Medienmitteilung

Zug, 29. November 2016

Alpine Select: Aktienrückkaufprogramm im Umfang von maximal 3'580'000 eigenen Aktien

Art, Zweck und Gegenstand des Rückkaufprogramms

Die ordentliche Generalversammlung der Alpine Select AG, Zug («Alpine Select» oder «Gesellschaft») vom 24. Mai 2016 hat den Verwaltungsrat der Alpine Select ermächtigt, bis zu maximal 3'580'000 eigene Aktien nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivathandel (FinfraG) und den ausführenden Verordnungen und Regeln im Rahmen eines öffentlichen Kaufangebots zu erwerben. Gestützt auf diesen Ermächtigungsbeschluss hat der Verwaltungsrat der Alpine Select am 28. November 2016 beschlossen, maximal 3'580'000 eigene Aktien zum Festpreis (gegen bar) zurückzukaufen («Rückkaufangebot»).

Das aktuell im Handelsregister eingetragene Aktienkapital der Alpine Select beträgt CHF 286'324.64, eingeteilt in 14'316'232 vinkulierte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.02. Entsprechend bezieht sich das Rückkaufangebot auf rund 25% des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals der Alpine Select.

Das Rückkaufangebot dient dem Zweck, Liquidität an die Aktionäre der Alpine Select zurückzuführen bzw. diesen zu ermöglichen, ihre Beteiligung an der Gesellschaft zu reduzieren. Der Verwaltungsrat der Alpine Select beabsichtigt, der ordentlichen Generalversammlung vom 22. Mai 2017 zu beantragen, die Vernichtung der zurückgekauften Aktien und eine entsprechende Kapitalherabsetzung zu beschliessen.

Das laufende Rückkaufprogramm der Alpine Select zum Marktpreis auf der zweiten Handelslinie wird bis zum Vollzug dieses Rückkaufprogramms sistiert.

Beteiligung der Alpine Select am eigenen Kapital

Per 28. November 2016 hielt Alpine Select direkt oder indirekt 148'350 eigene Namenaktien, entsprechend 1.04% des Aktienkapitals und der Stimmrechte.

Aktionäre der Alpine Select mit 3% oder mehr der Stimmrechte

Folgende Aktionäre hielten per 8. November 2016 3% oder mehr des Aktienkapitals und der Stimmrechte der Alpine Select:

AktionärAnzahl StimmrechteBeteiligung in %
Trinsic AG 2'128'906 14.87%
Hans Müller 1'450'000 10.13%
Raymond Bär 967'708 6.76%
Hans-Ulrich Rihs 613'000 4.28%
Hans Hornbacher 473'637 3.31%

Trinsic AG hat Alpine Select gegenüber angekündigt, dass sie beabsichtigt, 2'101'717 der von ihr gehaltenen Aktien der Alpine Select im Rahmen des Rückkaufangebots anzudienen.

Die Herren Müller, Bär, Rihs und Hornbacher haben Alpine Select mitgeteilt, dass sie die Absicht haben, im Rahmen des Rückkaufangebots keine Namenaktien anzudienen resp. zu verkaufen.

Der Zeitplan des Rückkaufangebots

Für das Rückkaufangebot ist folgender Zeitplan vorgesehen:

30. November 2016 Beginn der Karenzfrist von 10 Börsentagen
13. Dezember 2016 Ende der Karenzfrist
14. Dezember 2016 Publikation des Rückkaufinserats
15. Dezember 2016 Beginn der Angebotsfrist von 10 Börsentagen
29. Dezember 2016 Ende der Angebotsfrist, 16:00 Uhr MEZ
Publikation des Ergebnisses des Rückkaufangebots
30. Dezember 2016 Vollzug des Rückkaufangebots

Veröffentlichung des Ergebnisses

Das Ergebnis des Rückkaufangebots, inkl. eine allfällige Kürzung von Andienungen, wird Alpine Select am 29. Dezember 2016 nach Börsenschluss mittels Medienmitteilung und Publikation auf der Webseite von Alpine Select (http://www.alpine-select.ch/news) bekannt geben.

Verfügung der Übernahmekommission

Die Übernahmekommission («UEK») hat das Rückkaufangebot am 28. November 2016 genehmigt und eine Verfügung mit folgendem Dispositiv erlassen:

'1. Das beabsichtigte öffentliche Rückkaufangebot von Alpine Select AG zum Festpreis zum Zweck der Vernichtung der erworbenen Aktien durch Kapitalherabsetzung wird im Umfang von maximal 3'580'000 Namenaktien, entsprechend rund 25% des Kapitals und der Stimmrechte, von der Anwendung der Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote freigestellt.

2. Der beabsichtigte Ablauf der Ankündigung des öffentlichen Rückkaufangebots und der Veröffentlichung des Rückkaufinserats ist zulässig:

  • Medienmitteilung der Alpine Select AG über (i) die Grundzüge des beabsichtigten Aktienrückkaufs (insbesondere Information über das Volumen des Aktienrückkaufs und über den konkreten Zeitplan), aber ohne Angabe des Rückkaufpreises und (ii) die Verfügung der Übernahmekommission mit Wiedergabe des Dispositivs und Hinweis auf die Einsprachemöglichkeit der Aktionäre im Sinne von Art. 58 UEV.
  • Gleichzeitige Veröffentlichung der Verfügung der Übernahmekommission auf der Webseite der Übernahmekommission.
  • Publikation des Rückkaufinserats (mit Angebotspreis) nach Ablauf von 10 Börsentagen.
  • Beginn der Angebotsfrist am ersten Tag nach der Veröffentlichung des Rückkaufinserats.

3. Der Antrag der Alpine Select AG auf Verkürzung der Karenzfrist auf fünf Börsentage wird abgewiesen.

4. Die vorliegende Verfügung wird am Tag der Publikation der Medienmitteilung der Alpine Select AG auf der Webseite der Übernahmekommission veröffentlicht.

5. Die Gebühr zulasten von Alpine Select AG beträgt CHF 25'000.»

Die Verfügung der UEK wird heute auf der Webseite der UEK veröffentlicht.

Rechte der Aktionäre von Alpine Select

Antrag um Erhalt der Parteistellung (Art. 57 Übernahmeverordnung)

Aktionäre von Alpine Select, die seit dem 29. November 2016 mindestens 3% der Stimmrechte an Alpine Select, ob ausübe oder nicht (eine «Qualifizierte Beteiligung»), halten (jeder ein «Qualifizierter Aktionär»), erhalten Parteistellung, wenn sie dies bei der UEK beantragen. Der Antrag eines Qualifizierten Aktionärs muss innerhalb von fünf (5) Börsentagen nach dem Datum der Veröffentlichung der Verfügung der UEK bei der UEK (Selnaustrasse 30, Postfach 1758, 8021 Zürich; Fax: +41 (0)58 499 22 91) eingehen. Die Frist beginnt am ersten Börsentag nach der Veröffentlichung der Verfügung der UEK auf der Webseite der UEK zu laufen. Gleichzeitig mit dem Antrag ist der Nachweis der Qualifizierten Beteiligung des Antragstellers zu erbringen. Die UEK kann jederzeit den Nachweis verlangen, dass der Qualifizierte Aktionär weiterhin eine Qualifizierte Beteiligung hält. Die Parteistellung eines Qualifizierten Aktionärs bleibt auch für allfällige weitere, im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot ergehende Verfügungen der UEK bestehen, sofern der Qualifizierte Aktionär weiterhin eine Qualifizierte Beteiligung hält.

Einsprache (Art. 58 Übernahmeverordnung)

Ein Qualifizierter Aktionär kann Einsprache gegen die Verfügung der UEK erheben. Die Einsprache muss innerhalb von fünf (5) Börsentagen nach der Veröffentlichung der Verfügung der UEK bei der UEK (Selnaustrasse 30, Postfach 1758, 8021 Zürich; Fax: +41 (0)58 499 22 91) eingereicht werden. Die Frist beginnt am ersten Börsentag nach der Veröffentlichung der Verfügung der UEK auf der Webseite der UEK zu laufen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine summarische Begründung sowie den Nachweis der Qualifizierten Beteiligung seit dem 29. November 2016 enthalten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Claudia Habermacher (chabermacher@alpine-select.ch) oder besuchen Sie unsere Website.

Über Alpine Select
Die Alpine Select AG ist eine Investmentgesellschaft mit Sitz in Zug, welche seit 1998 an der SIX Swiss Exchange kotiert ist. Sie bietet institutionellen und privaten Investoren die Möglichkeit, sich an einem breit diversifizierten Portfolio zu beteiligen. Die Gesellschaft pflegt einen aktiven Kontakt mit den Organen ihrer Beteiligungen und setzt sich konstruktiv für die Interessen ihrer Aktionäre ein. Alpine Select erhebt weder Verwaltungs- noch Performancegebühren. Die Aktien der Gesellschaft sind liquide und handeln immer nahe an ihrem Inneren Wert.

Medienmitteilung in PDF-Format

Communiqué de presse en français

Alpine Select AG veröffentlichte diesen Inhalt am 29 November 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 29 November 2016 06:14:48 UTC.

Originaldokumenthttp://www.alpine-select.ch/news/yr-2016/2016-11-29a.aspx?sc_lang=en

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/124774E836805816AFB9C803303D5EDC217FD054