Im Rechtsstreit um möglicherweise überhöhte Zahlungen an Betriebsratsmitglieder von Volkswagen kommt es zum Prozess.

Das Landgericht Braunschweig ließ am Dienstag die Anklage gegen zwei frühere Vorstandsmitglieder sowie einen ehemaligen und einen aktuellen Personalmanager des Autobauers wegen des Verdachts der Untreue zu (Az: 16KLs 406 Js 59398/16). Das Verfahren sei entsprechend den Anklagevorwürfen der Staatsanwaltschaft eröffnet, teilte das Gericht mit. Den Angeklagten werden Untreue beziehungsweise Untreue in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Die Termine zur Hauptverhandlung will die 16. Wirtschaftskammer mit den Verfahrensbeteiligten abstimmen.

Die Manager sollen als Personalvorstände beziehungsweise Leiter des Personalwesens der Marke VW zwischen Mai 2011 und Mai 2016 insgesamt fünf Arbeitnehmervertretern, darunter Betriebsratschef Bernd Osterloh, überhöhte Gehälter und Boni gewährt haben. Die Anklageschrift umfasst insgesamt 29 mutmaßliche Untreuestraftaten, wobei die Angeklagten daran in unterschiedlichem Unfang beteiligt gewesen sein sollen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sollen die Manager im Widerspruch zum Betriebsverfassungsgesetz bei der Bestimmung des Gehalts der Betriebsräte bewusst eine unzutreffende Vergleichsgruppe zu Grunde gelegt haben. Den Volkswagen entstandenen Schaden hatte die Behörde bei der Anklageerhebung im November auf rund 5,1 Millionen Euro beziffert. Gut drei Millionen davon entfielen demnach auf die ungerechtfertigte Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden.

Die seit 2016 laufenden Ermittlungen richteten sich früheren Angaben zufolge gegen den ehemaligen Personalvorstand Karlheinz Blessing, seinen Vorgänger Horst Neumann sowie den ehemaligen Personalleiter der Marke VW, Martin Rosik, der unlängst zur Tochter MAN Energy Solutions gewechselt war, und dessen Vorgänger bei VW, Jochen Schumm.

VW erklärte, man halte an der Rechtsauffassung fest, dass kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt werden könne. "Selbstverständlich gilt für die Angeschuldigten die Unschuldsvermutung auch nach Bekanntgabe der Eröffnung des Hauptverfahrens fort." Volkswagen zeigte sich zuversichtlich, dass im Laufe des Verfahrens bislang noch nicht abschließend entschiedene Rechtsfragen im Sinne der von dem Unternehmen vertretenen Auffassung geklärt würden und damit Rechtssicherheit in der wichtigen Frage der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern geschaffen werde. Der Betriebsrat bekräftigte seine Stellungnahme, Osterloh treffe keine Verantwortung, da er nicht die Vergütung von Betriebsräten festlege.