LUXEMBURG/WIEN (dpa-AFX) - Die Beihilfen für die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines (AUA) in der Corona-Krise sind nach Ansicht des EU-Gerichts zulässig gewesen. Solche Beihilfen seien zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden seien, mit den Regeln des Binnenmarkts vereinbar, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Damit wies die Kammer erstinstanzlich eine Klage der Konkurrentin Ryanair und deren Tochter Laudamotion zurück. Ryanair kündigte daraufhin Berufung beim Europäischen Gerichtshof an. Die Genehmigung staatlicher Beihilfen für die AUA durch die EU-Kommission verstoße gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts und habe die Uhr im Prozess der Liberalisierung des Luftverkehrs zurückgedreht, so der Billigflieger.

Laut Urteil kann die Ungleichbehandlung zwischen AUA und anderen in Österreich tätigen Luftfahrtunternehmen zwar mit einer Diskriminierung gleichgesetzt werden. Diese sei aber im vorliegenden Fall wegen der wesentlichen Bedeutung, die der AUA im Luftverkehr Österreichs zukomme, gerechtfertigt gewesen.

Mit der im Juni 2020 bei der Europäischen Kommission angemeldeten Beihilfe zugunsten der AUA sollten die Schäden ersetzt werden, die ihr durch die Annullierung oder die Verschiebung von Flüge infolge der Reisebeschränkungen in der Corona-Krise entstanden waren. Die staatliche Beihilfe für AUA lag bei 150 Millionen Euro.

Die EU-Kommission habe entgegen der Ansicht von Ryanair und Laudamotion nicht nur sämtliche den Luftfahrtunternehmen der Lufthansa Group gewährten Beihilfen, sondern auch deren Zusammenspiel geprüft, hieß es. Es bestehe keine konkrete Gefahr, dass durch die Millionen für die AUA auch andere Luftfahrtunternehmen der Lufthansa Group begünstigt werden könnten. (Rechtssache T-677/20)/mrd/DP/stw