der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt mit Ablauf des 30. Oktober 2020

DGAP-News: Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Delisting                       
Rocket Internet SE: Delisting der Aktien der Rocket Internet SE von der        
Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt mit Ablauf des 30. Oktober 2020            
                                                                               
27.10.2020 / 17:55                                                             
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER     
WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS RECHTSORDNUNGEN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE     
VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN   
RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER RECHTSORDNUNGEN DARSTELLEN WÜRDE               
                                                                               
Delisting der Aktien der Rocket Internet SE von der Frankfurter Wertpapierbörse
erfolgt mit Ablauf des 30. Oktober 2020                                        
                                                                               
Berlin, 27. Oktober 2020 - Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der Rocket      
Internet SE ("Rocket Internet") (ISIN DE000A12UKK6 / WKN A12UKK) heute         
mitgeteilt, dass dem Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Rocket   
Internet zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie 
im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten    
(Prime Standard) stattgegeben wurde. Das Delisting wird danach mit Ablauf des  
30. Oktober 2020 wirksam. Danach können die Aktien der Rocket Internet nicht   
mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.                      
                                                                               
Das öffentliche Delisting-Rückerwerbsangebot von Rocket Internet kann noch bis 
zum Ablauf der Annahmefrist am 30. Oktober 2020 von den Aktionären angenommen  
werden.                                                                        
                                                                               
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Kontakt                                                                        
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Über Rocket Internet                                                           
                                                                               
Rocket Internet gründet und entwickelt internetbasierte Geschäftsmodelle.      
Unternehmen werden operativ und bei der Expansion in internationale Märkte     
unterstützt. Darüber hinaus investiert Rocket Internet strategisch in          
komplementäre Internet- und Technologieunternehmen weltweit, um das            
Unternehmensnetzwerk auszubauen. Rocket Internet ist noch bis zum Ablauf des   
30. Oktober 2020 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISINDE000A12UKK6, 
RKET) und Teil des SDAX Index. Rocket Internets Unternehmen sind in einer      
großen Anzahl von Ländern weltweit aktiv. Weitere Informationen finden Sie     
unter www.rocket-internet.com.                                                 
                                                                               
Haftungsausschluss / Wichtige Hinweise                                         
                                                                               
Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt     
weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren 
der Rocket Internet SE ("Rocket Internet") dar. Die endgültigen Bedingungen und
weitere das Delisting-Rückerwerbsangebot ("Angebot") betreffende Bestimmungen  
sind in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren Veröffentlichung durch die     
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und
Inhabern von Wertpapieren der Rocket Internet wird dringend empfohlen, die     
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot         
stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten   
werden.                                                                        
                                                                               
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des     
deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes    
(WpÜG) und des Börsengesetzes, und bestimmter, auf grenzüberschreitende        
Angebote mit beschränktem Kreis von Aktionären, die ihren Wohnort, Sitz oder   
gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika haben,          
anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von     
Amerika durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben     
anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten
Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden    
keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das    
Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder  
gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Rocket Internet können    
nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen
Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten  
von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der   
Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den         
jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen soll weder   
mittelbar noch unmittelbar ein Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen         
unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale 
Recht darstellen würde.                                                        
                                                                               
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit     
deutscher Marktpraxis erfolgt, können Rocket Internet oder für sie tätige      
Broker außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist   
des Angebots unmittelbar oder mittelbar Rocket Internet-Aktien erwerben bzw.   
entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für      
andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw.
ein Optionsrecht auf Rocket Internet-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über
die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten           
Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden           
veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder 
einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.                    
                                                                               
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,   
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",           
"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon        
ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen        
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von Rocket     
Internet zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf     
gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die Rocket Internet nach   
bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige 
Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und               
Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im
Einflussbereich der Rocket Internet liegen. Diese Erwartungen und in die       
Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die    
tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten    
Aussagen abweichen. Rocket Internet übernimmt keine Pflicht, die in die Zukunft
gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, 
Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.          
                                                                               
                                                                               
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27.10.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt  
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.                                     
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Rocket Internet SE                                                

             Charlottenstrasse 4                                               

             10969 Berlin                                                      

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 (0)30 300 13 1800                                             

Fax:         +49 (0)30 300 13 1899                                             

E-Mail:      investorrelations@rocket-internet.com                             

Internet:    www.rocket-internet.com                                           

ISIN:        DE000A12UKK6                                                      

WKN:         A12UKK                                                            

Indizes:     SDAX                                                              

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate       
             Exchange; Börse Luxemburg                                         

EQS News ID: 1143434                                                           







                                       

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1143434  27.10.2020