HOCHTIEF Aktiengesellschaft: HOCHTIEF beschließt Aktienrückkauf

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DGAP-Ad-hoc: HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
HOCHTIEF Aktiengesellschaft: HOCHTIEF beschließt Aktienrückkauf

09.03.2020 / 13:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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HOCHTIEF Aktiengesellschaft: HOCHTIEF beschließt Aktienrückkauf

Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat beschlossen, ein
Aktienrückkaufprogramm durchzuführen.

HOCHTIEF beabsichtigt, bis zu 6.908.597 Stückaktien von HOCHTIEF, rd. 9,8%
des Grundkapitals von derzeit EUR 180.855.569,92 zurückzukaufen. Dies
entspricht einer Gesamtinvestition in Höhe von bis zu EUR 518 Mio. (ohne
Erwerbsnebenkosten), basierend auf dem heutigen Xetra-Kurs um 11 Uhr in Höhe
von EUR 75.

Der Rückkauf findet im Zeitraum zwischen dem 10. März 2020 und dem 31.
Dezember 2020 statt.

Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den
arithmetischen Mittelwert der Kurse der Stückaktien von HOCHTIEF in der
Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem)
an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10 Börsenhandelstage
vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes ohne Berücksichtigung der
Erwerbsnebenkosten um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Der Erwerb soll über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel)
erfolgen.

Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung
vom 11. Mai 2016, bis zum 10. Mai 2021 Aktien in Höhe von bis zu 10% des im
Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden
Grundkapitals zurückzukaufen, was heute einem Anteil in Höhe von 9,8% am
Grundkapital der Gesellschaft entspricht. Der Rückkauf wird durch eine von
der Gesellschaft noch zu mandatierende Bank und in Übereinstimmung mit Art.
2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März
2016 durchgeführt.




Kontakt:
georg.von-bronk@hochtief.de


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