March 20, 2024

Ad hoc Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Baar, Schweiz, 20. März 2024

Der Verwaltungsrat der Ascom Holding AG hat Kalina Scott zur neuen CFO der
Ascom Gruppe ernannt.

Kalina Scott, die auch Mitglied des Executive Board wird, übernimmt per 25. März 2024 die volle Verantwortung für ihre neue Position. Sie folgt auf Dominik Maurer, der das Unternehmen kürzlich verlassen hat.

Als ausgewiesene Finanzexpertin verfügt Kalina Scott (49) über einen starken Leistungsausweis im internationalen Management und im Bereich Corporate Finance. Sie war als Group-CFO in der Technologie und Gesundheitsbranche tätig, unter anderem als CFO der in der Schweiz ansässigen duagon Group und als CFO der an der SIX kotierten Polyphor (jetzt Spexis). Davor sammelte Kalina Scott umfangreiche Erfahrungen im Bereich Corporate Finance, wo sie für verschiedene internationale Konzerne wie UBS und KPMG tätig war.

Der Verwaltungsrat und das Executive Committee heissen Kalina Scott herzlich willkommen und freuen sich auf die Zusammenarbeit und ihren Beitrag zum weiteren Wachstum und Erfolg von Ascom.

Kontakt
Daniel Lack
Senior VP Legal & Communications / IR

+41 41 544 78 10
daniel.lack@ascom.com
Investor@ascom.com

Anhänge

  • Ascom Medienmitteilung_200324
  • CV Kalina Scott_DE

Back to list
Download
Download
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung, zum Erwerb oder zur Veräusserung von Wertpapieren dar. Das Dokument ist nicht zur Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika und im Vereinigten Königreich bestimmt. Die Verbreitung hat in allen Ländern gemäss den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Insbesondere ist dieses Dokument nicht in den Vereinigten Staaten, an US-Personen oder an Publikationen, die in den Vereinigten Staaten im Umlauf sind, weiterzugeben. Darüber hinaus sind und werden die Ascom-Aktien in keinem anderen Land ausserhalb der Schweiz eingetragen. Ascom-Aktien dürfen in den USA oder US-Personen weder angeboten, verkauft oder abgegeben werden, noch darf in den USA oder dürfen US-Personen zum Erwerb der Aktien aufgefordert werden, sofern keine gültige Befreiung von den Eintragungsvorschriften gemäss US-Wertpapiergesetz vorliegt. Dasselbe gilt für Länder oder Situationen, in denen derartige Angebote, Verkäufe, Abgaben oder Handlungsaufforderungen nicht im Einklang mit dem geltenden Recht stehen (einschliesslich des Vereinigten Königreichs).

Attachments

  • Original Link
  • Permalink

Disclaimer

Ascom Holding AG published this content on 20 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 March 2024 17:13:08 UTC.