Die Aufnahme der sienesischen Bank auf die schwarze Liste der börsennotierten Unternehmen, die monatliche Offenlegungen verlangt, geht auf den 22. April 2021 zurück und wurde damit begründet, dass im Bericht der Wirtschaftsprüfer über den Jahresabschluss 2020 die Aufforderung zur Offenlegung erheblicher Unsicherheiten über die Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Geschäftstätigkeit enthalten war, so eine Mitteilung der Consob.

Außerdem sei die in Artikel 2446 des Zivilgesetzbuches vorgesehene Grenze für Kapitalverluste überschritten worden.

Am 3. Januar letzten Jahres, so heißt es in der Mitteilung weiter, habe die Bank die Aufhebung der Offenlegungspflicht beantragt, da die Kapitalerhöhung von 2,5 Mrd. Euro im vergangenen Herbst erfolgreich abgeschlossen worden sei und die finanzielle Anspannung der Bank damit beseitigt worden sei.

Consob forderte "anstelle der monatlichen zusätzlichen Offenlegungspflichten (...) das Unternehmen auf, weiterhin vierteljährliche Informationen" über den Stand der Umsetzung des Industrie- und Finanzplans zu liefern.

"In der Tat hält sie es für notwendig, den Markt weiterhin mit aktualisierten Informationen über den Stand der Umsetzung des Geschäftsplans zu versorgen, dessen Umsetzung auch für die Zwecke der gegenüber der Europäischen Kommission eingegangenen Verpflichtungen relevant ist", betonte die Consob.

An der Börse stiegen rund 15,40 Mps um 1,8% unter den Banken, die alle sehr stark waren, nachdem Unicredit nach der Bilanz 2022 um 10,7% zugelegt hatte.

(Claudia Cristoferi, Redaktion Gianluca Semeraro)