Thun (awp) - Auch der Stimmrechtsberater Institutional Shareholder Services (ISS) lehnt offenbar die Zuwahl des Sentis-Vertreters Mark Kerekes in den Verwaltungsrat von Meyer Burger ab. Am Vortag hatte sich bereits die Genfer Anlagestiftung Ethos gegen die Wahl des Kandidaten der Aktionärsgruppe gestellt.

Die Stimmrechtsberater würden die Empfehlungen des Meyer-Burger-Verwaltungsrates für die ausserordentliche GV vom 30. Oktober unterstützen, schrieb der Solarzulieferer am Mittwoch. In seiner Begründung habe ISS festgestellt, dass der Verwaltungsrat von Meyer Burger erst kürzlich mit zwei (von vier) neuen Verwaltungsräten aufgefrischt wurde.

Der neu zusammengesetzte Verwaltungsrat habe die Geschäftsprobleme erkannt und scheine ausserdem angemessen reagiert zu haben, um die bestehenden Herausforderungen anzugehen, zitiert Meyer Burger ISS. Zudem scheine die Aktionärsgruppe rund um Sentis das neue Geschäftsmodell zu unterstützen und habe kein hinreichend überzeugendes Argument vorgelegt, dass zum aktuellen Zeitpunkt zusätzliche Änderungen notwendig wären.

Bereits am Vortag hatte Ethos die Position des Meyer-Burger-Verwaltungsrats gestützt. In dieser für die Sanierung des Unternehmens entscheidenden Phase sei man der Ansicht, dass dem kürzlich neu gebildeten Team die notwendige Zeit und die Mittel zu konstruktiver Arbeit zur Verfügung gestellt werden sollten, hatte Ethos am Dienstag geschrieben. Der Stimmrechtsberater empfiehlt daher, gegen den Antrag der Aktionärsgruppe zu stimmen.

Sentis Capital ist die Beteiligungsgesellschaft des russischen Investors Pyotr Kondrashev. Nach eigenem Bekunden hält Sentis 8,2 Prozent an Meyer Burger, die Aktionärsgruppe um Sentis mit 14 Mitgliedern kommt demnach auf 11,5 Prozent. Die Gruppe hatte im Juli die ausserordentliche GV beantragt und zunächst zwei Mitglieder für den Verwaltungsrat vorgeschlagen und ihre Forderung dann auf einen Kandidaten gesenkt.

Der Meyer-Burger-Verwaltungsrat und auch CEO Hans Brändle lehnen die Wahl von Kerekes unter Verweis auf mögliche Interessenskonflikte und Partikularinteressen ab.

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