unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht und Weisungen.
Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die Übermittlung
von Vollmachten zur Verfügung:
Per Post oder Boten
STRABAG SE Hauptversammlung c/o Donau-City-Str. 9 1220 Wien
Per Telefax
+49 89 30903 74675
Per SWIFT
COMRGB2L
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 bzw. Nummer der
Namensaktie im Text angeben)
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Übergabe einer Vollmacht am Tag der
Hauptversammlung nicht möglich ist.
Eine erteilte Vollmacht kann von der Aktionärin bzw. dem Aktionär widerrufen
werden. Die voranstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn
er der Gesellschaft zugegangen ist.
Bitte beachten Sie, dass zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der
virtuellen Hauptversammlung auch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
notwendig ist, die zeitgerecht bis spätestens 15.6.2021 bei der Gesellschaft
eintreffen muss (siehe Punkt IV).
3. Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre
Das Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre gemäß § 118 AktG kann in der
virtuellen Hauptversammlung wie folgt ausgeübt werden:
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionärinnen und
Aktionäre ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV der
Einberufung) und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen
Stimmrechtsvertreter (Punkt II Abs 2 und Punkt V der Einberufung).
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Rederecht
während dieser virtuellen Hauptversammlung von den Aktionärinnen und Aktionären
selbst im Wege der elektronischen Post ausschließlich durch Übermittlung von
Fragen bzw. des Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft
ausschließlich an die E-Mail-Adresse Fragen.HV2021@strabag.com ausgeübt werden
können.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld
in Textform per E-Mail an die Adresse Fragen.HV2021@strabag.com zu übermitteln
und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor der
Hauptversammlung, das ist der 15.6.2021, bei der Gesellschaft einlangen. Dies
dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an der Hauptversammlung, insbesondere für Fragen, die einer längeren
Vorbereitungszeit bedürfen.
Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche
Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular nicht
verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/
Firmenbuchnummer des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die
Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der
Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre
Depotnummer in dem E-Mail anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.
Sollten während der Durchführung der Hauptversammlung Zweifel an der Identität
einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers aufkommen, behält sich die
Gesellschaft vor, diese auf geeignete Weise zu prüfen.
Im Falle der Ausübung des Auskunftsrechts durch einen Bevollmächtigten ist auch
ein Vollmachtsnachweis in Textform zu erbringen. Bitte beachten Sie, dass die
besonderen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Auskunftsrechts nicht
bevollmächtigt werden können.
4. Rechte während der Hauptversammlung
Eine Aktionärin oder ein Aktionär kann auch noch während der virtuellen Haupt-
versammlung Fragen per einfacher E-Mail an Fragen.HV202
[Fragen.HV2020@strabag.com]1@strabag.com übermitteln (siehe voranstehend zum
Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre).
Die bei der Gesellschaft von Aktionärinnen oder Aktionären vor oder während der
Hauptversammlung eingegangen Fragen werden in der Hauptversammlung nach Maßgabe
des § 118 AktG durch den Vorsitzenden oder einer von diesem bestimmten Person
verlesen.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung wird den Ablauf der Hauptversammlung
zeitlich strukturieren und insbesondere während der Hauptversammlung einen
bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben, bis zu dem Fragen gestellt werden können.
Ebenso kann die Aktionärin oder der Aktionär dem jeweils bevollmächtigten
besonderen Stimmrechtsvertreter bis zu den vom Vorsitzenden in der
Hauptversammlung bestimmten Zeitpunkten per E-Mail Instruktionen erteilen (oder
ändern), insbesondere Weisungen zur Stimmabgabe, zur Erstattung von Anträgen
aber auch zum Erheben von Widersprüchen. Bitte beachten Sie, dass der besondere
Stimmrechtsvertreter für die Aktionärin bzw. den Aktionär das Fragerecht aber
nicht ausübt.
Bitte senden Sie für etwaige Instruktionen eine einfache E-Mail an die unter
Punkt 2 genannte E-Mail-Adresse Ihres besonderen Stimmrechtsvertreters. Die E-
Mail ist mit Ihrem Namen zu beenden (Nachbildung der Namensunterschrift gemäß §
13 Abs 2 AktG). Verwenden Sie bitte für die Prüfung Ihrer Identität und der
Übereinstimmung mit der erteilten Vollmacht die im Vollmachtsformular angegebene
E-Mail-Adresse oder nennen Sie die Person des Erklärenden durch Name/Firma und
Geburtsdatum/Firmenbuchnummer der Aktionärin oder des Aktionärs, wenn Sie eine
andere E-Mail-Adresse verwenden (siehe vor-anstehend zu den entsprechenden
Anforderungen bei der Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionärinnen und
Aktionäre).
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung mit Ihrem besonderen
Stimmrechtsvertreter nur per E-Mail kommuniziert werden kann und nicht per
Telefon.
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 28.5.2021 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com [http://www.strabag.com/
] zugänglich:
* Jahresabschluss mit Lagebericht
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
* Konsolidierter Corporate Governance-Bericht
* Konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen
* Konsolidierter Nichtfinanzieller Bericht
* Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns
* Bericht des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2020;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9
* Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 87 Abs 2a letzter Satz AktG
* Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht an die vier von der Gesellschaft
namhaft gemachten unabhängigen besonderen Stimmrechtsvertreter
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht
* vollständiger Text dieser Einberufung
* gegebenenfalls ergänzende und/oder geänderte Informationen zu
organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der virtuellen
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu
machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 8.6.2021
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte ist
nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen
ist und sich anmeldet.
Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, dass Aktionärinnen oder
Aktionäre selbst zum Hauptversammlungsort kommen und an der Hauptversammlung
physisch teilnehmen können (virtuelle Hauptversammlung).
Inhaberaktien
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 15.6.2021
(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform:
Per Post oder Boten
STRABAG SE
Hauptversammlung
c/o Donau-City-Str. 9
1220 Wien
Per SWIFT
COMRGB2L
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 im Text angeben)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 17 Abs 2 genügen lässt:
Per Telefax
+49 89 30903 74675
Per E-Mail
anmeldestelle@computershare.de, wobei die Depotbestätigungen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen sind
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depot-
bestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
[Bei Fragen von in- und ausländischen Kreditinstituten zur Ausstellung von
Depotbestätigungen und deren Übermittlung können diese wie folgt gestellt
werden:
telefonisch: +43 800 880890
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May 19, 2021 08:30 ET (12:30 GMT)