Medieninformation

Baloise Crashtest zeigt Unfallfolgen von Elektro-Trendfahrzeugen

Basel, 29. Juli 2020. Seit einigen Jahren schon prägen sie das Stadtbild und
erlauben einen blitzschnellen Transfer von A nach B. Die Rede ist von den
beliebten E-Trottinetten.  Mit zunehmender Beliebtheit wird in den städtischen
Agglomerationen die "letzte Meile" damit zurückgelegt. Neben dem praktischen
Nutzen verursachen diese jedoch auch Kritik über das Fahr- und Parkverhalten
der Fahrer - inklusive daraus resultierende Unfälle und Konflikte. Ebenso
grosser Beliebtheit erfreuen sich die praktischen "Cargo E-Bikes", mit denen
grössere Lasten sowie auch Kinder bequem transportiert werden können. Doch wie
sicher sind diese Transportmittel und was kann im Falle eines Unfalls passieren?
Die Baloise führt diesen Test in Kooperation mit der Dynamic Test Center AG,
der Verkehrspolizei Basel-Stadt und der Arbeitsgruppe für Unfallmechanik AGU
durch.

"Wir werden heute gleich einiges von den E-Trottinetts und Cargo E-Bikes
abverlangen. Zuerst werden wir einen Unfall zwischen einem Fussgänger und einem
E-Trottinett nachstellen. In einem nächsten Unfallszenario lassen wir ein mit
zwei Kindern beladenes Cargo E-Bike in ein stehendes Auto fahren", erklärt
Daniel Junker, Leiter Fahrzeugexperten bei der Baloise, das Tagesprogramm. Die
Baloise führt zu Präventions- und Sensibilisierungszwecken seit über 10
Jahren in Partnerschaft mit der DTC AG Fahrzeugcrashtests durch.
 
Das diesjährige Thema ist hochaktuell: E-Trottinette und Cargo E-Bikes -
sogenannte Trendfahrzeuge - sind gerade in den Sommermonaten kaum vom
Stadtbild wegzudenken. Der praktische Nutzen ist unumstritten - nicht
unumstritten ist jedoch der Umgang damit im Strassenverkehr. Über die geltenden
Verkehrsregeln herrscht bei den Nutzern nicht immer Klarheit. "Wir beobachten
mit Besorgnis, dass sich Nutzer von Trendfahrzeugen sehr oft nicht an
grundlegende Verkehrsregeln halten", so Ivan Minuz, Ressortleiter Polizei
Basel-Stadt. So geschehen rund die Hälfte der Unfälle unter Alkoholeinfluss
oder weil sich Nutzer nicht an die Verkehrsregeln halten. "E-Trottinetts müssen
zwingend für Fahrräder vorgesehene Verkehrsflächen nutzen (wenn vorhanden:
Velowege oder -streifen). Die Befahrung der Verkehrsflächen, die
ausschliesslich für Fussgänger vorgesehen sind (bspw. das Trottoir), ist klar
verboten", so Ivan Minuz weiter.
 
Der erste Crashtest zeigt es schliesslich: Das E-Trottinett fährt mit
Höchstgeschwindigkeit 20 km/h in einen Fussgänger. "Der Fussgänger riskiert
Verletzungen am Knie und eventuell auch Brüche an den Beinen und
Hüftverletzungen. Ausserdem stossen in diesem Fall der Fussgänger und der
Trottinettfahrer mit den Köpfen zusammen. Auch mit Helm besteht hier ein
grosses Potenzial für Kopf- und Hirnverletzungen", analysiert Markus Muser von
der Arbeitsgruppe für Unfallmechanik AGU die Unfallfolgen. 
 
Hauptakteur bei der zweiten nachgestellten Unfallsituation ist ein Cargo E-Bike,
das mit 25 km/h in ein stehendes Auto fährt. Die Cargo E-Bikes werden nicht nur
zum Transport von Waren gebraucht, oft werden auch Kinder darin transportiert.
So befinden sich während dieses Crashs zwei Kinderdummies in der
Transportkiste. "Die Kinder prallen mit den Köpfen an das Heck des Autos. Der
Erwachsene folgt ihnen. Die Gurte sind eindeutig nicht als Sicherheitsgurte
konzipiert und schützen die Kinder nicht. Im Gegenteil: der gerissene Gurt
gefährdet sie sogar zusätzlich. Alle drei erleiden Kopfverletzungen, wobei die
Kinder am stärksten gefährdet sind", fasst Markus Muser die Unfallfolgen
zusammen.
 
"Die Verbreitung der E-Trottinetts und Cargo E-Bikes als Trendfahrzeuge wird
anhaltend für Diskussionen sorgen. Es ist von enormer Wichtigkeit, diese
Entwicklung aus Sicht der Unfallprävention aktiv zu begleiten. Die Anzahl der
Unfälle im Strassenverkehr darf nicht weiter ansteigen", so Sandro Caviezel von
der DTC AG.
 
Bei den E-Trottinetten muss besonders die konsequente Befolgung der
Verkehrsregeln durch die Nutzer sichergestellt werden. Dies beinhaltet vor allem
auch die Trottoir-Nutzung und Alkoholfahrten. Ebenso muss das Wildparkieren
geregelt werden. Immer wieder werden die E-Trottinette für motorisch oder
visuell beeinträchtigte Menschen zu einer regelrechten Stolperfalle. Ausserdem
ist es den Fahrzeugvermietern nahezulegen, die E-Trottinette mit Blinkanlagen
auszurüsten und die Nutzer auf die geltenden Verkehrsregeln hinzuweisen.
"Bei den Cargo E-Bikes möchten wir für die Gefahr sensibilisieren, welcher im
Falle eines Unfalls die Insassen der Transportkisten ausgesetzt sind. Da gilt
der Appell an das rücksichtvolle Fahren an alle Verkehrsteilnehmer", so Daniel
Junker von der Baloise abschliessend.
 
Wollen Sie einmal an einem Baloise Crashtest live mit dabei sein? Senden Sie uns
Ihre Kontaktdaten an: mailto:media.relations@baloise.com.
 
Weitere Informationen

* Video (https://youtu.be/Poj8UUauACk)
* Medienmitteilung mit Film- und Fotomaterial auf www.baloise.com
(https://www.baloise.com/de/home/medien/news.html)
* Youtube-Kanal des Dynamic Test Centers
(https://www.youtube.com/channel/UCG5B_tgUSi5m9kgsZ1PmLEw)

 
 
Kontakt
Baloise Group, Aeschengraben 21, CH-4002 Basel
Internet: www.baloise.com (https://www.baloise.com/)
E-Mail: mailto:media.relations@baloise.com /
mailto:investor.relations@baloise.com
Media Relations:Tel.: +41 58 285 76 09
Investor Relations:Tel.: +41 58 285 81 81



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Auf unserer Website http://www.baloise.com/ sind sämtliche Informationen ab
sofort abrufbar.
Darin können Angaben und Prognosen zum Geschäftsgang von Baloise Group
enthalten sein.

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It may contain further details and forecasts about the business of Baloise
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