FRANKFURT (awp international) - Die Chancen von ehemaligen Postbank-Aktionären auf eine Nachzahlung durch die Postbank-Käuferin Deutsche Bank sind nach Einschätzung des Frankfurter Geldhauses geschwunden. "Neben der Staatsanwaltschaft Frankfurt haben nun auch die Staatsanwaltschaften Köln und Bochum die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen u.a. Verantwortliche des Deutsche-Bank-Konzerns abgelehnt", erklärte ein Sprecher der Deutschen Bank am Dienstag. "Die Deutsche Bank sieht sich hierdurch in ihrer Rechtsauffassung bestätigt."

Kern des Rechtsstreits: Hat die Deutsche Bank als Käuferin der Postbank den übrigen Anteilseignern eine angemessene Barabfindung gezahlt? Und: Kam das öffentliche Übernahmeangebot 2010 rechtzeitig oder hatte Deutschlands grösstes Geldhaus nicht tatsächlich schon vorher faktisch die Kontrolle über die Postbank?

Die Deutsche Bank war 2008 bei der Postbank eingestiegen, inzwischen ist das Bonner Institut in den Deutsche-Bank-Konzern integriert. Ende 2010 bot die Deutsche Bank im Rahmen eines freiwilligen Übernahmeangebots Postbank-Aktionären 25 Euro je Anteilsschein und sicherte sich die Mehrheit an dem Bonner Institut. Im August 2015 wurden die verbliebenen Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung von 35,05 Euro je Aktie zwangsweise aus dem Unternehmen gedrängt.

Die Sicht der Kritiker fusse auf Behauptungen und Spekulationen, schreibt die Staatsanwaltschaft Köln in ihrer Verfügung zur Einstellung ihres Teils des Verfahrens. Es fehle an der schlüssigen Darlegung von Anhaltspunkten für ein strafbares Verhalten.

Jan Bayer , Anwalt der Investorenseite, akzeptiert das so zunächst: "Wir haben uns entschieden, vorerst keine Rechtsmittel einzulegen, weil das OLG Köln im Frühjahr noch mal Zeugen zur Sache hören will", sagte Bayer auf Anfrage. Mit der Fortsetzung des Prozesses vor dem Oberlandesgericht Köln wird Anfang 2019 gerechnet./ben/DP/tos