Allschwil (awp) - Die vom US-Konzern Johnson&Johnson (J&J) übernommene Actelion ist von Publizitätspflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung an der Schweizer Börse SIX befreit worden. So muss das Baselbieter Biotechunternehmen ab sofort weder einen Halbjahresbericht vorlegen, noch Ad hoc-Mitteilungen veröffentlichen. Auch die Offenlegung von Management-Transaktionen oder die Führung eines Unternehmenskalenders fallen darunter.

Das entsprechende Gesuch sei von der SIX Exchange Regulation am (gestrigen) 29. Juni bewilligt worden, teilte Actelion am Freitag mit. Die Befreiung gilt gemäss Mitteilung bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule, d.h. bis und mit 23. Oktober 2017.

Der Abschluss der rund 30 Mrd USD schweren Übernahme war Mitte Juni vollzogen worden. Damit wurde Actelion Teil der zu J&J gehörenden Pharmagruppe Janssen. Gleichzeitig startete unter dem Namen Idorsia der von Actelion abgespaltene Forschungs- und Entwicklungsteil als eigenständiges Unternehmen an der Schweizer Börse. Die Actelion-Aktien sollen hingegen von der Schweizer Börse SIX dekotiert werden. J&J will - wie bereits angekündigt - ein "Squeeze-out"-Verfahren für die ausstehenden Papiere einleiten.

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