Nachweisstichtag die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der 
Gesellschaft spätestens am 30. September 2021 zugehen muss und zum Zeitpunkt der 
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Die 
Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag beziehen. Die 
Depotbestätigung ist von einem depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftraums oder in einem Vollmitgliedstaat 
der OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs. 2 AktG vorgesehenen Angaben zu 
enthalten. Für die Depotbestätigung ist die Einhaltung der Schriftform 
erforderlich. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache 
entgegengenommen. 
 
Die Bestätigungen müssen einer der folgend genannten Adressen zu gehen: 
per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhändig, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen 
am Wechsel 
per E-Mail: anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at 
[anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at] (Depotbestätigung als PDF- 
Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. §4 Abs. 1 SVG) 
mittels SWIFT: GIBAATWGGMS (MT598 oder MT599; bitte ISIN AT0000741301 im Text 
angeben); ohne ISIN ist eine Anmeldung nicht möglich. 
Hinweis: Bestätigungen werden auch per Telefax akzeptiert: +43 (0)1 8900 500 96. 
 
 
 
  1. Vertretung durch Bevollmächtigte (Art 53 SE-VO iVm §§ 113 f AktG) 
 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat 
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, 
die im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben 
Rechte hat wie der Aktionär, den diese Person vertritt. Die Gesellschaft selbst 
oder ein Mitglied des Aufsichtsrates oder des Vorstandes darf das Stimmrecht als 
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung 
über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt 
hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht 
muss zumindest in Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf 
bedarf ebenfalls zumindest der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht und 
deren Widerruf sind zwingend die auf der im Firmenbuch eingetragenen 
Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulare, die auch die 
Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglichen, zu verwenden. Die Vollmacht 
bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt 
werden. 
Möglichkeit der Bevollmächtigung des Herrn Dr. Michael Knap 
 
Als besonderen Service und gemäß unserer Corporate Governance steht den 
Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA, 
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter 
für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur 
Verfügung: Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 bzw. E-Mail 
michael.knap@iva.or.at. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der 
Wiener Privatbank SE getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen 
Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu 
tragen. 
Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder 
allenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht 
auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der 
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen 
ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für 
jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter 
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen 
entgegennimmt. Bitte beachten Sie, dass für die Bevollmächtigung des Herrn Dr. 
Michael Knap ein gesondertes Vollmachtsformular zu verwenden ist, dass auf der 
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft abrufbar ist. 
 
Es wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf entweder bei der 
Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab zu 
übermitteln wie folgt: 
per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhändig, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen 
am Wechsel 
per E-Mail: anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at 
[anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at] (Vollmacht als PDF-Anhang) 
mittels SWIFT: GIBAATWGGMS (MT598 oder MT599; bitte ISIN AT0000741301 im Text 
angeben; ohne ISIN ist eine Anmeldung nicht möglich), wobei die Vollmacht bzw. 
deren Widerruf bei den genannten Kommunikationsformen jedenfalls bis 04.Oktober 
2021, 17:00 Uhr einlangen muss. 
Hinweis: Eine Vollmacht bzw. deren Widerruf wird auch per Telefax akzeptiert: 
+43 (0)1 8900 500 96. 
 
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt 
es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm 
Vollmacht erteilt wurde. 
 
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der Erteilung einer 
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter "Teilnahmeberechtigung und 
Nachweisstichtag (§ 111 AktG)" beschrieben sind, zu erfüllen haben. 
 
 
 
  1. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
 
           (Art 53 SE-VO iVm § 106 Z 9 AktG, § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG) 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
Gesellschaft EUR 11.360.544,15 und ist in 5.004.645 Stückaktien zerlegt, von 
denen jede am Grundkapital im gleichen Ausmaß beteiligt ist. Jede Stückaktie 
gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung. Per Donnerstag, den 
02. September 2021, Handelsschluss der Wiener Börse, besaß die Gesellschaft 
keine eigenen Aktien, sodass aktuell 5.004.645 Stimmrechte bestehen. 
 
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die 
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort 
derselben einzufinden und einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, 
Führerschein oder Personalausweis) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. 
 
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09:00 Uhr, Wiener Zeit, im 
Hotel Intercontinental Wien, Johannesgasse 28, 1030 Wien. 
 
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung 
erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht 
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. 
 
Wien, im September 2021 
 
                                  Der Vorstand 
                            der Wiener Privatbank SE 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Wiener Privatbank SE 
Michael Müller (Investor Relations) 
michael.mueller@wienerprivatbank.com 
T: +43 1 534 31-235 
www.wienerprivatbank.com 
 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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(END) Dow Jones Newswires

September 03, 2021 02:19 ET (06:19 GMT)