KARLSRUHE (AFP)--Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen.

Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

DJG/jhe

(END) Dow Jones Newswires

January 27, 2022 04:30 ET (09:30 GMT)