DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf
adidas AG: Änderung hinsichtlich der Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO) - Handelsplätze

25.06.2019 / 11:52
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Herzogenaurach, 25. Juni 2019

adidas AG: Änderung hinsichtlich der Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO)

Handelsplätze

Mit Bekanntmachung vom 7. Januar 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde die Fortsetzung des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms 2018- 2021 ab dem 7. Januar 2019 mitgeteilt. Die in diesem Zusammenhang veröffentlichten Informationen werden wie folgt geändert:

Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte bislang durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Die adidas AG behält sich künftig vor, den Rückkauf auf weitere Handelsplätze gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. a) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 zu erweitern.

Herzogenaurach, 25. Juni 2019

adidas AG
Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: adidas AG
Adi-Dassler-Straße 1
91074 Herzogenaurach
Deutschland
Internet: www.adidas-group.com

 
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