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* Settlement zwischen STRABAG und der BWB im Kartellverfahren in Österreich
* Bußgeldantrag an das Kartellgericht in Höhe von EUR 45,37 Mio.
* Ergebnis-Guidance der STRABAG SE unverändert
Kartellfragen
Wien - Die Konzerngesellschaften STRABAG AG und F. Lang u. K. Menhofer
Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG haben im gegen sie seit 2017 anhängigen
Kartellverfahren ein Anerkenntnis im Rahmen eines Settlements abgegeben.
Daraufhin stellte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) heute einen Bußgeldantrag
gegen die beiden Gesellschaften in Höhe von EUR 45,37 Mio. beim Kartellgericht.
Die Unternehmen hatten von Anbeginn vollumfänglich mit der BWB kooperiert.
"Dass sich die Vorwürfe nach intensiven Untersuchungen als zum Teil begründet
herausgestellt haben, ist eine große persönliche Enttäuschung für mich.
Unleugbar schmerzt uns die Geldbuße wirtschaftlich. Wir haben jedoch daraus
unsere Lehren gezogen und treiben seit geraumer Zeit mit breitgefächerten
Maßnahmen einen Prozess der unternehmensinternen Aufarbeitung und der
Verfestigung einer Unternehmenskultur mit hohen Ansprüchen an Integrität voran;
auch haben wir als erster Baukonzern in Österreich freiwillig ein externes
Monitoring eingeführt", so Thomas Birtel, der Vorstandsvorsitzende der
Muttergesellschaft STRABAG SE.
Zur endgültigen Erledigung des Kartellverfahrens ist die Entscheidung des
Kartellgerichts zum gegenständlichen Bußgeldantrag noch ausständig. Ein Bußgeld
gegen STRABAG-Gesellschaften in der beantragten Höhe würde keine Anpassung der
Ergebnis-Guidance des STRABAG SE-Konzerns erfordern, da im Konzernabschluss 2020
entsprechende Rückstellungen für das Kartellverfahren gebildet sind.
Rückfragehinweis:
STRABAG SE
Diana Neumüller-Klein
Head of Corporate Communications & Investor Relations
Tel: +43 1 22422-1116
diana.klein@strabag.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/2246/5/10757617/0/STRABAG_PM_Baukartell_Jul21.pdf
(END) Dow Jones Newswires
July 14, 2021 05:26 ET (09:26 GMT)