MC Mining Limited (ASX:MCM) hat die Ankündigung vom 22. Mai 2024 von Goldway Capital Investment Limited (Goldway) zur Kenntnis genommen, aus der hervorgeht, dass Goldway ein Angebot gemäß Abschnitt 662B des australischen Corporations Act 2001 (Cth) (Corporations Act) unterbreitet, um bestimmte Stammaktien des Kapitals von MC Mining (MCM-Aktien) zwangsweise zu übernehmen (Buy-Out-Angebot), nachdem Goldway kürzlich ein außerbörsliches Übernahmeangebot für alle Stammaktien des Unternehmens unterbreitet hat (Übernahmeangebot). Goldway hat bei der Australian Securities & Investments Commission (ASIC) eine 'Notice of right of buy-out to remaining holder of securities following a takeover bid' ASIC Form 6022 eingereicht und diese Mitteilung wird gemäß Section 662B(1) des Corporations Act an die berechtigten Aktionäre des Unternehmens versandt (Buy-Out Notice). Gemäß Section 662A(2)(b) des Corporations Act gilt das Buy-Out-Angebot nur für MCM-Aktien, die vor dem 8. April 2024 ausgegeben wurden, dem Datum, an dem die Mitteilung über die Aufhebung der Bedingungen des Übernahmeangebots veröffentlicht wurde.

Aktionäre, die eine Buy-Out Notice erhalten (oder jeder, der die Aktien, die Gegenstand eines Buy-Out Offer sind, nach dem Tag der Buy-Out Notice erwirbt), haben gemäß Section 662C des Corporations Act das Recht, innerhalb eines Monats[1] nach der Buy-Out Notice eine schriftliche Mitteilung an Goldway zu richten, in der sie Goldway auffordern, ihre MCM-Aktien zu erwerben (Shareholder Notice). Daher haben berechtigte Aktionäre bis Dienstag, den 25. Juni 2024, 19.00 Uhr Sydney-Zeit/11.00 Uhr südafrikanische Zeit Zeit, um das Buy-Out-Angebot anzunehmen (Buy-Out-Schlussdatum). Wird eine Aktionärsmitteilung an Goldway übermittelt, kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Goldway und dem betreffenden Aktionär über den Verkauf seiner MCM-Aktien an Goldway zu den Bedingungen des Übernahmeangebots zustande.

Aktionäre, die von ihren Rechten zur Annahme des Übernahmeangebots Gebrauch machen möchten, sollten die in der Ankündigung von Goldway vom 22. Mai 2024 genannten Eckdaten des Übernahmeangebots beachten. Gemäß dem Corporations Act ist der Inhaber von Aktien im Rahmen des Buy-Out-Angebots nicht gezwungen oder verpflichtet, das Buy-Out-Angebot anzunehmen. Wenn jedoch ein berechtigter Aktionär nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat eine Mitteilung an Goldway sendet, um das Buy-Out-Angebot anzunehmen, behält der Inhaber der Aktien das Eigentumsrecht und die Stimmrechte in Bezug auf die Aktien und unterliegt den Risiken eines Minderheitsaktionärs im Unternehmen; die Aktien sind nicht Gegenstand einer Zwangsübernahmeerklärung gemäß Abschnitt 661B von Teil 6A.1 des Corporations Act, da Goldway innerhalb der gesetzlichen Frist keine Zwangsübernahmeerklärung abgegeben hat; es gibt keine Zusicherung oder Gewissheit, dass Goldway eine allgemeine Zwangsübernahmebefugnis gemäß Abschnitt 664A von Teil 6A.2 des Corporations Act ausüben wird; und die Aktien können möglicherweise auf dem Markt zum vorherrschenden Handelskurs an der ASX und JSE verkauft werden, sofern und solange die Aktien von MCM an der ASX und JSE notiert bleiben.

Die Aktionäre werden auf die vorherige Bekanntmachung vom 20. Mai 2024 verwiesen, die am 21. Mai 2024 unter dem Titel 'Annullierung der Zulassung zum Handel am AIM' veröffentlicht wurde und sich auf die Absicht von Goldway bezieht, ein Delisting der Aktien von der ASX und der JSE zu beantragen, wobei der formelle Beginn eines solchen Prozesses nicht bekannt gegeben wurde. Aktionäre sollten beachten, dass ein Delisting der Aktien des Unternehmens erst nach dem formellen Ende des Buy-Out Offer-Prozesses erfolgen wird.