Ernennung eines unabhängigen nicht-geschäftsführenden Direktors: Der Verwaltungsrat freut sich, die Ernennung von Herrn LIAO Xiaoxin ("Herr LIAO") zum unabhängigen, nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied und Mitglied des Prüfungsausschusses, des Vergütungsausschusses und des Nominierungsausschusses der Gesellschaft mit Wirkung vom 28. Oktober 2022 bekannt zu geben. Die biographischen Daten von Herrn LIAO sind im Folgenden aufgeführt: Herr LIAO Xiaoxin, 42 Jahre alt, ist Partner im Hongkonger Büro der Zhong Lun Law Firm LLP, einer Full-Service-Wirtschaftskanzlei mit Hauptsitz in der VRC. Herr LIAO ist seit über 20 Jahren als Anwalt tätig und ist derzeit in Hongkong, England und Wales und der VR China zugelassen.

Bevor er zur Zhong Lun Law Firm LLP kam, war Herr LIAO auch in anderen Anwaltskanzleien in Hongkong, London und Shenzhen tätig. Herr LIAO verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit Hongkonger Kapitalmarktangelegenheiten wie Börsengänge, Anleiheemissionen, öffentliche Übernahmen, Privatisierungen und allgemeine Compliance für börsennotierte Unternehmen. Außerdem berät er Kunden bei grenzüberschreitenden Fusionen und Übernahmen sowie bei Private-Equity-Investitionen.

Herr LIAO erwarb im Juni 2001 einen Bachelor of Laws von der Guangdong University of Foreign Studies in der VR China, im November 2007 einen Master of Laws vom King's College London im Vereinigten Königreich (Großbritannien), im August 2008 ein Diplom in Rechtswissenschaften von der University of Law im Vereinigten Königreich und absolvierte anschließend im Mai 2010 den Legal Practice Course an der BPP University Law School im Vereinigten Königreich. Herr LIAO wurde im Juli 2002 als praktizierender Anwalt in der VR China, im Oktober 2012 als Solicitor in England und Wales und im Mai 2018 als Solicitor in Hongkong zugelassen. Herr LIAO hat mit dem Unternehmen eine Ernennungsurkunde für eine Dauer von drei Jahren mit Wirkung zum 28. Oktober 2022 abgeschlossen.

Herr LIAO hat Anspruch auf ein Verwaltungsratshonorar in Höhe von 300.000 RMB pro Jahr, das vom Verwaltungsrat unter Berücksichtigung der Empfehlung des Vergütungsausschusses des Unternehmens, der Marktbedingungen, der Vergütungspolitik des Unternehmens sowie der Qualifikationen und des Verantwortungsbereichs von Herrn LIAO festgelegt wurde. Herr LIAO wird nur bis zur nächsten Hauptversammlung des Unternehmens im Amt bleiben und kann auf dieser Versammlung wiedergewählt werden. Gemäß der Satzung des Unternehmens und den Börsenzulassungsregeln muss er mindestens alle drei Jahre auf der Jahreshauptversammlung des Unternehmens in den Ruhestand treten und wiedergewählt werden.

Herr LIAO war in den letzten drei Jahren nicht im Vorstand eines börsennotierten Unternehmens tätig. Abgesehen von den oben genannten Angaben steht Herr LIAO in keiner anderen Beziehung zu den Verwaltungsratsmitgliedern, der Geschäftsleitung, den Hauptaktionären oder den Mehrheitsaktionären der Gesellschaft (gemäß der Definition in den Börsenzulassungsregeln) und hat auch keine andere Position bei der Gesellschaft oder einem Mitglied der Gruppe inne. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung hält Herr LIAO keine Beteiligungen an den Aktien der Gesellschaft, die gemäß Teil XV der SFO offengelegt werden müssen.