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Zürich, 26. Januar 2022

Antrag der Schweizerischen Nationalbank auf Reaktivierung des sektoriellen antizyklischen Kapitalpuffers auf 2,5%

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat dem Bundesrat nach Anhörung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beantragt, den sektoriellen antizyklischen Kapitalpuffer zu reaktivieren. Die Höhe dieses Puffers soll 2,5% der risikogewichteten Positionen, bei denen eine Wohnliegenschaft im Inland als Grundpfand fungiert, betragen (vgl. Anhang). Für die Erfüllung der erhöhten antizyklischen Kapitalpufferanforderungen sieht der Antrag der SNB eine Frist bis zum 30. September 2022 vor. Der Bundesrat hat dem Antrag der Nationalbank am 26. Januar 2022 stattgegeben. Die SNB veröffentlicht hiermit die Hauptgründe für ihren Antrag.

Im März 2020 wurde der sektorielle antizyklische Kapitalpuffer vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie und auf Antrag der Nationalbank von seinem damaligen Niveau von 2% der relevanten risikogewichteten Positionen deaktiviert. Die Deaktivierung erfolgte als Teil eines Massnahmenpakets von Bund, Nationalbank und FINMA mit dem Ziel, den Banken den grösstmöglichen Spielraum bei der Kreditvergabe an Unternehmen zu gewähren.

Die Gründe, die zur Deaktivierung des sektoriellen Kapitalpuffers führten, sind heute nicht mehr gegeben. Die pandemiebedingten Unsicherheiten in Bezug auf den Kreditzugang von Unternehmen haben auch dank behördlichen Massnahmen deutlich abgenommen. Es gibt keine Anzeichen einer Kreditverknappung bei Unternehmen.

Die Verwundbarkeiten am Hypothekar- und Wohnliegenschaftsmarkt haben sich aber seit der Deaktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers erhöht. So sind sowohl das Hypothekarkreditvolumen als auch die Wohnliegenschaftspreise stärker gestiegen als es Fundamentalfaktoren wie Mieten oder Einkommen erklären können. Die Tragbarkeitsrisiken verharrten auf hohem Niveau bzw. stiegen im Segment der Wohnrenditeliegenschaften weiter

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Zürich, 26. Januar 2022

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an. Eine starke Korrektur an diesen Märkten würde den Bankensektor bzw. die Wirtschaft in der Schweiz spürbar belasten.

Die Nationalbank ist deshalb zum Schluss gekommen, dass eine Reaktivierung des sektoriellen antizyklischen Kapitalpuffers notwendig ist. Angesichts der heute höheren Risiken am Schweizer Hypothekar- und Wohnliegenschaftsmarkt kommt der ausreichenden Kapitalhaltung der Banken eine grosse Bedeutung zu. Ein sektorieller Kapitalpuffer von 2,5%, der um 0,5 Prozentpunkte höher liegt als vor seiner Deaktivierung im März 2020, ist deshalb gerechtfertigt.

Die Reaktivierung des sektoriellen antizyklischen Kapitalpuffers führt zu einer temporären Zunahme der Eigenmittelanforderungen für Hypothekarkredite auf Wohnliegenschaften in der Schweiz. Dadurch wird in erster Linie die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors aufrechterhalten bzw. wo nötig gestärkt. Damit können die negativen Folgen einer starken Korrektur am Schweizer Hypothekar- und Wohnliegenschaftsmarkt für den Bankensektor und die Schweizer Wirtschaft beschränkt werden.

Die Nationalbank wird die Entwicklungen am Hypothekar- und Immobilienmarkt weiterhin aufmerksam beobachten und prüfen, ob weitergehende Massnahmen notwendig sind, um die Risiken für die Finanzstabilität einzudämmen.

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Zürich, 26. Januar 2022

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Anhang

Formeller Antrag auf Reaktivierung des sektoriellen antizyklischen Kapitalpuffers

Gemäss Art. 44 der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung der Banken und Wertpapierhäuser (Eigenmittelverordnung, ERV) kann die Schweizerische Nationalbank dem Bundesrat beantragen, die Banken zu verpflichten, in Form von hartem Kernkapital einen antizyklischen Puffer von maximal 2,5 Prozent der gewichteten Positionen in der Schweiz zu halten. Die Nationalbank stellt einen Antrag, wenn dies erforderlich ist, um die Wider- standsfähigkeit des Bankensektors gegenüber den Risiken eines übermässigen Kreditwachstums zu stärken oder um einem übermässigen Kreditwachstum entgegenzuwirken. Der antizyklische Puffer kann auf bestimmte Kreditpositionen beschränkt werden.

Gestützt auf Art. 44 ERV und nach Anhörung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beantragt die Nationalbank dem Bundesrat:

Den sektoriellen antizyklischen Kapitalpuffer zu reaktivieren und die Banken zu verpflichten, ab dem 30. September 2022 einen antizyklischen Puffer in der Höhe von 2,5% ihrer nach Art. 72 ERV direkt oder indirekt grundpfandgesicherten risikogewichteten Positionen, bei denen eine Wohnliegenschaft im Inland als Grundpfand fungiert, zu halten.

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SNB - Swiss National Bank published this content on 26 January 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 January 2022 11:25:05 UTC.