Am 31. Oktober 2023 schloss eine Tochtergesellschaft von Tam Jai International Co. Limited die JV-Vereinbarung mit einer Tochtergesellschaft der ST Group über die JV-Gesellschaft, um die Führung des Geschäfts in Australien und Neuseeland zu regeln. Da der höchste der anwendbaren prozentualen Anteile (wie in Regel 14.07 der Börsenzulassungsregeln definiert) in Bezug auf die JV-Vereinbarung weniger als 5% beträgt, stellt die in der JV-Vereinbarung vorgesehene Transaktion für das Unternehmen keine veröffentlichungspflichtige Transaktion gemäß Kapitel 14 der Börsenzulassungsregeln dar und die Offenlegung der JV-Vereinbarung erfolgt durch das Unternehmen auf freiwilliger Basis, um seine Aktionäre über die jüngste Geschäftsentwicklung der Gruppe zu informieren.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Bedingungen der JV-Vereinbarung lautet wie folgt: Parteien (a) Tam Jai Australia Pty Ltd, eine Tochtergesellschaft des Unternehmens; (b) STG Food Industries 5 Pty Ltd, eine Tochtergesellschaft der ST Group; und (c) das JV-Unternehmen. Gründung der JV-Gesellschaft Am 11. Oktober 2023 haben Tam Jai Australia Pty Ltd. und STG Food Industries 5 Pty Ltd. in gegenseitigem Einvernehmen über die Absicht der Parteien, die JV-Vereinbarung zu schließen, die JV-Gesellschaft in Australien mit beschränkter Haftung gegründet, die über ein eingezahltes Kapital von insgesamt 100 AUD verfügt, das 100 Stammaktien umfasst und zu 49% von der Gruppe und zu 51% von der ST-Gruppe gehalten wird. Das JV-Unternehmen wird über ein Anfangskapital von AUD 2.000.000 verfügen, wovon AUD 980.000 von der Gruppe und AUD 1.020.000 von der ST Group in Form einer Bareinlage in das Stammkapital des JV-Unternehmens eingebracht werden.

Diese Kapitaleinlage wurde nach Verhandlungen zwischen den Parteien zu Marktbedingungen unter Berücksichtigung des geschätzten anfänglichen Kapitalbedarfs der JV Company für die Entwicklung des Geschäfts festgelegt. Die Kapitaleinlage der Gruppe in das JV-Unternehmen wird durch die nicht verwendeten Nettoerlöse in Übereinstimmung mit der geänderten Verwendung, wie oben unter dem Abschnitt ``(1) ÄNDERUNG DER VERWENDUNG DER NETTOERLÖSE AUS DEM GLOBALEN ANGEBOT'' beschrieben, finanziert werden. Das JV-Unternehmen wird nicht als Tochtergesellschaft des Unternehmens bilanziert, und seine Finanzergebnisse werden nicht in die Finanzberichte des Konzerns einbezogen.

Geschäftstätigkeit des JV-Unternehmens Das JV-Unternehmen wird vor allem in Australien und Neuseeland tätig sein. Derzeit ist vorgesehen, dass das JV-Unternehmen vorbehaltlich weiterer Verhandlungen zwischen den Parteien eine Master-Franchise-Vereinbarung mit der Gruppe abschließt, in deren Rahmen die Gruppe dem JV-Unternehmen die Master-Franchise-Rechte einräumt, um unter anderem das Geschäft zu betreiben und die entsprechenden geistigen Eigentumsrechte der Marke SamGor zu nutzen. Mit den Master-Franchiserechten kann das JV-Unternehmen als Unterfranchisegeber von Zeit zu Zeit weitere Unterfranchiseverträge mit anderen Unterfranchisenehmern abschließen.