Die Ampeln für autonome Fahrzeuge stehen auf grün. Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren vom 12. Juli 2021 hat die Bundesrepublik als weltweit erstes Land ein solches Gesetz in Kraft gesetzt. Dieses regelt und erlaubt grundsätzlich die Nutzung von autonomen Fahrzeugen in festgelegten Betriebsbereichen, etwa im Verkehr zwischen Logistikterminals. Damit will der Gesetzgeber Praxiserprobungen dieser Technologie nicht mehr nur auf abgesicherten Geländen ermöglichen, sondern, unter der Bedingung menschlicher Überwachung, auch auf öffentlichen Straßen.

Dass Technik, und computergesteuerte Technik in besonderem Maße, den Betrieb von Fahrzeugen nicht nur komfortabler, sondern auch sicherer und wirtschaftlicher macht, haben Fahrerassistenzsysteme, wie Notbremsassistent, GPS-gesteuerter Tempomat oder der Abbiegeassistent für Lkw in den letzten Jahren bewiesen. Dennoch sind auch heute noch 94 Prozent aller Verkehrsunfälle, so schätzen Experten, auf menschliches Versagen zurückzuführen. Weniger Schäden, weniger Verletzte und weniger Tote im Straßenverkehr wären schon allein Gründe genug, die Entwicklung autonomer Fahrzeuge zu forcieren.

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