck & Bus AG, mit Wirkung zum

18. März 2019 umgewandelt in die MAN Truck & Bus SE) und ab dem 17. Januar 2019 auf Grundlage ihrer Dienst- verträge mit der TRATON SE entsprechend der dort jeweils geltenden Vergütungsstruktur von diesen vergütet. Die MAN Truck & Bus SE erstattete ab dem 17. Januar 2019 der

TRATON SE anteilig die von dieser gezahlten festen (ohne Nebenleistungen) und variablen Vergütungsbestandteile für die Herren Drees in Höhe von 80 % der TRATON- Vergütung und Dr. Intra in Höhe von 20 % der TRATON- Vergütung. Dementsprechend ist hier deren anteilige Ver- gütung der MAN angegeben.

Aufgrund der Übertragung der Versorgungsverpflichtun- gen der Herren Drees und Dr. Intra auf die TRATON SE im Geschäftsjahr 2019 beinhaltet der Barwert der Versor- gungsverpflichtungen allein die Verpflichtungen gegen- über Herrn Schenk und belief sich am 31. Dezember 2019 auf 17 T€. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Barwert der Versorgungsverpflichtungen gegenüber den zum Jahres- ende amtierenden Vorstandsmitgliedern 2 985 T€. Der Aufwand für Altersversorgung betrug 2019 insgesamt

17 T€ (838T€), davon 17 T€ (740 T€) für den Dienstzeitan- teil. Der Zinsanteil wird nicht als Bestandteil des Auf- wands für Altersversorgung berichtet. Der Aufwand für Altersversorgung enthält bei den ehemaligen Vorstands- mitgliedern zudem auch die vereinbarten Zuführungs- weiterbelastungen für Herrn Jan-Henrik Lafrentz für die Versorgungsverpflichtungen außerhalb der MAN.

Mit den Herren Dr. Intra und Lafrentz wurden Sonderver- einbarungen zu einer garantierten variablen Vergütung getroffen. Im Geschäftsjahr 2018 hatten die Herren Dr. Intra und Lafrentz Anspruch auf eine garantierte variable Vergütung; aufgrund der tatsächlichen Zielerrei- chung überstieg die variable Vergütung der Herren Dr. Intra und Lafrentz die jeweils vereinbarten Garantie- beträge.

Herr Schenk erhält u.a. einen Kostenzuschuss für eine Un- terkunft in der Region München, die Übernahme der Relocation - und Umzugskosten in angemessener Höhe so- wie für wöchentliche Familienheimfahrten.

Herr Drees hat im Geschäftsjahr 2019 zudem einen Son- derbonus erhalten.

Die Versorgungsbezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder, einschließlich der im ersten Jahr nach Beendigung des Vertrags und Übertritt in den Ruhestand geleisteten Be- züge, sowie ihrer Hinterbliebenen beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 7 175 T€ (2 636 T€). Für Pensions-

153

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M A N K o n z er n a n h a n g

verpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmit- gliedern und ihren Hinterbliebenen sind zum 31. Dezem- ber 2019 insgesamt 37.521 T€ (40 676 T€) zurückgestellt.

Die Vergütungsstruktur der TRATON SE enthält eine Kom- ponente mit langfristiger Anreizwirkung. Der Aufsichts- rat der TRATON SE beschloss Ende des Jahres 2018, in das Vorstandsvergütungssystem mit Wirkung ab dem Zeit- punkt des Wirksamwerdens der Umwandlung der TRATON AG in die TRATON SE (17. Januar 2019) einen so- genannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezo- gener dreijähriger Laufzeit (aktienbasierte Vergütung) einzuführen.

Jede Performance-Periode des Performance-Share-Plans hat eine dreijährige Laufzeit. Zum Zeitpunkt der Gewäh- rung des LTI wird der jährliche Zielbetrag aus dem LTI auf Grundlage des Anfangs-Referenzkurses der Volkswagen Vorzugsaktie in Performance Shares der Volkswagen AG (Pre-IPO-Phase) bzw. der Aktie der TRATON SE (Post-IPO- Phase) umgerechnet und dem Begünstigten als reine Re- chengröße zugeteilt. Nach Ablauf der dreijährigen Lauf- zeit des Performance-Share-Plans findet ein Barausgleich statt. Der Auszahlungsbetrag entspricht der Anzahl an festgeschriebenen Performance Shares multipliziert mit dem Schluss-Referenzkurs, der sich am Ende des Dreijah- reszeitraums zuzüglich eines Dividendenäquivalents für die betreffende Laufzeit ergibt. Der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan ist auf 200 % des Ziel- betrags begrenzt. Bei einer Zielerreichung von 100 % der jeweils vereinbarten Ziele beträgt der Zielbetrag für die Vorstandsmitglieder für die Herren Dr. Intra und Drees für die Pre-IPO-Phase jeweils 650 T€ (auf 100 % hochge- rechnet), für die Post-IPO-Phase jeweils 930 T€ (auf 100 % hochgerechnet).

Den Vorstandsmitgliedern (Herren Dr. Intra und Drees) wurden insgesamt 4 226 Performance Shares für 2019 zu- geteilt, ihr Fair Value betrug im Gewährungszeitpunkt 544 T€; dieser ist nach den handelsrechtlichen Vorschrif- ten in die Bezüge einzubeziehen. Der Buchwert der Ver- pflichtung zum 31. Dezember 2019 betrug 325 T€. Der Ver- gütungsaufwand in Höhe von 325 T€ wurde als Personalaufwand erfasst. Diese stellen keine Bezüge im Sinne der handelsrechtlichen Regelungen dar und sind damit in den obigen Tabellen nicht enthalten. Sofern die

Vorstandsmitglieder zum 31. Dezember 2019 ausgeschie- den wären, hätte die Verpflichtung (innerer Wert) insge- samt 0 T€ betragen.

Für weitere Details zu den Performance Shares verweisen wir auf unsere Erläuterungen im "Vergütungsbericht" als Bestandteil des Zusammengefassten Lageberichts.

Die Vorstandsmitglieder einschließlich ihrer Mitglied- schaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien sind auf der Seite 163, weitere Einzelheiten zur Vergütungsstruktur bzw. ihren Bestandteilen sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist, angegeben.

Die individualisierten Bezüge der Vorstandsmitglieder während des Bestellungszeitraums bei der MAN SE erge- ben sich aus nachfolgender Tabelle:

Vergütung des Vorstands 2019/(2018)

Kompo-

Erfolgsun-

Erfolgs-

nente mit

lang-

abhängige

abhängige

fristiger

Aufwand

T€

Kompo-

Kompo-

Anreiz-

für Alters-

nenten 1

nenten 2, 3

wirkung 4

vorsorge

Gesamt

Zum 31. Dezember

2019 amtierende

Vorstandsmitglieder

Joachim Drees

607

518

435

-

1 560

(Vorsitzender des

Vorstands)

(692)

(1223)

(-)

(264)

(2179)

Dr. Carsten Intra

152

159

109

-

419

(514)

(941)

(-)

(228)

(1 683)

Christian Schenk

96

155

-

17

267

(seit 1. Oktober 2019)

(-)

(-)

(-)

(-)

(-)

Ehemalige

Vorstandsmitglieder

Jan-Henrik Lafrentz

336

632

-

71

1 039

(bis 30. September

2019)

(447)

(790)

(-)

(97)

(1 334)

Dr. Uwe Lauber

-

-

-

-

-

(bis 31. Dezember

2018)

(511)

(720)

(-)

(249)

(1 480)

Gesamt 3

1 191

1 463

544

88

3 286

(2 165)

(3 674)

(-)

(838)

(6 677)

  1. einschließlich Nebenleistungen
  2. 2018: Korrektur nach Erstellung des Geschäftsberichts 2018
  3. 2019: Angaben gemäß aktuell vorliegender Kennzahlen
  4. Vergütungsstruktur TRATON SE

154M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

40 Vergütung des Aufsichtsrats

Die Aufsichtsratsvergütung setzt sich wie folgt zusam- men:

T€

2019

2018

Feste Vergütung

515

523

Variable Vergütung

1 030

646

Vergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen

169

175

Sitzungsgelder

35

41

1 749

1 384

Die Mitglieder des Aufsichtsrats einschließlich ihrer Mit- gliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Auf- sichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien sind auf den Seiten 161 ff., weitere Einzelheiten zur Vergütungs- struktur bzw. ihren Bestandteilen sind im Vergütungsbe- richt, der Bestandteil des zusammengefassten Lagebe- richts ist, angegeben.

Die individualisierten Bezüge der aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:

Vergütung des Aufsichtsrats in T€

Zeitraum der

Variable

Vergütung für

Name

Feste Vergütung

Tätigkeit in

Sitzungsgelder

Gesamt 2019

Gesamt 2018

Zugehörigkeit

Vergütung

Ausschüssen

Andreas Renschler, Vorsitzender

ganzjährig

-

-

-

-

-

-

Jürgen Kerner, stellv. Vorsitzender 1

ganzjährig

53

105

35

5

198

157

Prof. Dr.-Ing.Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c.

ganzjährig

53

105

35

5

198

157

Ekkehard D. Schulz, stellv. Vorsitzender

Michael Behrendt

ganzjährig

35

70

35

3

143

118

Annette Danielski

ganzjährig

-

-

-

-

-

-

Dr. Julia Kuhn-Piëch

ganzjährig

35

70

-

2

107

80

Irmgard Maucher 1

ganzjährig

35

70

-

2

107

80

Angelika Pohlenz

ganzjährig

35

70

-

2

107

80

Mag. Mark Philipp Porsche

ganzjährig

35

70

-

2

107

79

Stephanie Porsche-Schröder

ganzjährig

35

70

-

2

107

75

Brigitte Runge 1

seit 22.02.2019

30

60

-

2

92

-

Karina Schnur 1

ganzjährig

35

70

15

2

122

80

Erich Schwarz 1

ganzjährig

35

70

-

2

107

80

Athanasios Stimoniaris 1

ganzjährig

35

70

35

4

144

118

Markus Wansch 1

seit 22.02.2019

30

60

15

3

108

-

Steffen Zieger 1

ganzjährig

35

70

-

2

107

80

Im Jahr 2018 ausgeschiedene Mitglieder

198

Gesamt 2019

515

1 030

169

35

1 749

-

Gesamt 2018

523

646

175

41

-

1 384

  • Die Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre Aufsichtsratsvergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an dieHans-Böckler-Stiftung abzuführen.

Die bei der MAN SE oder bei anderen Unternehmen der MAN Gruppe angestellten Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats erhalten darüber hinaus ein reguläres Ge- halt im Rahmen ihres Arbeitsvertrags. Dieses richtet sich

  • soweit es sich um Mitglieder von deutschen Betriebsrä- ten handelt - nach den Vorschriften des Betriebsverfas- sungsgesetzes.

155

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

Für die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten von anderen Ge- sellschaften der MAN Gruppe (in 2018 einschließlich MAN Energy Solutions SE und Renk AG) erhielten Herr Beh- rendt 18 T€ (37 T€), Herr Kerner - T€ (6 T€), Frau Kuhn- Piëch 18 T€ (11 T€), Herr Porsche 18 T€ (10 T€), Frau Por- sche-Schröder 18 T€ (10 T€), Frau Runge 14 T€ (- T€), Frau Schnur 22 T€ (33 T€), Herr Prof. Dr. Schulz 3 T€ (11 T€), Herr Schwarz 15 T€ (- T€), Herr Stimoniaris 22 T€ (11 T€), Herr Wansch 18 T€ (- T€) und Herr Zieger 3 T€ (3 T€).

Die Auslagenerstattungen für die Teilnahme an Auf- sichtsratssitzungen sowie Ausschusssitzungen betrugen im Geschäftsjahr 2019 19 T€ (22 T€).

41 Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der MAN SE haben im Dezem- ber 2019 gemäß § 161 AktG ihre jährliche Entsprechenser- klärung abgegeben. Die Entsprechenserklärung ist in der Erklärung zur Unternehmensführung als gesonderter Teil des zusammengefassten Lageberichts enthalten sowie auf der Internetseite der MAN SE www.corporate.man.eu veröffentlicht.

42 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse eingetre- ten, die für die MAN Gruppe von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unterneh- mens führen könnten.

43 Segmentberichterstattung

Die Aktivitäten der MAN Gruppe werden in die berichts- pflichtigen Segmente MAN Truck & Bus und MAN Latin America aufgeteilt. Im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen und auf die Bewertung der Ertragskraft werden die Ergebnisse dieser Segmente regel- mäßig vom Vorstand der MAN SE in seiner Funktion als verantwortlicher Unternehmensinstanz überprüft. Unter Sonstige ist vorwiegend die MAN-Zentrale dargestellt. Ge- sellschaften ohne operatives Geschäft sowie die Beteili- gungen an Scania und Sinotruk sind der Zentrale zuge- ordnet. Die Konsolidierung zwischen den Segmenten sowie die Ergebniseffekte aus Kaufpreisallokationen im Falle des Erwerbs eines einzelnen Segments werden inner- halb der Position Sonstige dargestellt.

Beschreibung der berichtspflichtigen Segmente:

MAN Truck & Bus ist einer der führenden Anbieter von Nutzfahrzeugen und Transportlösungen und expandiert vom Kernmarkt Westeuropa in die Wachstumsmärkte Osteuropas und Asiens.

MAN Latin America zählt zu den größten Herstellern von Lkw und Bussen in Brasilien und beliefert Kunden auf dem brasilianischen Markt sowie weiteren wichtigen Wachstumsmärkten.

Die Segmentinformationen stellen die fortgeführten Be- reiche dar. Entsprechend schließen die Segmentangaben der aktuellen und der Vorperiode die entsprechenden In- formationen für aufgegebene Geschäftsbereiche, die in dem Konzernabschluss enthalten sind, aus.

Die Ergebnisgröße für die Beurteilung der Ertragslage ei- nes Segments ist das Operative Ergebnis. Das Operative Ergebnis wird als Ergebnis vor Steuern und vor dem Fi- nanzergebnis ermittelt. Ergebniseffekte im Zusammen- hang mit materiellen und immateriellen Vermögenswer- ten aus dem Erwerb eines einzelnen Segments werden aus dem Operativen Ergebnis des Segments eliminiert.

Die Segmentinformationen sind in Übereinstimmung mit den Ausweis- und Bewertungsmethoden, die bei der Aufstellung des Konzernabschlusses angewendet wurden, ermittelt. Die Umsätze zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Preisen. Die Abschreibungen bzw. Wert- minderungen betreffen die den einzelnen Unterneh- mensbereichen zugeordneten Immateriellen Vermögens- werte, Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und Sonstigen Beteiligungen. Ab 2019 ent- halten sie auch die Abschreibungen bzw. Wertminderun- gen auf Nutzungsrechte nach IFRS 16. Die Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Als Fi- nanzinvestition gehaltene Immobilien werden ohne In- vestitionen im Rahmen des Finanzierungsleasings bzw. ohne die Zugänge von Nutzungsrechten nach IFRS 16 aus- gewiesen.

Die nachfolgenden Tabellen enthalten segmentbezogene Informationen für das Geschäftsjahr 2019.

156M A N G eschä ft sb eri ch t 2 0 19

Segmentinformationen (1/2)

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember und zum 31. Dezember

MAN Truck & Bus

MAN Latin America

2018

in Mio €

2019

2018

2019

Umsatz der Bereiche

11.088

10.815

1.738

1.421

Umsatz zwischen den Bereichen

-162

-127

-4

-7

Umsatz Konzern

10.926

10.688

1.734

1.414

Segmentergebnis (Operatives Ergebnis)

371

402

55

28

davon Abschreibungen

-1.082

-941

-63

-38

davon Wertminderungen

-

-36

0

0

Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen

57

19

-

-

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

48

40

-

-

Investitionen

631

611

105

69

1Die Investitionen enthalten nicht die Zugänge zu Nutzungsrechten nach IFRS 16. Der gesamte Zugang zu langfristigen Vermögenswerten (Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen inkl. Nutzungsrechten nach IFRS 16. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) in Höhe von 973 Mio € verteilte sich im Geschäftsjahr 2019 mit 737 Mio € auf MAN Truck & Bus, mit 111 Mio € auf MAN Latin America und mit 125 Mio € auf Sonstige.

Segmentinformationen (2/2)

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember und zum 31. Dezember

Sonstige

Gruppe

Zentrale 1

Kons./Überl.

2018

2018

2018

in Mio €

2019

2019

2019

Umsatz der Bereiche

7

11

-170

-142

12.663

12.104

Umsatz zwischen den Bereichen

-5

-8

170

142

-

-

Umsatz Konzern

3

3

-

-

12.663

12.104

Segmentergebnis (Operatives Ergebnis)

-55

-79

-11

-20

361

332

davon Abschreibungen

-3

-4

-11

-14

-1.159

-998

davon Wertminderungen

0

0

-

-

-1

-36

Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen

138

122

-

-

196

141

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

799

698

-

-

846

738

Investitionen

229

285

-105

-282

860

683

1Zentrale: MAN SE, Shared-Service-Gesellschaften sowie direkt von der MAN SE gehaltene Beteiligungen

157

A n d i e A kt io n är e

Z u sam m eng efa sst er La g eb eri cht

K o nz er na b schl u ss

W ei ter e I n form ati o nen

M A N K o n z er n a n h a n g

Die Überleitung der Summe der Segmentergebnisse zum Ergebnis vor Steuern und aufgegebenen Geschäftsberei- chen der MAN Gruppe stellt sich wie folgt dar:

Mio €

2019

2018

Summe Segmentergebnis (Operatives Ergebnis der Bereiche)

427

430

Operatives Ergebnis der Zentrale

-55

-79

Ergebniseffekte aus den nicht den Segmenten zugeordneten Kaufpreisallokationen

-14

-15

Konsolidierung innerhalb der Geschäftsfelder sowie innerhalb der MAN Gruppe

3

-5

Operatives Ergebnis (MAN Gruppe)

361

332

Finanzergebnis

349

231

Ergebnis vor Steuern und aufgegebenen Geschäftsbereichen (MAN Gruppe)

710

562

Segmentinformationen nach Regionen

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember und zum 31. Dezember

Mio €

Deutschland

Übriges

Übrige

Gesamt 3

Europa

Regionen 1

2019

Langfristiges Vermögen (ohne Finanzinstrumente, Beteiligungen und Latente Steuern) am 31. Dezember

4.663

3.145

1.536

9.344

Umsatz 2

3.257

6.200

3.205

12.663

2018

Langfristiges Vermögen (ohne Finanzinstrumente, Beteiligungen und Latente Steuern) am 31. Dezember

3.947

2.825

1.625

8.397

Umsatz 2

3.194

5.905

3.006

12.104

  1. Ausführliche Segmentinformationen bezüglich MAN Latin America sind in der Tabelle "Segmentberichterstattung" enthalten. "Übrige Regionen" enthält auch die Umsatzerlöse aus Sicherungsgeschäften.
  2. Die Zurechnung der Umsatzerlöse zu den Regionen folgt dem Bestimmungslandprinzip.

158M A N G e s c h ä f t s b e r i c h t 2 0 1 9

Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2019

Name und Sitz des Unternehmens

Höhe des Anteils am Kapital

I. MUTTERUNTERNEHMEN

MAN SE, München

II. TOCHTERUNTERNEHMEN

A. Vollkonsolidierte Gesellschaften

1. Inland

GETAS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Verwaltung Nürnberg KG, Pullach i. Isartal

100,00 %

KOSIGA GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal

94,00 %

M A N Verwaltungs-Gesellschaft mbH, München

100,00 %

MAN GHH Immobilien GmbH, Oberhausen

100,00 %

MAN Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Epsilon KG, München

100,00 %

MAN Service und Support GmbH, München

100,00 %

MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, München

100,00 %

MAN Truck & Bus SE, München

100,00 %

TARONA Verwaltung GmbH & Co. Alpha KG, Pullach i. Isartal

100,00 %

TORINU Verwaltung GmbH & Co. Beta KG, Pullach i. Isartal

100,00 %

2. Ausland

Centurion Truck & Bus (Pty) Ltd. t/a, Centurion

70,00 %

MAN Automotive (South Africa) (Pty) Ltd., Johannesburg

100,00 %

MAN Bus & Coach (Pty) Ltd., Olifantsfontein

100,00 %

MAN Bus Sp. z o.o., Starachowice

100,00 %

MAN Capital Corp., Pompano Beach / FL

100,00 %

MAN Engines & Components Inc., Pompano Beach / FL

100,00 %

MAN Finance and Holding S.A., Strassen

100,00 %

MAN Hellas Truck & Bus A.E., Aspropygros

100,00 %

MAN Kamion és Busz Kereskedelmi Kft., Dunaharaszti

100,00 %

MAN Kamyon ve Otobüs Ticaret A.S., Ankara

100,00 %

MAN Latin America Indústria e Comércio de Veículos Ltda., São Paulo

100,00 %

MAN Nutzfahrzeuge Immobilien GmbH, Steyr

100,00 %

MAN Shared Services Center Sp. z o.o., Poznan

100,00 %

MAN Truck & Bus (Korea) Ltd., Yongin

100,00 %

MAN Truck & Bus (M) Sdn. Bhd., Rawang

70,00 %

MAN Truck & Bus (S.A.) (Pty) Ltd., in Liquidation, Isando

100,00 %

MAN Truck & Bus Asia Pacific Co. Ltd., Bangkok

99,99 %

MAN Truck & Bus Czech Republic s.r.o., Cestlice

100,00 %

MAN Truck & Bus Danmark A/S, Greve

100,00 %

MAN Truck & Bus France S.A.S., Evry

100,00 %

MAN Truck & Bus Iberia S.A., Coslada

100,00 %

MAN Truck & Bus Italia S.p.A., Dossobuono di Villafranca

100,00 %

MAN Truck & Bus Mexico S.A. de C.V., El Marqués

100,00 %

MAN Truck & Bus Middle East FZE, Dubai

100,00 %

MAN Truck & Bus N.V., Kobbegem

100,00 %

MAN Truck & Bus Norge A/S, Lorenskog

100,00 %

MAN Truck & Bus Österreich GmbH, Steyr

100,00 %

MAN Truck & Bus Polska Sp. z o.o., Nadarzyn

100,00 %

MAN Truck & Bus Portugal S.U. Lda., Lissabon

100,00 %

MAN Truck & Bus Schweiz AG, Otelfingen

100,00 %

MAN Truck & Bus Slovakia s.r.o., Bratislava

100,00 %

159

A n d i e A k t i o n ä r e

Z u s a m m e n g e fa s s t e r L a g e b e r i c h t

K o n z e r n a b s c h l u s s

We i t e r e I n f o r m a t i o n e n

M A N Ko n z e r n a n h a n g

Name und Sitz des Unternehmens

MAN Truck & Bus Slovenija d.o.o., Ljubljana

MAN Truck & Bus Sverige AB, Kungens Kurva

MAN Truck & Bus Trading (China) Co., Ltd., Peking

MAN Truck & Bus UK Ltd., Swindon

MAN Truck & Bus Vertrieb Österreich GmbH, Wien

MAN Trucks Sp. z o.o., Niepolomice

MAN Türkiye A.S., Ankara

  1. MAN Truck & Bus Production RUS, St. Petersburg OOO MAN Truck and Bus RUS, Moskau
    TOV MAN Truck & Bus Ukraine, Kiew

B. Nicht konsolidierte Gesellschaften 1. Inland

GETAS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Ausbildungszentrum KG, Pullach i. Isartal LoadFox GmbH, München

MAN Erste Beteiligungs GmbH, München

MAN Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Gamma KG, München MAN Grundstücksgesellschaft mbH, Oberhausen

MAN HR Services GmbH, München

MAN Personal Services GmbH, Dachau

MAN-Unterstützungskasse GmbH, München

Ortan Verwaltung GmbH & Co. Objekt Karlsfeld KG, Pullach i. Isartal

2. Ausland

ERF (Holdings) plc, Swindon

ERF Ltd., Swindon

LKW Komponenten s.r.o., Bánovce nad Bebravou

MAN Financial Services Administrators (S.A.) (Pty) Ltd., Isando

MAN Latin America Importacao, Industria e Comércio de Veículos Ltda., Resende MAN Truck & Bus India Pvt. Ltd., Pune

S.A. Trucks Ltd., Bristol

  1. GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN 2. Ausland
    OOO Truck Production RUS, St. Petersburg Scania-MAN Administration ApS, Kopenhagen

IV. ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN 1. Inland

Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH, München

2. Ausland

JV MAN AUTO - Uzbekistan LLC, Samarkand City

Sinotruk (Hong Kong) Ltd., Hongkong

  1. BETEILIGUNGEN
    1. Inland
    Car2Car Communication Consortium, Braunschweig FFK Fahrzeugservice Förtsch GmbH Kronach, Kronach Grundstücksgesellschaft Schlossplatz 1 mbH & Co. KG, Berlin

Höhe des Anteils am Kapital

100,00 %

100,00 %

100,00 %

100,00 %

100,00 %

100,00 %

99,99 %

100,00 %

100,00 %

100,00 %

100,00 %

87,00 %

100,00 %

100,00 %

100,00 %

100,00 %

100,00 %

100,00 %

100,00 %

100,00 %

100,00 %

100,00 %

100,00 %

100,00 %

100,00 %

100,00 %

50,00 %

50,00 %

49,00 %

49,00 %

25,00 %

5,55 %

30,00 %

8,16 %

160M A N G e s c h ä f t s b e r i c h t 2 0 1 9

Name und Sitz des Unternehmens

Höhe des Anteils am Kapital

Roland Holding GmbH, München

Verwaltungsgesellschaft Wasseralfingen mbH, Aalen

2. Ausland

Maghreb Truck Industry SpA, Sidi M'Hamed

Scania AB, Södertälje

  1. Stimmrechtsquote 32,82 %
  2. Stimmrechtsquote 17,37 %

22,83 % 1

50,00 %

10,00 %

13,35 % 2

161

A n d i e A k t i o n ä r e

Z u s a m m e n g e fa s s t e r L a g e b e r i c h t

K o n z e r n a b s c h l u s s

We i t e r e I n f o r m a t i o n e n

M A N Ko n z e r n a n h a n g

ORGANE

Mitglieder des Aufsichtsrats und deren Mandate

Andreas Renschler

Stuttgart,

Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG Vorsitzender des Vorstands der TRATON SE

Vorsitzender des Aufsichtsrats

  1. Deutsche Messe AG
  2. Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG
    MAN Energy Solutions SE (Vors.) MAN Truck & Bus SE (Vors.)
  3. Navistar International Corporation, USA Sinotruk (Hong Kong) Ltd., China
  4. MAN Latin America Indústria e Comércio de Veículos Ltda., Brasilien
    Porsche Holding Stuttgart GmbH Scania AB, Schweden (Vors.) Scania CV AB, Schweden (Vors.)

Jürgen Kerner*

Frankfurt,

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall

stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

1Airbus Operations GmbH Flender GmbH

MAN Truck & Bus SE (stellv. Vors.) Premium Aerotec GmbH (stellv. Vors.) Siemens AG

TRATON SE

Prof. Dr.-Ing.Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c.

Ekkehard D. Schulz

Krefeld,

ehem. Vorsitzender des Vorstands der ThyssenKrupp AG

stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Michael Behrendt

Hamburg,

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hapag-Lloyd AG

1Barmenia Versicherungen a. G. (stellv. Vors.) Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (stellv. Vors.) Barmenia Krankenversicherung AG (stellv. Vors.) Barmenia Lebensversicherung a. G. (stellv. Vors.) ExxonMobil C. E. Holding GmbH

Hapag-Lloyd AG (Vors.) MAN Energy Solutions SE MAN Truck & Bus SE Renk Aktiengesellschaft

Annette Danielski

Leinfelden-Echterdingen,

Leiterin Group Finance der TRATON SE

  1. Volkswagen Original Teile LogistikBeteiligungs-GmbH
  2. MAN Truck & Bus SE
  3. Sinotruk (Hong Kong) Ltd., China
  4. MAN Latin America Indústria e Comércio de Veículos Ltda., Brasilien

Dr. Julia Kuhn-Piëch

Salzburg/Österreich,

Immobilienmanagerin

1AUDI AG

MAN Truck & Bus SE TRATON SE

Irmgard Maucher*

München,

stellv. Betriebsratsvorsitzende der MAN Truck & Bus SE, Werk München

Angelika Pohlenz

Wiesbaden,

ehem. Generalsekretär der Internationalen Handelskammer (ICC), Berlin

162M A N G e s c h ä f t s b e r i c h t 2 0 1 9

Mag. Mark Philipp Porsche

Salzburg/Österreich,

Geschäftsführer der F.A. Porsche Beteiligungen GmbH

1MAN Truck & Bus SE

3Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Österreich

FAP Beteiligungen AG, Österreich SEAT S. A., Spanien

Stephanie Porsche-Schröder

Lochau/Österreich

Diplom-Designerin

  1. MAN Truck & Bus SE
  1. Scania AB, Schweden Scania CV AB, Schweden

Brigitte Runge*

(seit 22.02.2019) Baddeckenstedt,

Geschäftsführerin der IG Metall Salzgitter-Peine

1MAN Truck & Bus SE

Karina Schnur*

Reichertshofen,

Generalsekretärin der Mitbestimmung der

MAN Truck & Bus SE und der TRATON SE

1MAN Truck & Bus SE

MAN Truck & Bus Deutschland GmbH Renk Aktiengesellschaft

TRATON SE

Erich Schwarz*

Steyr/Österreich,

Betriebsratsvorsitzender der MAN Truck & Bus Österreich GesmbH

1MAN Truck & Bus SE

3MAN Truck & Bus Österreich GesmbH, Österreich

Athanasios Stimoniaris*

München,

Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der TRATON SE und des SE-Betriebsrats

Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der MAN SE und des SE-Betriebsrats

Vorsitzender des Konzernbetriebsrats und des Gesamtbetriebsrats der MAN Truck & Bus SE und des SE-Betriebsrats

1MAN Truck & Bus SE

MAN Truck & Bus Deutschland GmbH Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH Volkswagen AG

TRATON SE (stellv. Vors.)

Markus Wansch*

(seit 22.02.2019) Schwabach,

Betriebsratsvorsitzender der MAN Truck & Bus SE, Werk Nürnberg

1MAN Truck & Bus SE

Steffen Zieger*

Leipzig,

Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der MAN Truck & Bus Deutschland GmbH

1MAN Truck & Bus Deutschland GmbH (stellv. Vors.)

TRATON SE

* Von der Belegschaft gewählt

Stand: 31. Dezember 2019 bzw. Datum des Ausscheidens

  1. Mitgliedschaften in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
  2. Mitgliedschaften in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Konzernmandate
  3. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
  4. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien, Konzernmandate

163

A n d i e A k t i o n ä r e

Z u s a m m e n g e fa s s t e r L a g e b e r i c h t

K o n z e r n a b s c h l u s s

We i t e r e I n f o r m a t i o n e n

M A N Ko n z e r n a n h a n g

Ausschüsse des Aufsichtsrats der MAN SE

Veículos Ltda., Brasilien

Jan-Henrik Lafrentz

(Stand: 31.12.2019)

(bis 30.09.2019)

München,

Präsidium

Finanzvorstand

Andreas Renschler (Vors.)

Michael Behrendt

1MAN Energy Solutions SE

Jürgen Kerner

Prof. Dr.-Ing.Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Ekkehard D. Schulz

Athanasios Stimoniaris

Christian Schenk

Markus Wansch

(seit 01.10.2019)

Braunschweig,

Finanzvorstand

Prüfungsausschuss

Annette Danielski (Vors.)

Vorstand und Geschäftsführung

Michael Behrendt

Konzernunternehmen

Jürgen Kerner (stellv. Vors.)

Karina Schnur

Prof. Dr.-Ing.Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Ekkehard D. Schulz

MAN Truck & Bus SE

Athanasios Stimoniaris

München

Joachim Drees, Vorsitzender des Vorstands

Nominierungsausschuss

Dirk Große-Loheide (bis 28.02.2019)

Andreas Renschler (Vors.)

Dr. Carsten Intra

Michael Behrendt

Michael Kobriger

Prof. Dr.-Ing.Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Ekkehard D. Schulz

Jan-Henrik Lafrentz (bis 30.09.2019)

Holger Mandel (seit 01.10.2019)

Mitglieder des Vorstands und deren Mandate

Göran Nyberg

Christian Schenk (seit 01.10.2019)

Dr. Frederik Zohm

Joachim Drees

Stuttgart,

Vorsitzender des Vorstands

MAN Latin America Indústria e Comércio

de Veículos Ltda.

1

MAN Energy Solutions SE

São Paulo/Brasilien

Renk Aktiengesellschaft

Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH

Antonio Roberto Cortes, Vorsitzender

Volkswagen Financial Services AG

Paulo Marcos Barbosa

2

MAN Truck & Bus Deutschland GmbH (Vors.)

3

Sinotruk (Hong Kong) Ltd., China

Dr. Carsten Intra

München,

Vorstand Personal und Arbeitsdirektor

Stand: 31. Dezember 2019 bzw. Datum des Ausscheidens

1Mitgliedschaften in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

4 MAN Latin America Indústria e Comércio de2Mitgliedschaften in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Konzernmandate 3Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

4Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien, Konzernmandate

165

WEITERE INFORMATIONEN

166

S4E I T E

WEITERE INFORMATIONEN

167

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

165

168

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

174

MAN Konzern Siebenjahresübersicht

176

Impressum

176

A n d i e A k t i o n ä r eZ u s a m m e n g e fa s s t e r L a g e b e r i c h t K o n z e r n a b s c h l u s sWe i t e r e I n f o r m a t i o n e n167

Ve r s i c h e r u n g d e r g e s e t z l i c h e n

Ve r t r e t e r

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungs- legungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ver- mittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließ- lich des Geschäftsergebnisses und die Lage des MAN Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des MAN Konzerns beschrieben sind.

München, den 7. Februar 2020

MAN SE

Der Vorstand

Joachim Drees

Dr. Carsten Intra

Christian Schenk

168M A N G e s c h ä f t s b e r i c h t 2 0 1 9

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MAN SE, München

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der MAN SE, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Überleitung zum Gesamtergebnis der Periode, der Kapitalflussrechnung und der Entwick- lung des Eigenkapitals für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließ- lich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungsle- gungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MAN SE, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäfts- jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung die- ser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insge- samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzern- lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschrif- ten und stellt die Chancen und Risiken der zukünf- tigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungs- urteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht

auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlage- berichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung­ durch- geführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlus- ses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungs- vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handels- rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Überein- stimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. ­Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleis- tungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs- nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grund- lage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermes- sen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzern- abschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzern­ abschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prü- fungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein geson- dertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

A n d i e A k t i o n ä r e

Z u s a m m e n g e fa s s t e r L a g e b e r i c h t

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeut- samsten in unserer Prüfung:

  1. Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellun- gen für Gewährleistungsverpflichtungen aus dem Absatzgeschäft
  2. Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungs- sachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

  1. Sachverhalt und Problemstellung
  2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  3. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prü- fungssachverhalte dar:

1 Vollständigkeit und Bewertung der Rück­ stellungen für Gewährleistungsverpflichtungen aus dem Absatzgeschäft

  1. Im Konzernabschluss der MAN SE werden unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" Rückstellungen

aus Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft in Höhe von EUR 534 Mio. ausgewiesen. Diese Verpflichtungen bestehen für gesetzliche und vertragliche Garantiever- pflichtungen sowie für Kulanz gegenüber Kunden. Die Gewährleistungsansprüche werden unter Zugrundele- gung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs und des Kulanzverhaltens ermittelt. Darüber hinaus erfolgt eine Schätzung des Diskon- tierungsfaktors. Dazu sind Annahmen über Art und Umfang künftiger Gewährleistungs- und Kulanzfälle zu treffen. Diesen Annahmen liegen qualifizierte Schät- zungen zugrunde.

Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonde- rer Bedeutung für unsere Prüfung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Pos- tens in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren.

K o n z e r n a b s c h l u s sWe i t e r e I n f o r m a t i o n e n169

B e s t ä t i g u n g s v e r m e r k d e s

u n a b h ä n g i g e n A b s c h l u s s p r ü f e r s

  1. Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungs- legung besteht und dass die Bewertungsentscheidun- gen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deut- liche Auswirkung auf das Konzernergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Wertansätze unter anderem durch den Vergleich dieser Werte mit Vergan- genheitswerten und anhand uns vorgelegter Berech- nungsgrundlagen beurteilt. Des Weiteren haben wir die zutreffende Ableitung der laufzeitadäquaten Zins- sätze aus Marktdaten nachvollzogen. Das Berech- nungsschema der Rückstellungen haben wir anhand der eingehenden Bewertungsparameter insgesamt, ein- schließlich der Diskontierung, nachvollzogen sowie die geplante zeitliche Inanspruchnahme der Rückstellun- gen gewürdigt.
    Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ein- schätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen aus Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft zu rechtfertigen.
  2. Die Angaben der Gesellschaft zu den sonstigen Rück- stellungen sind in den Abschnitten 4 g) "Sonstige Rück- stellungen" sowie 27 "Sonstige Rückstellungen" des Kon- zernanhangs enthalten.

2 Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten

  1. In den im Konzernabschluss der MAN SE ausge- wiesenen immateriellen Vermögenswerten sind EUR 579 Mio. Goodwill enthalten. Die Gesellschaft ord- net die Geschäfts- oder Firmenwerte den Teilkonzernen innerhalb des MAN SE Konzerns zu. Bei den regelmä- ßig durchgeführten Werthaltigkeitstests (sog. Impair-ment-Tests) für Geschäfts- oder Firmenwerte werden die Buchwerte der Teilkonzerne von der Gesellschaft mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag verglichen. Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags auf Basis des Nutzungswertes. Dabei wird der Nutzungswert mittels Discounted Cashflow-Modellen ermittelt, wobei die von den gesetzlichen Vertretern erstellte operative Fünf-Jahresplanung des jeweiligen

170M A N G e s c h ä f t s b e r i c h t 2 0 1 9

Teilkonzerns zugrunde gelegt und mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten Kapi- talkosten der jeweiligen Berichtssegmente. Das Ergeb- nis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Ein- schätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Teilkonzerne durch die gesetzlichen Vertre- ter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicher- heit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrundeliegenden Komplexität der Bewertungs- modelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

  1. Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Wert- haltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Die Angemessen- heit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zah- lungsmittelzuflüsse haben wir unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den von den gesetzlichen Vertretern erstellten operativenFünf-Jahresplanungen sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und bran- chenspezifischen Markterwartungen beurteilt.
    Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Verände- rungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes heran- gezogenen Parametern beschäftigt und das Berech- nungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir auf- grund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen für die Teilkonzerne (Buchwert im Vergleich zum erziel- baren Betrag) durchgeführt und festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüber- schüsse gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertre- tern angewandten Bewertungsparameter und -annah- men stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.
  1. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten 2 b) "Konsolidie- rungskreis" sowie 15 "Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Infor- mationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor Datum dieses Bestätigungsver- merks erlangte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB.

Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prü- fungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prü- fung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf- stellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vor- schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung die- ser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Ver- treter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines

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B e s t ä t i g u n g s v e r m e r k d e s

u n a b h ä n g i g e n A b s c h l u s s p r ü f e r s

Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesent- lichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fort- führung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwort- lich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der ins- gesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetz- lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi- ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Fer- ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als not- wendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern- lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwenden- den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussa- gen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Auf- stellung des Konzernabschlusses und des Konzern- lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darü- ber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtig- ten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlage- bericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung

gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deut- schen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chan- cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstel- lung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Ver- stößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlagebe- richts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentli- cher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzern- lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Dar- stellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrüge- risches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prü- fung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern- lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnah- men, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksam- keit dieser Systeme abzugeben.

172M A N G e s c h ä f t s b e r i c h t 2 0 1 9

  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungsle- gungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessen- heit des von den gesetzlichen Vertretern angewand- ten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentli- che Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zwei- fel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestä- tigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht auf- merksam zu machen oder, falls diese Angaben unan- gemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerun- gen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unterneh- menstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließ- lich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beach- tung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwen- denden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild derVermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernab- schluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung

und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentspre- chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorien- tierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts- orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertre- tern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsori- entierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebli- ches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwort- lichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungs- feststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im inter- nen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verant- wortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sach- verhalte, von denen vernünftigerweise angenommen wer- den kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswir- ken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Kon- zernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichti- gen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese

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B e s t ä t i g u n g s v e r m e r k d e s

u n a b h ä n g i g e n A b s c h l u s s p r ü f e r s

Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE

RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2010 als Konzern- abschlussprüfer der MAN SE, München, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk ent- haltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prü- fungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER

WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist

Klaus Schuster.

München, den 7. Februar 2020

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Frank Hübner

Klaus Schuster

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer

174M A N G e s c h ä f t s b e r i c h t 2 0 1 9

MAN KONZERN SIEBENJAHRESÜBERSICHT

Mio €

2019

20181

20171

2016

2015

2014

20132

Auftragseingang

13.404

13.896

12.397

14.357

14.381

15.332

16.207

davon Inland

3.616

3.906

3.268

3.677

3.486

3.267

3.570

davon Ausland

9.789

9.990

9.129

10.680

10.895

12.066

12.637

Auftragseingang nach Bereichen

MAN Truck & Bus

11.820

12.640

11.296

10.342

10.059

9.269

9.551

MAN Latin America

1.717

1.432

1.190

861

1.047

2.253

2.955

MAN Energy Solutions

-

-

-

2.808

2.949

3.280

3.407

Renk

-

-

-

486

483

666

504

Sonstige/Konsolidierung

- 133

- 176

- 88

- 139

- 157

- 135

- 210

Umsatz

12.663

12.104

11.087

13.564

13.702

14.286

15.861

davon Inland

3.257

3.194

2.961

3.273

3.252

2.906

3.388

davon Ausland

9.406

8.910

8.126

10.290

10.449

11.380

12.472

Umsatz nach Bereichen

MAN Truck & Bus

11.088

10.815

10.037

9.243

8.997

8.412

9.251

MAN Latin America

1.738

1.421

1.141

861

1.047

2.253

2.955

MAN Energy Solutions

-

-

-

3.113

3.305

3.273

3.390

Renk

-

-

-

496

487

480

485

Sonstige/Konsolidierung

- 163

- 131

- 90

- 150

- 134

- 133

- 221

Auftragsbestand am 31.12.

3.531

3.770

3.000

5.641

6.037

6.244

5.776

davon aus dem Inland

1.146

1.183

833

1.280

1.164

1.216

1.114

davon aus dem Ausland

2.385

2.587

2.166

4.360

4.872

5.028

4.662

Belegschaft am 31.12.

39.737

38.430

54.297

53.824

55.030

55.903

56.102

davon bei Inlandsgesellschaften

21.846

21.952

31.441

31.444

31.720

32.309

32.430

davon bei Auslandsgesellschaften

17.891

16.478

22.856

22.380

23.310

23.594

23.672

Mitarbeiter Stammpersonal am 31.12.

36.333

35.214

50.455

49.982

51.234

51.995

52.182

Leiharbeitnehmer am 31.12.

2.251

2.638

2.584

1.562

802

879

1.327

Belegschaft im Jahresdurchschnitt

38.961

38.081

53.968

54.135

55.267

55.587

55.999

Zahlen zur MAN-Aktie

Stammaktien am 31.12. (in €)

43,20

90,15

95,40

94,33

92,70

92,16

89,25

Stammaktien Jahreshöchstkurs (in €)

90,35

97,70

97,60

95,69

99,02

93,80

89,74

Stammaktien Jahrestiefstkurs (in €)

38,22

90,15

93,54

90,51

90,20

87,99

82,35

Stammaktien Kurs-Gewinn-Verhältnis am 31.12. 3

9,5

30,4

90,0

-

90,9

104,7

-

Vorzugsaktien am 31.12. (in €)

41,20

91,60

93,99

93,15

91,90

91,31

88,56

Vorzugsaktien Jahreshöchstkurs (in €)

91,60

96,10

96,39

94,50

97,70

93,25

88,95

Vorzugsaktien Jahrestiefstkurs (in €)

38,40

90,40

93,25

90,30

89,13

87,70

75,35

Vorzugsaktien Kurs-Gewinn-Verhältnis am 31.12. 3

9,0

30,8

88,7

-

90,1

103,8

-

Dividende je Aktie (in €) 4

0,11

5,10

5,10

5,10

5,10

5,10

5,10

Ergebnis je Aktie nach IAS 33 (in €) 3

4,57

2,97

1,06

- 0,12

1,02

0,88

- 1,47

Eigenkapital je Aktie (in €)

39,9

40,5

40,7

38,2

37,0

35,9

36,4

  1. 2017 und 2018: Aufgrund der Veräußerung desPower-Engineering-Geschäfts zum 31. Dezember 2018 erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung ein gesonderter Ausweis des Bereichs unter Ergebnisse aufgegebener Geschäftsbereiche. 2017 wurde angepasst.
  2. 2013: Angepasst aufgrund der rückwirkenden Anwendung des von Volkswagen verwendeten Schemas der Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Kapitalflussrechnung
  3. Für fortgeführte Bereiche
  4. Da der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der TRATON SE mit Wirkung zum 1. Januar 2019, 0.00 Uhr, außerordentlich gekündigt wurde, erfolgte die Zahlung des festgelegten jährlichen Barausgleichs in Höhe von 5,10 € (netto nach Abzug von Körperschaftsteuern und Solidaritätszuschlag) letztmalig für das Geschäftsjahr 2018. Der Barausgleich wurde seit dem Geschäftsjahr 2014 gezahlt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der MAN SE werden der Hauptversammlung vorschlagen, eine Dividende für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 0,11 € je Stamm- bzw. Vorzugsaktie auszuschütten.

175

A n d i e A k t i o n ä r e

Z u s a m m e n g e fa s s t e r L a g e b e r i c h t

K o n z e r n a b s c h l u s s

We i t e r e I n f o r m a t i o n e n

M A N K o n z e r n S i e b e n j a h r e s ü b e r s i c h t

Mio €

2019

20181

20171

2016

2015

2014

20132

Langfristige Vermögenswerte

13.281

12.442

13.391

12.795

11.203

10.534

9.949

Vorräte

2.446

2.305

3.397

3.246

3.058

3.095

3.112

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

1.945

3.855

2.712

2.602

3.070

3.384

8.338

Wertpapiere und Flüssige Mittel

1.173

1.150

782

796

779

525

1.138

Eigenkapital

6.048

5.685

6.125

5.850

5.565

5.485

5.227

Pensionen

592

488

590

624

496

603

452

Langfristige und Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

3.716

4.236

3.101

2.995

2.515

2.485

3.627

Erhaltene Anzahlungen

-

-

655

705

789

819

852

Übrige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

8.490

9.342

9.810

9.264

8.745

8.145

12.379

Gesamtvermögen/Gesamtkapital

18.846

19.751

20.282

19.438

18.110

17.538

22.537

Umsatzerlöse

12.663

12.104

11.087

13.564

13.702

14.286

15.861

Umsatzkosten

- 10.385

- 9.904

- 8.996

- 11.033

- 11.107

- 11.695

- 13.101

Bruttoergebnis vom Umsatz

2.278

2.200

2.091

2.531

2.594

2.591

2.760

Übrige Aufwendungen und Erträge

- 1.917

- 1.868

- 1.734

- 2.327

- 2.502

- 2.207

- 2.451

Operatives Ergebnis 1, 2

361

332

358

204

92

384

309

Finanzergebnis

349

231

- 31

- 155

3

- 142

- 137

Ergebnis vor Steuern

710

562

327

49

95

242

172

Ertragsteuern

- 38

- 126

- 171

- 55

64

- 100

- 377

Ergebnis aufgegebener Geschäftsbereiche

39

250

166

-

- 10

124

- 308

Ergebnis nach Steuern

712

686

321

- 7

150

267

- 513

Minderheitsanteile

0

11

10

12

- 10

- 13

- 11

Entnahme aus/Einstellung in Rücklagen

-

-

-

-

-

-

545

Dividendensumme der MAN SE 3

-

-

-

-

-

-

21

Abschreibungen und Wertminderungen langfristiger Vermögenswerte

- 1.160

- 1.034

- 948

- 1.014

- 1.047

- 905

- 980

(ab 2013 inkl. Vermietete Erzeugnisse)

Investitionen und Finanzierung

in Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte

736

683

660

854

688

605

558

in Beteiligungen

124

0

1

6

20

5

4

Forschungs- und Entwicklungskosten

672

670

731

881

791

718

635

Cashflow aus der Geschäftstätigkeit

515

544

268

833

1.162

- 695

136

Cashflow aus der Investitionstätigkeit laufendes Geschäft

1.228

- 235

- 628

- 831

- 667

- 154

- 526

Netto-Cashflow (bis 2013 Free Cashflow)

1.731

380

- 326

2

495

- 849

- 390

Kennzahlen

Operative Rendite (%)

2,9

2,7

3,2

1,5

0,7

2,7

1,9

Umsatzrendite RoS (%)

-

-

-

-

2,9

3,0

3,0

ROCE (%)

-

-

-

-

5,1

5,8

6,9

  1. 2017 und 2018: Aufgrund der Veräußerung desPower-Engineering-Geschäfts zum 31. Dezember 2018 erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung ein gesonderter Ausweis des Bereichs unter Ergebnisse aufgegebener Geschäftsbereiche, 2017 wurde angepasst.
  2. 2013: Angepasst aufgrund der rückwirkenden Anwendung des von Volkswagen verwendeten Schemas der Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Kapitalflussrechnung
  3. Da der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der TRATON SE mit Wirkung zum 1. Januar 2019, 0.00 Uhr, außerordentlich gekündigt wurde, erfolgte die Zahlung des festgelegten jährlichen Barausgleichs in Höhe von 5,10 € (netto nach Abzug von Körperschaftsteuern und Solidaritätszuschlag) letztmalig für das Geschäftsjahr 2018. Der Barausgleich wurde seit dem Geschäftsjahr 2014 gezahlt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der MAN SE werden der Hauptversammlung vorschlagen, eine Dividende für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 0,11 € je Stamm- bzw. Vorzugsaktie auszuschütten.

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MAN SE veröffentlichte diesen Inhalt am 24 März 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 24 März 2020 08:16:01 UTC.

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