Die Vorstände der Standard Bank Group und der Standard Bank of South Africa Limited (SBSA) haben auf Empfehlung des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten die Unabhängigkeit von Frau Sola David-Borha geprüft und sind zu der Überzeugung gelangt, dass sie die Anforderungen an die Unabhängigkeit erfüllt, einschließlich derer, die in King IV dargelegt sind. Dementsprechend wurde Frau David-Borha, die bei ihrer Berufung in die Vorstände der Standard Bank Group und der SBSA als nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied eingestuft war, mit Wirkung vom 23. Mai 2024 als unabhängiges nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied beider Unternehmen neu eingestuft.