unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht und Weisungen. 
 
Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die Übermittlung 
von Vollmachten zur Verfügung: 
 
Per Post oder Boten 
STRABAG SE Hauptversammlung c/o Donau-City-Str. 9 1220 Wien 
Per Telefax 
+49 89 30903 74675 
Per SWIFT 
COMRGB2L 
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 bzw. Nummer der 
Namensaktie im Text angeben) 
 
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Übergabe einer Vollmacht am Tag der 
Hauptversammlung nicht möglich ist. 
 
Eine erteilte Vollmacht kann von der Aktionärin bzw. dem Aktionär widerrufen 
werden. Die voranstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten 
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn 
er der Gesellschaft zugegangen ist. 
 
Bitte beachten Sie, dass zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der 
virtuellen Hauptversammlung auch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
notwendig ist, die zeitgerecht bis spätestens 15.6.2021 bei der Gesellschaft 
eintreffen muss (siehe Punkt IV). 
 
3. Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre 
 
Das Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre gemäß § 118 AktG kann in der 
virtuellen Hauptversammlung wie folgt ausgeübt werden: 
 
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionärinnen und 
Aktionäre ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV der 
Einberufung) und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen 
Stimmrechtsvertreter (Punkt II Abs 2 und Punkt V der Einberufung). 
 
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Rederecht 
während dieser virtuellen Hauptversammlung von den Aktionärinnen und Aktionären 
selbst im Wege der elektronischen Post ausschließlich durch Übermittlung von 
Fragen bzw. des Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft 
ausschließlich an die E-Mail-Adresse Fragen.HV2021@strabag.com ausgeübt werden 
können. 
 
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld 
in Textform per E-Mail an die Adresse Fragen.HV2021@strabag.com zu übermitteln 
und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor der 
Hauptversammlung, das ist der 15.6.2021, bei der Gesellschaft einlangen. Dies 
dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer an der Hauptversammlung, insbesondere für Fragen, die einer längeren 
Vorbereitungszeit bedürfen. 
 
Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche 
Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen. 
 
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular nicht 
verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/ 
Firmenbuchnummer des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die 
Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der 
Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre 
Depotnummer in dem E-Mail anzugeben. 
 
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden 
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können. 
 
Sollten während der Durchführung der Hauptversammlung Zweifel an der Identität 
einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers aufkommen, behält sich die 
Gesellschaft vor, diese auf geeignete Weise zu prüfen. 
 
Im Falle der Ausübung des Auskunftsrechts durch einen Bevollmächtigten ist auch 
ein Vollmachtsnachweis in Textform zu erbringen. Bitte beachten Sie, dass die 
besonderen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Auskunftsrechts nicht 
bevollmächtigt werden können. 
 
4. Rechte während der Hauptversammlung 
 
Eine Aktionärin oder ein Aktionär kann auch noch während der virtuellen Haupt- 
versammlung Fragen per einfacher E-Mail an Fragen.HV202 
[Fragen.HV2020@strabag.com]1@strabag.com übermitteln (siehe voranstehend zum 
Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre). 
 
Die bei der Gesellschaft von Aktionärinnen oder Aktionären vor oder während der 
Hauptversammlung eingegangen Fragen werden in der Hauptversammlung nach Maßgabe 
des § 118 AktG durch den Vorsitzenden oder einer von diesem bestimmten Person 
verlesen. 
 
Der Vorsitzende der Hauptversammlung wird den Ablauf der Hauptversammlung 
zeitlich strukturieren und insbesondere während der Hauptversammlung einen 
bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben, bis zu dem Fragen gestellt werden können. 
 
Ebenso kann die Aktionärin oder der Aktionär dem jeweils bevollmächtigten 
besonderen Stimmrechtsvertreter bis zu den vom Vorsitzenden in der 
Hauptversammlung bestimmten Zeitpunkten per E-Mail Instruktionen erteilen (oder 
ändern), insbesondere Weisungen zur Stimmabgabe, zur Erstattung von Anträgen 
aber auch zum Erheben von Widersprüchen. Bitte beachten Sie, dass der besondere 
Stimmrechtsvertreter für die Aktionärin bzw. den Aktionär das Fragerecht aber 
nicht ausübt. 
 
Bitte senden Sie für etwaige Instruktionen eine einfache E-Mail an die unter 
Punkt 2 genannte E-Mail-Adresse Ihres besonderen Stimmrechtsvertreters. Die E- 
Mail ist mit Ihrem Namen zu beenden (Nachbildung der Namensunterschrift gemäß § 
13 Abs 2 AktG). Verwenden Sie bitte für die Prüfung Ihrer Identität und der 
Übereinstimmung mit der erteilten Vollmacht die im Vollmachtsformular angegebene 
E-Mail-Adresse oder nennen Sie die Person des Erklärenden durch Name/Firma und 
Geburtsdatum/Firmenbuchnummer der Aktionärin oder des Aktionärs, wenn Sie eine 
andere E-Mail-Adresse verwenden (siehe vor-anstehend zu den entsprechenden 
Anforderungen bei der Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionärinnen und 
Aktionäre). 
 
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung mit Ihrem besonderen 
Stimmrechtsvertreter nur per E-Mail kommuniziert werden kann und nicht per 
Telefon. 
 
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER 
INTERNETSEITE 
 
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 28.5.2021 auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com [http://www.strabag.com/ 
] zugänglich: 
 
 
* Jahresabschluss mit Lagebericht 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht 
* Konsolidierter Corporate Governance-Bericht 
* Konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen 
* Konsolidierter Nichtfinanzieller Bericht 
* Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns 
* Bericht des Aufsichtsrats 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2020; 
 
 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9 
* Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 87 Abs 2a letzter Satz AktG 
* Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat 
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht an die vier von der Gesellschaft 
  namhaft gemachten unabhängigen besonderen Stimmrechtsvertreter 
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht 
* vollständiger Text dieser Einberufung 
* gegebenenfalls ergänzende und/oder geänderte Informationen zu 
  organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
  virtuellen Hauptversammlung 
 
 
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der virtuellen 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu 
machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 8.6.2021 
(Nachweisstichtag). 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte ist 
nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen 
ist und sich anmeldet. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, dass Aktionärinnen oder 
Aktionäre selbst zum Hauptversammlungsort kommen und an der Hauptversammlung 
physisch teilnehmen können (virtuelle Hauptversammlung). 
 
Inhaberaktien 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 15.6.2021 
(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden 
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich: 
 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform: 
Per Post oder Boten 
STRABAG SE 
Hauptversammlung 
c/o Donau-City-Str. 9 
1220 Wien 
Per SWIFT 
COMRGB2L 
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 im Text angeben) 
 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung 
gemäß § 17 Abs 2 genügen lässt: 
Per Telefax 
+49 89 30903 74675 
Per E-Mail 
anmeldestelle@computershare.de, wobei die Depotbestätigungen in Textform, 
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen sind 
 
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes 
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depot- 
bestätigung zu veranlassen. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
[Bei Fragen von in- und ausländischen Kreditinstituten zur Ausstellung von 
Depotbestätigungen und deren Übermittlung können diese wie folgt gestellt 
werden: 
 
telefonisch: +43 800 880890 

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May 19, 2021 08:30 ET (12:30 GMT)