IRW-PRESS: Sirona Biochem Corp.: Sirona Biochem verabschiedet Aktionärsrechtsplan

Vancouver, Kanada - 11. September 2019 - Sirona Biochem Corp. (TSX-V: SBM) (FWB: ZSB) (Sirona)
freut sich, bekannt zu geben, dass sein Board of Directors der Verabschiedung eines
Aktionärsrechtsplans (der Aktionärsrechtsplan) zugestimmt hat. Der
Aktionärsrechtsplan steht unter dem Vorbehalt der Annahme durch die TSX Venture Exchange (die
TSXV) und der Ratifizierung durch die Aktionäre von Sirona innerhalb von sechs Monaten. Sollten
die Aktionäre den Aktionärsrechtsplan auf der Hauptversammlung nicht ratifizieren, werden
der Aktionärsrechtsplan und alle zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Rechte erlöschen. 

Der Aktionärsrechtsplan, der allgemein auch als Giftpille bezeichnet wird, soll
sicherstellen, dass im Falle eines Übernahmeangebots mittels des Erwerbs von Aktien des
Unternehmens alle Aktionäre die gleiche Möglichkeit haben, an solch einem
Übernahmeangebot teilzuhaben, und ihnen angemessene Zeit zur Beurteilung eines solchen Angebots
zur Verfügung steht. Der Zweck des Aktionärsrechtsplans ist es nicht,
Übernahmeangebote zu verhindern, die die Aktionäre fair behandeln und einen fairen Wert
bieten. Der Aktionärsrechtsplan erlaubt ausdrücklich bestimmte Übernahmeangebote,
sogenannte zugelassene Angebote, die den grundlegenden Anforderungen zum Schutz der Interessen der
Aktionäre nachkommen. 

Gemäß den Bedingungen des Aktionärsrechtsplans wird das Unternehmen für jede
ausstehende Aktie ein Recht (ein Recht) ausgeben. Die Rechte können nur ausgeübt werden,
wenn eine Person 20 % oder mehr der Aktien des Unternehmens erwirbt, ohne den Bestimmungen des
Aktionärsrechtsplans für zugelassene Angebote nachzukommen oder ohne die Zustimmung des
Board of Directors des Unternehmens einzuholen. In solch einem Fall berechtigen die Rechte die
Inhaber (mit Ausnahme der erwerbenden Person, ihrer angeschlossenen Unternehmen, Partner und
Mitwirkenden) zum Erwerb von Aktien des Unternehmens zu einem deutlichen Abschlag auf den zum
Zeitpunkt der Ausübung der Rechte vorherrschenden Marktpreis. 

Der Aktionärsrechtsplan wurde nicht als Reaktion auf ein konkretes abgegebenes oder dem
Unternehmen bekannten Übernahmeangebot für das Unternehmen verabschiedet. Der
Aktionärsrechtsplan ähnelt den Plänen anderer kanadischer Unternehmen. Der
Aktionärsrechtsplan trägt auch den Bedenken Rechnung, dass eine Person die Kontrolle
über Sirona durch einen Aktienerwerb auf dem Markt - ein sogenanntes schleichendes Angebot -
erlangt, ohne dass ein fairer Wert für eine solche Kontrollposition gezahlt wird oder ohne dass
ein solcher Aufschlag für eine Kontrollposition gleichmäßig auf alle Aktionäre
verteilt wird. 

Eine Kopie des Aktionärsrechtsplans wird nach der Zustimmung der Aktionäre und der
Annahme durch die TSXV auf SEDAR (www.sedar.com) eingereicht. 

Über Sirona Biochem Corp.

Sirona Biochem ist ein Unternehmen, das sich mit kosmetischen Inhaltsstoffen und der
Arzneimittelforschung beschäftigt und über eine eigene Technologieplattform verfügt.
Sirona hat sich auf die Stabilisierung von Kohlehydratmolekülen zur Verbesserung von
Wirksamkeit und Sicherheit spezialisiert. Neue Wirkstoffkomplexe werden patentiert, um das
Umsatzpotenzial zu maximieren.

Sironas Wirkstoffverbindungen werden an führende Unternehmen in aller Welt in Lizenz
vergeben. Diese verpflichten sich im Gegenzug zur Zahlung von Lizenzgebühren,
Meilensteingebühren (die bei Erreichen von Vertragszielen fällig werden) und laufenden
Umsatzbeteiligungsgebühren. Sironas Labor, TFChem, befindet sich in Frankreich und wurde dort
bereits mehrfach mit wissenschaftlichen Preisen ausgezeichnet bzw. hat von der Europäischen
Union und der französischen Regierung diverse Förderungen erhalten. 

Nähere Informationen erhalten Sie unter  www.sironabiochem.com.

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Geschäftsführer
Momentum PR
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E-Mail: jwilliams@momentumpr.com

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sollten sich nicht vorbehaltslos auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen, da diese nur zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung der relevanten Informationen gültig sind, sofern nicht
explizit anders angegeben.  Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge könnten
sich bedingt durch die inhärenten Risiken und Unsicherheiten der Geschäftstätigkeit
von Sirona Biochem erheblich von jenen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Aussagen von
Sirona Biochem explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Dazu zählen unter anderem
Aussagen über: den Fortschritt und Zeitplan seiner klinischen Studien; Schwierigkeiten oder
Verzögerungen bei der Entwicklung, der Erprobung, dem Erhalt der behördlichen Genehmigung,
der Produktion oder der Vermarktung seiner Produkte; unerwartete Nebenwirkungen oder die
unzureichende Wirksamkeit seiner Produkte, die zu einer Verzögerung oder Verhinderung der
Produktentwicklung oder -vermarktung führen könnten; den Umfang und die Gültigkeit
des Patentschutzes für seine Produkte; den Mitbewerb anderer Pharmazie- und
Biotechnologieunternehmen; und die Fähigkeit, weitere Finanzmittel zur Unterstützung
seiner Betriebstätigkeit aufzubringen.  Sirona Biochem ist nicht verpflichtet,
zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.


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