Der Verwaltungsrat der Neway Group Holdings Limited gibt bekannt, dass Frau Sin Chui Pik, Christine ("Frau Sin") mit Wirkung vom 28. September 2023 zum (i) unabhängigen, nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied, (ii) zum Mitglied des Prüfungsausschusses des Verwaltungsrats ("Prüfungsausschuss") und (iii) zum Mitglied des Vergütungsausschusses des Verwaltungsrats ("Vergütungsausschuss") ernannt worden ist. Der Verwaltungsrat möchte Frau Sin herzlich zu ihrem Eintritt in das Unternehmen begrüßen. Frau Sin ist 44 Jahre alt und erwarb 2001 einen Bachelor-Abschluss in Betriebswirtschaft und Buchhaltung an der Hong Kong Baptist University. Sie ist Mitglied des Hong Kong Institute of Certified Public Accountants und ein Fellow der Association of Chartered Certified Accountants. Frau Sin verfügt über mehr als 21 Jahre Erfahrung in der Buchhaltung und Wirtschaftsprüfung. Frau Sin arbeitete von 2001 bis 2004 und von 2005 bis 2014 bei Deloitte Touche Tohmatsu, einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wo sie zuletzt als Managerin tätig war. Frau Sin ist derzeit geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Medicskin Holdings Limited ("Medicskin", zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, "Medicskin Group"), einem Unternehmen, das an der GEM der Stock Exchange of Hong Kong Limited ("Stock Exchange") unter dem Aktiencode 8307 notiert ist. Seit 2014 ist sie außerdem Chief Financial Officer der Medicskin Group und Gesellschaftssekretärin von Medicskin. Nach der Ernennung von Frau Sin zum unabhängigen, nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied, zum Mitglied des Prüfungsausschusses und zum Mitglied des Vergütungsausschusses besteht der Verwaltungsrat aus acht Mitgliedern, darunter zwei geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder, drei nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder und drei unabhängige, nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder.
Der Verwaltungsrat besteht aus acht Mitgliedern, darunter zwei geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder, drei nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder und drei unabhängige nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder, was den Anforderungen der Regeln 3.10(1) und 3.10A des Kotierungsreglements entspricht
dass dem Verwaltungsrat mindestens drei unabhängige, nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder angehören müssen und dass die unabhängigen, nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder mindestens ein Drittel des Verwaltungsrats stellen müssen; der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, darunter zwei unabhängige, nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder und ein nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied, was den Anforderungen der
Dies entspricht den Anforderungen der Regel 3.21 des Kotierungsreglements, wonach der Prüfungsausschuss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen muss und die Mehrheit seiner Mitglieder unabhängige nicht geschäftsführende Mitglieder sein müssen.
Der Vergütungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, darunter zwei unabhängigen nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern und einem nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied, womit die Anforderung der Regel 3.25 des Kotierungsreglements erfüllt ist, wonach er mehrheitlich aus unabhängigen nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern bestehen muss.