MEDIAN Technologies (PARIS:ALMDT), ein führender Anbieter von Bildgebungslösungen und Dienstleistungen in den Bereichen Bildinterpretation, Management klinischer Studien in der onkologischen Forschung, Krebsfrüherkennung und onkologische Routinepraxis, hat verbindliche Zusagen von dreizehn verbundenen und nicht verbundenen institutionellen Investoren für den Kauf von Stammaktien im Wert von 20 Mio. Euro im Rahmen einer Kapitalerhöhung ohne Vorzugsrecht für institutionelle Investoren erhalten. Diese Transaktion unter der Führung von New Enterprise Associates (NEA) findet unter Anwendung von Artikel L. 225-138 des französischen Handelsrechts statt. Mittels Zeichnungsvereinbarungen hat sich MEDIAN Technologies mit den Investoren über den Verkauf von insgesamt 2.222.222 Einheiten zum einem Preis von jeweils 9,00 Euro verständigt. Jede Einheit beinhaltet eine Stammaktie und einen Optionsschein. Die neuen Aktien sind gegen die im Umlauf befindlichen MEDIAN-Aktien tauschbar und werden nach Abschluss der Transaktion einen Anteil von 36,83 Prozent am Aktienkapital von MEDIAN Technologies ausmachen. Hieraus ergibt sich für die bestehenden Aktionäre eine Verwässerung von 26,91 Prozent.

Zwei Optionsscheine bieten ab dem Ausstellungsdatum bis zu dessen siebtem Jahrestag den Anspruch auf die Zeichnung einer Stammaktie. Die Optionsscheine sind zu einem Preis von 9,00 Euro je Stammaktien einlösbar. Die Optionsscheine dürfen nicht am Alternext Market gehandelt werden. Bei Einlösung aller Optionsscheine erhält das Unternehmen weiteres Kapital in Höhe von 10,0 Mio. Euro. Die Zeichnungen jedes Investors unterliegen den üblichen Abschlussbedingungen für Transaktionen dieser Art, insbesondere der Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung von MEDIAN Technologies.

Gemäß den oben genannten Zeichnungsvereinbarungen wird MEDIAN Technologies alle erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der möglichen Börsennotierung der Aktien von MEDIAN Technologies an den regulierten Märkten der NYSE oder des Nasdaq bzw., falls dies nicht erreicht werden sollte, mit der Börsennotierung dieser Aktien an die Euronext Paris genehmigen und durchführen.

Die Finanzierung unterliegt der Zustimmung der nächsten außerordentlichen Hauptversammlung am 29. September 2014. Die Gründungsaktionäre und die wichtigsten Aktionäre von MEDIAN Technologies unterstützen diese Transaktion. Damit haben sich bereits mehr als zwei Drittel der bisherigen Aktionäre für die Beschlüsse dieser Finanzierung ausgesprochen, die bei der außerordentlichen Hauptversammlung vorgestellt werden.

„Wir sind davon überzeugt, dass die bahnbrechenden Analysen und Softwarelösungen von MEDIAN Technologies das Potenzial besitzen, den Einsatz von Bildgebungsverfahren in der Onkologie grundlegend zu verändern und einen echten Paradigmenwechsel in der Entwicklung und Bewertung neuer Krebstherapien und in der Versorgung von Krebspatienten zu bewirken“, so Dr. Otello Stampacchia, Investment Advisor bei Omega Fund Management und künftiges Mitglied des Board of Directors mit Abschluss dieser Transaktion.

Wir sind sehr erfreut über die Beteiligung eines derart renommierten Fonds wie NEA als führenden Investor in MEDIAN Technologies sowie aller weiteren Investmentfonds, die an dieser Transaktion teilnehmen. Der Fortschritt für die Bildgebungsverfahren in der Onkologie und die wichtigsten Vorteile unseres Produkts waren bei dieser Kapitalerhöhung mit namhaften und kompetenten Investoren entscheidend“, betont Fredrik Brag, CEO bei MEDIAN Technologies. "Diese Finanzierung wird unsere internationale Expansion unterstützen und weiter beschleunigen – speziell auf den nordamerikanischen und asiatischen Märkten, für die wir ambitionierte Pläne haben“.

Cowen and Company, LLC war für das Unternehmen als Platzierungsagent tätig.

Über MEDIAN Technologies: Weiterführende Informationen zu MEDIAN Technologies finden Sie unter: www.mediantechnologies.com

Haftungsausschluss

Diese Pressemitteilung dient lediglich der Information. Gemäß Artikel 211-3 der General Regulation der AMF wird für diese Kapitalerhöhung über eine Privatplatzierung kein von der AMF genehmigter Verkaufsprospekt herausgegeben.

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