Einladung zur Hauptversammlung

der Allianz SE am 8. Mai 2024

INHALT 2

I. Tagesordnung

5

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, der Lageberichte für die Allianz SE und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats

für das Geschäftsjahr 2023

6

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

6

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

6

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

7

5. Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die

prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

7

6.

Billigung des Vergütungsberichts

8

7.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

8

8. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß

  • 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG (auch unter Einsatz von Derivaten und über Multilaterale Handelssysteme) und zu deren Verwendung

mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses

9

II.

Berichte und Informationen zu Punkten der Tagesordnung

13

1.

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 (Tagesordnungspunkt 6) ...

13

2. Informationen zu Tagesordnungspunkt 7 (Angaben über die zur Wahl

in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten)

45

3. Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8

47

INHALT 3

III. Weitere Angaben und Hinweise

52

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

52

2.

Zugang zum Online-Service

52

3. Voraussetzungen und Verfahren für die Teilnahme

52

a)

Anmeldung

53

b)

Eintragung im Aktienregister

53

c)

Zuschaltung

53

4.

Voraussetzungen und Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts

54

a)

Stimmabgabe durch Briefwahl

54

  1. Bevollmächtigung von der Gesellschaft

benannter Stimmrechtsvertreter

54

c) Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

54

5. Formulare für Anmeldung, Briefwahl und Vollmachtserteilung

55

6. Ergänzung der Tagesordnung, Anträge, Wahlvorschläge,

Stellungnahmen, Auskunfts-, Rede- und Widerspruchsrecht

55

  1. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach Art. 56 Satz 2 und

3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG

55

  1. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach

§§ 126 Abs. 1 und 4, 127 AktG

56

c) Stellungnahmen nach § 130a Abs. 1 bis 4 AktG

57

  1. Auskunfts- und Rederecht gemäß §§ 130a Abs. 5 und 6,

131 Abs. 1 und 4 AktG

57

e) Widerspruchsrecht gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG

58

INHALT 4

7. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

58

8. Satzungsmäßige Beschränkungen bei der Aktienregistereintragung im

eigenen Namen für Aktien, die einem anderen gehören

58

9.

Datenschutzhinweise für Aktionäre und deren Vertreter

59

10.

Geschlechtsneutrale Sprache

59

11. Veröffentlichung im Bundesanzeiger

60

Allianz SE, München, ISIN DE0008404005

The Invitation to the Annual General Meeting of Allianz SE is also available in English.

TAGESORDNUNG 5

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Allianz SE, München, ein, die am Mittwoch, den 8. Mai 2024, um 10 Uhr (MESZ), als virtuelle Hauptversammlung stattfindet.

Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre über den Online-Service live übertragen

(www.allianz.com/hv-service). In Abschnitt III. ist erläutert, wie Aktionäre Zugang zum Online-Service erhalten. Sonstige Interessenten können die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versamm- lungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden live im Internet (www.allianz.com/hv) verfolgen.

Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, können sich über den Online-Service elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten und damit alle Teilnahmerechte in der Hauptversammlung, wie etwa das Auskunfts- und Rederecht, ausüben. Eine Möglichkeit zur Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung besteht nicht. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der (elektronischen) Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft be- nannten Stimmrechtsvertreter. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung entnehmen Sie bitte Abschnitt III. dieser Einladung.

Bei der Entscheidung, die Hauptversammlung 2024 virtuell durchzuführen, hat sich der Vorstand ins- besondere von den positiven Erfahrungen mit der virtuellen Hauptversammlung 2023 der Allianz SE leiten lassen: Die Hauptversammlung konnte technisch ohne Schwierigkeiten durchgeführt werden.

Anders als bei Präsenzversammlungen in früheren Jahren kam die Mehrzahl der teilnehmenden Aktio- näre nicht mehr aus dem Großraum München. Vielmehr nahmen Aktionäre aus ganz Deutschland an der virtuellen Hauptversammlung teil. Auch die Zahl der teilnehmenden Aktionäre aus dem Ausland hat sich erhöht. Vielen Aktionären eröffnet das virtuelle Format überhaupt erst die Möglichkeit, an ei- ner Allianz Hauptversammlung teilzunehmen. Damit spiegelte die Hauptversammlung 2023 die geo- grafische Verteilung des Aktionariats besser wider, als dies in Präsenzversammlungen der Fall war. Die Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen wurde mit großer Mehrheit be- schlossen. Zudem haben die Gesellschaft im Nachgang zur Hauptversammlung zunehmend positive Rückmeldungen zum Ablauf der Versammlung erreicht. Auch und gerade mit Rücksicht auf die Rück- meldungen der Aktionäre beabsichtigt die Gesellschaft, das Format weiterzuentwickeln.

Wie im Vorjahr ist auch in diesem Jahr wieder vorgesehen, dass sämtliche Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat physisch am Ort der Hauptversammlung teilnehmen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Königinstraße 28, 80802 München. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist (mit Ausnahme der von der Gesell- schaft benannten Stimmrechtsvertreter) ausgeschlossen. Eine Teilnahme gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist ebenfalls nicht möglich.

TAGESORDNUNG 6

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, der Lageberichte für die Allianz SE und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Diese Unterlagen enthalten die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f Abs. 1 und 315d Handelsgesetzbuch (HGB) sowie die erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a Satz 1 und 315a Satz 1 HGB und können im Internet unter www.allianz.com/hv eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

2. Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 erzielten Bilanzgewinn der Allianz SE in Höhe von EUR 5.939.145.880,15 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 13,80 auf

jede gewinnberechtigte Stückaktie:

EUR 5.402.128.528,20

Gewinnvortrag:

EUR 537.017.351,95

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft am 31. Dezember 2023 unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 260.394 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht divi- dendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der gewinnberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von EUR 13,80 je gewinn- berechtigter Stückaktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptver- sammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Allianz SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Über die Entlastung soll im Wege der Einzelentlastung, also für jedes Vorstandsmitglied gesondert, abgestimmt werden.

Zur Entlastung stehen die folgenden im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Vorstands an:

  1. Oliver Bäte
  2. Sirma Boshnakova
  3. Dr. Barbara Karuth-Zelle
  4. Dr. Klaus-Peter Röhler
  5. Giulio Terzariol

TAGESORDNUNG 7

    1. Dr. Günther Thallinger
    2. Christopher Townsend
    3. Renate Wagner
    4. Dr. Andreas Wimmer
  1. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Allianz SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Über die Entlastung soll im Wege der Einzelentlastung, also für jedes Aufsichtsratsmitglied gesondert, abgestimmt werden.
    Zur Entlastung stehen die folgenden im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats an:
    1. Michael Diekmann
    2. Gabriele Burkhardt-Berg
    3. Herbert Hainer
    4. Sophie Boissard
    5. Christine Bosse
    6. Rashmy Chatterjee
    7. Dr. Friedrich Eichiner
    8. Jean-ClaudeLe Goaër
    9. Martina Grundler
    10. Frank Kirsch
    11. Jürgen Lawrenz
    12. Primiano Di Paolo
  2. Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
    Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2024 zu bestellen.
    Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende vertragliche Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäi- schen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) genannten Art auferlegt wurde.

TAGESORDNUNG 8

  1. Billigung des Vergütungsberichts
    Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2023 den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt und legen diesen der Hauptversammlung zur Billigung vor.
    Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer dahingehend ge- prüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Abschlussprüfer wurde zudem - über die gesetzlichen Anforderungen hinaus - beauftragt, auch eine inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts durchzuführen. Der vom Abschlussprüfer über die Prüfung des Vergütungsberichts erstellte Vermerk ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
    Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 finden Sie nachstehend in Abschnitt II.
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungs- bericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
  2. Neuwahlen zum Aufsichtsrat
    Mit Beendigung der am 8. Mai 2024 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit von Frau Christine Bosse sowie Herrn Herbert Hainer. Aus diesem Grund muss die Hauptversammlung zwei neue Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat wählen.
    Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Teil B der Ver- einbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Allianz SE in der Fassung Juni 2021 (SE-Vereinbarung), § 6 der Satzung der Allianz SE aus zwölf Mitgliedern zusammen, und zwar jeweils aus sechs Anteilseignervertretern und sechs Arbeitnehmervertretern. Die Anteilseigner- vertreter werden von der Hauptversammlung und die Arbeitnehmervertreter entsprechend der SE-Vereinbarung durch den SE-Betriebsrat gewählt.

Auf Vorschlag des Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats einschließlich des für das Gesamtgremium entwickelten Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende Personen als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der Allianz SE zu wählen:

  1. Stephanie Bruce, Edinburgh und London, Vereinigtes Königreich, ehemalige Chief Financial Officer der abrdn plc.;
  2. Dr. Jörg Schneider, Eichenau, Deutschland, ehemaliger Chief Financial Officer der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (Munich Re).

Die vorgeschlagene Kandidatin und der vorgeschlagene Kandidat werden für die Zeit bis zur Be- endigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, gewählt.

Zwischen den Kandidaten und der Allianz SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der Allianz SE sowie einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen keine persön- lichen oder geschäftlichen Beziehungen i.S.d. Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Kandidaten sind als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand anzusehen.

TAGESORDNUNG 9

Der Aufsichtsrat hat sich zudem bei den Kandidaten versichert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Nach § 17 Abs. 2 SEAG müssen im Aufsichtsrat der Allianz SE Frauen und Männer jeweils mit einem Anteil von mindestens 30 % vertreten sein. Mit der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten wird dieser Mindestanteil erfüllt.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen.

Die Lebensläufe der Kandidaten finden Sie nachstehend in Abschnitt II.

8. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG (auch unter Einsatz von Derivaten und über Multilaterale Handelssysteme) und zu deren Verwendung mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses

Die ordentliche Hauptversammlung am 4. Mai 2022 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ermächtigt, ersteres auch unter Einsatz von Deri- vaten und über Multilaterale Handelssysteme. Diese Ermächtigungen sind bis zum 3. Mai 2025 befristet und sollen nun erneuert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

  1. Die Allianz SE wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Er- mächtigung bestehenden Grundkapitals der Allianz SE zu erwerben. Ist das Grundkapital im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung geringer, ist auf den geringeren Wert abzustellen. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Allianz SE befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.
  2. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Allianz SE ausgeübt, aber auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Allianz SE stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Erwerbsermächtigung gilt bis zum 7. Mai 2029. Die der- zeit bestehenden, durch die ordentliche Hauptversammlung am 4. Mai 2022 zu den Tagesord- nungspunkten 11 und 12 erteilten und bis zum 3. Mai 2025 befristeten Ermächtigungen zum Erwerb (auch unter Einsatz von Derivaten und über Multilaterale Handelssysteme) und zur Verwendung eigener Aktien zu sonstigen Zwecken werden mit Wirksamwerden der neuen Er- mächtigung aufgehoben, soweit davon kein Gebrauch gemacht wurde.
  3. Der Erwerb eigener Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse, (2) mittels eines öffentlichen Kaufangebots, (3) mittels eines öffentlichen Angebots auf Tausch gegen Aktien eines im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Unternehmens, (4) unter Einsatz von Derivaten oder (5) über Multilaterale Handelssysteme.
    1. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.

TAGESORDNUNG 10

  1. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) das arithmetische Mittel der Schlusskurse im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) am fünften, vierten und dritten Börsenhandelstag vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf das arithmetische Mittel der Schlusskurse im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) am fünften, vierten und dritten Börsenhandelstag vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt.
  2. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Angebot auf Tausch von Aktien der Allianz SE gegen Aktien eines im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Unternehmens ("Tausch- aktien"), so kann ein bestimmtes Tauschverhältnis festgelegt oder auch im Wege des Aukti- onsverfahrens bestimmt werden. Dabei kann eine Barleistung als weitere, den angebotenen Tausch ergänzende Kaufpreiszahlung oder zur Abgeltung von Spitzenbeträgen erfolgen. Bei jedem dieser Verfahren für den Tausch dürfen der Tauschpreis bzw. die maßgeblichen Grenzwerte der Tauschpreisspanne in Form einer oder mehrerer Tauschaktien und rechneri- scher Bruchteile, einschließlich etwaiger Bar- oder Spitzenbeträge (ohne Erwerbsnebenkos- ten), den maßgeblichen Wert einer Aktie der Allianz SE um nicht mehr als 10 % überschrei- ten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.
    Als Basis für die Berechnung des maßgeblichen Wertes ist dabei für jede Aktie der Allianz SE und für jede Tauschaktie jeweils das arithmetische Mittel der Schlusskurse im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) am fünften, vierten und dritten Börsenhandelstag vor der öffentlichen Ankündigung des Tausch- angebots anzusetzen. Sofern die Tauschaktie nicht an der Frankfurter Wertpapierbörse ge- handelt wird, sind die Schlusskurse derjenigen Börse maßgeblich, an der die Tauschaktie im vorausgegangenen abgelaufenen Kalenderjahr den höchsten Handelsumsatz erzielte. Er- geben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Tauschangebots nicht unerhebliche Abweichungen der maßgeblichen Kurse, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird jeweils auf das arithmetische Mittel der Schlusskurse am fünften, vierten und drit- ten Börsenhandelstag vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abge- stellt.
  3. Der Erwerb kann auch durch (i) die Veräußerung von Optionen, die die Gesellschaft bei Ausübung zum Erwerb von Aktien der Allianz SE verpflichten ("Put-Optionen"), (ii) den Erwerb von Optionen, die die Gesellschaft bei Ausübung zum Erwerb von Aktien der Allianz SE berechtigen ("Call-Optionen"), (iii) den Abschluss von Kaufverträgen, bei denen zwischen Abschluss des Kaufvertrags über Aktien der Allianz SE und der Erfüllung durch Lieferung von Aktien der Allianz SE mehr als zwei Börsentage liegen ("Terminkäufe") oder (iv) den Einsatz einer Kombination von Put- und/oder Call-Optionen und/oder Termin- käufen (gemeinsam "Derivate") erfolgen. Der Aktienerwerb unter Einsatz von Derivaten ist über ein Kreditinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein Unternehmen, das die Voraussetzun- gen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllt, durchzuführen. Die Laufzeit der einzelnen Derivate muss so gewählt werden, dass der Erwerb der Allianz Aktien in Ausübung oder Erfüllung der Derivate nicht nach dem 7. Mai 2029 erfolgen kann.
    Durch die Derivatbedingungen muss sichergestellt sein, dass die bei Ausübung oder Erfül- lung der Derivate an die Gesellschaft zu liefernden Aktien zuvor unter Wahrung des Gleich- behandlungsgrundsatzes erworben worden sind; dem genügt insbesondere ein Erwerb über die Börse.

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Allianz SE published this content on 20 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 08 April 2024 09:35:08 UTC.