Der 209-seitige Bericht der Regierung skizziert 22 Maßnahmen, mit denen die derzeitigen Vorschriften für Banken, die als "too big to fail" (TBTF) bekannt sind, verschärft werden sollen, nachdem nach der Rettungsübernahme der UBS durch ihren Bankkonkurrenten Lücken in den bestehenden Regeln festgestellt wurden.

Die Vorschläge zielen darauf ab, die Unternehmensführung und die Aufsicht zu verbessern, indem zum Beispiel der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA mehr Befugnisse übertragen werden.

Sie zielen auch darauf ab, die Banken widerstandsfähiger zu machen, indem sie die Kapitalanforderungen erhöhen und die Liquidität im Krisenfall sicherstellen, sowie die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessern.

Im Folgenden finden Sie einige der wichtigsten Empfehlungen:

* Die Kapitalanforderungen für systemrelevante Banken sollten gezielt verschärft und um eine zukunftsorientierte Komponente ergänzt werden.

* Vorrangig sollten Maßnahmen ergriffen werden, die auf eine Verschärfung der Kapitalanforderungen für systemrelevante Banken abzielen, so der Bericht, ohne Zahlen zu nennen.

* Verschärfung der Kapitalanforderungen für ausländische Beteiligungen - und damit für Mutterbanken - innerhalb einer Finanzgruppe.

* Überprüfung der Anforderungen an Vergütungssysteme, insbesondere an die Gestaltung der variablen Vergütung und an Rückforderungen.

* Bessere Definition der Anforderungen an die Corporate Governance bei Banken durch Stärkung der Anforderungen an den Vorstand und dessen Verantwortung für die Unternehmenskultur.

* Einführung einer Regelung für leitende Angestellte, um eine klarere Zuweisung von Verantwortlichkeiten zu gewährleisten.

* Ermöglichung der Offenlegung von Aufsichtsverfahren; das Recht der FINMA, Bußgelder zu verhängen, wird geprüft.

* Stärkung der risikotragenden Funktion von AT1-Kapitalinstrumenten auf Going-Concern-Basis durch klare Kriterien für die Aussetzung von Kuponzahlungen.

* Die Abschaffung der AT-Kapitalinstrumente, deren Abschreibung ein umstrittener Teil der Credit Suisse-Rettung war, wurde abgelehnt.

* Prüfung der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden in einer Krise. Die Regierung, die FINMA und die Schweizerische Nationalbank wurden dafür kritisiert, dass sie die Situation bei der Credit Suisse verschlimmern ließen, bevor sie schließlich intervenierten.

* Einführung eines öffentlichen Liquiditätspuffers für systemrelevante Banken. Die Bereitstellung von Liquidität im Fall der Credit Suisse kam nur durch die Anwendung von Notstandsrecht zustande.

* Die Schaffung der rechtlichen Möglichkeit einer vorübergehenden öffentlichen Beteiligung an einer krisengeschüttelten Bank als letztes Mittel wurde aufgrund der potenziellen moralischen Risiken abgelehnt.