Nachweisstichtag die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 30. September 2021 zugehen muss und zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag beziehen. Die Depotbestätigung ist von einem depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs. 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Für die Depotbestätigung ist die Einhaltung der Schriftform erforderlich. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. Die Bestätigungen müssen einer der folgend genannten Adressen zu gehen: per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhändig, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel per E-Mail: anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at [anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at] (Depotbestätigung als PDF- Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. §4 Abs. 1 SVG) mittels SWIFT: GIBAATWGGMS (MT598 oder MT599; bitte ISIN AT0000741301 im Text angeben); ohne ISIN ist eine Anmeldung nicht möglich. Hinweis: Bestätigungen werden auch per Telefax akzeptiert: +43 (0)1 8900 500 96. 1. Vertretung durch Bevollmächtigte (Art 53 SE-VO iVm §§ 113 f AktG) Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär, den diese Person vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Aufsichtsrates oder des Vorstandes darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht muss zumindest in Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls zumindest der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf sind zwingend die auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulare, die auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglichen, zu verwenden. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Möglichkeit der Bevollmächtigung des Herrn Dr. Michael Knap Als besonderen Service und gemäß unserer Corporate Governance steht den Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung: Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 bzw. E-Mail michael.knap@iva.or.at. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der Wiener Privatbank SE getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen. Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt. Bitte beachten Sie, dass für die Bevollmächtigung des Herrn Dr. Michael Knap ein gesondertes Vollmachtsformular zu verwenden ist, dass auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft abrufbar ist. Es wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf entweder bei der Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab zu übermitteln wie folgt: per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhändig, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel per E-Mail: anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at [anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at] (Vollmacht als PDF-Anhang) mittels SWIFT: GIBAATWGGMS (MT598 oder MT599; bitte ISIN AT0000741301 im Text angeben; ohne ISIN ist eine Anmeldung nicht möglich), wobei die Vollmacht bzw. deren Widerruf bei den genannten Kommunikationsformen jedenfalls bis 04.Oktober 2021, 17:00 Uhr einlangen muss. Hinweis: Eine Vollmacht bzw. deren Widerruf wird auch per Telefax akzeptiert: +43 (0)1 8900 500 96. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter "Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 111 AktG)" beschrieben sind, zu erfüllen haben. 1. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (Art 53 SE-VO iVm § 106 Z 9 AktG, § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG) Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.360.544,15 und ist in 5.004.645 Stückaktien zerlegt, von denen jede am Grundkapital im gleichen Ausmaß beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung. Per Donnerstag, den 02. September 2021, Handelsschluss der Wiener Börse, besaß die Gesellschaft keine eigenen Aktien, sodass aktuell 5.004.645 Stimmrechte bestehen. Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden und einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09:00 Uhr, Wiener Zeit, im Hotel Intercontinental Wien, Johannesgasse 28, 1030 Wien. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Wien, im September 2021 Der Vorstand der Wiener Privatbank SE Rückfragehinweis: Wiener Privatbank SE Michael Müller (Investor Relations) michael.mueller@wienerprivatbank.com T: +43 1 534 31-235 www.wienerprivatbank.com Ende der Mitteilung euro adhoc =-------------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
September 03, 2021 02:19 ET (06:19 GMT)