Renault: EU genehmigt Joint Venture mit Volvo
Die Transaktion betrifft hauptsächlich die Entwicklung, die Produktion und den Verkauf von leichten elektrischen Nutzfahrzeugen sowie die Bereitstellung von Logistikdienstleistungen.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss angesichts der begrenzten Marktposition, die sich aus der vorgeschlagenen Transaktion ergibt, keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.
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